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#16

Verfasst: 28.02.2006 15:37:05
von Tueftler
Egal wie es kommt, ich wünsche dir viel Erfogl und hoffe für dich das du bei der Jobsuche mehr Glück hast als ich!!!!

Gruß
Daniel

#17

Verfasst: 28.02.2006 20:54:55
von skysurfer
hi dirk,

aus eigener erfahrung kann ich dir nur raten, behalte deinen arbeitsplatz solange bis du an deinem neuen wohnort einen neuen arbeitsplatz gefunden hast.

ist zwar schön wenn man in seinen eigenen vier wänden wohnt.
weniger schön ist jedoch nach 12 monaten (bei dir dann eigentlich nur nach nur 9 monate) vor harz iv zu stehen, weil du an deinem neuen wohnort vielleicht keine arbeit findest.

euer haus kann ja solange bestimmt leer stehen (ok ... entstehen ja trotzdem kosten) bis du einen job hast.
sollte kein job gefunden werden, kannst du das haus immer noch vermieten.

ich denke, es ist in der heutigen zeit immer besser einen job zu haben, als in den eigenen vier wänden zu wohnen. ideal wäre natürlich beides.

#18

Verfasst: 28.02.2006 21:30:51
von Lutz
Hallo Dirk,

wenn Du selbst kündigst bekommst Du eine 3 monatige Sperre
vom Arbeitsamt.

Kündigt Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "musst" Du
innerhalb von 3 Wochen Klage beim Gericht einlegen um Deinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit aufrecht zu erhalten
(wenn ich mich an meine Arbeitsrechtvorlesungen richtig erinnere, kann
jedoch auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein).

Frage bitte auf jeden Fall einen Fachanwalt.

An einer Klage ist Dir nicht gelegen.

So wie ich das sehe solltest Du dir im Vorfeld einen neuen Arbeitsplatz
suchen oder die Sperrzeit in Kauf nehmen.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.

#19

Verfasst: 28.02.2006 21:35:19
von Kekskutscher
nabend lutz
ich bin ja schon am arbeit suchen das mit dem arbeitsamt ist nur zur not.
ich habe absolut kein intresse auf die stütze angewiesen zu sein. ich will für mein geld arbeiten.
ich werde aber mal aufs amt gehn und mich mal unverbindlich schlau machen.

#20

Verfasst: 28.02.2006 21:40:58
von Lutz
Hallo Dirk,
Reimann hat geschrieben:nabend lutz
ich bin ja schon am arbeit suchen das mit dem arbeitsamt ist nur zur not.
ich habe absolut kein intresse auf die stütze angewiesen zu sein. ich will für mein geld arbeiten.
ich werde aber mal aufs amt gehn und mich mal unverbindlich schlau machen.
Du beziehst keine "Stütze", sondern nimmst Leistungen einer
Versicherung in Anspruch, in die Du eingezahlt hast!

Mein Rat in einem solchen Fall ist wirklich einen Anwalt und NICHT
das Arbeitsamt zu fragen.

Diese kurze "Beratung" ist auch nicht sonderlich teuer.

#21

Verfasst: 01.03.2006 02:45:27
von Blade
Reimann hat geschrieben:nabend lutz
ich bin ja schon am arbeit suchen das mit dem arbeitsamt ist nur zur not.
ich habe absolut kein intresse auf die stütze angewiesen zu sein. ich will für mein geld arbeiten.
ich werde aber mal aufs amt gehn und mich mal unverbindlich schlau machen.
Unabhängig von meinem vorigen Posting zu diesem Thema habe ich auch nie etwas anderes erwartet :-)

Ne, aber ernsthaft: Hatte noch ganz vergessen dir einfach nochmal ebenfalls Daumen zu drücken und Glück zu wünschen.
>-ist-hiermit-nachgeholt-<

:P

#22

Verfasst: 01.03.2006 11:48:25
von Kekskutscher
hi
mein chef sagte ja als ich ihm sagte das ich umziehen wollte das ich bei ihm arbeiten könne bis ich was anderes gefunden habe.
nun sagte er das er keine lade oder entladestelle in der nähe meines neuen wohnorts hat das er mich nicht weiterbeschäftigen kann.
das habe ich heute morgen bei meinem zuständigen arbeitsamt so geschildert und die sagten mir das wenn mein chef mir das so auch gestätigt das ich keine sperrfrist zu erwarten hätte!!
trotzdem hoffe ich das ich neue arbeit finde.

#23

Verfasst: 01.03.2006 15:00:06
von speedy
das habe ich heute morgen bei meinem zuständigen arbeitsamt so geschildert und die sagten mir das wenn mein chef mir das so auch gestätigt das ich keine sperrfrist zu erwarten hätte!!
Das würde ich mir aber vom Arbeitsamt vorher schriftlich geben lassen ... nicht, daß da nur jemand gerade saß, der von Arbeits(losen)Recht keine Ahnung hatte und du sitzt dann nachher beim Arbeitsamt und die behaupten dann genau das Gegenteil.

MFG,
speedy

#24

Verfasst: 01.03.2006 15:20:03
von Blade
Reimann hat geschrieben:und die sagten mir das wenn mein chef mir das so auch gestätigt das ich keine sperrfrist zu erwarten hätte!!
Die Kehrseite der Medaille: TRAUE KEINEN AUSSAGEN DES A-AMTES DIE DU NUR MÜNDLICH HAST!

Ich wurde mal von einer Firma (grundlos) fristlos gekündigt. Beim Arbeitsamt habe ich alle Papiere inkl. meiner Klage beim Arbeitgsgericht eingereicht und mir wurde gesagt ich erhalte KEINE SPERRE. Das ich dann doch eine bekomme habe ich erst zwei Monate später erfahren. Fand ich auch nicht witzig. Konnte dann tatsächlich zum Sozialamt latschen! Denn leider war ich damals nicht so gestellt, das ich mal eben 2-4 Monate ohne Einkommen überbrücke!

Das Ende vom Lied: Vor Gericht hatte ich 7 Punkte in der Tasche. Punkt 7 extra als letztes parat gelegt, weils mein Joker gewesen wäre (Es gab einen Trumpf mit dem ich wegen "Protokoll-Fehlers" meines alten Arbeitgebers sowieso gewonnen hätte). Jedenfalls unterbrach mich der Richter nach Punkt 3 und sagte meinem Arbeitgeber: Der junge Mann muss gar nicht weitersprechen, die Kündigung ist sowieso witzlos. (Schön - Mann gewinnt doch einfach lieber weil man RECHT hat und nicht nur weil die andere Seite nen "Protokoll"-Fehler gemacht hat.)
Hat mich gefreut. Nur das Verhalten vom A-Amt nicht. Denn die kannten alle Fakten schon vorher (auch meinen Joker) und hätten ihr Geld eh wieder gekriegt (Urteil: Kündigung aufgehoben, Gehalt nachgezahlt).

Geil an dieser Stelle: Das nachzuzahlende Gehalt musste der GERICHTSVOLLZIEHER bei der Scheiss-Firma abholen!
(Nicht wegen Liquiditätsproblemen der Firma, sondern weil die einfach Wixx** sind).
An dieser Stelle lasse ich mal einfliessen:
Hütet euch bei RANDSTAD anzufangen. Zumindest in Mönchengladbach.


Lange Rede kurzer Sinn:
Lass es dir schriftlich geben, wenn es so ist.

#25

Verfasst: 01.03.2006 15:21:05
von MarkOsten
Ich stimme speedy 100% zu.
Nur was du schwarz auf weiss besitzt kannst du getrost nach hause tragen.

Gruß
Michael

#26

Verfasst: 02.03.2006 14:51:55
von BIGJIM
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Hallo Dirk, ich habe etwas gefunden, gelesen..

Abfindungs Urteil

Arbeitnehmer können grundsätzlich auch einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben,
wenn sie selbst gekündigt haben.
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Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen: 1 Ca 36/05
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Quelle: www.bild.de Mittwoch, 1. März 2006
1.Seite bei NACHRICHTEN


MFG BIGJIM

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