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#16
Verfasst: 28.08.2007 13:34:40
von Mataschke
So isses,
selbst wir sind am Woende aufm Platz nicht über die zugegeben "nervenden" Traktoren geflogen die ihre Saat ausgebracht haben. Muss ja nicht sein

#17
Verfasst: 28.08.2007 13:37:23
von Nurflug
Hallo zusammen,
möchte mich nur ungern einmischen, aber es gibt soweit ich dies noch in gespeichert habe, für die Wildfliegerei selbstverständlich mit gültiger Modellversicherung eine Richtlinie von min. 800m zum nächsten Haus, Autobahn usw..
Zu erfragen ist dies bei verschiedenen Vericherungen die diebezüglich bestimmt gerne Auskunft geben.
Gruss
Nurflug
#18
Verfasst: 28.08.2007 14:34:44
von justcar.de
Nurflug hat geschrieben:Hallo zusammen,
möchte mich nur ungern einmischen, aber es gibt soweit ich dies noch in gespeichert habe, für die Wildfliegerei selbstverständlich mit gültiger Modellversicherung eine Richtlinie von min. 800m zum nächsten Haus, Autobahn usw..
Zu erfragen ist dies bei verschiedenen Vericherungen die diebezüglich bestimmt gerne Auskunft geben.
Gruss
Nurflug
Sowas meinte ich...
Was passiert wenn Fall X eintritt?
#19
Verfasst: 28.08.2007 14:55:44
von Crizz
Was passiert ..... Das kannst du an einer Analogie ganz einfach ableiten :
Fall 1 : du bist nen Abend gefrustet, fährst durch die Gegend, kehrst in deiner Stammkneipe ein und schüttest dir ordentlich einen auf die Lampe. Keine guten Gespräche, sondern nur Dinge, die dich aufregen - also verläßt du das Lokal, setzt dich in dein Auto und willst heimfahren. Auf dem Heimweg fährst du einen Fußgänger über den Haufen.
Was wird passieren ? Du wirst verknackt das du schwarz wirst, weil du wußtest, das du in deinem Zustand nicht fahren durftest. Keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz.
Fall 2 : Du siehst ne schöne große grüne Wiese, 50 m von der Autobahn entfernt. Du packst deinen Heli aus und willst ein paar Runden drehen. Du verlierst aus irgendwelchen Gründen die Kontrolle über das Teil, es kracht in ein Auto, der Fahrer setzt den Wagen bei 140 km/h in die Leitplanken.
Was wird wohl passieren ? Auch hier ist der Vorsatz im Vordergrund.
In beiden Fällen wird die Haftpflichtversicherung in Vorleistung treten und sich die Kohle von dir wiederholen, in beiden Fällen wirst du zivilrechtlich belangt werden das es raucht. Bei Personenschäden sieht der Gesetzgeber sicherlich ein öffentliches Interesse, d.h. du wirst mit dem Staatsanwalt bekanntschaft machen.
Anders wird das bei ausgewiesenen, zugelassenen Fluggeländen sein, denn da sind andere Behörden zuerst mal in der Verantwortung, die Eignung für die gewünschte Verwendung festzustellen - und das wird m.W. in einer Platzordnung auch noch jedem zur Kenntnis gebracht. D.h. dort kannst du dann erstmal sorgenfreier fliegen, bei Nichtbeachtung der Platzordnung und daraus folgenden Schäden wird es zwar auch erstmal Tumult geben, allerdings kann dir dann kein Vorsatz sondern nur grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Egal wie, im "worst-case" gibt es immer Ärger.
Und nun noch der übliche Disclaimer : ich bin kein Anwalt, habe kein Jura studiert, und obige Schilderung stellt nur mein Rechtsempfinden dar bzw. eine Schlußfolgerung aus ähnlich gelagerten und veröffentlichten Fällen, deren Sinnverwandschaft zu diesem Thema besteht.
Genaue Auskünfte kann in solchen Belangen ein Fachanwalt geben.
#20
Verfasst: 28.08.2007 15:32:16
von jax
nun malt mal nich den teufel an die wand...
DMFV hat so geantwortet:
Hallo,
achtet zumindest darauf, das die Autobahn nicht überflogen wird, diese also in eurem Rücken ist.
Mehr Sorgen bereitet mir das Fliegen in der Nähe eines Großflughafens...
ich klink mich hier aus.. wurde alles gesagt. Soetwas sind einzelfälle und werden auch dementsprechend gehandelt. pauschal kann man dazu sicherlich wenig sagen.
#21
Verfasst: 28.08.2007 15:33:49
von ER Corvulus
*Senf*
einmal - bei so Sachen ist nicht die Grösse des Gefährt/Modells auschlaggebend... da kommt einer mit 150 daher und irgendwas donnert dem knapp vor oder ins Auto - meinst einer der denkt "ist ja nur ein Piccolo" und donnert weiter - oder "Hoppla, ein 8er Spirit - macht nix, beim Logo10 hätte ich ja gebremst" - der wird eher einfach so (u.U.) das Lenkrad verreissen und in die Planken donnern.
Dann - Versicherung hin oder her - sonderlich gut würde _ich_ nachts (glaube ich) nimmer schlafen, wenn ich wegen sowas den Vater/Mutter einer 4-Köpfigen Familie auf dem Gewissen hätte - egal ob Maus-hie oder Rollstuhl. Sowas kann einem keine Haftpflicht nehmen.
Aber im Einzellfall - ein Picc wird sicher nicht durch einen 10m hohen, 4m breiten Baum/Gebüschstreifen durchbrechen - ein ECO8 vielleicht einfach drüberhupfen... hier zählt einfach der sog "gesunde Sachverstand".
Grüsse Wolfgang
#22
Verfasst: 28.08.2007 15:46:48
von Crizz
mein Reden, Wolfgang - jeder der hier liest weiß ja normalerweise zur Genüge über mögliche Gefahren und sollte dementsprechend vor dem Heli den Kopf einschalten

#23
Verfasst: 28.08.2007 15:56:39
von justcar.de
Also mir geht es genau darum:
Vorsatz heißt mit wissen und wollen von daher ist es schon mal kein vorsatz delikt.
Denke im Fall der Fälle ist es grobfahrlässig und beudet ne Menge Ärger.
Wenn Jax schon was bekommen hat ist das Thema ja erledigt.
#24
Verfasst: 28.08.2007 15:59:17
von Crizz
ähm.... Vorsatz heißt aber auch das du das Risiko wissentlich in Kauf nimmst. Es muß nicht bedeuten das du die Absicht hast, jemanden zu schädigen - du nimmst es aber billigend in Kauf.
Damit klink ich mich aus dem Thema auch aus, die Entscheidung kann einem niemand abnehmen - die muß jeder für sich selber treffen, Versicherung hin oder her.
#25
Verfasst: 28.08.2007 16:10:37
von speedy
eine Richtlinie von min. 800m zum nächsten Haus, Autobahn usw..
Woher meinst du das zu wissen ? Es gibt für V-Helis eine Bestimmung, daß diese 1,5km oder so vom nächsten Ort nur fliegen dürfen - Thema Lärmbelästigung - aber für E-Helis höre ich jetzt zum ersten Mal von so einer Bestimmung.
Meiner Meinung nach darf man mit nem E-Heli überall fliegen - also auch 1 m neben dem nächsten Haus - daher kaufen sich ja auch viele E-Helis, weil man das darf.
MFG,
speedy
#26
Verfasst: 28.08.2007 16:21:01
von yogi149
Hi
V-Helis ist nicht richtig, sondern alle Verbrenner-Luftfahrzeuge müssen mindestens 1,5km von Wohngebieten + Flughäfen entfernt bleiben.
Und E-Helis (alle Luftfahrzeuge) über 5 kg darf man auch nur auf ausgewiesenen Plätze abheben lassen.
Wildfliegen mit mehr als 5 kg ist demnach nicht erlaubt.
Wie kommen dann bloß die dicken Segler an die Hangkante?
#27
Verfasst: 28.08.2007 16:28:53
von speedy
Und E-Helis (alle Luftfahrzeuge) über 5 kg
Ja - ich spreche ja auch von E-Helis unter 5kg.
MFG,
speedy
#28
Verfasst: 28.08.2007 16:29:50
von burgman
Also mir würde es mehr Angst machen, eine Autobahn im Rücken zu
haben, als mit dem Heli 300m daneben zu fliegen ! Autos fliegen ja auch
ab und an recht tief... Da sind Gassigeher, die sich leise anschleichen
viel gefährlicher ! Oder Leute, die Thomas Böseler beim Hallenfliegen
in die Funke greifen und fragen: Was ist das denn für ein Schalter ?
Rumms - liegt der Heli im Dreck...
Lasst mal die Kirche im Dorf...

#29
Verfasst: 28.08.2007 16:32:38
von jax
@jörg genau: kirche + dorf!!!
und

.. "Was ist denn das für ein schalter"

#30
Verfasst: 28.08.2007 16:42:06
von burgman
jax hat geschrieben:@jörg genau: kirche + dorf!!!
und

.. "Was ist denn das für ein schalter"

Weil wenn die Kirche in Dorf bleibt, kann man da ja auch mal drumrum fliegen !
