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#16
Verfasst: 13.11.2006 17:54:37
von godfligher
Alex G. hat geschrieben:
(auder der Heven von Gensmantel)...
hallo
also ich habe solch einen "gensmantel" und bin für vor dem haus feierabendfliegen mehr als zufrieden. übrigens: der schnellste und zuverlässigste hersteller den ich bisher erlebt habe.
http://www.godfligher.de/seiten/heaven.htm
eine andere empfehlung von mir - der logo
mfg
#17
Verfasst: 13.11.2006 18:48:38
von GerdSt
Regel Nr. 1:
Glaube nie einem Hersteller den genannten Liefertermin einer Neuheit.
Regel Nr. 2:
Wenn du trotzdem meinst, die Neuheit bestellen zu müssen, dann gegen Rechnung oder Nachnahme, niemals mit Vorkasse.
Und in Deinem Fall würde ich Rückgängigmachung des Kaufvertrags in der angemessenen Frist von 14 Tagen bestehen, mit Rückerstattung des Kaufpreises inklusive marktüblicher Verzinsung!
Apropos alternativem Heli:
Ich kann Dir den Logo 10 3D wärmstens empfehlen und der ist inklusive eventuell mal notwendig werdender Ersatzteile problemlos lieferbar...
Gruß Gerd
#18
Verfasst: 15.11.2006 03:45:07
von heli2006
Ich verstehe nicht, wieso man einen Heli bestellt und voll bezahlt der noch nicht lieferbar ist. Einzige Erklärung für mich: man will sich durch die Vorbestellung einen besonders günstigen Einführungspreis sichern ( hmm, klingt nach "Geiz ist Geil" ).
Der normale Ablauf ist doch: Ware bestellen, Auftragsbestätigung mit Rechnung erhalten, bezahlen. Ausschlaggebend für den Kauf ist, was Ikarus in der Auftragsbestätigung als Liefertermin genannt hat. Steht in der Auftragsbestätigung ein unbestimmter Liefertermin, ist der auch zum Vertragsbestandteil geworden. Für Online Geschäften gibt es grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen, danach ist der Kauf verbindlich, auch wenn der Liefertermin unbestimmt ist. Für den Fall, daß man das nicht akzeptieren will, hat man ja 2 Wochen Rücktrittsrecht bzw. kann den Hersteller auffordern, den Liefertermin verbindlich fest zu legen.
Die Frage ist also, was in der Auftragsbestätigung steht und wie ggfs. ein "unbestimmter Liefertermin" auszulegen ist, bzw. welche Gründe eine Verzögerung rechtfertigen. Ich denke mal, da Du alle Fristen hast verstreichen lassen, ist es Kulanz wenn Ikarus Dir das Geld zurück erstattet. Solange die sich bemühen, den Heli auszuliefern ( was spricht dagegen, ausser das es lange dauert ? ) dürfte es schwierig sein, so spät noch einen Vertragsrücktritt zu erklären. Beim nächsten Mal bestell eine Neuheit einfach als Nachnahme. Die bezahlst Du dann, wenn auch geliefert wird. Oder mache nur eine Vorreservierung, dann lebst Du allerdings mit dem Risiko, daß das bestellte Teil am Ende eventuell teurer (oder ganz selten auch billiger) wird.
#19
Verfasst: 15.11.2006 08:46:26
von SPAWN
Ich bin auch sehr enttäuscht von Ikarus.. Ich bin ja auch damals weg von Nobi..
Ich hab nun den Flightsim von Ikarus und hatte schon ein paar Supportanfragen. Die Antwort auf meine erste Mail dauerte fast 2 Wochen.
Die Antwort auf die zweite Mail (In der ersten Antwort wurde nicht eine Frage von mir beantwortet, aber nicht mal ansatzweise... (1 Zeiler) ) kam die Antwort nach bereits 1 Woche (1 Zeiler)! Auf die nun dritte Anfrage.. nun ich warte seit bereits einigen Tagen darauf... Wenn der AFPD nicht so gut und ich nicht so Pleite wäre.. hätte ich ihn schon längst verschärbelt..
Aber die Idee von Helihopper hat was.. Kopien, des alten und neuen Kaufvertrages an Nobi ..

Supi Idee... würd ich aufgreifen ^^
SPAWNI
#20
Verfasst: 15.11.2006 09:00:31
von ER Corvulus
heli2006 hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wieso man einen Heli bestellt und voll bezahlt der noch nicht lieferbar ist. Einzige Erklärung für mich: man will sich durch die Vorbestellung einen besonders günstigen Einführungspreis sichern ( hmm, klingt nach "Geiz ist Geil" ).
Der normale Ablauf ist doch: Ware bestellen, Auftragsbestätigung mit Rechnung erhalten, bezahlen. Ausschlaggebend für den Kauf ist, was Ikarus in der Auftragsbestätigung als Liefertermin genannt hat. Steht in der Auftragsbestätigung ein unbestimmter Liefertermin, ist der auch zum Vertragsbestandteil geworden. Für Online Geschäften gibt es grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen, danach ist der Kauf verbindlich, auch wenn der Liefertermin unbestimmt ist. Für den Fall, daß man das nicht akzeptieren will, hat man ja 2 Wochen Rücktrittsrecht bzw. kann den Hersteller auffordern, den Liefertermin verbindlich fest zu legen.
Die Frage ist also, was in der Auftragsbestätigung steht und wie ggfs. ein "unbestimmter Liefertermin" auszulegen ist, bzw. welche Gründe eine Verzögerung rechtfertigen. Ich denke mal, da Du alle Fristen hast verstreichen lassen, ist es Kulanz wenn Ikarus Dir das Geld zurück erstattet. Solange die sich bemühen, den Heli auszuliefern ( was spricht dagegen, ausser das es lange dauert ? ) dürfte es schwierig sein, so spät noch einen Vertragsrücktritt zu erklären. Beim nächsten Mal bestell eine Neuheit einfach als Nachnahme. Die bezahlst Du dann, wenn auch geliefert wird. Oder mache nur eine Vorreservierung, dann lebst Du allerdings mit dem Risiko, daß das bestellte Teil am Ende eventuell teurer (oder ganz selten auch billiger) wird.
Mit den Fristen stimmt so nicht - das 14-Tägige Rückgaberecht beginnt erst mit der Auslieferung der Ware(n), bei verteileten Lieferungen sogar erst dann, wenn alles ausgeliefert wurde - es sei denn, der Käufer wurde auf die Teillieferung explizit hingewiesen (zB per Mail die Frage entweder Teillieferung oder alles wenn bestellung komplett) und hat der auch zugestimmt.
Ein Mail an IK, dass Du auf jedenfall vom Kauf zurücktreten wirst und Dein Geld wiederhaben willst, wird Erfolg haben, so sparen die ja 2mal Porto und Arbeit mit der Hin&Her-Bucherei.
Die AGB's von IK sind eh nicht so der Brüller, steht nichts drin von Lieferzeiten, wie der KV überhaupt zustande kommt, Lieferverzug usw. Wäre ein gefundenes Fressen für die Herren von&zu Abmahner.
Grüsse Wolfgang
#21
Verfasst: 15.11.2006 10:13:19
von tracer
Wäre ein gefundenes Fressen für die Herren von&zu Abmahner.
"cc an GVG mach"
Ne, natürlich nicht, diesen Geschäftspraktiken kann ich auch garnichts abgewinnen.
#22
Verfasst: 15.11.2006 21:13:01
von Ralf Roesch
meiner Meinung nach wird hier von verschiedenen Fristen geredet
Für Online Geschäften gibt es grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen, danach ist der Kauf verbindlich,
Hie kann man vom Kauf zurücktreten, wenn man es sich doch anders überlegt hat (unabhängig davon, ob die Ware schon geliefert ist oder nicht. Das Rücktrittsrecht ist vom Gesetzgeber vorgegeben
nicht - das 14-Tägige Rückgaberecht beginnt erst mit der Auslieferung der Ware(n),
Das Rückgaberecht (wenn einem die Ware nicht gefällt, nicht wenn ein Mangel vorliegt) kann ein Händler einräumen, ist aber meiner Ansicht nach vom Gesetz nicht verlangt.
Wenn natürlich ein Mangel vorliegt, beträgt die Frist 2 Jahre
gruss
Ralf
#23
Verfasst: 15.11.2006 21:26:51
von ER Corvulus
Hui, seit >2? Jahren haben wir aber das Fernabsatzgestzes, und da ist bei Versandgeschäften für Endabnehmer (I-Net, TV-Shopping, Quelle-katalog...) IMMER ein 14-Tägiges Rückgaberecht festgeschrieben.
Ausnahmen: Waren, die nach Auftrag gefertigt wurden (dazu könnte ein, vom Standard wesentlich abweichender PC gehören), verderbliche Waren (Lebensmittel), geöffnete Software/Bücher/zeitschriften oder zB Zuschnitte am laufenden Meter - so der abschnitt vom Verkäufer nur unzumutbar genutzt werden könnte (Stückelung.. wieder was für RA's).
Grüsse Wolfgang
#24
Verfasst: 15.11.2006 21:53:05
von Ralf Roesch
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
o.k., somit ist´s de facto ein Rückgaberecht, wieder was gelernt
gruss
Ralf
#25
Verfasst: 10.02.2007 14:51:00
von ER Corvulus
Mal was neues vom Royal - nun ist wohl zu haben, zumindest schon bei
E-bay...
oder obs da auch eine Luftnummer ist?
Grüsse wolfgang
#26
Verfasst: 10.02.2007 16:13:03
von Alex G.
Hi zusammen,
JA! Er ist am 07.02.07 mit der post gekommen und ich muß sagen... Gefällt mir bis auf die TS (das gleiche billige Plastikscheiß wie auch schon beim Vorgänger mit Plastik-Kugelköpfen...)und den nicht vorhandenen Freilauf sehr gut!!!
Bin mal gespannt wie die kiste fliegt

#27
Verfasst: 10.02.2007 18:45:54
von ER Corvulus
Paddel richtigrum draufmachen - da hatte sogar IK (auf der Messe in Nürnberg!) so seine Problemchen mit
Grüsse Wolfgang
#28
Verfasst: 12.02.2007 20:46:44
von HerbieF
Alex G. hat geschrieben:Hi zusammen,
JA! Er ist am 07.02.07 mit der post gekommen und ich muß sagen... Gefällt mir bis auf die TS (das gleiche billige Plastikscheiß wie auch schon beim Vorgänger mit Plastik-Kugelköpfen...)und den nicht vorhandenen Freilauf sehr gut!!!
Bin mal gespannt wie die kiste fliegt

Ist doch kein Problem, passen doch eh alle Tunings vom 8er, sogar der Heckservohalter, sollte man halt gleich mitbestellen
lG
Herbie
#29
Verfasst: 12.02.2007 20:54:37
von Bayernheli01
Hi Herbie.
EBEN NICHT!!!!!!!!
Der Royal hat das Heckservo im Chassis am Heckrohr mit verbaut - besser gehts nicht...
Lies mal die Anleitung!!!!!!!!!!!!
#30
Verfasst: 12.02.2007 21:08:26
von HerbieF
Hi Carsten,
wollte wirklich niemanden auf den Schlips treten, hab nur die Homepage zitiert und das mit dem Heckservo: Hab nur in der Anleitung gelesen, dass das Servo im Rahmen liegt und das Gestänge auf einer Seite gebogen werden muss - hab mir halt in meiner Laienhaftigkeit gedacht, dass das optimale hier eine gerade Verbindung zwischen Servo und Heckansteuerung ist, aber da kann ich natürlich auch falsch liegen, bin ja sicher kein Profi.
lG und nichts für Ungut, hat mir nur in den Fingern gejuckt, wie ich den Thread von Beginn an gelesen habe....
Herbie