EASA und die "Dronen"

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acanthurus
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#1 EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

Hallo miteinander.

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA feilt fleißig an einem Regelwerk für den Einsatz von "Dronen". Dabei liefern sie erstmals eine Definition von "Dronen" ab:
Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board,
whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle


Das wird zwar die national gültigen Regeln für Flugmodelle (d.h. auf Sicht gesteuerte LFZ, welche aus persönlicher Neigung betrieben werden) nicht betreffen , aber es gibt ja auch einige unter uns, die als "kommerzieller" Luftbildfabrikant unterwegs sind oder Ambitionen bezüglich vollautonomem Fliegen hegen.
Diese könnten sich ja schon mal dein folgenden Regulierungsvorschlag anschauen:
https://easa.europa.eu/system/files/dfu ... 015-10.pdf
Es gibt dabei die Möglichkeit, zu kommentieren, Eingaben zu machen, zu meckern, Verbesserungsvorschläge zu machen (über das comment response system der EASA)

gruß
andi
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jlu
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#2 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von jlu »

Die Definition umfasst also eigentlich alles was im Modellflug unterwegs ist inklusive Fesselflug, Drachen und Ballons an der Leine. Nur Freiflug ist ausgenommen, da hier keine "Kontrolle" erfolgt. Die Abbildungen im Dokument suggerieren hier nur Quadkopter, die wörtliche Definition ist aber nicht auf diese beschränkt.

Ich habe das Dokument kurz angelesen und bin bei den folgenden Bonbons hängengeblieben:

Auf Seite 21 findet sich im "Proposal 12" eine Maximalflughöhe von 150m über Grund. Heli- und Multikopter könnten damit notfalls leben, die Segelflugzeuge können aber zuhause im Regal bleiben.

"Proposal 13" fordert eine Zertifizierung des Piloten um überhaupt die 50m überschreiten zu dürfen.

Die Nummern 15 bis 17 bezüglich automatischer Aufstiegs- und Höhenbeschränkungen im Modell sind auch lecker. Die normalen 700er Helis ab 4kg kann man damit vergessen.

Es wird also spannend für den Modellflug in der EU.

Gruß,
Jan.
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Lindbaergh
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#3 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von Lindbaergh »

Das Regulierung kommen wird war ab zusehen. Und da Weltmarktmächte wie Google und Amazon das Potential erkannt haben, forcieren sie nun das Tempo, in dem voll autonomes fliegen einen eigenen Luftraum erhält. Die EASA ist dabei natürlich Anlaufstelle Nr.1 denn hier bedeutet einmal Lobbyarbeit leisten die Gesetzgebung in 28 Staaten zu beeinflussen. Der DMFV ergeht sich bereits in hektischer Betriebsamkeit, und will pünktlich zum Ende der Einspruchsfrist bei der EASA seine Eingaben machen. Ich denke das, wie man bei uns im Norden sagt 'der Fisch geputzt ist' da wird es wohl nicht mehr viel dran zu machen sein. Es sind ja auch nicht nur die ganz großen wie Amazon, da hängen noch endlos Firmen dran die voll autonome System verkaufen oder benutzen möchten.
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acanthurus
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#4 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

Nachdem ich mich da nicht auf den DMFV verlassen möchte, und vielleicht auch die MENGE der Eingaben auf die Dringlichkeit für unsere Interessengruppe hinweist, habe ich jetzt mal ne eigene Eingabe gemacht (umgang mit dem EASA-CRT ist nicht neu für mich ;) )
Basically a EASA-wide regulatory approach is welcomed and is certainly an important step to deal with recent developments in the structure of unmanned aircraft.

However, the current NPA is completely unclear about how to deal with "traditional" radio controlled model aircraft and their operation, which is currently subject to a wide and often completely deviating set of individual national laws.
The NPA´s definition of a "Drone" in its current wording will fully cover any RC model aircraft currently operated, without distinction of operational intent (hobbyist, commercial, experimental).
The use of the name "Drone" will not be recognized to be applicable by a very, very large of RC plane operators for their (non-multicopter) remote controlled aircraft, thus leading them into a legally "grey" area - particularly since many of those operators act on long-established national laws and are not organized in any way so that their attention might be drawn to this NPA.
This makes it unlikely - if not impossible - for them to participate in the response/discussion chain. Many may not even know about the EXISTENCE of an entity called EASA.

German national law currently draws an important line between "drones" operated commercially for remuneration, and RC aircraft operated for reasons of personal inclination.
The NPA does not openly propagate to maintain this distinction and therefore directly affects more people than ANY other regulation ever issued by EASA, as the number of RC aircraft owners is immense.

The current drone classification affects wide areas of traditional hobby RC plane operation (e.g. thermal soaring above 150m AGL, one of the oldest fields in RC flight) and imposes new rules whichcan hardly expected to be met by a young RC enthusiast.
It is therefore strongly recommended that EASA introduces a way to generally distinguish between the purposes of operation, and to allow for sufficient space for current RC aircraft activities, old (soaring) and new (FPV flight) by limiting the applicability of certain passages of the NPA to commercial/professional applications while maintaining sufficient freedom fro traditional RC aircraft operation, e.g. based on the existing national laws, or a separate, realisitic framework imposed by EASA.

The classifications and limitations of german national law represent one reasonable starting point
(see http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... cationFile)
to make such a classification.

Classification characteristics may base on, but are not necessarily limited to, the following criteria:

- Type of operation (commercial / hobby)
- Type of control (manual / assisted / autonomous)
- Operational range (within ground sight / out of ground sight)
- MTOW
- Altitude / Air space structure
- Type of aircraft (Fixed wing / rotorcraft)
- Type of propulsion (none / electric / piston / turbine)

It is hoped that an adequate amandment will develop which does not have a serious impact on the current duties and freedoms shared by at least 200.000 RC pilots within the EASA domain (a rough estimate only based on the membership numbers of european RC enthusiast roofing organisations - more than 60.000 in germany´s DMFV alone), a number FAR exceeding any GA pilot counts.
Hier kann sich JEDER anmelden (auch wenn das CRT zunächst nach einer FIRMENspezifischen Plattform aussieht), um eigene Regulierungsvorschläge und (bitteschön sachliche) Kritik (wir wollen ja ernst genommen werden) zu äußern:
http://hub.easa.europa.eu/security/?app ... t=register
Der NPA-Text ist zwar in Englisch, da aber auch Deutsch eine offizielle Amtssprache der EU ist, können Eingaben und Kommentare auch in Deutsch abgefasst werden.

Würde mich freuen, wenn ich nicht der einzige wäre, der da reinsenft.


gruß
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tracer
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#5 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von tracer »

Auf jeden Fall sehr gut getextet, andi, das sollten die nachvollziehen können.
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ICE63
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#6 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von ICE63 »

Wir waren uns doch schon mal früher einig, dass weitere Versuche unternommen werden, um den Modellflug einzuschränken.
Früher oder später wird Modellflug nur noch auf Modellflugplätzen erlaubt sein. Gewichtseinschränkungen inklusive. Da bin ich mir sicher.
Gab es nicht in Österreich auch ein paar Änderungen ??
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acanthurus
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#7 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

Auch Österreich ist EASA-Land, d.h. auch Änderungen in deren nationalem Recht werden ggf. übergebügelt.
Meine Hoffnung ist, dass man sich auf EASA-Ebene nur auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner einigen kann, der noch etwas Luft lässt - gerade weil die nationalen Regelungen der Mitgliedsländer stark voneinander abweichen.
An eine Einschränkung auf Modellflugplätze glaube ich nicht, das ist konträr zu den aktuellen "Dronen"entwicklugnen und Einsatzmöglichkeiten. Wenn der Modellflug wirklich in derselben regulatorischen Schublade landen sollte, dann wird das das eher das Ende der ortsgebundenen Aufstiegserlaubnis sein und sich eher hin zu einer Halter- und Qualifikationsbezogenen Erlaubnisstruktur ändern. Wenn man das RICHTIG macht könnte sich das sogar positiv für uns auswirken.

gruß
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goemichel
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#8 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von goemichel »

acanthurus hat geschrieben:Wenn man das RICHTIG macht könnte sich das sogar positiv für uns auswirken.
Wann hast du das letzte Mal erlebt, dass unsere Gesetzgeber etwas "richtig" machen... :roll:

SCNR
Gruß, Michael
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acanthurus
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#9 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

Oh, gerade bei der EASA habe ich da (mit einem Dokument namens CM-CS-005, welches so rein gar nix mit Modellflug zu tun hat) schon mal ein Wunder erlebt.
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bzfrank
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#10 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von bzfrank »

Hab garade auch dort ein Statement abgegeben. Mal sehen was es bringt....
CubaLibreee
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#11 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von CubaLibreee »

Einziger Sinn in meinen Augen wuerde eine Art Fuehrerschein machen. Damit wirklich auch der spontane Familienvater lernen muss was man mit dem "Spielzeug" darf und was nicht. Und im Schadensfall mit fahrlaessigkeit ist man dann halt leider am Arsch, was aber momentan sicher nicht anders ist...

Kurz OT: vor meinem Urlaub war ich allein fliegen, als mein 550 gerade in der Luft war hoerte ich bereits die EC135 aus der Ferne, kurzer Blick, o die kommt direkt auf mich zu, sofort runter und ueber Boden geschwebt, unser Allgaeuer Rettungsheli flog direkt ueber meine Wildflugwiese mit einem Bogen weil der Pilot wohl erkannte was ich da mache...
Was ich damit sagen moechte, wenn ich mit FPV spontan allein fliegen gehen wuerde, was man ja nicht darf, und ich erkenne die Situation nicht und Crashe in der Luft mit einem echten ... Zusammen, was meint ihr was da los ist.
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acanthurus
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#12 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

Aus genau diesem Grund ist das Höhenlimit (150m) ein Kern des Regulierungsvorschlages der EASA.
Damit ist die Gefahr zwar nicht 100%ig gebannt (das geht auf Sichtflug eh nie), die Wahrscheinlichkeit aber schon mal deutlich reduziert.

Ich gehe davon aus, dass man sich eine Registrierungspflicht in irgendeiner Art und Weise (mit oder ohne nachgewiesene Qualifikation) ausdenken wird, vielleicht auch in Verbindung mit der Pflicht, ein Flugbuch zu führen.
Letzteres mache ich sowieso schon länger auf freiwilliger Basis, nachdem ich vor einigen Jahren mal dumm angemacht (einschl. Polizeibesuch) wurde, ich würde mit meinem Verbrenner-Großmodell Kunstflug über der Ortschaft machen (es war eine manntragende Extra 300, in dieser Phase meiner Hobbyausübung betrieb ich selbst kein Modell über 800g und schon gar keine Verbrenner)

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bzfrank
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#13 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von bzfrank »

acanthurus hat geschrieben: in Verbindung mit der Pflicht, ein Flugbuch zu führen.
Davon halte ich wenig. Zum einen würde das keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, denn die die sich nicht an Regeln halten werden das schlicht ignorieren. Also wird es nur von den anderen ausgefüllt und die machen keinen Probleme... und Kontrolle kann es ob der mauen Personaldecke der RPs flächendeckend keine geben. Zum anderen lehne ich jede Verbürokratisierung meine Hobbies strikt ab. Ich muss am Tag genug für Buchführung und Einhaltung irgendwelcher Meldepflichten tun, da brauche ich das nicht noch in der Freizeit.

Was ich befürworten würde wäre eine Art EU-Weite 'Persönliche Aufstiegserlaubnis' die die RPs personenbezogen ausstellen und die jeweils jährlich erneuert werden muss. Mit einer Neuregelung dann ab 1kg - aber dann bitte auch bis 25 kg AUW!

Genau dieses Verfahren für >5kg wird vom RP Südbayern bereits erfolgreich seit einigen Jahren praktiziert. Ich würde liebend gerne die Gebühr dafür zahlen (ca. 30 Euro/Jahr) aber das RP hier ist der Meinung sowas nicht ausstellen zu können. Diese "Kleinstaaterei" bei der jeder Amtsträger seine eigenen "einsamen" Entscheidungen trifft geht mir schon lange auf die Nuss.

Gruß

Frank
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acanthurus
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#14 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von acanthurus »

für >5kg wird vom RP Südbayern bereits erfolgreich seit einigen Jahren praktiziert
Yep, aber dafür gibt es eigentlich keine echte rechtliche Grundlage, die Richtlinien (z.b. die einschlägige NFL) sagen was anderes (Aufstiegsgenehmigung soll Detailangaben zum Flugfeld/Umgebung etc. enthalten) - ich gehe auch davon aus dass diese Praxis früher oder später "von oben" zurückgepfiffen wird - leider.
Flugbuch... nicht falsch verstehen, ich schlage nicht vor dass das so gemacht/reguliert werden sollte, ich befürchte nur, dass sowas kommen könnte.
Im Moment bin ich guter Hoffnung dass - allein schon aufgrund des Verwaltungsaufwandes und der fehlenden Institutionen, die eine flächige Überwachung und Bearbeitung von Genehmigungen/Lizenzen/Anträgen bewirken würde, man bei der EASA den "klassischen" Flugmodellbau ausgliedern wird und nur schwammige Forderungen aufstellt, die national umgesetzt werden müssen. Ob die nationale Behörde das dann auch weiterdelegiert (vgl. DULV beu ULS, DMFV/ DAeC für >25kg Modelle) steht dann zur Diskussion.

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bzfrank
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#15 Re: EASA und die "Dronen"

Beitrag von bzfrank »

acanthurus hat geschrieben:
für >5kg wird vom RP Südbayern bereits erfolgreich seit einigen Jahren praktiziert
Yep, aber dafür gibt es eigentlich keine echte rechtliche Grundlage, die Richtlinien (z.b. die einschlägige NFL) sagen was anderes (Aufstiegsgenehmigung soll Detailangaben zum Flugfeld/Umgebung etc. enthalten) - ich gehe auch davon aus dass diese Praxis früher oder später "von oben" zurückgepfiffen wird - leider.
Was meiner Ansicht nach wiederum von der Mehrzahl der Hangflieger dort völlig irgnoriert werden würde. Das RP dort macht es ja nicht weil es so freundlich ist, sondern weil es einfach den Realitäten entspricht. Die Regelung wurde eingeführt weil eben jeder in den Bergen dort fliegt und es eben dort keine festen Modellflugplätze gibt. Sie würde aber auch in ganz Deutschland Sinn machen.

Es stellt sich mir die Frage ob wir Modellflieger mit unserer schieren Masse nicht auch etwas politisches Kapital haben um die Dinge etwas zu unseren Gunsten zu wenden. Ich möchte nicht immer auf der "Opferseite" stehen sehen wenn es um Neuregulierungen geht.

Gruß

Frank
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