LBA Drohnenführerschein

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Helifan71
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#31 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Helifan71 »

Wenn du jetzt meinen Text im Zusammenhang liest,sollte dir eigentlich auffallen das dort bis auf die Formulierung im Prinzip nichts anderes steht.
Gruß
Alex
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Rotmann
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#32 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Ja habe ich gemacht. In #22 wiederholst du deine falsche Annahme, dass die Höhenbeschränkung von 120m Starrflügler und Multikopter überschreiten dürfen. Das ist aber falsch!
Ab #23 habe ich versucht dir das zu erklären, leider hast du verstanden was ich meine.
Der MFSD hat es auch so bestätigt.
Falls dann meine Wortwahl etwas ungehalten war, entschulige ich mich.
Ich vestehe, dass das Problem dich nicht tangiert. Mit Helis und Drohnen genügen 120m völlig. Es gibt ja auch noch die Sichtregel. Ich fliege auch größere Segler, die steigen schon mal 300m auf. Dadurch ist da alles nicht neu für mich.
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Helifan71
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#33 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Helifan71 »

Wir schreiben wohl beide aneinander gekonnt aneinander vorbei.
Eichsi sieht das ebenso....
Vielleicht ist seine Erklärung eindeutiger...?!?
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Rotmann
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#34 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Helifan71 hat geschrieben: 23.12.2025 18:01:38 Wir schreiben wohl beide aneinander gekonnt aneinander vorbei.
Eichsi sieht das ebenso....
Vielleicht ist seine Erklärung eindeutiger...?!?
Ist eben nicht Eindeutig!
Er schreibt "Multikopter sind nach diesen Verbandsregeln immer auf 120m beschränkt" Das ist völlig richtig.
Dann scheibt er, dass wir beide Recht haben, das ist falsch. Er hat vermutlich übersehen, dass du in #20 und #22 das Gegenteil behauptet hast. Lies dir das noch mal genau durch. Es geht einzig und allein um die Verbandsregel und nicht um EU OPEN.

Edit: Lies auch den letzen Satz von Eichsi sein 2. Artikel.
Zuletzt geändert von Rotmann am 23.12.2025 18:19:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Rotmann
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#35 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Hat sich mein Vater hier auch noch eingemischt?
Wieso ist er anderer Meinumg wie ich?
Wir haben Gesprächsbedarf!
Aber wieso dürfen Fernpiloten so hoch??? :bounce:
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Helifan71
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#36 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Helifan71 »

Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 13:52:19 Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G
Verbandsbetrieb(Vereinsgelände)/

Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler.

Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.
Wenn so gesplittet,besser verständlich??
Gruß
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#37 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Helifan71 hat geschrieben: 23.12.2025 18:35:59
Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 13:52:19 Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G
Verbandsbetrieb(Vereinsgelände)/

Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler.

Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.
Wenn so gesplittet,besser verständlich??
Nein, es ist wieder dasselbe. Falsch ist das Wort Multikopter in deiner Aussage.
Ich glaube dir ist nicht klar, was der Rahmen des Verbandsbetriebes ist, nähmlich sowohl Vereinsgelände als auch grüne Wiese. Um grüne Wiese geht es hier doch hauptsächlich.
Schau dir das Schaubild vom DMFV bitte ganz genau an.
Alles ist Verbandsbetrieb, rosa gilt für beides dann folgt rechts Vereinsgelände und links grüne Wiese.
Und im blauem Kasten steht gaz unten dass die Höhenbeschränkung nur für Multikopter gilt.
Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.
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tracer
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#38 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von tracer »

Rotmann hat geschrieben: 23.12.2025 17:10:26 Ich bin cool, schau mein Bild an. :D
Lies die bitte mal deine Beitrag #20 genau durch und vergleiche ihn mal mit der Antwort vom MFSD.
Was fällt dir auf?

Edit by tracer: eMail Zitat gelöscht, siehe viewtopic.php?t=19728

Zu deiner Frage Der Komprtenznachweis ist EU weit Gültig, nicht nur in D
Das LBA ist der deutsche Gehilfe für die EASA
Bitte halte Dich in Zukunft an die Forenregeln.
Und ein höflicher Umgang, insbesondere auch gegen Admins wäre angesagt.
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#39 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

tracer hat geschrieben: 23.12.2025 20:36:13
Rotmann hat geschrieben: 23.12.2025 17:10:26 Ich bin cool, schau mein Bild an. :D
Lies die bitte mal deine Beitrag #20 genau durch und vergleiche ihn mal mit der Antwort vom MFSD.
Was fällt dir auf?

Edit by tracer: eMail Zitat gelöscht, siehe viewtopic.php?t=19728

Zu deiner Frage Der Komprtenznachweis ist EU weit Gültig, nicht nur in D
Das LBA ist der deutsche Gehilfe für die EASA
Bitte halte Dich in Zukunft an die Forenregeln.
Und ein höflicher Umgang, insbesondere auch gegen Admins wäre angesagt.
Sorry, das war nur die Antwort vom MFSD als Beweis für meine Aussagen, ich hätte den Absendernamen Xen sollen.
Eigentlich kann es mir ja egal sein, ich weiß ja Bescheid.
Ein öffentliches Forum mit dem Unterforum Rechtliches sollte rechtlich sauber sein.
Wenn ein Neuling sich einen Fehler macht und sich auf eine falsche Aussage beruft, was dann.
Helifan71 ist DMFV Mitglied und kann jeder Zeit kostenlos Fragen an Carl Sonnenschein stellen.
@Helifan71 Dein Statement auf -38 steht noch aus, dann ist hoffentlich Schluss hier.
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#40 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von tracer »

Rotmann hat geschrieben: 23.12.2025 21:09:16 Sorry, das war nur die Antwort vom MFSD als Beweis für meine Aussagen, ich hätte den Absendernamen Xen sollen.
Auch dann hätte ich das Zitat gelöscht.

Müssen wir noch mal lesen üben?

Mein Forum, meine Regeln, eMails nur posten wenn explizit die Erlaubnis vorliegt.
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#41 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

@tracer hast PN
@Helifan71 Dein Statement auf #38 steht noch aus, dann ist hoffentlich Schluss hier.
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#42 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Helifan71 »

Okay,
ich versuche es nochmal.
:roll:
Die Tabelle ist korrekt,auch was du dort markiert hast bezüglich Multikopter.

Auf dem Vereinsgelände
Dort darf der gesamte Luftraum G genutzt werden,allerdings auch nur im Rahmen deren Aufstiegsgenehmigung,die begrenzt sein könnte z.B.auf 500 Meter.
Dort ist ebenfalls die Bescheinigung zur Schulung erforderlich.Da gibt's aber auch nochmals Ausnahmen.
Dort darfst auch mit Multikopter wie mit anderen Modellen fliegen.

Zur grünen Wiese
(Meine Definition außerhalb von Vereinsgeländen)
Bis 2kg und 120 Meter reicht die Mitgliedschaft in einem der Dachverbände.
Über 2kg und 120 Meter musst Kenntnisnachweis oder Schulungsbescheinigung mitführen.
Multikopter sind in diesem Fall auf 120 Meter begrenzt, so wie in der Tabelle.
Mit zusätzlichen entsprechenden Genehmigungen die speziell für ein Vorhaben angefordert werden müssten, darf dann auch höher geflogen werden.
Um diese überhaupt zu erhalten ist auch wieder der Nachweis erforderlich das man geschult wurde.
Gewerblich sieht es nochmals anders aus.


Hoffe das passt jetzt auch für dich so.
:wink:
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Gruß
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#43 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Helifan71 hat geschrieben: 24.12.2025 22:33:49 Okay,
ich versuche es nochmal.
:roll:
Die Tabelle ist korrekt,auch was du dort markiert hast bezüglich Multikopter.

Auf dem Vereinsgelände
Dort darf der gesamte Luftraum G genutzt werden,allerdings auch nur im Rahmen deren Aufstiegsgenehmigung,die begrenzt sein könnte z.B.auf 500 Meter.
Dort ist ebenfalls die Bescheinigung zur Schulung erforderlich.Da gibt's aber auch nochmals Ausnahmen.
Dort darfst auch mit Multikopter wie mit anderen Modellen fliegen.

Zur grünen Wiese
(Meine Definition außerhalb von Vereinsgeländen)
Bis 2kg und 120 Meter reicht die Mitgliedschaft in einem der Dachverbände.
Über 2kg und 120 Meter musst Kenntnisnachweis oder Schulungsbescheinigung mitführen.
Multikopter sind in diesem Fall auf 120 Meter begrenzt, so wie in der Tabelle.
Mit zusätzlichen entsprechenden Genehmigungen die speziell für ein Vorhaben angefordert werden müssten, darf dann auch höher geflogen werden.
Um diese überhaupt zu erhalten ist auch wieder der Nachweis erforderlich das man geschult wurde.
Gewerblich sieht es nochmals anders aus.


Hoffe das passt jetzt auch für dich so.
:wink:
in einem Punkt hast du dich verbessert. Multikopter auf der grünen Wiese generell bis 120m, in # 20 und #22 hast es falsch dargestellt.
Die 3 Sätze die dir unterstrichen habe bezweifle ich stark. Hast du dazu Quellen)
Der Betrieb nach Verbandsregeln ist auschließlich Hobbypiloten in Deutschland vorbehalten, Gewerbliche sind da ausgeschlossen.

Zu Modellfugplätzen fehlt, dass der Flugleiter zustimmen muss. Manche Vereine jagen dich mit der Drohne vom Acker.
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#44 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Helifan71 »

Manche Vereine jagen dich ebenfalls mit einem Heli vom Platz, egal ob Elektro oder Verbrenner
mit einer Drohne sogar noch häufiger.

Zu den direkten Quellen (Nein)
Ein bekannter wollte vor Jahren von einem bestimmten Standpunkt etwas fotografieren wo er die 120 Meter hätte überschreiten müssen.
Er hat sich bei den zuständigen Behörden wohl eine Genehmigung für dieses Vorhaben ausstellen lassen.
(Mögliche Ausnahmen)
Die du selbst noch mit der Tabelle hier rein kopiert hast.

Zu gewerblich....
habe ich ja geschrieben das dies nochmals eine ganz andere Sache ist...rein vorsorglich , bevor du auf diesen Punkt noch kommen solltest.
:wink:
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#45 Re: LBA Drohnenführerschein

Beitrag von Rotmann »

Der Zweck des Aufstiegs ist entscheidend. Ist er im Sinne von Modellflug, dann ist fliegen nach Verbandsregeln möglich.
Wenn du Fotos oder Videos dabei machst, ist das Okay. Wenn du aber mit dem Ziel aufsteigst Aufnahmen zu machen, fliegst du nach EU OPEN und nicht nach Verbandsregeln. Eine entsprechende Aussage von meinem Verband habe ich. Wenn ich die hier veröffentliche, wird die wieder von @tracer gelöscht.
Das betrifft auch Rehkitzrettung. Deshalb hat man dafür eine Sonderregelung beschlossen und die Abstandsregeln verkürzt.
Wenn dein Bekannter also eine Sondergenehmigung erhalten hat, dann ist es kein Modellflug.
Von welcher Behörde? Sicher Nach EU OPEN. Frag noch mal nach.
Falls du im DF jemanden Fragst, dann auch jemand der sich mit Verbandsregeln auskennt, "Quadle oder Redti" sind da kompetent. Letzterer ist Anwalt. Auch Carl Sonnenschein vom DMFV ist für dich zuständig. Echsi mag sich mir EU-Recht gut aus zu kennen, mit den Verbandsregeln strauchel er oder vermischt beides.
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