Internet Nutzung auf der Arbeit
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ChristianFrankreich
#17
Ist ja kein Geheimniss dass ich kein EDV-Profi bin. Ich habe mir selbst auch noch kein Problem eingefangen. Aber: auf den Rechnern, auf denen Programme laufen die täglich zum Arbeiten gebraucht werden, ist das Internet für private Zwecke verboten. Da wird mal schnell was geladen und ein Treiber oder sonst was im Hintergrund aktiviert und prompt funzt ein anderes wichtiges Programm nicht mehr sauber. Schon erlebt. Daher habe ich bei uns auch verboten, dass am PC der Rezeption und in der Buchhaltung das Internet privat genutzt wird. Aber ich verstehe Marc - meine Lösung ist, da wir WLAN haben und ich einen eigenen Zugang für die Angestellten habe einrichten lassen. In ihren Pausen können sie mit ihren Notebooks rein und machen was sie wollen. Da der Verkehr protokolliert wird (schon wegen der Gäste, weil natürlich nach außen unsere IP erscheint) ließe sich bei illegalen Dingen (MP3-klauerei) nachverfolgen wer das war. Vielleicht eine Möglichkeit für euch Marc, dass ihr einen Anschluß für einen privat-PC bekommt. Denn das mit der Wartezeit ist meiner Meinung nach Verständlich.
Gruß aus Frankreich
Christian
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#18
Ich denke mal, ausser bei der Speicherung vom Datenverkehr wirst nicht viel Glück haben.
Schliesslich (unabhängig von deiner speziellen Situation) ist die EDV ja ein Firmeneigenes Betriebsmittel, was auch Geld kostet. Und wenn 80% der MAs surfen, ist die Leitung für die E-Maisl vom Chef eben überlastet....
Kann Deinen Ärger aber verstehen, so Bereitschaftsdienste sind eh immer stressig - 8h am Tag dumm rumsitzen (ist auch anstrengend) und dann 4 Unfälle gleichzeitig...
Grüsse Wolfgang
Schliesslich (unabhängig von deiner speziellen Situation) ist die EDV ja ein Firmeneigenes Betriebsmittel, was auch Geld kostet. Und wenn 80% der MAs surfen, ist die Leitung für die E-Maisl vom Chef eben überlastet....
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#19
Wie am Anfang schon geschrieben, wir hatten es explizit erlaubt.
- Ob die Leute nicht Arbeiten, weil sie die Bild lesen, oder weil sie surfen, macht keinen Unterschied. Was sie aber in den Pausen machen, ist von der Arbeitsleitungs her egal.
- Es sind dem Bund dadurch keine Kosten entstanden, da wir eine flatrate hatten.
Und, es hat eine positive Auswirkung auf das Image der Bw. Häufig denken die Leute noch, Bw hätte keine/veraltete Computertechnik. So konnten grade auch die Wehrpflichtigen erleben, dass wir eine (in diesem Bereich
) moderne Armee sind. Und grade die Wehrpflichtigen hatten Jobs, bei denen teilweise viel Zeit tot zu schlagen war (Wache, Bereitschaft, Geschäftzimmer ...).
- Ob die Leute nicht Arbeiten, weil sie die Bild lesen, oder weil sie surfen, macht keinen Unterschied. Was sie aber in den Pausen machen, ist von der Arbeitsleitungs her egal.
- Es sind dem Bund dadurch keine Kosten entstanden, da wir eine flatrate hatten.
Und, es hat eine positive Auswirkung auf das Image der Bw. Häufig denken die Leute noch, Bw hätte keine/veraltete Computertechnik. So konnten grade auch die Wehrpflichtigen erleben, dass wir eine (in diesem Bereich
#20
Mal zurück zum eigentlichen Übel :
ich will mich da nicht genau festlegen, aber ich hab da was aus 2006 in erinnerung, wo es um was ähnliches ging. Da war auch die Frage, ob der AG die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken verbieten kann.
Wenn ich mich nicht irre hatte da ein OLG geurteilt, das solche Anweisungen zwar zulässig sind, aber nur in begründeten Fällen von "Produktivitätsverlust", d.h. solange der AG seine Arbeit vollständig erfüllt und lediglich Pausenzeiten und Leerlauf dazu nutzt, ohne das dem AG dadurch Nachteile entstehen.
Wenn ihr einer BG angeschlossen seid dürfte die zu sowas sicherlich Quellenverweise haben, es gibt da mit Sicherheit auch bereits Grundsatzurteile.
ich will mich da nicht genau festlegen, aber ich hab da was aus 2006 in erinnerung, wo es um was ähnliches ging. Da war auch die Frage, ob der AG die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken verbieten kann.
Wenn ich mich nicht irre hatte da ein OLG geurteilt, das solche Anweisungen zwar zulässig sind, aber nur in begründeten Fällen von "Produktivitätsverlust", d.h. solange der AG seine Arbeit vollständig erfüllt und lediglich Pausenzeiten und Leerlauf dazu nutzt, ohne das dem AG dadurch Nachteile entstehen.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
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#21
ich gebe dem chef prinzipiell recht.
sein eigentum, seine entscheidung.
wo kommen wir denn hin, wenn jeder in der arbeit seinen privaten kram erledigt!?
der nächste schritt wäre dann, dass ein z.b. schreiner-betrieb internet für seine angestellten anschaffen muss um pausen zu überbrücken...
nur meine meinung.
grüsse
harry
sein eigentum, seine entscheidung.
wo kommen wir denn hin, wenn jeder in der arbeit seinen privaten kram erledigt!?
der nächste schritt wäre dann, dass ein z.b. schreiner-betrieb internet für seine angestellten anschaffen muss um pausen zu überbrücken...
nur meine meinung.
grüsse
harry
"ERFAHRUNG" ist nur ein wort. NARBEN sind der Beweis!
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helihopper
#22
Hi,
es gibt einige Studien, die belegen, dass gelegentliches Surfen während der Arbeitszeit die Arbeitsleistung eher steigert. Gelegentlich = unter 30 Minuten pro Arbeitstag.
Aber das ändert natürlich nichts an Marcs Problem.
Wenn Verbot, dann Verbot
. Die Firma hat das Recht die Art der Nutzung ihrer EDV zu bestimmen.
Cu
Harald
es gibt einige Studien, die belegen, dass gelegentliches Surfen während der Arbeitszeit die Arbeitsleistung eher steigert. Gelegentlich = unter 30 Minuten pro Arbeitstag.
Aber das ändert natürlich nichts an Marcs Problem.
Wenn Verbot, dann Verbot
Cu
Harald
#23
Hat die Firma auch das recht das zu überwachen, diese Daten eventuell aufzuzeichnen und gegen den MA zu verwenden?????helihopper hat geschrieben: Wenn Verbot, dann Verbot. Die Firma hat das Recht die Art der Nutzung ihrer EDV zu bestimmen.
Ich bin der Meinung nicht.
MfG
Reinhard
Mini Titan+ ein bisserl ALU Tuning,
Kontronik Jazz 40-6-18, Motor 450 F,
GY401, Graupner MC 19 / 40 MHz und Jeti Duplex
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peter.stegemann
#24
Natuerlich. Gerade bei Bildschirmarbeitsplaetzen ist es kaum moeglich, 8h am Tag konzentriert durchzuarbeiten. Auch die Manager schaffen das nicht, die merken das nur nicht, weil sie ja staendig was zu meeten haben. Aber auch bei Fliesbandjobs weiss man eigentlich laengst, dass auch hier Abwechslung noetig ist. Ein guter Chef interessiert sich nicht dafuer, wie du deine Arbeitsleistung erbringst, sondern ob du sie erbringst. Wer einem guten Arbeiter noch mehr Arbeitsleistung durch Kontrolle und Druck abringen will, ist nicht nur gierig, sondern auch dumm - er wird das Gegenteil erreichen.helihopper hat geschrieben:es gibt einige Studien, die belegen, dass gelegentliches Surfen während der Arbeitszeit die Arbeitsleistung eher steigert. Gelegentlich = unter 30 Minuten pro Arbeitstag.
Btw: Seit ich (nach 2 Monaten) hier endlich einen Kollegen habe, mit dem ich quatschen kann, ist meine Produktivitaet deutlich rauf... es gibt keinen schlimmeren Produktivitaetskiller als Langeweile.
#25
finde auch, dass soll jeder Chef selber entscheiden.
Ist sein Material und seine erkaufte Zeit/Arbeitsleistung.
Lieben Gruß von der Arbeit
Didi
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#26
Au ich glaube ich muss das mal meinem Chef schickenes gibt einige Studien, die belegen, dass gelegentliches Surfen während der Arbeitszeit die Arbeitsleistung eher steigert. Gelegentlich = unter 30 Minuten pro Arbeitstag.
Ne mal im ernst, ich finde auch das wenn man mal ein paar mal am Tag hier reinschauen darf macht die Arbeit gleich viel mehr spaß.
Ich als RHF Suchti erwische mich aber auch all zu oft dabei das meine Arbeit öfter mal auf mich wartet weil ihr einfach zu viel interessante Sachen schreibt
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#27
Wenn im Arbeitsvertrag explizit steht, dass die Nutzung nur dienstlich sein darf, darf auch alles überwacht und analysiert werden.Hat die Firma auch das recht das zu überwachen, diese Daten eventuell aufzuzeichnen und gegen den MA zu verwenden?????
Sobald eine private Nutzung geduldet wird, sieht das wieder ganz anders aus.
#28
Auf gar keinen Fall, dazu muß der BR zustimmen!Batman hat geschrieben: ...
Hat die Firma auch das recht das zu überwachen, diese Daten eventuell aufzuzeichnen und gegen den MA zu verwenden?????
Ich bin der Meinung nicht.
...
Und wann tut er dies? Natürlich nur, um im Gegenzug die Private Nutzung zu erlauben
Wir können natürlich auch ein Einigungsstellen Verfahren anstreben, bei 55 MA wird das eine richtig teure Sache für den AG...
#29
Es gibt schon Urteile, die das Bundespostgesetz und hier das Briefgeheimnis, zur Urteilsbegründung herangezogen haben...tracer hat geschrieben: Wenn im Arbeitsvertrag explizit steht, dass die Nutzung nur dienstlich sein darf, darf auch alles überwacht und analysiert werden.
Sobald eine private Nutzung geduldet wird, sieht das wieder ganz anders aus.
EMails, die die MA an den BR versand haben, werden ohne unser Wissen schon seit 1,5 Jahren vom AG gespeichert...