Der TÜV Mensch sagt es liegt am Reiniger. Es gibt eine BGH Entscheidung:Tueftler hat geschrieben:Dann deute ich das mal so als seien die Felgen fehlerhaft gewesen.......Heute Gutachter vom Tüv Nord. Lack ist noch drauf aber stark unterschiedlich. Felgen erneut mit Reiniger benetzt. Wieder stark am aufblühen. Farbe läßt sich abwischen..
Da war ein Mann mit einem alten Auto in die Waschanlage gefahren.. danach Lack kaputt. Das Problem war das der Lack vom Auto opitsch gut aussah, aber aufgrund des Alters wohl irgendwie kaputt war.
Der BGH entschied so:
Eim Waschanlagenbetreiber muss wissen was er einem Auto an Wäsche zumuten kann. Somit bekamm der Mann den Schaden bezahlt.
Die Waschanlage nutzt einen Reinger mit ca 20 % Phosphorsäure der 1 zu 3 selber verdünnt werden soll. An dem Tag als das passierte war ein AZUBI vor Ort.
Der Reiniger hat sofort die Felge angegriffen. Der TüV sagt -> Reiniger
Die Haftung ist auch vom Autohaus zugegeben
Es geht nur um die Höhe... EK vom Händeler wenn er Felgen kauft. Oder meine Rechnungshöhe minus mwst minus alt gegen neu