Versicherung?

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Fazer
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#16

Beitrag von Fazer »

[Oberrichter an]
Wo steht eigentlich daß Flugmodelle versichert sein müssen :?:

Eine Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt es nicht. Die gibt es z.B. für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrzeug kann ich daher auch nur mit einer Doppelkarte (=vorläufige Versicherungsbestätigung) zulassen.

Aber:
Daß es keine Versicherungspflicht für Flugmodelle gibt bedeuted nicht, daß auch keine Haftpflicht besteht. Selbstverständlich bin ich verpflichtet, für einen von mir verursachten Schaden zu haften (daher "Haftpflicht"), ich bin jedoch nicht verpflichtet, mich hierfür zu versichern. Im Schadenfall müsste ich den Schaden halt aus eigener Tasche bezahlen.

Und:
1.) Wird auf allen Modellfluggeländen die Starterlaubnis sinvollerweise von einer bestehenden Versicherung abhängig gemacht (dann sind im Schadenfall keine Spendenaktionen erforderlich !!!)

2.) Sollte jeder der ein Flugmodell betreibt (erst Recht bei einem Heli) freiwillig dafür sorgen, daß er entsprechend versichert ist. Dies gilt auch beim Fliegen auf der Wiese nebenan. Gehört für mich zum verantwortungsbewußten Umgang mit diesem Hobby.

Ich wollte nur nochmal klar machen, daß eine gesetzl. Verpflichtung für das Abschließen einer Versicherung beim Betreiben eines Flugmodelles nicht besteht.

[Oberrichter aus]
Gruß Frank
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ER Corvulus
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#17

Beitrag von ER Corvulus »

Moin Herr Oberrichter,
die Luftfahrtverordnung (ist quasi die STVO der Lüfte - regelt in <D> alles, was sich über dem Boden bewegt) sagt einfach, dass alles was Fliegt (und vom Mensch gebaut wurde, dh, Kanarienvögel ausgeschlossen), egal ob bemannt oder nicht, schwerer oder leichter als Luft, mit eigenem Antrieb oder ohne, eben doch haftplichtversichert sein muss[/].

In eben dieser Luffahrtverordnung stand früher mal drin, das diese Versicherungspflicht für Modelle ohne Verbrennungskraftantrieb unter 5Kg ausnahmnsweise nicht gilt - aber dieser Absatz wurde gestrichen.
Das kannst drehen und wenden wie du willst.

Übrigens - Nichtbeachtung kann zu Geldbussen bis 25.000 € führen!

Grüsse wolfgang
David

#18

Beitrag von David »

Die Versicherungspflicht besteht definitiv @ Fazer.
Und das ist auch gut so ;)
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ER Corvulus
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#19

Beitrag von ER Corvulus »

..:oops:.. habe ein </b> vergessen, lass es aber drin, möchte diesen Beitrag nicht editieren.

Grüsse wolfgang
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JMalberg
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#20

Beitrag von JMalberg »

[oberregierungsrat an] :P
Lenkdrachen sind, da "ferngesteuert" in dem Sinne per se gesteuerte Flugmodelle und somit versicherungspflichtig, egal wie lang die Leine ist.
Und was ist mit Freiflugmodellen wie dem "Kleinen UHU"?
Oder wie oder was![oberregierungsrat aus]

Das heißt vereinfacht gesprochen: alles was gesteuert werden kann sind zu versichern.
Noch einfacher für unser Hobby: Ist ne Fernsteuerung dran ===> Modellflughaftpflichtversicherungsnachweispflicht


@Fazer: Oh Mann! Es besteht eben ein Modellflughaftpflichtversicherungsnachweispflicht .... und das ist eben das Thema!... und die Bestand eben schon immer für Flugmodelle ab 5kg Masse und neuerdings generell für Flugmodelle.
Es geht nicht darum DASS sie besteht, sondern WAS versichert werden MUSS.


Edit ständig wegen Buchstbenvrluscht :D
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!

Gruss Jürgen
David

#21

Beitrag von David »

Machts doch nicht noch komplizierter. Hier gehts um Helis
und Helis müssen versichert werden, Punkt, Schluss aus Ende ... :D
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tracer
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#22

Beitrag von tracer »

möchte diesen Beitrag nicht editieren.
Soll ich? :-)
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#23

Beitrag von Chris92 »

@ Pitchkompensator:

Die 3 Gratis-Monate Versicherung vom DMFV gelten aber nur auf DMFV-Flugplätzen, d.h. wenn du wildfliegst, zahlen die nicht!

Gruß
Chris
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Fazer
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#24

Beitrag von Fazer »

Hmmmm - nicht wegen dem Rechthaben, sondern nur damit jetzt niemand seine Modelle verkauft, da er keine Versicherung besitzt.

Es gibt keine generelle Versicherungspflicht für Flugmodelle !!!!!!!!!

Nur wenn beim Bundesluftfahrtamt eine Ausnahmegenehmigung gem. §16 Abs.(5) und Abs.(6) Luftverkehrsordnung beantragt wird (z.B. Genehmigung für das Fliegen mit einem Verbrenner innerhalb der 1,5-km-Grenze), verlangt das Amt einen Versicherungsnachweis.

Wer es genau wissen möchte kann es hier unter §16 nachlesen:

http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf
alles was Fliegt (und vom Mensch gebaut wurde, dh, Kanarienvögel ausgeschlossen), egal ob bemannt oder nicht, schwerer oder leichter als Luft, mit eigenem Antrieb oder ohne, eben doch haftplichtversichert sein muss[/
Das heißt vereinfacht gesprochen: alles was gesteuert werden kann sind zu versichern.
Noch einfacher für unser Hobby: Ist ne Fernsteuerung dran ===> Modellflughaftpflichtversicherungsnachweispflicht
und Helis müssen versichert werden, Punkt, Schluss aus Ende ...
Könntet Ihr mir bitte behilflich sein und sagen, wo das steht?

Ich hab nämlich garnichts finden können :shock:
Gruß Frank
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JMalberg
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#25

Beitrag von JMalberg »

"Gesetz sticht Verordung" LuftVG steht über LuftVO

... und im §43 (2) LuftVG steht
Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.
und dass Flugmodelle Luftfahrzeuge sind steht in §1 (2).
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!

Gruss Jürgen
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ER Corvulus
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#26

Beitrag von ER Corvulus »

tracer hat geschrieben:
möchte diesen Beitrag nicht editieren.
Soll ich? :-)
nöö, brauchst nicht - wegen dem /b ....
.
man sollte vielleicht nur mal einen "konsens"(=richtig) finden und den im Forum gaaanz oben anpinnen.
Ich schicke meinen Flugmodellen auch immer so'n Wisch mit - wie zu den LiPos ja auch.

Grüsse Wolfgang
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JMalberg
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#27

Beitrag von JMalberg »

Konsens LOL
Es ist aber leider ein Gesetz und keine Thesenpapier für Soziologendiskussionen :D

Das ist wie in unserem Strassenverkehr: Es herrscht Rechstfahrgebot, und das ist eben nicht diskutiertbar oder einem Kompromiss "Wir-fahren-alle-in-der-Strassenmitte!" :)
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Gruss Jürgen
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#28 Gerling-Privat-Haftpflichtversicherung "Exclusive"

Beitrag von mc24-gerd »

Nachdem mir erzählt wurde, das die Versicherung des DMFV angeblich der Gerling-Konzern sei, rief ich meinen Versicherungsvertreter von Gerling an. Dieser bestätigte mir, das bei der Gerling-Privat-Haftpflichtversicherung "Exclusive", der Besitz und die Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen unter 5 kg Fluggewicht, automatisch mitversichert ist.

Ich bat um eine schriftliche Bestätigung, worauf mir die "Zusatzvereinbarungen zur Gerling Exklusive-Privat-Haftpflichtversicherung für Familien" zugesendet wurde.

Dort steht unter Pos. 10 folgender Text, ZITAT: Modellflugzeuge - Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Vorraussetzung ist, das die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten. ZITAT ENDE

Also für alle die beim Gerling versichert sind, der Tip: Einfach mal nachfragen, ob ein Versicherungsschutz besteht, bzw. was es mehr kostet, wenn dieser Versicherungsschutz noch mit in den Vertrag soll.

Ich dachte mir, das könnte den ein- oder anderen interessieren.

Gruß Gerd
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ER Corvulus
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#29

Beitrag von ER Corvulus »

..nicht nur fragen, sondern auch schriftlich bestätigen lassen!

Grüsse Wolfgang
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Fazer
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#30

Beitrag von Fazer »

"Gesetz sticht Verordung" LuftVG steht über LuftVO
:shock:

Luftfahrtgesetz = allgemeine Regelung
Luftfahrtverordnung = spezielle Regelung

Wir sind Halter von Luffahrtzeugen im Sinne des Luftfahrtgesetzes :?:

Dann müssten wir unsere Luftfahrzeuge auch zulassen

§ 2 LuftVG

(1) Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen (Verkehrszulassung) und in das Verzeichnis der deutschen Luftfahrzeuge (Luftfahrzeugrolle) eingetragen sind. Ein Luftfahrzeug wird zum Verkehr nur zugelassen, wenn
1.
das Muster des Luftfahrzeugs zugelassen ist (Musterzulassung),

2.
der Nachweis der Verkehrssicherheit nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät geführt ist,

3.
der Halter des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Person und der Zerstörung oder der Beschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Sache beim Betrieb eines Luftfahrzeugs nach den Vorschriften dieses Gesetzes und von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft unterhält und


Die Versicherungspflicht bezieht sich nur auf zulassungspflichtige Luftfahrzeuge :!: (analog den Kraftfahrzeugen)

Letzter Erklärungsversuch:
Wenn alle Flugmodelle versicherungspflichtig wären, dann würde sich ja jeder gesetzeswidrig (strafbar?) verhalten, der ohne spezielle Versicherung ein Flugmodell betreibt.
WETTEN, das müsste dann per gesetzlicher Vorschrift auf jeden Baukasten fett aufgedruckt werden !!!
So etwas ähnliches gab es früher einmal, als die Fernsteuerungen noch anmeldepflichtig waren. Da wurde auch immer fett darauf hingewiesen!

Lassen wir`s gut sein - ist ja wünschenswert, daß jeder sein Flugmodell versichert.
Gruß Frank
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