Markenrechtverletzung bei Modellen?
- Sniping-Jack
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#31 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Ich hab nix anderes erwartet.
Grüße,
Jack
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Senderchaos ist out, der Trend geht ganz klar zum High-Tech-Multi-Modul-Einzelsender.
Jack
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#32 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Muß da schon wieder Einspruch erheben. Wenn es einen Heli im Original gibt, der das Emblem einer geschützten Marke trägt, so hat er das vom Rechteinhaber lizensiert.echo.zulu hat geschrieben:Beispielsweise gab es mal irgendwo ne Hughes 500 in Ferrari-Design und ne EC-135 in West-McLaren Outfit zu sehen. Wenn es diese Heli im Original so gibt, so ist es keine Markenrechtsverletzung. Wird aber nur ein Design von einem anderen Gegenstand, hier ein Formel 1 Auto, auf den Heli übertragen, dann wohl schon.
Die Tatsache, daß es ein Original dazu gibt, rechtfertigt keinesfalls, eine Kopie des Originals mitsamt der geschützten Marke egal in welchem Maßstab anzufertigen.
Im Falle Opel wird eine Kopie eines Autos der Marke Opel erzeugt und weil ein Blitz dazu gehört, darf er drauf.
Im Falle Helicopter wird eine Kopie einer Bo105 erzeugt und, jetzt wird es interessant, zusätzlich noch eine Kopie der geschützten Marke Red Bull. Rechtlich handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Imitate.
Anders ausgedrückt: Du darfst ein Eurocopter-Logo auf die Bo105 kleben, aber kein RedBull, weil die Marke RedBull und der Träger der Marke nichts mit einander zu tun haben und der Eindruck entstehen könnte, das Logo oder Modell käme von RB selbst- was eine klare Verwechslungsgefahr impliziert und somit nicht durch das BGH-Urteil abgedeckt ist.
Gerade im (Semi-)Scale-Bereich wird es übrigens ganz schwierig nachzuweisen, daß es sich um eine 1:1 Kopie eines existierenden Hubschraubers handelt. Da genügt dann schon der Zweiblattrotor statt Vierblatt um die Argumentation zu ruinieren.
Oliver
Zuletzt geändert von Groucho am 16.04.2010 11:18:45, insgesamt 1-mal geändert.
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- Sniping-Jack
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#33 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Bitte richtig Quoten, das habe NICHT ich geschrieben!
Bitte editiere das, Oliver. Danke.
Bitte editiere das, Oliver. Danke.
Grüße,
Jack
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Jack
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#34 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Habe es korrigier, Danke für den Hinweis.Sniping-Jack hat geschrieben:Bitte richtig Quoten, das habe NICHT ich geschrieben!
Bitte editiere das, Oliver. Danke.
Als letzte Anmerkung zum Thema: Wenn es hart auf hart kommt, wird vor Gericht die Frage gestellt werden, ob man den Heli so gebaut hat, weil man eine Bo105 haben wollte oder weil das RedBull-Design so gut gefällt.
Sind beides Fangfragen, bei denen man nur verlieren kann. Im ersten Fall hätte es kein RB-Design gebraucht, im zweiten hätte man es lizensieren müssen, wie alle, die das Design mögen. Ergo: In beiden Fällen ist die Kopie nicht erlaubt.
Oliver
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#35 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
..als Witz zu lesen..
.
Die Bäckerinnung hat es bei der Kirche geschafft..
.
So wird von allen im " Vater unser... " der Satz gesprochen..
.
..unser täglich Brot gib uns heute
.
.
.
.Ich liebe dieses Getränk, und dass wäre auch mein Traumsponsor für RHF.
Aber leider komme ich an die nicht ran
Die Bäckerinnung hat es bei der Kirche geschafft..
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MFG
BIGJIM - Heinz-Gottfried -
.
Ideen entwickeln - sind gesucht, wer macht mit...
Ideen austauschen - und ...
Kreativ werden.
.
In eigener Sache.
Ich habe ich bei YouTube ein Video hochgeladen. Der Film – Segment von den Profs. K.HANSEN und H.SCHLIACK
Der Segmentfilm in voller Länge: - - https://www.youtube.com/watch?v=h-KWmdLoaFE
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Für Luftschiff-Freunde die Seiten: http://www.modellzeppelin.de und http://www.prallluftschiff.de
Bin mal oben - https://lh3.googleusercontent.com/-ddhF ... homelg.jpg
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#36 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Mitlerweile dürfte es isch ja herumgeprochen haben, daß man bei Red Bull auf diese Thema sensibilisiert ist.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: "Es gibst so viele Modelle wo nicht Red Bull draufsteht - warum kauft man die nicht einfach !"
Dann stellt sich das Problem nicht.
Man müßte die Frage mal anders rum formulieren: " Red Bull sollte froh sein so viele Gratiswerbträger, die keinen Cent kosten zu haben !"
Meint
ERich
Jetzt stellt sich für mich die Frage: "Es gibst so viele Modelle wo nicht Red Bull draufsteht - warum kauft man die nicht einfach !"
Dann stellt sich das Problem nicht.
Man müßte die Frage mal anders rum formulieren: " Red Bull sollte froh sein so viele Gratiswerbträger, die keinen Cent kosten zu haben !"
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ERich
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T REX 700 E Super Combo mit F3C Komponenten
T REX 600 ESP black mit BO 105 Red Bull Rumpf
T REX 600 ESP mit BO 105 Air Lloyd Rumpf, Copter X 4 Blatt Kopf, Motor 600M, Align GPro Stabi System,
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#37 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Was die Swastika betrifft hab ich neulich durch Zufall das hier gefunden:
Was das RedBull Logo design betrifft:
Also irgendwie hinkt die Begründung mit der Verwechslungsgefahr. Und so lange niemand hier zuverlässig das Gegenteil beweisen kann, geh ich davon aus das kein Richter in der BRD einen unbescholten Modellbauer, der einen Helikopter aus einer Kunstflugstaffel für sich privat nachgebaut hat, in irgend einer Form belangen wird.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Ich sehe daher nicht wirklich ein Problem wenn man auf eine ME, die eindeutige als solche zu identifizieren ist ein Hakenkreuz lackiert. Allein schon "ähnlichen Zwecken dient" ist doch einfach nur ein Werkzeug um sich da einen Spielraum offen zu halten, um die Intention hinter der Verwendung bewerten zu können. Auf nem EasyStar hat das dann meines erachtens allerdings nichts mehr mit Zeitgeschehen oder Geschichte zu tun. Aber so lange der EasyStar mit dem Hakenkreuz nicht über einer Gewerkschaftsdemo kreist, denke ich auch das man dir abnehmen würde das du irgendwelchen Grunden keinen Rumpf von der ME genommen hast, aber unbedingt die Lackierung von damals haben wolltest. Und selbst wenn nicht, ohne eine dem Staat irgendwie widerstrebende Intention dahinter wird wohl hoffentlich nach Absatz 4 verfahren. Was wäre denn auch eine geringe Schuld, wenn nicht soetwas?!(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Was das RedBull Logo design betrifft:
Also wenn ich Karosse für ein Auto kaufe, sehe ich keinen Preisunterschied zwischen der dem originalen Auto nachempfundenen und einer von der DTM mit massig Werbung drauf. Dafür müssten nach deiner Argumentation ja auch Lizenzgebühren gezahlt werden, weil die Werbung mit der Nachbildung des KFZs nichts zu tun hat. Mal angenommen RedBull verteilt Promoaufkleber und ich kleb den auf meinen Kleiderschrank, könnte man ja auch denken der wäre von RedBull und es bestünde Verwechslungsgefahr. Ich glaube für mich erschlossen zu haben das Verwechslungsgefahr nicht an den Kleiderschrank oder die RedBull BO anknüpft sondern an den Vertrieb eines ähnlichen Produkts das vom Konsumenten mit dem/denen von RedBull verwechselt werden könnte. Da RedBull weder Kleiderschränke noch BO 105 verkauft seh ich das absolut nicht gegeben. Was noch bliebe wäre vielleicht das du dadurch den Markennamen schädigen könntest, allerdings dürft da die Argumentation schwer fallen wenn die das Ding in x-facher Vergrößerung umher fliegen lassen.Groucho hat geschrieben:Anders ausgedrückt: Du darfst ein Eurocopter-Logo auf die Bo105 kleben, aber kein RedBull, weil die Marke RedBull und der Träger der Marke nichts mit einander zu tun haben und der Eindruck entstehen könnte, das Logo oder Modell käme von RB selbst- was eine klare Verwechslungsgefahr impliziert und somit nicht durch das BGH-Urteil abgedeckt ist.
Also irgendwie hinkt die Begründung mit der Verwechslungsgefahr. Und so lange niemand hier zuverlässig das Gegenteil beweisen kann, geh ich davon aus das kein Richter in der BRD einen unbescholten Modellbauer, der einen Helikopter aus einer Kunstflugstaffel für sich privat nachgebaut hat, in irgend einer Form belangen wird.
T-Rex 450 SE v2 mit Scorpion 2221-8; Jazz 40-8-16, Gy 401, S 9257, HS-65HB
#38 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Da sieht man erst, welche Sorgen wir haben..............
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#39 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
??erich hat geschrieben:wir
Du
Mir ist das Banane. Ich fotoknipse auch den einen oder anderen sehr realitätsnahen WW II -Flieger.
Vor der Veröffentlichung der Fotos siebe ich alles aus, was "staatsfeindlich und verherrlichend" sein könnte.
Mir is wurscht. Hauptsache die Pilozei braucht um zu nem Unfall mit Personenschaden zu kommen nur 35 Minuten.
Alles im grünen Bereich in D. Noch geht es uns besser, als vielen anderen Menschen auf der Welt. Die Frage ist nur, wie lange noch
Cu
Harald
#40 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Und nun versuche mal Dir das von einem Anwalt oder vor Gericht abnehmen zu lassen. Man wird dir so vielleicht abnehmen, daß dir die Lackierung mit Hakenkreuz gefällt, um dich dann aber im selben Atemzug wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik abzustrafen7th Column hat geschrieben: Ich sehe daher nicht wirklich ein Problem wenn man auf eine ME, die eindeutige als solche zu identifizieren ist ein Hakenkreuz lackiert. Allein schon "ähnlichen Zwecken dient" ist doch einfach nur ein Werkzeug um sich da einen Spielraum offen zu halten, um die Intention hinter der Verwendung bewerten zu können. Auf nem EasyStar hat das dann meines erachtens allerdings nichts mehr mit Zeitgeschehen oder Geschichte zu tun. Aber so lange der EasyStar mit dem Hakenkreuz nicht über einer Gewerkschaftsdemo kreist, denke ich auch das man dir abnehmen würde das du irgendwelchen Grunden keinen Rumpf von der ME genommen hast, aber unbedingt die Lackierung von damals haben wolltest. Und selbst wenn nicht, ohne eine dem Staat irgendwie widerstrebende Intention dahinter wird wohl hoffentlich nach Absatz 4 verfahren. Was wäre denn auch eine geringe Schuld, wenn nicht soetwas?!
Das ist Werbung. Der DTM-Rennstall lässt sich dafür bezahlen, Aufkleber von Castrol oder wem auch immer auf sein Auto zu bazen. Das hat nichts mit Lizenzgebühren zu tun.Also wenn ich Karosse für ein Auto kaufe, sehe ich keinen Preisunterschied zwischen der dem originalen Auto nachempfundenen und einer von der DTM mit massig Werbung drauf. Dafür müssten nach deiner Argumentation ja auch Lizenzgebühren gezahlt werden, weil die Werbung mit der Nachbildung des KFZs nichts zu tun hat.
Die freuen sich sogar den Bauch ab, wenn jemand ihre Werbung kostenlos herumträgt.
Das Beispiel hinkt daher in die falsche Richtung
Dann ist die Intention von RedBull, daß der Aufkleber millionenfach vervielfältigt an Millionen von Kleiderschränken, etc. hängt. Man kann die Erlaubnis zur freien Verwendung voraussetzen, das impliziert die Verteilung.Mal angenommen RedBull verteilt Promoaufkleber und ich kleb den auf meinen Kleiderschrank, könnte man ja auch denken der wäre von RedBull und es bestünde Verwechslungsgefahr.
Das RedBull-Design für Autos und Hubschrauber wird nicht frei verteilt, sondern mittels Lizenz wird die einmalige Reproduktion erteilt und zwar gebunden an eine Person/Institution.
Du wirst nicht zuerst vor Gericht landen, denn zunächst werden dir die RB-Anwälte gebührenbewerte Unterlassungserklärungen auf den Hals jagen und dich abmahnen. Erst, wenn du nicht zahlst, landet das Ganze vor Gericht.Also irgendwie hinkt die Begründung mit der Verwechslungsgefahr. Und so lange niemand hier zuverlässig das Gegenteil beweisen kann, geh ich davon aus das kein Richter in der BRD einen unbescholten Modellbauer, der einen Helikopter aus einer Kunstflugstaffel für sich privat nachgebaut hat, in irgend einer Form belangen wird.
Nochmal zur Verdeutlichung: Es gibt einen Hubschrauber, der das RedBull-Design lizensiert hat. Dafür fließt Geld an RedBull, da das Design und die Marke geschützt sind. Jede Kopie der Marke kann daher entweder nur durch Lizensierung erstellt werden, oder kommt direkt von RB (wie der Aufkleber). Daher die Möglichkeit der Verwechslungsgefahr.
Es steht dir übrigens frei, den Aufkleber auf den Heli zu pappen. Siehe oben.
Flugstatus: Gründer der Gesellschaft zur Verminderung der Akzeptanz von Schwerkraft
Gallerie: http://www.rc-heli-fan.org/gallery/albu ... um_id=1704
#41 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Aus aktuellem Anlass die Zusammenfassung, weil es immer mehr werden:
Der Einzige, der einen RB-Heli im Hangar stehen haben darf, ist Red Bull selbst. Alle anderen zahlen Lizenzgebühr, andernfalls handelt es sich um eine klare Verletzung des Markenrechts.
die Zurschaustellung oder öffentliche Vorführung solcher Modelle ist rechtlich nicht zulässig und kann mit einer kostenbewehrten Unterlassungsforderung und Abmahnung durch eine beliebige Anwaltskanzlei geahndet werden, üblicherweise mit der Aufforderung zur Zerstörung des Modells. RB hat diesbezüglich einige klare Statements abgegeben. Unter "Zurschaustellung" kann bereits die Veröffentlichung von Photos in einem Forum verstanden werden.
Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
Wer sich dennoch einen RB-Heli in den Hangar stellt, handelt eigenverantwortlich. Und auch wenn bislang nur wenige Abmahnungen bekannt sind, die pure Masse an kopierten Maschinen könnte es für Anwälte mittlerweile recht lukrativ machen, einen Schwung Besitzer abzumahnen und das Geld einzusacken. Einer Kanzlei bringt das pro Abmahnung zwischen 1000,- und 2000,- Euro für 10 Minuten Aufwand.
Also sollte man sich da nicht zu sicher fühlen.
Oliver
Der Einzige, der einen RB-Heli im Hangar stehen haben darf, ist Red Bull selbst. Alle anderen zahlen Lizenzgebühr, andernfalls handelt es sich um eine klare Verletzung des Markenrechts.
die Zurschaustellung oder öffentliche Vorführung solcher Modelle ist rechtlich nicht zulässig und kann mit einer kostenbewehrten Unterlassungsforderung und Abmahnung durch eine beliebige Anwaltskanzlei geahndet werden, üblicherweise mit der Aufforderung zur Zerstörung des Modells. RB hat diesbezüglich einige klare Statements abgegeben. Unter "Zurschaustellung" kann bereits die Veröffentlichung von Photos in einem Forum verstanden werden.
Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
Wer sich dennoch einen RB-Heli in den Hangar stellt, handelt eigenverantwortlich. Und auch wenn bislang nur wenige Abmahnungen bekannt sind, die pure Masse an kopierten Maschinen könnte es für Anwälte mittlerweile recht lukrativ machen, einen Schwung Besitzer abzumahnen und das Geld einzusacken. Einer Kanzlei bringt das pro Abmahnung zwischen 1000,- und 2000,- Euro für 10 Minuten Aufwand.
Also sollte man sich da nicht zu sicher fühlen.
Oliver
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#42 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Danke für den Hinweis.Groucho hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass die Zusammenfassung, weil es immer mehr werden:
Wir klären im Team, welche Konsequenzen sich dadurch fürs Forum ergeben.
#43 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Doch muss sie. Nur der Markeninhaber, repsektive seine rechtliche Vertretung dürfen abmahnen. Die abmahnende Anwaltskanzlei muss als Berechtiger handeln.Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
http://anwalt-im-netz.de/wettbewerbsrec ... q.html#wer
Gruß
Frank
#44 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Du hast Recht, war falsch formuliert. Gemeint war folgendes Szenario: Anwalt Liebling stellt auf RHF fest, daß es jede Menge RB-Clone gibt, die man abmahnen kann. Er tritt an RB heran, mit denen er bislang noch nicht in Kontakt war, und bittet darum, die rechtliche Vertretung in dieser Sache übernehmen zu dürfen, unentgeltlich. RB sagt ja, denn es kostet sie nichts, dafür bekommen sie gratis ihre Markenrechte durchgesetzt..bzfrank hat geschrieben:Doch muss sie. Nur der Markeninhaber, repsektive seine rechtliche Vertretung dürfen abmahnen. Die abmahnende Anwaltskanzlei muss als Berechtiger handeln.Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
Anwalt Liebling kassiert die Abmahngebühren. Das nennt man Win-Win.
Oliver
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#45 AW: Markenrechtverletzung bei Modellen?
Grund genug das Zeugs nicht zu saufen (sorry)
Prost ...
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Grüßle Marco
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