Veröffentlichungen von E-Mails und Chatlogs

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helihopper

#1 Veröffentlichungen von E-Mails und Chatlogs

Beitrag von helihopper »

Hallo zusammen.

Aus gegebenem Anlass müssen wir noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung von Chatlogs und E-Mail Schriftverkehr nicht zulässig ist.
E-Mails haben, sofern sie an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, den Charakter eines persönlichen Briefes.

Hierzu gibt es ein brandaktuelles Urteil, das nicht von Pappe ist.

LG Köln

Weitere Infos:

Wikipedia
Heise Newsticker


Wer sich die Urteilsbegründung anschaut, der wird schnell feststellen, wie schnell der legale Boden verlassen ist und dass Veröffentlichungen zu empfindlichen Strafen gegen den Webseitenbetreiber führen können.


Derjenige, der für einen Beitrag den Schriftverkehr braucht, der sollte den Inhalt der E-Mail nur dem möglichst genauen Kontext entsprechend wiedergeben. In keinem Fall eine E-Mail 1/1 in einen Beitrag kopieren, ohne den Absender gefragt zu haben.

Gleiche Maßstäbe sind beim Bereich Privatchat anzulegen. Hier ist immer von vertraulichen Gesprächen auszugehen.



Wir bitten um Beachtung

das Team
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