Modellflug und Recht/Versicherungen

Turakar
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#1 Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von Turakar »

Hallo,

ich persönlich bin ja Neuling im Modellflug und habe auch noch nur einen Quadrocopter* geplant. Bei weiterer Recherche ist mir nun, wie der Titel es vielleicht verrät die Rechtsgeschichte aufgefallen (ein leidiges Thema).
Nun habe ich gelesen, dass seit 2009 jeder Modellflieger dazu verpflichtet ist, sich zu versichern. Bietet sich da jetzt für den Alleinflieger was speziell an? DMO?
Desweiteren ist bei mir in der Nähe der Flughafen Düsseldorf, weiß da jemand wo ich (ohne sie mir zu kaufen) an die ICAO Karten komme? Nicht das ich nachher viel zahlen muss, nur weil ich nicht ausreichend informiert war...
Daraus folgt dann auch meine letzte Frage, darf ich denn auf nem Feld hinter meinem Garten fliegen, oder muss ich dafür wieder irgendwelche Befugnisse.
Am Rande sei noch gesagt, dass es sich bei meinem Quadrocopter um einen 500mm Quad mit vllt max 1kg Abfluggewicht handelt.

MfG,
Turakar

* http://www.rchelifan.org/quadrocopter ... 97242.html

EDIT: Der Flughafen ist ca. 4.5km entfernt. Ich habe aber durchaus Beine, die sich bewegen können. (kleine Randfrage: Kann man so einen Quad auf dem Fahrrad transportieren? (Meinetwegen auch zu zweit))
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satsepp
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#2 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von satsepp »

Die Größe spielt keine Rolle, Du musst selbst einen 60 Gramm mqx versichern.
Die DMO ist günstiger als DMFV-Typ2.
ICAO gibt es auch online, und genau so Wichtig FFH Gebiete etc.
Schutzgebiete kannst Du hiermeinsehen: http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebi ... layers=576

Startest du von deinem Grund ist das o.k., ansonsten die Erlaubnis vom Eigentümer oder Pächter einholen.

Sepp
Zuletzt geändert von satsepp am 29.10.2013 07:00:37, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Videos öffentlich: http://www.rcline.tv/users_media.php?uid=341 bzw. HD Videos: http://www.youtube.com/user/satsepp?
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DUKE40
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#3 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von DUKE40 »

Hallo,

Zu Deiner ersten Frage, ja eine Versicherung ist Pflicht, die bietet sowohl DMO wie auch DMFV für jeden an. Für welche Du Dich entscheidest ist eine persönliche Entscheidung. DMO soll günstiger sein, zumindest habe ich irgendwann gelesen, auch was geographisch abgedeckt ist soll unterschiedlich sein. Wenn Du aber nur in Deutschland mit Deine Modelle unterwegs bist und nur Flugmodelle betreibest bieten beide einen sehr ähnlichen Umfang.

Zur zweiten Frage, ich habe auf meine Android eine App (VFRNav) welche mir anzeigt in welchen Luftraum ich mich nun bewege. Es gibt auch für Google Earth einen Overlay mit den Lufträume (Dazu einfach Tante Google fragen, habe gerade den Link nich tparat). Ansonsten auf der Seite der DFS (https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp). Während diese Funktion früher unter einem anderen Link frei zugänglich war, muss man sich seit Sommer 2013 dafür bei der DFS online registrieren, was allerdings nichts kostet. Wer sich dann mit seinem Passwort einloggt, findet die Karten unter den Menüpunkten +Flugvorbereitung, +VFR-Bulletin. Dann muss man noch in der Kartendarstellung rechts oben auf das Kartensymbol klicken und den Punkt +ICAO auswählen. Die Karte basiert auf OpenStreetMap mit einem entsprechenden Overlay.

Zu Deiner letzten Frage, auf den Feld hinter Deinen Garten brauchst Du nichts ausser die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, solange es vom Luftraum her passt. Wenn Du aber nur über den Grunsdtück fliegst und den nicht betrittst brauchst Du nicht mal den Eigentümer zu fragen. Bei einer Notlandung im Feld solltest Du darauf achten, dass Du keine Saat oder die Ernte beschädigst, besser ist es vorher, es mit den Eigentümer zu klären, meistens haben die keine Einwände.

Ja. man kann einen solchen Quad auf den Fahrrad transportieren. Manche nutzen dazu einen Rücksack an den sie den Quad aussen befestigen, darin werden dann Funke und Akkus verstaut.

Hoffe Damit etwas Klarheit gebracht zu haben.
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TREX65
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#4 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von TREX65 »

Salve :wink: ist richtig das du eine spezielle Versicherung brauchst. Da gibt es 2, die immer genannt werden und auch sehr gut sind. DMO, günstiger und alles was mit Modellbau zu tun hat ist mitversichert auch Boote, Cars Lenkdrachen usw.... dann DMFV etwas teurer auch sehr gut, haben sehr viele. Je nach dem musst du dort zusätzliche Sachen mitversichern lassen wie Wildfliegen (das was du machen möchtest da außerhalb von Modellflugplätzen)usw.

Eine Abhandlung steht hier http://www.rchelifan.org/sonstiges-f4 ... 92950.html dort hat sich mal ein Rechtsverdreher die Arbeit gemacht und immer wiederkehrende Fragen über die Versicherungspflicht für Modellflieger behandelt. Ob das noch Gültigkeit hat und Rechtsbestand kann ich als "Laie" nicht sagen.
Dann gibt es was Offizielles zum Thema: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publi ... 23id119776 Dort auch bitte den Download benutzen! Dort steht auch, das UAVs wie Copter nicht über 100 Meter Höhe fliegen dürfen wenn sie Gewerblich genutzt werden (Seite 8 der PDF)

und noch zwei weiter führende Links: http://www.rchelifan.org/quadrocopter ... l#p1502467

Alles sehr wichtig und wo du die Karten der Flugzonen bekommst kann ich dir so auch nicht mehr sagen da vieles kostenpflichtig wurde. Ach ja, alles über 25 Kilo darf nur noch von einem zugelassenen Modellflugplatz mit Aufstiegsgenehmigung (Schriftlich liegt die dann dem Verein vor) gestartet werden.

Am sichersten und Rechtlich abgesichert ist man nur, wenn man sich auf die zuständigen Versicherungen wendet. Was die dann dir Schriftlich mitteilen ist auf der sicheren Seite da alles andere was die meisten User sagen nur Halbwissen oder hören sagen ist.
Zuletzt geändert von TREX65 am 29.10.2013 09:25:49, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß

Michael
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acanthurus
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#5 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von acanthurus »

Hi..

und ansonsten noch das hier lesen:
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Da ist das Thema Modellflug und (Luft)recht sehr schön zusammengefasst.

Mein Tipp:
Artikel runterladen. (wenigstens in den wichtigen Auszügen) ausdrucken, ICAO-Kartenausschnitt ausdrucken, Versicherungsbeleg kopieren und das alles in einem kompakten Package beiom Fliegen mitführen.
Wenn bei mir einer der besserwissenden JagdpächterVogelschützerMeckerrentnerHundeaufdenackerscheißenlasser vorbei kommt, dann hau ich ihm/ihr das um die Ohren, zusammen mit der Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle, welche sie gerne zu Rate ziehen können.
Allein schon die Tatsache, dass du dich entsprechend vorbereitet hast frustriert diese Leute dermaßen, dass sie meistens schimpfend von Dannen ziehen.
@Sepp: Danke für den Link, den kannte ich so noch nicht
Leider in der Zoom-Fähigkeit sehr beschränkt

Hier noch der bereits angesprochene Link für Luftraum Overlays in Google Earth:
http://www.skyfool.de/luftraeume/
Dann gibt es was Offizielles zum Thema: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publi ... 23id119776 Dort auch bitte den Download benutzen! Dort steht auch, das UAVs wie Copter nicht über 100 Meter Höhe fliegen dürfen (Seite 8 der PDF)
Der Link ist wichtig, ABER ich bitte zu beachten, dass das NUR für den Einsatz von "Drohnen", UAVs usw. gilt, welche NICHT aus reiner Freizeitgestaltung und persönlicher Neigung betrieben werden.
Wenn ihr das so zum Spaß betreibt, um zu fliegen und oder um Luftaufnahmen "als Hobby" anzufertigen, dann ist das gewöhnlicher Modellflug, für den dieses Dokument (und damit auch die Höhenbegrenzung) zunächst mal nicht anwendbar ist. Zwar gelten auch dann Höhenbeschränkungen, aber diese sind lokal unterschiedlich und meist sehr, sehr sehr viel höher - s. ICAO-Karte.

Thema Quad auf dem Fahrrad: kommt natürlich auf die Größe an, und bei größeren Quads ob er mit anklappbaren Auslegern ist.
Ich hab auch schon "größere" Flieger und Helis per Fahrrad zum Flugplatz befördert, jedoch würde ich dann mal über einen kleinen Fahrradanhänger nachdenken. Ich hab "nur" was von diesem Kaliber hier benutzt: http://www.mytoys.de/Prophete-Fahrradan ... 02/3153124
das ging mit etwas Übung recht ordentlich


gruß
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frankyfly
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#6 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von frankyfly »

DUKE40 hat geschrieben: App (VFRNav) welche mir anzeigt in welchen Luftraum ich mich nun bewege.
hier ggf. wichtig für den unbedarften - es wird immer von "Luftraum - D" gesprochen der halt für dem Modellflug erstmal tabu ist - blendet man nun in der App alles aus und Lässt sich nur D anzeigen wird man feststellen das man z.B. selbst Mitten auf dem Frankfurter Flughafen einfach so fliegen darf - darf man natürlich nicht - ist aber kein Fehler in der App sondern eine Definitionssache >> auch auf Kontrollzohnen (CTR) anzeigen lassen!

Zum Thema Fahhrad: Wenn du es darauf sicher verstaut bekommst spricht nichts dagegen - Aber wie gesagt - Anhänger ist auf Dauer (wenn man denn beim Fahhrad bleibt und nicht aus auto umsteigt ... ) sicher besser, da sich doch mit der Zeit so einiges ansammelt was man mitschleppen möchte (Copter1 ,Funke, Akkus, Laptop, Werkzeug, "Groundstation", Copter2, Copter 3, ... ) ggf mal Rumfragen ob jemand einen Kinderanhänger hat den der nichtmehr nutzt ... da sind ide sachen dann auch halbwegs Geschützt falls doch mal ein unerwarteter Schauer kommt.
Turakar
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#7 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von Turakar »

Danke für die vielen Antworten. (Ich war jetzt 2h am lesen ;))
Ich werde also mal den entsprechenden Bauern fragen müssen. Nun ist bei mir in der Nähe noch eine Wiese mit zwei Fußballtoren, die auch gelegentlich genutzt werden, da werde ich dann mal die Behörden fragen müssen.
Ich werde mich auf jeden Fall versichern, allerdings muss ich da noch weiterlesen.
Für die Flugzonen werde ich mal das GoogleEarth Tool zu Rate ziehen (Sobald ich am PC bin).

Nochmal Danke für die Antworten und mfG,
Turakar
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#8 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von Turakar »

PS: Ich bin 13 Jahre alt, wie sieht das denn dann mit der Versicherung aus?
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satsepp
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#9 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von satsepp »

Ob die einen Jugendrabatt gewähren weiß ich nicht, am besten mal DMO und DMFV befragen!
Du darfst den Fußballplatz ja überfliegen wenn keine Menschen dort sind, nur wärhren eines Spiels darfst Du da so und so nicht fliegen.
Es ist schwierig bei Gemeinden eine Genehmigung zu bekommen, da geht es schon bei der Zuständigkeit los und hört bei den Befugnissen auf.

Und Du hast ein Bergungsrecht falls Du dort ungeplant notlanden musst oder abstürzt, nur wenn der Besitzer anwesend ist musst Du den fragen und er hat das Recht auch das Modell selber zu Bergen und Dir zu übergeben, und wenn er dabei was kaputt macht dann muss er haften.

Sepp
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#10 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von EOS 7 »

Turakar hat geschrieben:PS: Ich bin 13 Jahre alt, wie sieht das denn dann mit der Versicherung aus?
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http://dmfv.aero/mitgliedschaft/mitgliedsbeitrage/
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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frankyfly
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#11 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von frankyfly »

... auch beim DMO gibt es "Jugendrabatt"
satsepp hat geschrieben:Du darfst den Fußballplatz ja überfliegen wenn keine Menschen dort sind, nur wärhren eines Spiels darfst Du da so und so nicht fliegen.
nun, es gehört hier nicht unbednigt hin - aber soweit ich weiß, ist es in D ja so das man alles "darf" was durch kein Gesetz verboten ist und mir ist keine Stelle bekannt nach der es grundsätzlich verboten ist Fußballspieler - oder auch Personen im allgemeinen - zu Überfliegen. - Falls ich mich hier irren sollte wäre ich dankbar für die entsprechende Fundstelle.

(Ob es in jedem fall sinvoll ist steht auf einem anderen Blatt - aber dann "darf" man - Sollte aber nicht)
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satsepp
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#12 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von satsepp »

Doch das steht in der Luftfahrtverordnung drinnen dass Personen nicht überflogen werden dürfen, und auch Fußballspieler sind Menschen :roll:

Sepp
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#13 Re: AW: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von TREX65 »

satsepp hat geschrieben:, und auch Fußballspieler sind Menschen :roll:

Sepp
Sicher?:grin:

Gesendet von meinem GT-I8190
Gruß

Michael
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#14 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von acanthurus »

es grundsätzlich verboten ist Fußballspieler - oder auch Personen im allgemeinen - zu Überfliegen.
Das stimmt zunächst mal so, es gibt keine definierten Mindesthöhen und Abstände. §1 abs1 Luftverkehrsordnung gibt uns aber den entscheidenen Hinweis:
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Dieser Paragraph wird von sämtlichen Luftämtern so interpretiert, dass das Überfliegen von Personen mit Flugmodellen generell auszuschließen ist. Steht in (fast) jeder Platzgenehmigung, Veranstaltungsauflagensammlung usw. drin und ist praktizierte Methode, an der man sich orientieren sollte, auch wenn das nicht wörtlich im Gesetzestext steht.
In den NFL I 59/06 (regelt die Vergabe von Aufstiegserlaubnis) steht unter "allgemeine Auflagen" der Satz
das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig
Die NFL ist zwar für den "Wildflug" nicht anwendbar, sie zeigt jedoch, wie der §1 LuftVo normalerweise behördenseitig gehandhabt wird - und genauso würde das auch interpretiert, wenn es zu einem Zwischenfall käme.

Jetzt ist es natürlich so dass man speziell in größeren Höhen und Entfernungen (Groß-Segler etc.) nicht mehr unbedingt nen Plan hat, OB da irgendwo drunter vielleicht Leute rumspringen. Die Vernunftinterpretation muss also in diesem Fall so sein, dass man den Flugpfad so wählt, dass bei einem Total- oder Teilausfall das abstürzende Flugmodell allerhöchstens einen unwahrscheinlichen Zufallstreffer landen könnte. Für Multikopter schließt das ein Überfliegen in so ziemlich jeder Höhe komplett aus.


@Michael, Sepp: dieser Punkt bleibt strittig, aaaaber
...das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig...

Oh sch...e, heißt das, ich muss jetzt aufhören mit dem Tauben jagen?

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#15 Re: Modellflug und Recht/Versicherungen

Beitrag von frankyfly »

Ich denke du meinst §6 - da ist aber nur eine Mindestflughöhe von 300m gefordert - Sicher, mit dem Copter wird es knapp mit der Sichtweite, aber aber es ist nicht generell Verboten (Aber wie schon gesagt - auch nicht zu empfehlen)

Interessant wäre hier die Gesetzliche sicht von "Menschenmenge" und "überflug" in Verbindung mit §4a LuftVO
- sind 22 Leute auf ein Fußballfeld verteilt schon eine Menschenmenge die mal mit einem 40Cm Copter "überfliegen" kann oder überfiegt man "nur" einzelne Personen ...

Mein Gedankengang geht in die Richtung das es ebenso Auslegungssache ist was denn nun ein "dicht besiedeltes Gebiet" ist, welches man ja auch nur in dieser Höhe überlfiegen darf.
Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.11.1985, Az.: 5 Ss 269/85) meint dazu z.B. sinngemäß,das ein Dicht besiedletes Gebiet ein solches ist wenn bei einer im möglichen Notlandung (kein Absturz) ein Schaden an irgendwas anderen als dem Fluggerät selber wahrscheinlich ist - Es scheint also Auslegunssache zu sein und an dem Fluggerät zu hängen - einen Motordrachen z.B. kann man locker flockig auf einem Kleinen Acker landen und hat noch Dicke reserven während man für was größeres und schnelleres deutlich mehr Platz braucht ... nun kann ich aber mein modell so gut wie überall "Notlanden" (wie gesagt - eine kontrollierte Landung und kein Absturz) ohne das es dadurch zu Schäden kommt ...


(wenn man die LuftVO so "benutzt" dann ist auch der letzte Teil von §6 (1) interessant der, abgesehen von Segelflugzeugen, Hängegleiter und Gleitsegeln eine Mindsteflughöhe von 150m vorschreibt - Copter, Helis und Motormodelle also nach dem Starten zügig auf 150m bringen ebenfalls interesant §6 (2) - das aus Für Shocky-Limbo und §8 ist auch interesant ... )
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