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#16
Verfasst: 15.05.2006 09:42:55
von MisterPom
Bei den Einschlägigen Verbänden wie z.b. DMFV u.ä. ist man Versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
Denn wenn ein Gastflieger bei uns auf den Platz kommt uns ich soll erst mal mit der Lupe das Kleingedruckte studieren ob er auch wirklich Ordnungsgemäß versichert ist, werde ich sicherlich sagen tut mir Leid mit der Versicherung ist das fliegen bei uns nicht möglich!
Wer um ein paar Euro zu sparen (wobei die oben genannten Verbände sehr günstig sind) sich so versichert hat dann eben Pech gehabt.
Tschüß Tilo
#17
Verfasst: 15.05.2006 10:08:26
von tracer
Dialin hat geschrieben:Darf man denn mit einem E-Heli auf einem freien Feld fliegen, bzw. wie sieht das da mit den Abständen aus, damit der Versicherungsschutz nicht entfällt?
Für elektro brauchst Du nur das Einverständnis des Besitzers.
Für Stinker immer 1,5 Km Entfernung zu nächsten "Ansiedlung".
#18
Verfasst: 15.05.2006 10:21:57
von ER Corvulus
tracer hat geschrieben:Dialin hat geschrieben:Darf man denn mit einem E-Heli auf einem freien Feld fliegen, bzw. wie sieht das da mit den Abständen aus, damit der Versicherungsschutz nicht entfällt?
Für elektro brauchst Du nur das Einverständnis des Besitzers.
Für Stinker immer 1,5 Km Entfernung zu nächsten "Ansiedlung".
..aber nur, solange der unter 5Kg ist (haben ja die meisten...) - drüber brauchst du eine "allgemeine Aufstiegserlaubnis" - und die gibts nur am Modellflugplatz (der dann auch, für Betrieb von Modellen >5Kg, zB 'n Zaun haben muss).
Edit: und nicht innerhalb 2km vom nächsten Echten Flugplatz!
grüsse Wolfgang
#19
Verfasst: 15.05.2006 11:04:08
von tracer
Danek, stimmt, die 5 Kg habe ich vergessen zu erwähnen.
#20
Verfasst: 15.05.2006 11:48:56
von JMalberg
nagnag,
Du brauchst IMMER das Einverständnis des EIGENTÜMERS wenn du seine Immobilie betrittst. Das gilt auch für Landschafts- und Naturschutzgebiete, wobei Immobilien der öffentlichen Hand allgemeine Regelungen haben, wer sie betreten darf.
Für alle Luftfahrzeuge gilt die 1,5km Abstandsregel von eingetragenen Flugplätzen (manche Modellflugplätze sind auch als Notlandeplätze für die Manntragenden eingetragen.)
Die für Modelle mit einer Masse >=5kg nötige Aufstiegserlaubnis bekommen nicht nur Vereine für ihre Modellflugplätze, sondern auch Einzelpersonen (z.B. Fluglehrer), aber der Aufwand ist nicht ohne, da neuerdings auch ein Fangzaun aufgestellt werden muss.
Nebenbei: Einen Modellflughaftpflichtversicherungsnachweis (:) ) muss gelten für alle Luftfahrzeuge die mehr als 30m hoch steigen KÖNNEN. (wie ER Corvulus schon schrieb). Es geht allein um das "KÖNNEN", d.h. der Pimpf mit seinem Drachen und einer 30m Drachenschnur muss sich versichern lassen. Oh mann, wo leben wir nur???

#21
Verfasst: 15.05.2006 12:03:31
von TREX65
In Deutschland, leider

#22
Verfasst: 15.05.2006 17:20:28
von speedy
Hmmm, eigenartig... Bin auch bei der Huk und nach meinen Informationen ist es auch bei denen möglich!!!
Na dann frag sicherheitshalber nochmal nach, ob da auch motorisierte bis 5kg mit drin sind oder nur nichtmotorisierte. ... hatte ich auch mal - gefragt obmit drin ... der Mensch von der Versicherung "yep" ... dann mal geglaubt und Versicherung abgeschlossen ... irgendwann gefragt "auch motorisierte bis 5kg" .... dann hat er sich mal erkundigt .... "nö" .... ok, also haben wir nach dem halben Jahr die Versicherung rückgängig gemacht.
MFG,
speedy
#23
Verfasst: 15.05.2006 18:25:14
von Plextor
Nabend
Es soll je Piloten geben die keine haben.Grund dafür .... brauch ich nicht , ich schwebe nur , wozu mit passiert sowieso nix .
Ich finde wer soviel Geld für die Heli Fliegerei ausgibt und an der Versicherung spart sollt elieber gleich mit diesem Hobby aufhören !
#24
Verfasst: 15.05.2006 18:38:48
von Chris92
Für elektro brauchst Du nur das Einverständnis des Besitzers.
Solange man sein Grundstück nicht betritt, darf man drüber fliegen wie man will, der Luftraum gehört ja nicht ihm
Ich glaub, man darf sogar auch ohne Erlaubnis drauf starten und landen, solange man, wenns z.B. ein Feld ist, die Ernte nicht beschädigt/zerstört.
ohne Gewähr
EDIT: Die Info hab ich aus dem Buch "Modellflug, Aufstiegserlaubnis und Umweltrecht" von Walter Felling.
Das Buch ist aber von 2000, vielleicht hat sich da inzwischen was geändert.
Da steht drin, dass man bei gelegentlicher oder einmaliger Benutzung des Grundstücks nicht unbedingt die Erlaubnis des Besitzers braucht, solange es ein Feld etc. ist und man die Ernte nicht beschädigt.
Wenn das Grundstück häufiger von Modellfliegern benutzt wird und der Besitzer sich nicht beschwert, kann man auch davon ausgehen, dass er es erlaubt.
ohne Gewähr
Gruß
Chris
#25
Verfasst: 15.05.2006 20:45:11
von tracer
Glauben heisst nicht wissen!
Link?
Sonst glaube ich weiter meiner "Variante", die belegbar ist.
#26
Verfasst: 15.05.2006 22:21:10
von FPK
Mich würde vorallem mal interessieren, ob man von der Versicherung in Regress genommen werden kann, wenn man ohne Aufstiegserlaubnis fliegt und vorallem, wie muss die Aufstiegserlaubnis aussehen? Reicht es, wenn der Bauer gesagt hat, wenn ihr keinen Dreck macht und nicht grad eine Elefantenherde durch die Wiese treibt ist es ok oder braucht man einen unterschriebenen Wisch?
#27
Verfasst: 15.05.2006 22:29:05
von ER Corvulus
Die Aufstiegserlaubniss (denke mal du meinst die für über 5Kg Modell) erteilt die Luftfahrtbehörde.
Für alles unter 5Kg ohne Sprit reicht wirklich die Aussage des Bauern - und die brauchts auch nur, um das Grundstück zu betreten (um die Trümmer aufzusammeln

). Wenn du auf dem Feldweg startets, landest und stehenbleibst, brauchst garnix(ausser vielleicht 40€ für das Knöllchen wegen Befahren von Feldwegen - Anfahrt mit dem Auto -, die nur für landwirtschaflichen Verkehr freigegebn sind..).
Grüsse wolfgang
#28
Verfasst: 15.05.2006 22:36:19
von FPK
ER Corvulus hat geschrieben:Die Aufstiegserlaubniss (denke mal du meinst die für über 5Kg Modell) erteilt die Luftfahrtbehörde.
Für alles unter 5Kg ohne Sprit reicht wirklich die Aussage des Bauern - und die brauchts auch nur, um das Grundstück zu betreten (um die Trümmer aufzusammeln

). Wenn du auf dem Feldweg startets, landest und stehenbleibst, brauchst garnix(ausser vielleicht 40€ für das Knöllchen wegen Befahren von Feldwegen - Anfahrt mit dem Auto -, die nur für landwirtschaflichen Verkehr freigegebn sind..).
Grüsse wolfgang
Nee, ich meinte schon unter 5 kg. Nicht mal alle meine Hubis und Flieger wiegen zusammen mehr als 5 kg

#29
Verfasst: 15.05.2006 23:39:52
von chr-mt
Mal im Ernst...
Wenn ich Sprit will fahr ich an ne Tanke und schau nicht ob´s das vielleicht im Baumarkt auch gibt???
Der DMFV oder DMO sind für sowas da und man kann davon ausgehen das man im Ernstfall nicht gesagt bekommt "Bitte lesen sie das Kleingedruckte!"
Sehe ich genauso.
Wobei es warscheinlich auch bei denen "kleingedrucktes" gibt.
Aber immer noch besser als eine "normale " Haftpflicht mit irgendeinem Zusatz.
Ich hatte mal mit so einer zu tun..
Die Aussage war sinngemäß etwa so:
"Sie haben sich doch selber in Gefahr begeben, als sie einen Modellflugplatz aufsuchten.. da sind Abstürze doch normal"
Es ging damals darum daß ein Anfänger hinter unserer Pilotengruppe gestartet war, die Kontrolle verlor, und sein Flieger mit Vollgas in in die Pilotengruppe raste.
Wir sind alle abgehauen und dabei hat's meine Bell komplett zerlegt.
Man hat mir dann angeboten, die Hälfte meines Schadens zu bezahlen, mit dem Hinweis "man wäre eigentlich gar nicht zu einer Zahlung verpflichtet"
Ich hatte damals beim DMFV im Rechtsforum nachgefragt:
Laut denen ist das ein klarer Fall, denn es lag eine Gefährdung durch ein Flugmodell vor, wodurch einem dritte (also mir) ein Schaden entstand.
Also hätten die problemlos gezahlt.
Mein Pech, daß der Typ nicht beim DMFV war..
Gruß
Christopher