nein wirklich nicht... ich kenn nur die Geschichte gutneverminded hat geschrieben:Betrifft das wirklich nicht dich?
tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
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Aeroworker
#16 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
#17 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
Das erste halbe Jahr muß der Händler beweisen, daß der Schaden nicht von ihm verursacht wurde - und das ist schwer. Bis der Käufer zu seinem Recht kommt (wenn überhaupt), kann es allerdings sehr lange dauern.
.... eine kleine Geschichte dazu aus dem realen Leben:
Wohnmobil einst im November gekauft und in trockener Halle bis April abgestellt. Im April wurde das WoMo zum Service + allgem. Durchsicht gegeben. Es wurde ein Batteriesäureschaden festgestellt. Durch Regenwasser verdünnte Säure lief aus der Batterie aus und beschädigte den Lack und Motorteile im Motorraum. Daß sowas passieren konnte war ein bekannter Konstruktionsfehler des Herstellers. Dieser konnte aber, weil das Ding schon älter war nicht mehr in die Pflicht genommen werden. Also wurde der Schaden beim VK reklamiert (innerhalb der 6 Monats-Frist). Der war somit in der Beweispflicht, daß der Schaden (Streitwert 1200 Euro) nicht von ihm sei, das konnte er aber nicht zweifelsfrei. Er weigerte sich aber Schadensersatz zu leisten. Die Sache wurde dem Anwalt übergeben - nach fast 2 Jahren Hickhack, 2 Gutachten + 2 Zusatzgutachten, 4 Fahrten á 500 KM, 2 Verhandlungen (bei einer mußten alle sogar persl. erscheinen) und Prozesskosten + Nebenkosten die den Streitwert um ein Vielfaches überstiegen kam der Käufer zu seinem Recht + Geld.
Hat jetzt zwar nicht direkt mit deiner Kamera was zu tun, ich wollte nur mal schildern was auf dich zukommen kann, solltest du darauf bestehen, das Ding behalten zu wollen.
.... eine kleine Geschichte dazu aus dem realen Leben:
Wohnmobil einst im November gekauft und in trockener Halle bis April abgestellt. Im April wurde das WoMo zum Service + allgem. Durchsicht gegeben. Es wurde ein Batteriesäureschaden festgestellt. Durch Regenwasser verdünnte Säure lief aus der Batterie aus und beschädigte den Lack und Motorteile im Motorraum. Daß sowas passieren konnte war ein bekannter Konstruktionsfehler des Herstellers. Dieser konnte aber, weil das Ding schon älter war nicht mehr in die Pflicht genommen werden. Also wurde der Schaden beim VK reklamiert (innerhalb der 6 Monats-Frist). Der war somit in der Beweispflicht, daß der Schaden (Streitwert 1200 Euro) nicht von ihm sei, das konnte er aber nicht zweifelsfrei. Er weigerte sich aber Schadensersatz zu leisten. Die Sache wurde dem Anwalt übergeben - nach fast 2 Jahren Hickhack, 2 Gutachten + 2 Zusatzgutachten, 4 Fahrten á 500 KM, 2 Verhandlungen (bei einer mußten alle sogar persl. erscheinen) und Prozesskosten + Nebenkosten die den Streitwert um ein Vielfaches überstiegen kam der Käufer zu seinem Recht + Geld.
Hat jetzt zwar nicht direkt mit deiner Kamera was zu tun, ich wollte nur mal schildern was auf dich zukommen kann, solltest du darauf bestehen, das Ding behalten zu wollen.
Ciao
Gerhard
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T-Rex 450XL mit Yogis Chassis
PicooZ u. PicooZ Tandem.....ich laß auch im Wohnzimmer einen fliegen
Raptor 50 V2 zum Titan umgestrickt
.....und noch etwas Flächenzeugs......
Gerhard
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#18 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
Hmm, hättest mal gleich die 14 Tage Rückgaberecht in Anspruch genommen, dann hättest den Ärger jetzt nicht.
Hab ich mal bei einer defekten Sache gemacht, wo mir am Telefon gesagt wurde, daß es schwer werden könnte anzuerkennen, daß es nicht mein Fehler war.
Da hab ich das Teil noch innerhalb der 14 Tage zurück geschickt und um Tausch gebeten und wenn die das nicht machen wollen, wollte ich von dem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen ... hab dann nen neues Teil bekommen.
Und ... wenn es das Teil ist, was du schon immer haben wolltest ... der Nachfolger ist mindestens genauso gut oder besser bzw. gibt es ja in Deutschland nicht nur einen Kameraverkäufer bzw. nur eine dieser Kameras.
MFG
speedy
Hab ich mal bei einer defekten Sache gemacht, wo mir am Telefon gesagt wurde, daß es schwer werden könnte anzuerkennen, daß es nicht mein Fehler war.
Da hab ich das Teil noch innerhalb der 14 Tage zurück geschickt und um Tausch gebeten und wenn die das nicht machen wollen, wollte ich von dem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen ... hab dann nen neues Teil bekommen.
Und ... wenn es das Teil ist, was du schon immer haben wolltest ... der Nachfolger ist mindestens genauso gut oder besser bzw. gibt es ja in Deutschland nicht nur einen Kameraverkäufer bzw. nur eine dieser Kameras.
MFG
speedy
#19 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
wieso wundert mich das jetzt nichtspeedy hat geschrieben:Da hab ich das Teil noch innerhalb der 14 Tage zurück geschickt.....
Sorry Speedy die Vorlage war einfach zu geil
grüße Michael
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TREX 500 FBL, suche Sponsor für MicroBeast Test ....
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#20 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
Wieso wundert mich das jetzt nicht, daß da jemand drauf anspringt.Mataschke hat geschrieben:wieso wundert mich das jetzt nicht
Aber dafür ist nunmal so ne 14 Tage Frist gut - wenn etwas kaputt ist, kann man das Ding ohne Probleme zurück schicken. Eigene Schuld, wenn man das nicht macht.
MFG
speedy
-
Aeroworker
#21 Re: tja..... kann passieren sowas... eine Geschichte.
na solange auf eine Bestellung nicht die Rückfrage kommt: "Heissen sie Christoph mit Vornamen?".....geht das schon klar......
