Top Ten des Versicherungsrechts

Otti
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#16 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Otti »

satsepp hat geschrieben:Danke für den Beitrag. es wäre super wenn Du hier Posten könntest ob er den Heli wiedergefunden hat, und obe es einen Sachschaden oder gar Personenschaden gab.
Den Kindergarten dort kann man ja nicht lesen, Ein "Vollgott" will dem sogar das fliegen gänzlich verbieten :evil:
Gut dass wir es hier vieeeeel besser haben.

Sepp

:mrgreen:
Otti
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#17 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Otti »

Um in Deutschland an Seen und/oder Flüssen zu angeln, sind drei kleine Schritte zu beachten:
Um in Deutschland RC- Flug betreiben zu können, sind einige Schritte zu beachten:
Schritt 1: staatliche Fischereischeinprüfung (Flugscheinprüfung)
Schritt 2: Fischereischein (Flugschein)
Schritt 3: Fischereierlaubnisschein / Gewässerkarte (Flugscheinerlaubnis/Geländekarte)
(Faustregel dabei ist:
• ohne Fischerprüfung kein Fischereischein, (Flugschein)
• ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein, (Flugerlaubnis)
• ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln (Fliegen)
staatliche Fischereischeinprüfung
1. Allgemeine Fischkunde (Flugmodelle aller Art auch fliegende Rasenmäher)
2. Spezielle Fischkunde ( Modellkunde)
3. Gewässerkunde (Geländekunde)
4. Gerätekunde (Gerätekunde)
5. Gesetzeskunde (Gesetzeskunde hier ganz besonders zu beachten)
Fischereischein
1. für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein),
2. für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) (Wäre dass beste)
3. für zehn aufeinander folgende Kalenderjahre (Zehnjahresfischereischein)
Petri Heil! Holm und Rippenbruch oder genug Luft unter den Kufen!
So, oder so ähnlich sollte man es auch mit den RC gesteuerten Flugobjekten tun.
:mrgreen:
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#18 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Juergen110 »

Otti hat geschrieben:So, oder so ähnlich sollte man es auch mit den RC gesteuerten Flugobjekten tun.
LOL
Ja, ok. Macht das mal so :D

Bin dann allerdings heilfroh das das hier in China ein wenig "lockerer" ist :lol:

Hier funktioniert es (wenn ich fliegen gehe) so:
1.) Hirn einschalten
2.) Niemanden Gefährden oder Nerven
3.) Spass haben

:mrgreen:


Upsss..... Nachtrag an den Threadersteller:
:thumbright:
Otti
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#19 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Otti »

LOL
Upsss..... Nachtrag an den Threadersteller:
:thumbright:[/quote]

Ich hoffe er hat genug Kunden! :mrgreen:
Justusl
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#20 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Justusl »

Das freut mich, dass meine Zusammenfassung auf Interesse stößt.

@ satsepp, So ein Forum lebt immer von seinen Mitgliedern. Gibt in beiden Foren solche und solche. Ich denke aber, dass das Thema einfach zu komplex ist, um sich mit juristischem Halbwissen oder Panikmacherei auf Stammtisch Niveau damit auseinanderzusetzen. Da bleibt es dann so häufig beim, schön das wir mal drüber gesprochen haben, aber was nehmen wir jetzt eigentlich mit? (Jürgen wird wissen, was ich meine ;-)

Ein schönes Beispiel in diesem Zusammenhang ist auch die Einwilligung des Grundstückseigentümers, die so häufig und breit besprochen wird, wenn man das mal juristisch seziert, dann bleibt da gaaaanz wenig bis gar nix als Konsequenz über.

Vielleicht wird wirklich mal so etwas wie ein Modell-Heli Führerschein kommen, letztlich ist das eine Entwicklung. Gab es bei der Einführung der Autos auch nicht von Anfang an. Der Gesetzgeber ist den ersten Schritt bereits gegangen, in dem er den Modellflug weitesgehend mit dem richtigen Flug gleichgesetzt hat. Sollten die Versicherungen ein erhöhtes Schadensaufkommen (Feld brennt ab, 500er stürzt auf Person) feststellen, sind die Lobbyisten beim Gesetzgeber auf der Matte.

Ich vertrete auch als Jurist in erster Linie Jürgens Ansicht, nur das mit dem Hirn anschalten -so lehrt mich meine Erfahrung- ist bei einigen kein leichter Prozess. Hinzukommt, dass man gerade als Anfänger noch so sehr sein Hirn anschalten kann (und hier sprech ich aus eigener Erfahrung), es fehlt schlicht und ergreifend das Wissen, die Gesamtzahl möglicher Fehlerquelle zu erfassen. Sind die Anfänger im Verein, prima soweit die Mitglieder sich ihrer annehmen, fliegen sie aber wild....schwierig, dann bleibt da häufig nur "learning by doing" auf kosten von...?

Egal, das Hobby ist einfach viel zu cool, um es tot zu reden, Lasst uns alle erfolgreich fliiiiiiiiegen :bounce:

VG JL
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TREX65
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#21 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von TREX65 »

Justusl hat geschrieben:Ein schönes Beispiel in diesem Zusammenhang ist auch die Einwilligung des Grundstückseigentümers, die so häufig und breit besprochen wird, wenn man das mal juristisch seziert, dann bleibt da gaaaanz wenig bis gar nix als Konsequenz über.
Also für mich ist das so (halbwissen) wenn ich die Erlaubnis nicht habe oder nicht frage ob ich sein Grundstück zwecks Bergung im Fall der Fälle betreten darf, er mir das Recht nicht einräumt, ist es für MICH Hausfriedensbruch. Dann Handel ich ....Vorsätzlich, da wird die Versicherung wohl sich das Geld von mir wiederholen bei einem Schaden am Grundstück...welcher auch immer das sein mag.
Gruß

Michael
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:d:
Voodoo700, Pyro 650-62/19er Ritzel/HeliJive,10S/AC3X..711er DH FBs/FUN-KEY CARBON 120... http://www.helifleet.com/voodoo700-acro ... pter/h2697
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#22 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von echo.zulu »

TREX65 hat geschrieben:Also für mich ist das so (halbwissen) wenn ich die Erlaubnis nicht habe oder nicht frage ob ich sein Grundstück zwecks Bergung im Fall der Fälle betreten darf, er mir das Recht nicht einräumt, ist es für MICH Hausfriedensbruch. Dann Handel ich ....Vorsätzlich, da wird die Versicherung wohl sich das Geld von mir wiederholen bei einem Schaden am Grundstück...welcher auch immer das sein mag.
Dem ist m.W. nicht so. Für Fluggeräte gilt allgemeines Bergungsrecht. Das heißt er darf Dir das Betreten des Grundstücks nicht verweigern. Es gilt natürlich eine allgemeine Pflicht den Schaden am Grundstück so gering wie möglich zu halten. Zertrittst Du seine wertvolle Saat, so musst Du bzw. die Versicherung den entstandenen Schaden ersetzen.

Aber in Justus Einlass zur Erlaubnis ging es wohl eher um die Erlaubnis des Grundstückseigentümers wie sie in der LuftVO? gefordert wird.
Justusl
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#23 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Justusl »

Es kommt sowohl mit § 123 StGB (Hausfriedensbruch) eine Straftat als auch mit dem § 58 LuftVG eine mögliche Ordnungswidrigkeit in Betracht.

1) Bei § 123 StGB dürfte es regelmäßig am „Eindringen“ scheitern.
Ausnahme: Zaun um das Grundstück, „Betreten verboten“ Schilder
Die meisten Ackerflächen sind aber weder umzäunt ist noch enthalten Sie Hinweisschilder, so dass es mit dem Hausfriedensbruch schon wieder schwierig wird. Mit anderen Worten bei dem „normalen Feldgrundstück“ nahezu ausgeschlossen.

Auch bei der Betrachtung der Ordnungswidrigkeit des § 25 i.V.m § 58 LuftVG bleibt auch nicht viel über.

2) Der § 58 LuftVG bezieht ausdrücklich nur
in 8a , 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3
in 9, die Auskunftserteilung nach § 25 Abs. 2
in 11, schriftlichen vollziehbaren Auflagen einer Erlaubnis § 25 Abs. 1
ein. Sämtliche Alternative scheiden für unsere Fliegerei (Heli kleiner 5 KG) aus.

3) Eine Sachbeschädigung schließlich setzt gem. § 303 StGB,
- Eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz voraus, durch welche die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt wird….

Aus meiner Sicht schwierig, wenn es zu „nur“ zu Fuß-Spuren auf einem Feld kommt,
aber okay ich bin Städter nehmen wir eine Zerstörung mal an,
dann brauchen wir noch den

- Vorsatz der Sachbeschädigung, eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

Betretet ihr das Feld mit dem Vorsatz die Saat zu zerstören? oder
nicht eher mit dem Vorsatz den Heli zu retten und damit das ungestörte Einbringen der Saat zu gewährleisten ;-)

Aber mittlerweile kenn ich meine Helipiloten ;-) daher:

Die vorstehenden Aussführungen stellen keinen Aufruf dar, möglichst viele Feldgrundstücke durch den Versuch des möglichst tiefen Panel-Scratchings niederzumähen!

VG JL
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#24 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von satsepp »

Irgendwo steht geschrieben dass das Fluggerät entweder geborgen werden darf, schon allein wegen der Brandgefahr die durch den Lipo ausgeht. Ist der Grundstückseigentümer anwesend und verweigert das Betreten des Grundstückes so muss er selber alle Teile Aufsammeln und dem Besitzer übergeben.
Das steht irgendwo in den Gesetzten, ich hatte das mal so gelesen.

Sepp
Meine Videos öffentlich: http://www.rcline.tv/users_media.php?uid=341 bzw. HD Videos: http://www.youtube.com/user/satsepp?
Mein Verein: http://www.mfc-zell.de/
Meine Flotte:
Viel zu viele 450er, und ein paar Flächen :)
Vodoo 600 mit SK720, 3x Robbe BLS 452, BLS 251, Jive 80HV + Pyro 700-52 20T Riemenrad, Curtis Youngblood 600mm
TDR mit SK720, 3x Robbe BLS 452, BLS 251, Jive 80HV + Pyro 700-52 12T Ritzel, Curtis Youngblood 710mm
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#25 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Justusl »

Du suchst § 867 BGB, das sog. Verfolgungsrecht.
Das wiederum ist tiefstes Privatrecht. (Hat mit Strafrecht an der Stelle weniger zu tun, wenn gleich es einen Rechtfertigungsgrund darstellen könnte.)

aber! er muss es nicht selbst herausgeben ;-), im Gegenteil

- er kann die Sache auch selbst in Besitz nehmen (ohhhh schöner Heli, her damit) dann ist dein Anspruch auch "schwupps" erloschen und
- er kann den Schaden geltend machen, den ein brennender Lipo verursacht hat, und
- er kann die Betretung des Grundstücks davon abhängig machen, dass du vorher Sicherheit leistet falls das Wegnehmen einen Schaden verursacht.

Gut.... letzteres wird jetzt nicht so häufig vorkommen, wenn dein Heli nicht zufällig so in der Ming Vase im Garten steckt, dass du beim herausziehen die Vase völlig zerstörst.
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#26 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von mic1209 »

Justusl hat geschrieben:er kann die Sache auch selbst in Besitz nehmen (ohhhh schöner Heli, her damit) dann ist dein Anspruch auch "schwupps" erloschen und
:shock: :shock: :shock:

Wenn der Ball meiner Kinder in Nachbars Garten landet, kann er den Ball behalten???
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
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#27 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Justusl »

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass Du keinen Anspruch mehr hast, sein Grundstück zu betreten, wenn er den Ball in Besitz nimmt. Eine Klarstellung sei kurz erlaubt, da das bei Nicht-Juristen häufig durcheinander geht.

Eigentum, beschreibt die rechtliche Beziehung zu einer Sache
Besitz, beschreibt die tatsächliche Beziehung zu einer Sache

Auch ein Dieb kann also Besitzer sein. Häufig fallen Eigentum und Besitz natürlich zusammen. Aber wenn du Mieter (Besitzer) einer Wohnung bist, möchtest Du auch nicht, dass Dein Vermieter (Eigentümer) am Sonntagmorgen Deine Tür aufschließt und sich zu Dir an den Schreibtisch setzt.

In Deinem Beispiel müsstest Du dann Deinen Nachbar auf Herausgabe des Balles (oder des Helis) verklagen :argue:
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#28 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von mic1209 »

Justusl hat geschrieben:Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass Du keinen Anspruch mehr hast, sein Grundstück zu betreten, wenn er den Ball in Besitz nimmt. Eine Klarstellung sei kurz erlaubt, da das bei Nicht-Juristen häufig durcheinander geht.

Eigentum, beschreibt die rechtliche Beziehung zu einer Sache
Besitz, beschreibt die tatsächliche Beziehung zu einer Sache

Auch ein Dieb kann also Besitzer sein. Häufig fallen Eigentum und Besitz natürlich zusammen. Aber wenn du Mieter (Besitzer) einer Wohnung bist, möchtest Du auch nicht, dass Dein Vermieter (Eigentümer) am Sonntagmorgen Deine Tür aufschließt und sich zu Dir an den Schreibtisch setzt.

In Deinem Beispiel müsstest Du dann Deinen Nachbar auf Herausgabe des Balles (oder des Helis) verklagen :argue:

Okay, das habe ich jetzt verstanden. :idea:
DANKE!!!
Gruß
Michael

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#29 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von echo.zulu »

Justusl hat geschrieben:er kann die Sache auch selbst in Besitz nehmen (ohhhh schöner Heli, her damit) dann ist dein Anspruch auch "schwupps" erloschen und
Ich meine irgendwo etwas gelesen zu haben, dass Fluggeräte nach Außenlandungen von fremden Grundstücken geborgen werden dürfen. Das kommt ja aus dem Bereich der Segelflieger bzw. Freiballonfahrer und Fallschirmspinger. Kannst Du bitte mal etwas dazu schreiben? Natürlich meine ich mit dem Grundstück ein nicht speziell abgesperrtes, frei zugängliches Gelände.
Otti
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#30 Re: Top Ten des Versicherungsrechts

Beitrag von Otti »

Justusl hat geschrieben:Das freut mich, dass meine Zusammenfassung auf Interesse stößt.

@ satsepp, So ein Forum lebt immer von seinen Mitgliedern. Gibt in beiden Foren solche und solche. Ich denke aber, dass das Thema einfach zu komplex ist, um sich mit juristischem Halbwissen oder Panikmacherei auf Stammtisch Niveau damit auseinanderzusetzen. Da bleibt es dann so häufig beim, schön das wir mal drüber gesprochen haben, aber was nehmen wir jetzt eigentlich mit? (Jürgen wird wissen, was ich meine ;-)

Ein schönes Beispiel in diesem Zusammenhang ist auch die Einwilligung des Grundstückseigentümers, die so häufig und breit besprochen wird, wenn man das mal juristisch seziert, dann bleibt da gaaaanz wenig bis gar nix als Konsequenz über.

Vielleicht wird wirklich mal so etwas wie ein Modell-Heli Führerschein kommen, letztlich ist das eine Entwicklung. Gab es bei der Einführung der Autos auch nicht von Anfang an. Der Gesetzgeber ist den ersten Schritt bereits gegangen, in dem er den Modellflug weitesgehend mit dem richtigen Flug gleichgesetzt hat. Sollten die Versicherungen ein erhöhtes Schadensaufkommen (Feld brennt ab, 500er stürzt auf Person) feststellen, sind die Lobbyisten beim Gesetzgeber auf der Matte.

Ich vertrete auch als Jurist in erster Linie Jürgens Ansicht, nur das mit dem Hirn anschalten -so lehrt mich meine Erfahrung- ist bei einigen kein leichter Prozess. Hinzukommt, dass man gerade als Anfänger noch so sehr sein Hirn anschalten kann (und hier sprech ich aus eigener Erfahrung), es fehlt schlicht und ergreifend das Wissen, die Gesamtzahl möglicher Fehlerquelle zu erfassen. Sind die Anfänger im Verein, prima soweit die Mitglieder sich ihrer annehmen, fliegen sie aber wild....schwierig, dann bleibt da häufig nur "learning by doing" auf kosten von...?

Egal, das Hobby ist einfach viel zu cool, um es tot zu reden, Lasst uns alle erfolgreich fliiiiiiiiegen :bounce:

VG JL





Wir brauchen nicht auf die ersten Lobbyisten zu warten.
Die eigentlichen Strippenzieher sind hier im Forum längst unterwegs.
Je mehr Ihr euch den Kopf zerbrecht über sichere Fliegerei, um so mehr werden jetzt schon die ersten strippen in der Politik gezogen für Erlaubnisscheine zum Modellfliegen.
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