#136 Re: HobbyCity/HobbyKing - Versand-Thread
Verfasst: 19.06.2010 19:31:21
Hi Leutz,
habe z.Zt das gleiche Problem.
Am 12.06.2010 bei HK bestellt. Versandart EMS Express.
Anhand der Trackingnummer kann man erkennen das die Lieferung über Singapore Post läuft.
Die haben dann am 17.06.2010 an die Airline übergeben.
Seitdem keine Trackmöglichkeit mehr. Nach einem Anruf bei der DHL wurde mir dann auch bestätigt, das die Lieferungen von Singapore grundsätzlich von der GDSK übernommen werden.
Ich glaube, wenn die mir auch solch ein blödes Schreiben schicken, dann sollen die es doch einfach wieder an HK zurück senden.
Ich sehe auch nicht ein, das ich die Lieferkosten zwei mal zahlen soll.
Normalerweise bringt mir die DHL die Pakete aus HK und kassiert lediglich die MWST an der Haustüre.
Hier sind doch sicherlich genügend Leute, die der englischen Sprache so sicher sind, um hier mal ein Musterschreiben für HK einzustellen, das den Sachverhalt und die damit verbundene Beschwerde schildert.
Es kann ja auch nicht im Interesse von HK sein, das sich ein dubioses Transportunternehmen an den Lieferungen aus HK bereichert.
Wir haben ja schließlich den Transport excl. der MWST, bis zu unserer Haustüre bezahlt.
ERGÄNZUNG:
Es gibt anscheinend schon ein Musterschreiben für GDSK, weil diese Abzocke auch schon bei Ebay bekannt ist.
"Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ??.??.2010
Rechnungs-Nr. ???
GdSK-Nr.: ???
HAWB-Nr.: ???
POD-Nr: ???
ATC-NR: ???
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK. Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag für die geforderte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto überwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um 21,50 EUR ("Abfertigungsgebühr") gekürzt.
Begründung:
Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 21,50 EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nichtnachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom ??.??.2007, ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“
Vor die drei Wahlmöglichkeiten gestellt:
- persönlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren
oder
- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen
oder
- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,
haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand für eine Reise zum Zollamt in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rücksendung an den Absender. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGBhinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS über Ihre Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezügliche Mitteilung mit Staunen reagierte.
Mit freundlichen Grüßen "
habe z.Zt das gleiche Problem.
Am 12.06.2010 bei HK bestellt. Versandart EMS Express.
Anhand der Trackingnummer kann man erkennen das die Lieferung über Singapore Post läuft.
Die haben dann am 17.06.2010 an die Airline übergeben.
Seitdem keine Trackmöglichkeit mehr. Nach einem Anruf bei der DHL wurde mir dann auch bestätigt, das die Lieferungen von Singapore grundsätzlich von der GDSK übernommen werden.
Ich glaube, wenn die mir auch solch ein blödes Schreiben schicken, dann sollen die es doch einfach wieder an HK zurück senden.
Ich sehe auch nicht ein, das ich die Lieferkosten zwei mal zahlen soll.
Normalerweise bringt mir die DHL die Pakete aus HK und kassiert lediglich die MWST an der Haustüre.
Hier sind doch sicherlich genügend Leute, die der englischen Sprache so sicher sind, um hier mal ein Musterschreiben für HK einzustellen, das den Sachverhalt und die damit verbundene Beschwerde schildert.
Es kann ja auch nicht im Interesse von HK sein, das sich ein dubioses Transportunternehmen an den Lieferungen aus HK bereichert.
Wir haben ja schließlich den Transport excl. der MWST, bis zu unserer Haustüre bezahlt.
ERGÄNZUNG:
Es gibt anscheinend schon ein Musterschreiben für GDSK, weil diese Abzocke auch schon bei Ebay bekannt ist.
"Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ??.??.2010
Rechnungs-Nr. ???
GdSK-Nr.: ???
HAWB-Nr.: ???
POD-Nr: ???
ATC-NR: ???
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK. Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag für die geforderte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto überwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um 21,50 EUR ("Abfertigungsgebühr") gekürzt.
Begründung:
Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 21,50 EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nichtnachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom ??.??.2007, ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“
Vor die drei Wahlmöglichkeiten gestellt:
- persönlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren
oder
- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen
oder
- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,
haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand für eine Reise zum Zollamt in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rücksendung an den Absender. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGBhinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS über Ihre Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezügliche Mitteilung mit Staunen reagierte.
Mit freundlichen Grüßen "