Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

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mic1209
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#61 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von mic1209 »

mic1209 hat geschrieben:Das Mail habe ich, glaube ich, noch ...... ich schaue heute Abend mal nach.
Also ich habe mal ins Mail geschaut, dort wird mir gesagt, dass es keine Garantie gibt, lediglich Gewährleistung.
Auch wurde mir gesagt, das es noch niemandem aufgefallen ist, das dort zum Teil von Garantie
gesprochen wurde. Es wurde auf Grund meiner Anfrage/Hinweis dann geändert, habe ich aber nie kontrolliert.

Das ganze war im September 2008.
Gruß
Michael

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Magic-Herb
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#62 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Magic-Herb »

Hast Du da evtl nen älteren Katalog?
Nein, auf der Seite, auf die Du verlinkt hast, gibt es Den Button "downloads" und dort dann den "Kontronik - Katalog 2008, dort findest Du auf Seite 39 dann die Garantiehabs gerade nochmal probiert :mrgreen:)
Also hier kann sich keine Firma bei Gericht mehr "rauswinden", wenn im Katalog als Überschrift "Garantie" verwendet wird und dann im Text auch noch weitere dreimal dieser Begriff, dann hat Kontronik eine zweijährige Garantieerklärung abgegeben und sonst nichts!
Langsam könnte man allerdings, insbesondere wegen des Emails, dass Du zitiert hast, so langsam das Gefühl kriegen, dass Kontronik hier gezielt mit Nebelbomben wirft, um Ansprüche zu erschweren...Das wäre dann allerdings wirklich zum :pukeright:


Grüße

Magic-Herb
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mic1209
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#63 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von mic1209 »

Magic-Herb hat geschrieben:
Hast Du da evtl nen älteren Katalog?
Nein, auf der Seite, auf die Du verlinkt hast, gibt es Den Button "downloads" und dort dann den "Kontronik - Katalog 2008, dort findest Du auf Seite 39 dann die Garantiehabs gerade nochmal probiert :mrgreen:)
Also hier kann sich keine Firma bei Gericht mehr "rauswinden", wenn im Katalog als Überschrift "Garantie" verwendet wird und dann im Text auch noch weitere dreimal dieser Begriff, dann hat Kontronik eine zweijährige Garantieerklärung abgegeben und sonst nichts!
Langsam könnte man allerdings, insbesondere wegen des Emails, dass Du zitiert hast, so langsam das Gefühl kriegen, dass Kontronik hier gezielt mit Nebelbomben wirft, um Ansprüche zu erschweren...Das wäre dann allerdings wirklich zum :pukeright:


Grüße

Magic-Herb
Tja, wobei auf der Seite, die ich verlinkt habe, ausschließlich von Gewährleistung die Rede ist ........ sehr verwirrend...... wobei ich von Gewährleistung ausgehe, da ich das in meinem Mail Programm sehen kann. 8)
Gruß
Michael

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#64 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von mic1209 »

Magic-Herb hat geschrieben:dort findest Du auf Seite 39 dann die Garantiehabs gerade nochmal probiert :mrgreen:)
Also hier kann sich keine Firma bei Gericht mehr "rauswinden", wenn im Katalog als Überschrift "Garantie" verwendet wird und dann im Text auch noch weitere dreimal dieser Begriff, dann hat Kontronik eine zweijährige Garantieerklärung abgegeben und sonst nichts!

*lol*
Da steht ja alles: Garantie, dann wieder Gewährleistung .......

Seite 1 am Rand: Für Druckfehler kann keine ..... bla bla bla ;) Stand 01/2008
Gruß
Michael

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#65 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!
da ich das in meinem Mail Programm sehen kann.
... kapier jetzt nicht ganz, was Du meinst??

Verwirrend stimmt, da hier unterschiedliche Aussagen getroffen werden. Ich kannte bis zu Deinem Post nur die Garantieerklärung aus dem Katalog und die war für mich eindeutig.
Aber Unklarheiten würden hier sicherlich zu Lasten der Firma gehen, ich würde, hätte ich ein defektes Teil von Kontronik, auf einen Garantieanspruch bestehen und mich nicht "abwimmeln" lassen. Auf einen Rechtsstreit würden die sich sicherlich nicht einlassen, wenn sie so schlechte Karten haben.

Grüße

Magic-Herb
yogi149

#66 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von yogi149 »

Hi Magic-Herb,

§443 BGB ist das, was die Gerichte interessiert.
Deswegen frag ich dich nochmal: welche besondere Eigenschaft denn von deiner "Garantie" betroffen ist, wegen der du sogar schon mit Gerichten anfängst.
Vielleicht hilft dir dieser Link ja weiter.
oder auch der hier?

Das Bild von mir auf Seite 4 zeigt übrigens den Suchvorgang in der Jive Anleitung, die eventuelle Garantien benennen müsste. Da sind aber keine genannt, die zugehörige Gewährleistung ist aber auf Seite 19 Kapitel 8 erklärt.

Edit: link zum Jive-Anleitungs Bild
Zuletzt geändert von yogi149 am 21.01.2009 23:04:30, insgesamt 1-mal geändert.
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mic1209
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#67 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von mic1209 »

Magic-Herb hat geschrieben:... kapier jetzt nicht ganz, was Du meinst??
Ich meinte damit, das ich ja ne E-Mail habe, wo mir explizit gesagt wird, das es nur Gewährleistung gibt.
Gruß
Michael

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#68 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von mic1209 »

yogi149 hat geschrieben:elche besondere Eigenschaft denn von deiner "Garantie" betroffen ist, wegen der du sogar schon mit Gerichten anfängst.
Die Funktionalität als solches?
Was sonst?
Gruß
Michael

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#69 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Magic-Herb »

Für Druckfehler kann keine .
keine schlechte Idee aber 5 Druckfehler auf einer Seite (so oft steht ja da das böse Wort) muß man erst mal glaubhaft rüberbringen... :P
Da wäre. wenn überhaupt an eine Irrtumsanfechtung seitens der Firma zu denken, was aber auch nicht weiterhilft, da sie dann nach erfolgter Anfechtung Schadensersatz leisten müßten. Und dieser wäre dann der gezahlte Kaufpreis, denn ohne die Garantieerklärung hätte ich den Regler natürlich nicht gekauft... :mrgreen:

Grüße
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#70 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo nochmal!
Die Funktionalität als solches?
... besser hätt ich es auch nicht sagen können! :thumbright:
(siehe auch meinen ersten Post in diesem Thread)
Schau Dir halt mal eine beliebige Garantieerklärung an, z.B. eines neuen PKW, da stehen auch nicht seitenweise die "besonderen Eigenschaften" drin, die garantiert werden. Oder schau Dir eine Garantieerklärung von Graupner an da heißt es:
Die Fa. Graupner GmbH & Co. KG, Henriettenstraße 94-
96, 73230 Kirchheim/Teck gewährt ab dem Kaufdatum auf
dieses Produkt eine Garantie von 24 Monaten. Die Garantie
gilt nur für die bereits beim Kauf des Produktes vorhandenen
Material- oder Funktionsmängel. Schäden, die auf
Abnützung, Überlastung, falsches Zubehör oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, sind von der
Garantie ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte und
Gewährleistunsansprüche des Verbrauchers werden durch
diese Garantie nicht berührt. Bitte überprüfen Sie vor einer
Reklamation oder Rücksendung das Produkt genau
auf Mängel, da wir Ihnen bei Mängelfreiheit die entstandenen
Unkosten in Rechnung stellen müssen.
Das ist alles, damit übernimmt Graupner, die Garantie, das der Sender bei ordnungsgemäßer Benutzung zwei Jahre bestimmunsgemäß funktioniert, wenn nicht muß die Firma ihn kostenlos reparieren.

Ich versteh Dein Problem echt nicht!

Na ja, vielleicht reden wir ja nur aneinander vorbei, mic 1209 hat mir gerade gezeigt, dass es wohl unterschiedliche Garantie- oder Gewährleistunserklärungen der Firma Kontronik gibt, wahrscheinlich steht in Deiner Regleranleitung auch was anderes drin als auf den Onlinekatalog, auf den ich mich beziehe!

Grüße

Magic-Herb
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LC4Peiniger
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#71 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von LC4Peiniger »

Hallo Gustav,
Leider schreibst Du nicht von wo Du bist. Hier bei uns in Österreich gibt es eine Gewährleistungsfrist (hat nichtss mit Garantie zu tun) von 6 Monaten.
Sollte bei einem Produkt in dieser Zeit ein Defekt auftreten muß Dir der Verkäufer ein Eigenverschulden nachweisen und beweisen (6 Monate sollten eigentlich für Regler, Motor und Lipo reichen).
Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweispflicht um... Das bedeutet der Kunde muß dem Händler nachweisen dass ein Defekt zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Der Händler hat keine Möglichkeit Artikel von der Gewährleistung auszuschließen sondern nur von der Garantie... und unter Garantie versteht man freiwillige Leistungen des Händlers.
Wie es in Deutschland ist kann ich leider nicht sagen, aber so weit ich mich erinnern kann sollte dies in der gesammten EU gelten... Einfach beim Verbraucherschutz nachfragen.

Just my 2 Cents

Wolfgang
LG aus Salzburg
LC4Peiniger
A.E.I.O.U.

Eco Piccolo 1000mah Lipo, M24, DD-Heck, Brushless-Set von Maxflight
Gaui Hurricane 550 CFK 1500W, (fast) kompletter Alukopf,G401, n paar Servos, 2x Polyquest Enerland 30C 3S 3200 mAh,6x25C 3S 3300mAh,Jazz 80 und total happy damit :-)
yogi149

#72 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von yogi149 »

Hi Magic-Herb

Du hast den Link von eben noch nicht gelesen, oder?
Die "Garantie" wie du sie dauernd hier versuchst zu erklären gibt es seit 2002 nicht mehr
Magic-Herb hat geschrieben:Die Garantie gilt nur für die bereits beim Kauf des Produktes vorhandenen Material- oder Funktionsmängel.
eben, und das nennt man Gewährleistung.
Wenn das Objekt einmal bei dir funktioniert hat, kann es ja wohl nicht einen Funktionsmangel von Anfang an gehabt haben. Die ersten 6 Monate muss der Händler/Hersteller dir beweisen, das der Mangel bei Auslieferung nicht vorlag, danach hast du den schwarzen Peter diesen Beweis zu machen.

Und in der neueren Anleitung vom Jive, auf den sich doch eigentlich dieser ganze Thread bezog, taucht das Wort Garantie auch nicht auf.

Und bezüglich Kontronik bin ich seit unserer Jazz 80 Arie etwas voreingenommen. :(
Die haben einen blinkenden Jazz von uns bekommen und gegen Zahlung von 50,-€ haben die uns die 2. BEC Stufe ausgelötet, den Regler mit einem halben Aufkleber versehen zurückgeschickt. Das ich den dann wohl kaum noch für einen größeren Heli verwenden kann, ist ja auch uninteressant, da man laut Kontronik die Regler laut Anleitung, und das gilt eben auch für den Jive, mit Stützakku betreiben muss.

@Wolfgang: ist eben in Deutschland genauso.
Magic-Herb
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#73 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!
Also jetz aber! :wink:
Du verwechselst hier einiges und vermischt Gewährleistung (von der Du hier schreibst) und Garantie, auf die ich mich beziehe und immer bezogen habe!
Gewährleistung ist im BGB in den § 434 - 442 BGB geregelt, die Garantie aber in § 443 BGB. Siehe auch meinen post von gestern, 01.29, ich habe da die Bestimmung sogar zitiert., tus aber gerne nochmal (natürlich aktuelle Fassung und nix 2002 oder so):

§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.


Hier wird die Garantie geregelt und die ist neben möglichen Gewährleistungsansprüchen gegeben (...unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche...)! Also wer Garantie schreibt - und das macht Kontronik zumindest in dem aktuell auf der Homepage befindlichen Katalog zum Runterladen - haftet neben möglichen Gewährleistungsansprüchen auch aus § 443 Abs.1 BGB.

Ich habe fertig!!

Grüße

Magic-Herb
Rundflieger
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#74 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Rundflieger »

Also bei allem hin und her - ob nun Garantie oder Gewährleistung, das Problem ist doch ein ganz anderes:

Ich kann als Kunde einen Regler durch verpolen SOFORT und wohl irreparabel zerstören. Und mein Fehlverhalten ist unmöglich dem Hersteller anzulasten.

Da der Baustein vergossen ist, ist offensichtlich vom Hersteller eine Art Fehlerspeicher (Verpol-Detektor )auszulesen, oder die interne Software startet bei gesetzem Fehlerbit nicht mehr, sondern blinkt eben nur noch x-mal.

Damit habe ich doch verloren. Auf was soll ich mich denn berufen, wenn mir der Hersteller ein Verpolen unterstellt - so wie es Gerd passiert ist ???

mfg Gustav
Basti
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#75 Re: Wie kommt Ihr eigentlich damit klar ...

Beitrag von Basti »

Während hier gestritten wird wer,was und wie kaputt bekommt und vor allem wer dann nicht schuld ist ;) haben wir uns heute mal was neues angeschaut...

So möcht ich Prototypen bauen :shock:

ftp://ftp.kisters.de/products/3D-Printe ... rinter650/
Basti :evil5:

Wenn man ganz viele durch einen dünnen Draht jagt kann man´s sehen....

Elektronen sind rot!!!
Antworten

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