trexter hat geschrieben:
Moin,
also hier werden mal wieder Theorien vertreten, das ist schon nicht mehr feierlich.
Ob der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung meldet oder nicht ist erst mal seine Sache, du kannst nicht einfach zur gegnerischen Versicherung gehen und ein Gutachten einreichen und dein Auto reparieren lassen, wo kommen wir denn da hin? (Nicht bös gemeint!)
Also, wenn er den Schaden privat ohne Versicherung bezahlen möchte, ist das sein gutes Recht, da kannst du erst mal nicht dran rütteln.
Die Möglichkeit der Regulierung über die Versicherung und anschließende Rückzahlung besteht bei den meisten Gsellschaften aber trotzdem, das kannst du ihm ja zumindest vorschlagen.
Daniel
Irrtum Daniel,
im Schadenfall immer folgenden Weg gehen.
Polizei anfordern zur Tatsachenfeststellung und damit nicht hinterher irgend etwas Falsches behauptet wird. Adressen von Zeugen feststellen.
Dann Anruf bei der Versicherung des Gegners wegen Schadenfragebogen.
Falls der Schädiger nicht auf Anhieb mit der Versicherungsnummer rausrückt -> Rechtsanwalt und Anruf bei der eigenen Versicherung. Die stellen den Versicherer des Gegners gerne fest.
Rechtsanwalt ist auch bei manchen Versicherern angesagt, die gerne mal happpige Alt für Neu Abzüge machen.
Alles Andere ist vertane Zeit und Ärger, den man sich von der Backe halten kann.
Ob der Schädiger den Schaden schlussendlich selbst bezahlt ist vollkommen wurscht.
Auch, wenn die gegnerische Versicherung an Dich bezahlt kann der Schädiger den Schadenersatz noch an den Versicherer überweisen und wird nicht hochgestuft (wurde ja schon erläutert).
Die Nummer mit dem Ausgleich des Schadens an den Versicherer ist übrigens ein Rechenbeispiel mit vielen Unbekannten. Das sollte man sich gut überlegen und mit ins Kalkül ziehen wie hoch der Schaden ist, was man an Beiträgen kurzfristig spart und was passiert, wenn es im gleichen Jahr noch mal kracht.
Darum die Frist zur Zahlung des Schadens an die Versicherung bis zum allerletzten Tag ausnutzen.
Cu
Harald