Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Antworten
CubaLibreee
Beiträge: 1947
Registriert: 08.09.2013 15:35:26

#1 Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von CubaLibreee »

Wer kennt sich damit aus. Ich habe eine eigene Homepage und möchte diese evtl. mit LaLa verbinden. Ich möchte jedoch keine LaLa welche Frei von Gehma und Co ist sondern aktuelle Musik. Diese gibt es ja auf YT ohne Ende. Zum Teil sogar von den Künstlern selber online gestellt. Wenn ich solch ein Video in meiner Homepage auf eine minimalste Größe in ein Eck stelle und diese auf jeder Seite aktiv stelle habe ich ein aktuelles Lied auf meiner Gesamten Homepage. Sollte eines Tages der Eigentümer des hochgeladenen YT Video ein Problem damit haben und es auf YT heraus nehmen wäre der Song somit auch automatisch auf meiner Homepage Tod. Sprich jede Verantwortung liegt doch bei demjenigen der das Video auf YT hochgeladen hat!?? Natürlich sollte erkennbar sein ob es der Künstler bzw. dessen Label hochgeladen hat oder eben ein Privat X-Mann der dies evtl. illegal gepostet hat und ich dazu beitragen würde illegale Medien auf meiner Homepage verbreite...
Benutzeravatar
Yaku79
Beiträge: 11570
Registriert: 30.04.2009 22:12:31
Wohnort: Oyten bei Bremen
Kontaktdaten:

#2 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von Yaku79 »

Ich bin mir jetzt nicht sicher aber da das Video bei YT liegt, liegen da auch die Copyright etc Geschichte... Ich bin sehr der Meinung dass das einbetten erlaubt ist...
Benutzeravatar
Crizz
Beiträge: 27061
Registriert: 12.04.2007 17:44:22
Wohnort: Haiger
Kontaktdaten:

#3 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von Crizz »

Ich bin kein Jurist, aber die Frage die sich da aufdrängt ist, ob man dir bewußtes umgehen von Lizenzrechten vorwerfen könnte, wenn aus der Art der Platzierung erkennbar ist zu welchem Zweck die Einbettung erfolgt ist. Auf der anderen Seite kann es dir natürlich passieren das YT selber das Video auf den deutschen Servern sperrt, dann war die Arbeit eben für die Katz´. Eine Anfrage bei der GEMA über möglichkeiten gegen eine Lizenzgebühr die Verwendung als Hintergrundmusik auf einer privaten Homepage zu erlangen dürfte nicht viel bringen - außer der Erkenntnis das vermutlich die Gebühren so hoch sein werden das es sich niemand leisten kann. Da sind die irgendwie leidlich unflexibel bisher gewesen.
_________________________________________________________________________________
"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )

! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de

Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
Benutzeravatar
goemichel
Beiträge: 256
Registriert: 17.01.2012 12:41:14

#4 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von goemichel »

CubaLibreee hat geschrieben:Sprich jede Verantwortung liegt doch bei demjenigen der das Video auf YT hochgeladen hat!??
Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).
Gruß, Michael
Valar morghulis
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
Benutzeravatar
tracer
Operator
Operator
Beiträge: 63776
Registriert: 18.08.2004 18:50:03
Wohnort: Kollmar
Kontaktdaten:

#5 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von tracer »

goemichel hat geschrieben:Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).
Hast Du dazu Links?
Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.

Ansonsten: Ich persönlich finde Webseiten, die ohne mein Zutun Lärm machen, extrem nervig.
Benutzeravatar
goemichel
Beiträge: 256
Registriert: 17.01.2012 12:41:14

#6 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von goemichel »

tracer hat geschrieben:Hast Du dazu Links?
Die Frage ist noch nicht ganz ausgeurteilt ( BGH, Beschluss vom 10. April 2014 – I ZR 46/12–) , aber ich wäre vorsichtig, solange BGH und EuGH noch nicht endgültig entschieden haben
tracer hat geschrieben:Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.
Solange der Rechte-Inhaber das freigibt, indem er das Video mit der entsprechenden Linzenz (CC-BY) versieht, ist alles ok.
Gruß, Michael
Valar morghulis
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
CubaLibreee
Beiträge: 1947
Registriert: 08.09.2013 15:35:26

#7 Re: AW: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage

Beitrag von CubaLibreee »

tracer hat geschrieben:
goemichel hat geschrieben:Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).
Hast Du dazu Links?
Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.

Ansonsten: Ich persönlich finde Webseiten, die ohne mein Zutun Lärm machen, extrem nervig.
Hast auch wieder recht. Trotzdem eine Frage dich ich interessant finde. Da man so recht easy gewisse Internetseiten mit beliebiger Musik pimpen koennte. Wo es eben passt. Statt den Gehmafreien Mist zu verwenden...
Antworten

Zurück zu „PC & Multimedia“