Nope. Wenn man Ansprüche geltend machen will muss man deren Grundlage normalerweise beweisen. Man trägt somit die Beweislast. In den ersten 6 Monaten gilt das oben gesagte. Ob dies nun eine Beweislastumkehr - der Beklagte muss das Gegenteil beweisen - oder eine gesetzliche Vermutung ist, ist Gegenstand juristischer Kontroversen.mic1209 hat geschrieben:Da verwechselst du, glaube ich, was.marcuswien hat geschrieben:Ja vielleicht bringt dir der Verweis auf die Beweislastumkehr bei einem ängstlichen Händler etwas
Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, und ist für den Verbraucher eher schlecht.
Siehe Wolfgangs Erklärung, ganauso ist es richtig formuliert.
lg
Marcus