fireball hat geschrieben:Zur vollständigen Software gehört das Dongle
Das ist so oder so zu sehen. Angeboten wurde ja nicht Komplett... angeboten wurde Software und die ist auf der CD. Der Dongel ist, wie du richtig bemerkst, der Kopierschutz und notwendig zum betrieb der Software.
Updatefahig ist ebenfalls NUR die Software, das aber per se. Und es gehört nicht DER Dongel (er ist ja nicht universel) zur Software sondern EIN Dongel (abhängig vom verw. System. Bzw. Anschluss), dass macht einen Unterschied.
In der Überschrift steht ganz klar: Flugsimulator Phoenix OVP 3.0
Software.
Wie OVP und gebraucht in Einklang zu bringen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Was wäre denn, wäre EIN Dongel dabei gewesen, aber für ein anders System und in der Bescheribung hätte gestanden: inkl. Dongel (ohne Angabe d. Systems)? Die Software ansich wäre lauffähig aber nicht nutzbar... Und auch in diesem Fall hätte der VK die Rücknahme verweigert mit der Angabe die Software ist vollständig? Auch vor's Gericht?
fireball hat geschrieben:Natürlich würde ich das tun, wenn der Verkäufer sich nicht rührt
Jetzt wird mir auch klar, warum dt. Gerichte sich als überfordert betrachten