... und der Kühlschrank ist immer von alleine vollpiccolomomo hat geschrieben:Hi, weil wir fast keine Ausgaben haben, wie Steuern...willie hat geschrieben:
PS: Was mich auch wundert *neid* ist warum gerade so junge Leute die Kohle haben fuer den ganzen Spass.![]()
Gruesse Bernd
Kleines Raptor 90 Vid
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#16
#17
Hi,
schönes Video.
Respekt!
Ich wollte, ich wäre schon so weit
Allerdings:
Erlaubt ist das nicht, was du da machst...oder?
(Wildfliegen mit einem großen Verbrenner)
Wenn da was passiert (zB. mit dem angesprochenen Radfahrer), dann hast du richtig große Probleme.
Gruß
Christopher
schönes Video.
Respekt!
Ich wollte, ich wäre schon so weit
Allerdings:
Erlaubt ist das nicht, was du da machst...oder?
(Wildfliegen mit einem großen Verbrenner)
Wenn da was passiert (zB. mit dem angesprochenen Radfahrer), dann hast du richtig große Probleme.
Gruß
Christopher
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...
#18
Hmm, solange es 1,5 km von der nächsten Siedlung entfernt ist, spricht eigentlich erstmal nichts dagegen. Generell verboten ist es in Deutschland meines Wissens nicht. Den Radfahrer kannst Du mit einem eHeli doch genauso niedermetzeln, da sehe ich keinen Unterschied hinsichtlich des Risikos.chr-mt hat geschrieben:Allerdings:
Erlaubt ist das nicht, was du da machst...oder?
(Wildfliegen mit einem großen Verbrenner)
Wenn da was passiert (zB. mit dem angesprochenen Radfahrer), dann hast du richtig große Probleme.
Es geht halt nur um den Lärm und die Abgase.
Gruss
Chris
#19
Klar kannst du einen Menschen auch mit einem E-Heli verletzen.
Aber so weit ich weiß ist Verbrennerfliegen nur auf zugelassenen Modellflugplätzen erlaubt.
Alles was schwerer als 5 Kg ist ebenfalls.
Mit einem Elektroflieger / Heli unter 5Kg kannst du dagegen auf (fast) jeder Wiese fliegen.....
(Genehmigung des Grundstückseigentümers immer vorrausgesetzt)
Aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert??
Gruß
Christopher
Aber so weit ich weiß ist Verbrennerfliegen nur auf zugelassenen Modellflugplätzen erlaubt.
Alles was schwerer als 5 Kg ist ebenfalls.
Mit einem Elektroflieger / Heli unter 5Kg kannst du dagegen auf (fast) jeder Wiese fliegen.....
(Genehmigung des Grundstückseigentümers immer vorrausgesetzt)
Aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert??
Gruß
Christopher
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#20
Ein 90er Rappi wiegt aber doch keine 5kg?chr-mt hat geschrieben:Klar kannst du einen Menschen auch mit einem E-Heli verletzen.
Aber so weit ich weiß ist Verbrennerfliegen nur auf zugelassenen Modellflugplätzen erlaubt.
Alles was schwerer als 5 Kg ist ebenfalls.
Mit einem Elektroflieger / Heli unter 5Kg kannst du dagegen auf (fast) jeder Wiese fliegen.....
(Genehmigung des Grundstückseigentümers immer vorrausgesetzt)
Aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert??
Gruß
Christopher
- PiccoloChiccolo
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- Registriert: 18.10.2004 19:56:33
#21
Hallo!
Also soweit ich das weis darf man mit mind. 1,5 km Abstand zum nächst gelegenen Wohngebiet fliegen.
Dazu braucht man noch ne Flugversicherung und natürlich auch die Genehmigung des Grundstückeigentümers,wie du ja schon gesagt hast.
Ich hoffe das stimmt so,wenn nicht korrigiert mich bitte!
Ach ja:Darf man eigentlich Helis unter 500g mit normaler Haftplichtversicherung fliegen,oder braucht man für Helis generell ne Flugversicherung?
Also soweit ich das weis darf man mit mind. 1,5 km Abstand zum nächst gelegenen Wohngebiet fliegen.
Dazu braucht man noch ne Flugversicherung und natürlich auch die Genehmigung des Grundstückeigentümers,wie du ja schon gesagt hast.
Ich hoffe das stimmt so,wenn nicht korrigiert mich bitte!
Ach ja:Darf man eigentlich Helis unter 500g mit normaler Haftplichtversicherung fliegen,oder braucht man für Helis generell ne Flugversicherung?
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kellerflieger
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#22
Hallo Simon,
bin nicht sicher ob das bei allen Versicherungsanbietern so ist aber bei mir (Allianz-Versicherung) musste ich eine zusätzliche Versicherung abschließen. Luftfahrthaftpflicht bis 25Kg Modelle nennt sich das bei denen und kostet so 80€/Jahr
bin nicht sicher ob das bei allen Versicherungsanbietern so ist aber bei mir (Allianz-Versicherung) musste ich eine zusätzliche Versicherung abschließen. Luftfahrthaftpflicht bis 25Kg Modelle nennt sich das bei denen und kostet so 80€/Jahr
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CP Piccolo, Brushless (Faigo)+Hacker Regler, Piccoboard, DD-Heck, Agrumi Landegestell, Alu Kopf + Pitchhülse,MAH-Blätter
T Rex V2, Tsunami 30, 450TH, GY401, Agrumi Landegestell;CFK-Chasis und Alu-Kopf
Minifoxbat (macht einfach Spaß der kleine)
demnächst Interceptor
FX18
erste Vollkreise, Nasenschweben
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#23
Alo ich habe noch mal nachgesehen...
Scheint so, daß Verbrennerfliegen mit Genehmigung des Grundstückseigentümers erlaubt ist, wenn man 1,5 Km zur nächsten Bebauung hat und unter 5 Kg fluggewicht bleibt.
Alles was schwerer ist als 5 Kg ist nur auf Modellflugplätzen erlaubt.
Bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich die genaue Gesetzeslage ist.
Daß man eine Versicherung haben muß, die auch Wildfliegen versichert, ist eh' klar.
Gruß
Christopher
Scheint so, daß Verbrennerfliegen mit Genehmigung des Grundstückseigentümers erlaubt ist, wenn man 1,5 Km zur nächsten Bebauung hat und unter 5 Kg fluggewicht bleibt.
Alles was schwerer ist als 5 Kg ist nur auf Modellflugplätzen erlaubt.
Bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich die genaue Gesetzeslage ist.
Daß man eine Versicherung haben muß, die auch Wildfliegen versichert, ist eh' klar.
Gruß
Christopher
.... No RISC no Fun
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#24
Dürfen darfst du vielleicht schon, aber im Schadensfall sieht's halt blöd aus...Ach ja:Darf man eigentlich Helis unter 500g mit normaler Haftplichtversicherung fliegen,oder braucht man für Helis generell ne Flugversicherung?
Auf Flugtagen / Treffen ist Versicherung eine Vorraussetzung.
Ohne bleibt dein Heli am Boden., egal wie viel er wiegt
Mir ist mal ein kleiner Segler abgehauen..
Landete an der Leitplanke einer Autobahn.
Kannst dir vorstellen, was passiert wäre, wenn der in ein Auto geflogen wäre.
Damals war ich noch etwas leichtsinniger und bin 500m von der Autobahn weg geflogen....
Gruß
Christopher
.... No RISC no Fun
...
#25
Hi Jungs,
also, auf meiner Versicherungskarte DMFV steht :
Zusatzversicherung Form 3.
auf der Rückseite steht:
Der Inhaber dieser Karte ist europaweit auf Geländen von Modellflugvereinen über DMFV versichert (Haftplicht, Unfall, Rechtsschutz).
Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen und weltweit.
lg
Tom
also, auf meiner Versicherungskarte DMFV steht :
Zusatzversicherung Form 3.
auf der Rückseite steht:
Der Inhaber dieser Karte ist europaweit auf Geländen von Modellflugvereinen über DMFV versichert (Haftplicht, Unfall, Rechtsschutz).
Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen und weltweit.
lg
Tom
#26
Das ist schon richtig, aber "außerhalb" müssen eben die Vorschriften beachtet werden...Besteht eine Zusatzversicherung 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen und weltweit.
Und wenn jemand mit einem 6Kg Flieger oder Heli beim wildfliegen jemanden verletzt, dann wird sich die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit querstellen.
Gruß
Christopher
.... No RISC no Fun
...
#27
chr-mt hat geschrieben: Das ist schon richtig, aber "außerhalb" müssen eben die Vorschriften beachtet werden...
Und wenn jemand mit einem 6Kg Flieger oder Heli beim wildfliegen jemanden verletzt, dann wird sich die Versicherung mit ziemlicher Sicherheit querstellen.
Gruß
Christopher
Richtig !!!
lg
Tom
#28
hab mich überlesen ... ich find schon die 90er benzinerklasse für leute mit dickem geldbeutel und dachte du machst sprüche darüber ...Humor? Wenn du 500 € für nen E-Motor übrig hast, 800 für den Regler und 1000 für die Lipos dann kannst schon Elektro-90er fliegen
-
FreddyFerris
- Beiträge: 2641
- Registriert: 19.08.2004 09:51:18
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#29
Schönes Video aber du könntest das gleiche mit 0% nitro machen...Dein Motor ist viel zu fett abgetrimmt (hört man: es fehlt ihm power..) !!!!!
Fred
Fred
Milenium II SE
R50
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