Wo steht eigentlich daß Flugmodelle versichert sein müssen

Eine Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt es nicht. Die gibt es z.B. für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrzeug kann ich daher auch nur mit einer Doppelkarte (=vorläufige Versicherungsbestätigung) zulassen.
Aber:
Daß es keine Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt bedeuted nicht, daß auch keine Haftpflicht besteht. Selbstverständlich bin ich verpflichtet, für einen von mir verursachten Schaden zu haften (daher "Haftpflicht"), ich bin jedoch nicht verpflichtet, mich hierfür zu versichern. Im Schadenfall müsste ich den Schaden halt aus eigener Tasche bezahlen.
Und:
1.) Wird auf allen Modellfluggeländen die Starterlaubnis sinvollerweise von einer bestehenden Versicherung abhängig gemacht (dann sind im Schadenfall keine Spendenaktionen erforderlich !!!)
2.) Sollte jeder der ein Flugmodell betreibt (erst Recht bei einem Heli) freiwillig dafür sorgen, daß er entsprechend versichert ist. Dies gilt auch beim Fliegen auf der Wiese nebenan. Gehört für mich zum verantwortungsbewußten Umgang mit diesem Hobby.
Ich wollte nur nochmal klar machen, daß eine gesetzl. Verpflichtung für das Abschließen einer Versicherung beim Betreiben eines Flugmodelles nicht besteht.
[Oberrichter aus]