IANAL, daher meine Frage: gründet sich diese Genehmigungspflicht auf die geschützte Marke oder das Geschmacksmuster?RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
Kurt
IANAL, daher meine Frage: gründet sich diese Genehmigungspflicht auf die geschützte Marke oder das Geschmacksmuster?RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
Wenn man kein feedback will, muss man in einer Zeitung inserieren.ich find´s überhaupt nicht ok hier Meinungen/Statements zu dem Angebot abzugeben, dass gehört sich nicht...
Was ficht dich an?tracer hat geschrieben:Staatsfernsehen halt.
Hast du ihn vorher gewissenhaft gemessen?indi hat geschrieben:Ich hatte eher das Gefühl als wäre der Schwerpunkt zu weit hinten gewesen ...