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#16 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 12:23:17
von Helifan71
Deine Aussage ist FALSCH :!:
Auf der grünen Wiese gilt...
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD darf man im Luftraum G fliegen, allerdings ist die maximale Flughöhe in der Regel auf 120 Meter über Grund begrenzt. Höhere Flugmanöver erfordern zusätzliche Genehmigungen oder spezielle Erlaubnisse.
Auf den Vereisgeländen nach deren Genehmigungen.

#17 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 12:29:51
von bertha18
Er hat doch gar nicht von "grüner Wiese" geschrieben. Beleg doch erstmal den "Klugscheißen für Fortgeschrittene"-Kurs an der VHS.

#18 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 13:21:05
von Rotmann
bertha18 hat geschrieben: 21.12.2025 12:29:51 Er hat doch gar nicht von "grüner Wiese" geschrieben. Beleg doch erstmal den "Klugscheißen für Fortgeschrittene"-Kurs an der VHS.
Gute Idee mit dem Kurs, lieber erst mal für Anfänger. :bounce: Vielleicht hat er nur zu viel "Grüne Wiese" getrunken.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCn ... (Cocktail)

#19 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 13:25:46
von Rotmann
Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 12:23:17 Deine Aussage ist FALSCH :!:
Auf der grünen Wiese gilt...
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD darf man im Luftraum G fliegen, allerdings ist die maximale Flughöhe in der Regel auf 120 Meter über Grund begrenzt. Höhere Flugmanöver erfordern zusätzliche Genehmigungen oder spezielle Erlaubnisse.
Auf den Vereisgeländen nach deren Genehmigungen.
Nein, Deine Aussage ist FALSCH!
"Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD darf man im Luftraum G fliegen". Soweit richtig . Dabei gilt die Höhenbegrenzung nur für Multikopter und nicht für Starrflügler.
Ohne Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD gilt die Höhenbegrenzung für alle.
Und ich dachte du hast den Kenntnisnachweis selbst gemacht.

#20 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 13:52:19
von Helifan71
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.

#21 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 14:46:46
von Rotmann
Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 13:52:19 Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.
Wieder Fake-News, oder ist es wirklich schon so weit?
Hier mal eine Nachhilfe: schau dir das Schaubild vom DMFV mal genau an, beonders ganz links unten.
Beim MFSD ist eas nicht anders.
Außnahmen gibt es nur auf Modellflugplätzen, aber wer fliegt schon mit einer Drohne auf einem Modellflugplatz?
Schaubild.jpg
Screenshot 2025-12-21 143316.png

#22 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 15:34:56
von Helifan71
Und???
Was soll da jetzt konkret an meiner Aussage falsch sein?

Deine vorherige Aussage
Für den Hang hast du Recht. Hier im Flachland gibt es fast keine Hänge. Ich muss mit meinem Schlepper den Segler auf Höhe schleppen. Wenn ich den bei 120m ausklinken müsste, hört der Spaß auf.
Thermiksegler steigen schnell mal auf 500m, und höher.
Mit dem Schulungsnachweis vom MFSD darf ich den ganzen Luftraum G ausnutzen wenn kein anders Verbot dagegen ist.
Beim DMFV ist es mit dem Kenntnisnachweis ebenso.

Meine Aussage
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.

Wo sind denn da die Fehler???

Hier könnte EICHSI nun einschreiten.
:wink:
Eigentlich gute Idee, :bounce:
Habe Eichsi eine PN mit diesen 2 Aussagen geschickt.
Bin gespannt was er dazu meint.

#23 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 16:03:45
von Rotmann
Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 15:34:56
Meine Aussage
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.

Wo sind denn da die Fehler???
Deine Aussage ist nur für den Betrieb auf Modellflugplätzen richtig und nicht allgemeingültig. Dann auch nur im Rahmen der Aufstiegsgenehmigung und grünes Licht vom Flugleiter. Der wird dich auf den Sichtflugbetrieb hinweisen oder Drohnen ganz verbieten. (Flugplatzordnung)
Setz mal die Brille auf und schau dir die beiden Grafiken noch ein mal ganz genau an. Wenn du die rote Umgahmung siehst, Bingo. Dazu braucht es keine Eichsi.

Schaubild1.jpg
Screenshot.jpg

#24 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 21.12.2025 17:58:19
von Rotmann
Frag doch eichi öffentlich an. oder hast du Angst dich zu blamieren?

#25 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 22.12.2025 02:21:52
von Helifan71
Rotmann hat geschrieben: 21.12.2025 17:58:19 Frag doch eichi öffentlich an. oder hast du Angst dich zu blamieren?
Nein,
es ist nur immer ein Streit-Thema im parallel Universum.
Eigentlich wollte ich das Thema (Rechtliches) hier bei RHF auch gar nicht erstellen, gehört aber dazu.

Er hat es sich auch hier bei RFH durchgelesen.
Vielleicht sollten wir einfach mit dieser Aussage diese Diskussion beenden.
:wink:

#26 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 22.12.2025 11:06:57
von Rotmann
Helifan71 hat geschrieben: 21.12.2025 15:34:56 Meine Aussage
Mit dem Kenntnisnachweis des DMFV oder dem Schulungsnachweis des MFSD ist es im Rahmen des Verbandsbetriebs möglich, die 120-Meter-Höhenbegrenzung im Luftraum G zu überschreiten. Dabei gilt die Höhenbegrenzung grundsätzlich für alle Flugmodelle, also sowohl für Multikopter als auch für Starrflügler. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Höhe von 120 Metern nicht überschritten werden.

Wo sind denn da die Fehler???
Finde den Fehler
Screenshot_20251222_020406_DuckDuckGo.jpg
Hast du Echsi eine PN geschickt oder hat er sich das hier durchgelesen?

#27 Re: Der Totally OT Thread

Verfasst: 23.12.2025 10:29:49
von Rotmann
der Michek hat geschrieben: 23.12.2025 09:22:03 Was ist denn hier los?
Einfach mal "LBA Drohnenführerschein" genau lesen.
@Helifan71 beharrt auf der Meinung, dass Drohnen mit Kenntnisnachweis generell über 120m aufsteigen dürfen.

#28 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 23.12.2025 15:13:33
von Helifan71
@Rotmann
Hoffe hast dich jetzt ein wenig abgekühlt,bleibst bei der Sache , ohne persönlich zu werden , mit Spitzfindige Bemerkungen.
:o
Bekommst das jetzt hin?
:wink:

Ich vermute das du dich beim Lesen irgendwie verrannt hast.
Einmal verrannt, dann die Scheuklappen aufgesetzt und gib ihm....oder wie ?

#29 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 23.12.2025 15:28:45
von Helifan71
Inzwischen sind auch die neuen Karten von
Drohnen.de ( Laseric)
angekommen.
Allerdings mit ein paar kleinen Änderungen.
Länder-Kennzeichnung
wurde geändert
Das LBA Emblem weggelassen.
Bin auf die Antwort im parallel Universum gespannt warum dies jetzt so geändert wurde.

#30 Re: LBA Drohnenführerschein

Verfasst: 23.12.2025 17:10:26
von Rotmann
Ich bin cool, schau mein Bild an. :D
Lies die bitte mal deine Beitrag #20 genau durch und vergleiche ihn mal mit der Antwort vom MFSD.
Was fällt dir auf?

Edit by tracer: eMail Zitat gelöscht, siehe viewtopic.php?t=19728

Zu deiner Frage Der Komprtenznachweis ist EU weit Gültig, nicht nur in D
Das LBA ist der deutsche Gehilfe für die EASA