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#106 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 11:11:09
von ZOUL
Ah! Ich glaube ich habs kapiert! Semantisches Missvertändnis und Philosophische Definition.

Stellt euch vor ihr fahrt (als Bsp.) LKW-Rennen. Nicht als Modell, sondern zum reinsetzen, mehrere Tonnen, 1500HP usw. Dieser LKW ist natürlich kein Spielzeug, aber ihr lebt damit euer Hobby und euren Spieltrieb aus.

Übertragen und übertrieben wäre also eine Raketenabschussbasis ein nettes "Spielzeug". Es wird nicht das Spieln der Praxis beschrieben sondern lediglich ein Effekt kann man sagen....



Und wegen der Versicherung: Wenn etwas unklar ist und ihr die Parameter eures Vorhabens kennt - Hörer in die Hand und euren Versicherer anrufen. Beim DMFV steht die Nummer hinten auf eurer Karte. Risikoträger ist im Fall des DMFV die HDI Gerling, als Bsp. Falls beim DMFV der jeweils Kompetente Mann oder die Frau nicht am Platz ist werdet ihr zurückgerufen. Also alles sehr unkompliziert. Und wenn man es dann genau wissen mag schreibt man eine Mail, schildert den Sachverhalt und bittet um Stellungnahme. Dann hat man es sogar schriftlich.


Jede Situation sollte da einzeln und individuell betrachtet und behandelt werden. So viel wir auch orakeln hier - ein Gespräch mit dem DMFV oder DMO schafft absolute Klarheit.

#107 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 11:44:26
von Sundog
daniel, nicht so viel sarkassmus bitte :!: :mrgreen: :mrgreen:

#108 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 16:21:31
von TimoHipp
Super Daniel !

Aber ich bezweifle das diese Aussage reichen wird.......Warum auch immer :cry:

Hätte, wäre wohl wenn...........

Timo

#109 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 20:04:03
von delta-hotel
DUKE40 hat geschrieben:Alleine der Gedanken, dass wegen der Kausalität man darüber nachdenken könnte in einen kontrollierten Luftraum ohne Aufstiegserlaubnis des Towers fliegen könnte zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein. Damit macht man sich grundsätzlich strafbar, denn man missachtet geltende Gesetzte und handelt somit fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
Hier würde man sehr wahrscheinlich zivilrechtlich belangt werden, zumindest ist dies meine Meinung.
IDU72 hat geschrieben:Da bin ich eben nicht 100%ig sicher, Jean-Gabriel, da es genügend Einwilligungen vom Tower gibt, innerhalb des kontrollierten Luftraumes zu fliegen. Zwei Modellsport-Clubs sind in UNMITTELBARER Nähe zum Flughafen und auch die haben eine Genehmigung erhalten. WENN das so grob fahrlässig wäre, würde niemals eine Genehmigung erteilt werden. Dennoch hast Du bei konsequenter Auslegung der Rechtslage sicher recht.
Ausfstieggenehmigung fuer Modelle? Ich geh' mal davon aus, dass hier weniger die 5kg Grenze gemeint ist, sondern der Einflug in einem Lauftraum D? An dieser Stelle bezeichne ich die Dinger uebriges ebenfalls als Spielzeug ;-)
Irgendwie kann ich mir DAS beim besten Willen NICHT vorstellen, zumal da ja noch mehr erforderlich ist, wie m.E. z.B. ein BZF II. Ich denke eher, dass diese Genehmigung vom LBA stammt, mit entsprechenden Auflagen.
Das halte ich ja schon an einem unkontrollierten Platz für grenzwertig, wenn der Flugleiter das "erlauben" wuerde. Ein Modell im Endteil vorm Prop zu haben ist bestimmt nicht wirklich lustig.

#110 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 20:11:29
von Friso
Im Grunde kein Problem wenn die Leute auf dem Platz gebrieft sind, In Frankreich habe viele Flugplätze einen angeschlossenen Modellflugplatz, EDBY (Schmoldow) übrigens auch. Es sollte aber den Modellfliegern klar sein was sie tun und wo sie wie fliegen dürfen. Vielleicht liesst Tino ja hier mit und kann mal sagen wie das in Schmoldow geregelt ist.

Grüsse,

#111 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 20:26:26
von delta-hotel
Friso hat geschrieben:Im Grunde kein Problem wenn die Leute auf dem Platz gebrieft sind, In Frankreich habe viele Flugplätze einen angeschlossenen Modellflugplatz, EDBY (Schmoldow) übrigens auch. Es sollte aber den Modellfliegern klar sein was sie tun und wo sie wie fliegen dürfen. Vielleicht liesst Tino ja hier mit und kann mal sagen wie das in Schmoldow geregelt ist.

Grüsse,
Würd' mich ja schon interessieren, wobei der Sachverhalt nach meinem Verstaendnis doch ein wenig anders aussieht. EDBY ist ein unkontrollierter Platz, damit entfällt die Kontrollzone.
Bzgl Frankreich hab ich auch schonmal gehoert, dass es dort recht liberal geregelt ist.

#112 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 13.08.2012 21:25:27
von echo.zulu
Ich kenne auch Fälle wo ein Modellflugplatz innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens ist. Das ist im Grunde genommen ja auch kein Problem, wenn die Platzrunde nicht darüber geht und der Tower den anfliegenden Verkehr entsprechend warnt. Auf den mir bekannten Plätzen muss dann aber der Modellflug jedes Mal explizit am Tower an- und wieder abgemeldet werden.

#113 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 14.08.2012 02:56:15
von Juergen110
echo.zulu hat geschrieben:Ich kenne auch Fälle wo ein Modellflugplatz innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens ist. Das ist im Grunde genommen ja auch kein Problem, wenn die Platzrunde nicht darüber geht und der Tower den anfliegenden Verkehr entsprechend warnt. Auf den mir bekannten Plätzen muss dann aber der Modellflug jedes Mal explizit am Tower an- und wieder abgemeldet werden.
Yep. So kenne ich das auch.
In der Aufstiegsgenehmigung ist explizit der Luftraum angegeben, in dem sich die Modellflieger bewegen dürfen und zusätzlich wird der Tower, in meinem bekannten Fall, telefonisch informiert bzw. somit an- und abgemeldet.


@IDU72: Nach meiner persönlichen Meinung kannst du dich eigentlich von dem Gedanken verabschieden, wirklich IMMER und ALLES zu beachten was relevant ist.
Sehr sehr vieles ist einfach "Auslegungssache" und muss immer im Einzelfall betrachtet werden....

Ich ziehe einfach mal ein Beispiel an den Haaren herbei :wink:

Wildflieger, versichert, Aufstiegserlaubnis des Grdstck-Eigentümers, keine Flugkontrollzone,...einfach NICHTS was ein Problem darstellt, fliegt seit Monaten auf ein und derselben Wiese. Alleine....
Nu kommts das an einem Tag so´n wildgewordener Mountainbiker (oder Spaziergänger, oder Jogger, oder was/wer auch immer) während des Fluges von hinter ihm "auftaucht", in den Heli rauscht und wir einen "Versicherungsschaden" haben....

Was "kann" jetzt passieren?
1.) Versicherung zahlt, alles Friede, Freude, Eierkuchen...
2.) Versicherung will NICHT zahlen, oder genauer gesagt: Den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Auch hier gibbet wieder 2 Möglichkeiten:
1.) Versicherungsnehmer akzeptiert das und zahlt
2.) Versicherungsnehmer will nich zahlen

Also geht "das Spiel" weiter und wird im unglücklichen Fall bis vor Gericht gezerrt.
Und auch DORT sehe ich eindeutig mehrere Möglichkeiten die passieren KÖNNTEN!
1.) Richter befindet das der Versicherungsnehmer alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden... Versicherung muss lacken...
2,) Der Richter mag vielleicht keine Modellflieger und stellt fest das der Versicherungsnehmer NICHT alles unternommen hat den Schaden zu vermeiden. Das er dort NICHT hätte alleine fliegen dürfen, ohne Sicherungsperson. Unterstellt ihm (oder stellt fest) das er somit grob fahrlässig gehandelt hat und stimmt der Regressforderung der Versicherung zu.
3.) Kommt die Nummer mit der "Teilschuld" , die mir gerade zu kompliziert wird..... :lol:

Anmerkung: Bitte nicht missverstehen!! Ich will hier nicht zum Ausdruck bringen das Richter, oder ähnliche Instanzen, absolut frei oder nach "Tagesform" handeln können oder dürfen!!
Aber es ist und bleibt eine sehr großzügige "Auslegungssache" !!
Und darüber sollte man sich im klaren sein.

#114 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 14.08.2012 08:30:17
von IDU72
echo.zulu hat geschrieben:Ich kenne auch Fälle wo ein Modellflugplatz innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens ist. Das ist im Grunde genommen ja auch kein Problem, wenn die Platzrunde nicht darüber geht und der Tower den anfliegenden Verkehr entsprechend warnt. Auf den mir bekannten Plätzen muss dann aber der Modellflug jedes Mal explizit am Tower an- und wieder abgemeldet werden.
Genau so ist es auch bei den von mir beschriebenen Flugplätzen. Außerdem darf eine gewisse Höhe nicht "überflogen" werden. Die Einzelperson, die nicht im Verein fliegt, hat noch ein paar mehr Auflagen bekommen, die ich aber leider (bislang) noch nicht kenne.
Juergen110 hat geschrieben:@IDU72: Nach meiner persönlichen Meinung kannst du dich eigentlich von dem Gedanken verabschieden, wirklich IMMER und ALLES zu beachten was relevant ist.
Sehr sehr vieles ist einfach "Auslegungssache" und muss immer im Einzelfall betrachtet werden....
Das seh ich auch so. Auch ich würde sagen, dass die deutsche Rechtsprechung hin und wieder den Anschein nach Willkür macht und auch vom Richter abhängt. Aber das liegt wohl in der Natur der Sache. Da wo Menschen entscheiden, wird immer ein gewisses Maß an Subjektivität dabei sein... :roll:

#115 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 14.08.2012 08:34:10
von tinob
Moin,

ich lese hier schon länger mit.
@ Friso, ich weiß gar nicht wie ich das hier schreiben soll ohne das Leute das falsch verstehen (wollen)... bzw. wieder seitenlange Diskussionen über einzelne Worte geführt werden...

Also in Schmoldow ist das so geregelt: JEDER achtet auf den anderen, es gibt eine gegenseitige Akzeptanz. Gegenseitige Rücksichtnahme.
Ansonsten haben alle einen Mund und können miteinander Reden. Und wenn trotz aller Vorsicht eine Situation entsteht die hätte gefährlich werden können,
dann suchen wir gemeinsam eine Lösung.
Auch wenn wir nur mit Spielzeugen unterwegs sind sind sich die "Großen" bei uns sehr wohl bewusst das die sehr gefährlich für den Flugzeugführer etc. sind.
Somit halten die Manntragenden im Normalfall Abstand zu "unserem" Platz.

Im Gegenzug versuchen wir als Modellflieger immer ein zusätzliches Auge auf die Großen zu haben, besonders wenn die ... gestartet wird, also die Flugzeuge nah am Modellflugplatz vorbei kommen. Unsere Mitglieder sind da sehr gut informiert halten sich in der Regel daran.
Gäste werden IMMER gebrieft und sind teilweise sogar aufmerksamer wie manches langjährige Mitglied.

Tino

#116 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 14.08.2012 08:42:22
von IDU72
@Tino: Das find ich super. SO sollte es sein - und eigentlich auch selbstverständlich. Bei uns läuft das ebenfalls so ab. So weit ich das beurteilen kann, kann bei uns am Flugplatz auch jeder die Gefahr richtig einschätzen. Wenn nicht, wird darüber gesprochen und aufgeklärt.

#117 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 14.08.2012 08:43:02
von tinob
Nachtrag:

so zB. am zweiten Schmoldow Wochenende passiert:

Die Segelflieger haben die Winde genau in Anflugrichtung 50m vor die Bahn der Modellflieger gestellt.

Damit ist klar für die die Modellflieger das der Raum in Windenrichtung nicht beflogen werden darf.
Punkt.

Landerichtung über die Winde fällt auch aus.
Punkt.

Also sind wir zum Windenfahrer/Flugleiter gegangen und haben 3 Dinge besprochen:
1. er hupt wenn die Winde angelassen wird um zu starten > wir werden dann sofort den Flugbetrieb nach links verlagern bzw. landen
2. solange die Winde steht und nicht gestartet wird können wir weiter "unseren" Sector frei nutzen
3. beim Nächsten Mal wenn die Windrichtung so ist wird die Winde 50m weiter vorne aufgebaut so das wir hinter der Winde die Landerichtung frei haben
Punkt 1 und 2 bleiben weiter aktiv.

Das ganze hat 10 Minuten gedauert (inkl. hinlaufen) und wird so praktiziert.

Tino

#118 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 24.08.2012 07:05:10
von Otti
Justusl hat geschrieben:Ich verstehe beimm bestem Willen nicht die Panikmache des Themenerstellers. Der Gesetzgeber hat für den Luftraum eine ganz klare Gefährdungshaftung statuiert. Eine Gefährdungshaftung ist ein "quasi Rundumschlag" der Haftung, dessen Sinn und Zweck darin besteht, den anderen zu schützen, nicht denjenigen der fliegt!

Das ist nicht untypisch, das gibt es übrigens auch bei Autos und Hunden. Hieraus folgend hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht statuiert..wie bei Autos und Hunden,

Es verwundert jetzt nicht weiter, dass der Gesetzgeber auch den Inhalt der Versicherung festgelegt hat, wie bei... ach diesmal spare ich es mir.

Wenn ich mir also Gedanken über die Versicherung im Luftraum mache! warum halte ich dann eigentlich Hunde oder fahre Autos?

Aber um den Ersteller ein wenig zu beruhigen, die Versicherung kann sich nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Schadensregulierung entziehen ebenso wenig wie dies eine Autoversicherung tun kann. Sie kann Dich aber zum Regress heranziehen, wenn Du nicht die entsprechende Sorgfalt hast walten lassen. dies ist bewusst ein auslegungsfähiger Rechtsbegriff, den gibt es übrigens auch im Strassenverkehr.

Es tut mir leid, aber ich halte solche Threads nicht nur für unnötig, sondern regelrecht für schädlich. Es wird sich auch nicht im Ansatz einmal darum gekümmert, was in welchen Gesetzen steht. Es wird nicht einmal im Ansatz überlegt, wofür denn die Versicherung da ist, dies geht bereits aus der Fragestellung hervor. Dafür werden häufig Stunden damit verbracht, sich die Vorteile und Nachteil der einzelnen Lipohersteller zu betrachten.

Um die Fragen jetzt ganz klar zu beantworten:

1) Ja, die Versicherung muss bezahlen, wenn eine wie auch immer geartete Haftung gegeben ist, dies erfordert das Schutzgut des Geschädigten.
2) Nein, es gibt keinen Fall, in dem Du den Schaden begleichen musst, da Deine Versicherung nicht zahlt. Da gibt es keinen Unterschied zwischen öffentlichem Straßenraum und öffentlichem Luftraum.
3) Ja, die Versicherung zieht Dich zum Regress, wenn Du wie in Deinem Beispiel VORSÄTZLICH oder grob fahrlässig gehandelt hast. Das ist aber eine eigenen Tatfrage und ist je nach Sachverhalt einzelnen zu betrachten. Das ist auch gut so, denn Erfahrungen im Straßenverkehr belegen, dass einige liebe Mitbürger eine Eigenverantwortlichkeit und Fremdverantwortlichkeit missen lassen, wenn Sie versichert sind und keine eigenen Einstandspflicht erkennen können.

und jetzt appeliere ich mal an die Verantwortung des Themenerstellers sich zunächst mit ein wenig Gesetzeslektüre und Grundgedanken des juristischen Schutzes vertraut zu machen, bevor hier reißerische Fragestellungen aufgemacht werden. Es ist Recht schwierig sich mit Schritt 3 zu beschäftigen, wenn man die Schritte 1-2 nicht verstanden hat.

VG JL

P.S. Lies Dir einfach mal die Legaldefinition von Vorsatz und Grober Fahrlässigkeit durch, dann kriegst Du sehr schnell ein Gefühl, was man "Darf" und was man "Nicht Darf" :wink:

VG JL Warum hast Du Dich hier mit einem zweiten Namen angemeldet? :mrgreen:

#119 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 24.08.2012 10:07:29
von satsepp
IDU72 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass wir Wildfliegerpiloten uns vorher beim Eigentümer erkundigen, ob wir überhaupt fliegen dürfen. So geht's schon mal los. Wenn DAS schon reicht, dass eine Versicherung einen in Regress nehmen würde, dann muss uns allen klar sein, dass wir unsere Versicherungen für die Katz abgeschlossen haben.

Das sollte uns allen (Wildfliegern, die keine ausdrückliche Aufstiegsgenehmigung haben) SEHR zu denken geben.
Also ich habe beim Bauern wo ich normal fliege schon die Genhemigung eingeholt. Wobei ich seit ich bei einem Verein bin dort nur noch selten fliege.
Aber ich fliege auch gelegentlich mal ohne die Genehmigung zu haben, habe diesbezüglich bei der DMFV nachgefragt und die Antwort bekommen dass die Versicherung zahlen würde da keine Kausalität zwischen der Erlaubnis und einem Schaden herzustellen sein wird, und man hat aber auch daraf hingewiesen dass die vorhandene Versicherung so ein Vorgehen nicht Rechfertigen würde!
Also dass es dennoch nicht erlaubt wäre ohne Genehmigung zu fliegen.

In Bayern haben wir das Glück eine Personalisierte Bayernweite Genehmigung bis 25kg bentragen zu können. Soweit ich weiß geht das leider nur in Bayern. Diese kostet ca. 30 EUR und gilt für 2 Jahre.
Somit ist es abgedeckt wenn mein TDR Beispielsweise mit Spinblades und dem LiFePo4 dann 5,1kg hat und eigentlich zu schwer wäre.

Das alleine fliegen ist natürlich immer sehr Riskant, Du kannst ja nicht gleichzeitig den Heli und das Gelände um Dich beobachten. Ich fliege eigentlich nur mir dem Heli wenn jemand dabei ist, selbst wenn es nur meine Frau ist die vom Fliegen keine Ahnung hat, aber Fußgänger kann Sie dennoch sehen.

Sepp

#120 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 24.08.2012 20:30:23
von dmkoe
Servus, um Deine Ursprungsfrage zu beantworten, bin bei der DMO versichert.

Vor drei Jahren ist mein Heli auf ein Auto geplumpst. Bei einem "Wildflug". Frontscheibe ´putt, Kotflügel und Dach kräftige Dellen und Kratzer. Schaden ca. 2.000 Euros.

Nach einer Woche war der Schaden reguliert. Absolut problemlos, die Versicherung wollte nur Bilder vom Heli und vom Auto. Ich war sehr zufrieden mit der Abwicklung.

MfG

Jochen