Seite 2 von 6
#16
Verfasst: 08.11.2007 18:33:48
von justcar.de
Tueftler hat geschrieben:Heute Gutachter vom Tüv Nord. Lack ist noch drauf aber stark unterschiedlich. Felgen erneut mit Reiniger benetzt. Wieder stark am aufblühen. Farbe läßt sich abwischen..
Dann deute ich das mal so als seien die Felgen fehlerhaft gewesen.......
Der TÜV Mensch sagt es liegt am Reiniger. Es gibt eine BGH Entscheidung:
Da war ein Mann mit einem alten Auto in die Waschanlage gefahren.. danach Lack kaputt. Das Problem war das der Lack vom Auto opitsch gut aussah, aber aufgrund des Alters wohl irgendwie kaputt war.
Der BGH entschied so:
Eim Waschanlagenbetreiber muss wissen was er einem Auto an Wäsche zumuten kann. Somit bekamm der Mann den Schaden bezahlt.
Die Waschanlage nutzt einen Reinger mit ca 20 % Phosphorsäure der 1 zu 3 selber verdünnt werden soll. An dem Tag als das passierte war ein AZUBI vor Ort.
Der Reiniger hat sofort die Felge angegriffen. Der TüV sagt -> Reiniger
Die Haftung ist auch vom Autohaus zugegeben
Es geht nur um die Höhe... EK vom Händeler wenn er Felgen kauft. Oder meine Rechnungshöhe minus mwst minus alt gegen neu
#17
Verfasst: 08.11.2007 18:35:34
von Tueftler
Und wenn es der Reiniger war, warum willst du dann vom Felgenhändler den Preis zurück? Verstehe ich nicht.....
#18
Verfasst: 08.11.2007 18:40:08
von speedy
Und wenn es der Reiniger war, warum willst du dann vom Felgenhändler den Preis zurück? Verstehe ich nicht.....
Nicht vom Felgenhändler - sondern von dem Autohaus, dem die Waschstraße gehört. Der MB Händler bei meinen Eltern hat auch ne Waschstraße direkt mit im Gebäude.
MFG,
speedy
#19
Verfasst: 08.11.2007 18:42:54
von Tueftler
jetzt versteh ich das...... *klick*
danke

#20
Verfasst: 08.11.2007 18:55:27
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Er will mir aber nur den Händlereinkaufspreis der Felge bezahlen ohne mir diesen vorher zu nennen.
Das ist ein Märchentantenangebot. Er könnte dir genauso anbieten, 70% vom Verkaufspreis der Felgen in Dschibutistan abzüglich zweier Datteln und einer Schnarchnase zu zahlen.
Dann soll er doch die Felgen zum Märchentanten-Händler-EK-Preis kaufen. Die montiert er dir dann und fertig.
Kurt
#21
Verfasst: 08.11.2007 19:15:06
von Crizz
Ich würde mir neue Felgen liefern lassen und die dann vertickern, bekommste mehr bei raus. Oder die alten vertickert und die neuen aufs Auto.
Händlerpreis mußte nicht akzeptieren, wenn du kein Händler bist - denn dann kannst du sie zu dem Kurs ja gar nicht kaufen.
Bei 5 Monaten alter muß der Neuwert erstattet werden. Ich würde das dem Rechtschutz geben, ohne weitere Kommentare gegen die Verursacher. Meist reicht da 1 Schreiben des Anwalts, damit es funzt.
#22
Verfasst: 08.11.2007 19:34:07
von justcar.de
Crizz hat geschrieben:Ich würde mir neue Felgen liefern lassen und die dann vertickern, bekommste mehr bei raus. Oder die alten vertickert und die neuen aufs Auto.
Händlerpreis mußte nicht akzeptieren, wenn du kein Händler bist - denn dann kannst du sie zu dem Kurs ja gar nicht kaufen.
Bei 5 Monaten alter muß der Neuwert erstattet werden. Ich würde das dem Rechtschutz geben, ohne weitere Kommentare gegen die Verursacher. Meist reicht da 1 Schreiben des Anwalts, damit es funzt.
Habe den ein Fax geschickt und aufgefordert zu zahlen. Sonst gehts zum Anwalt
#23
Verfasst: 08.11.2007 20:04:14
von Crizz
Besser is das, wozu zahlt man ne RS-Versicherung....
#24
Verfasst: 08.11.2007 20:34:33
von willie
Meine Rechtslatein:
Wandlung nicht moeglich sondern nur Widergutmachung in Form von Reparatur, Neulackieren was im wiederholten Fall zu Ersatzfelgen fuehren kann.
Btw. Warum willst du denn cash ?
#25
Verfasst: 08.11.2007 20:49:09
von justcar.de
willie hat geschrieben:Meine Rechtslatein:
Wandlung nicht moeglich sondern nur Widergutmachung in Form von Reparatur, Neulackieren was im wiederholten Fall zu Ersatzfelgen fuehren kann.
Btw. Warum willst du denn cash ?
Weil der Gutachter sagte, das dieser Typ Felge anfälliger für sowas ist, und ich mir dann dachte wenn er hin ist kaufe ich mir andere
#26
Verfasst: 08.11.2007 22:40:37
von mic1209
Der Verursacher ist verpflichtet, dir neue Felgen zu liefern, er ist aber nicht verpflichtet Geld auszuzahlen, daher will er dann auch nur den Händlereinkaufswert zahlen.
Eine Rep. der Felge der geht ja nicht, weil der Hersteller dafür keine Freigabe erteilt.
Edit: Betreiber der Waschanlage ist auch gleichzeitig das Autohaus, welches die Felgen geliefert hat, oder ???
#27
Verfasst: 08.11.2007 23:55:38
von justcar.de
Nein.. Die Felgen habe ich von einem anderen Händler am 11.07 gekauft.
Das Autohaus ist Betreiber der Waschanlange.
Mir bleibt ein Wahlrecht als Geschädigtem, dieses möchte ich gebrauchen und wähle eine fiktive Abrechnung.
Das Gesetz regelt in § 249 BGB eindeutig den Schadensersatz. Danach ist der Geschädigte so zu stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (BGH NJW 86, S. 1538). Trotzdem gibt es gerade bei der Unfallregulierung immer wieder Streit um einzelne Positionen bzw. deren Höhe und Angemessenheit.
Im Folgenden sollen die einzelnen Schadenspositionen kurz dargestellt werden. Unterschieden wird dabei zum einen zwischen den reinen Sachschäden und zum anderen den Personenschäden.
Bezüglich der Sachschäden sei anzumerken, dass es dem Geschädigten frei steht, wie er den Zustand vor dem Unfall wiederherstellt. Diese Dispositionsfreiheit (BGH VersR 1989, S. 1057) wird lediglich dadurch eingeschränkt, dass die Wiederherstellung wirtschaftlich vernünftig sein muss (vgl. BGH NJW 1992, 305). Der Geschädigte muss aber nicht zu Gunsten des Schädigers sparen (vgl. BGH VersR 1985, S. 263). Welcher Betrag für die Wiederherstellung jedoch erforderlich ist, ist oft zwischen dem Unfallverursacher und dem Gegner bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung streitig.
Liegen die Kosten für eine Reparatur mehr als 30% über den Kosten der Wiederbeschaffung, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Zu ersetzen sind die Kosten der Wiederbeschaffung abzüglich des Restwertes.
Der Unfallgeschädigte muss sein Fahrzeug nicht reparieren lassen. In diesem Fall ist der Schaden (sog. fiktive Reparaturkosten) begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Kostenpauschale
Im Rahmen der Kostenpauschale werden allgemeine Aufwendungen des Geschädigten wegen des Unfalls ersetzt. (z.B.: Porto, Telefon) Die Höhe beträgt gegenwärtig regelmäßig 20,00 EUR
Analog nochmal ein Fall mit beschädigtem Lack durch Waschstr.:
Lack
#28
Verfasst: 09.11.2007 00:27:02
von Doc Tom
oder auch eine fiktive

#29
Verfasst: 09.11.2007 00:32:01
von Magic-Herb
Hallo!
§ 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes):
(1) ...
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Also kannst Du auch "den erforderlichen Geldbetrag" verlangen, auf Ersatzfelgen brauchst Du Dich nicht einzulassen. Der "erforderliche Geldbetrag" ist der Betrag, der beim Kauf aufzuwenden ist, also der übliche Verkaufspreis, nicht aber der Händlereinkaufspreis. Allerdings bekommst Du diesen Preis nur ohne MwSt., da nach § 249 Abs. 2, Satz 2 die Umsatzsteuer nur dann vom Schädiger zu zahlen ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also bezahlt wurde.
Ein Abzug "neu für alt" ist grundsätzlich möglich, aber wohl nicht bei Felgen, die erst 4 Monate alt sind.
Ich hoffe, das hilft!
Grüße
Magic-Herb
#30
Verfasst: 09.11.2007 01:22:53
von justcar.de
Magic-Herb hat geschrieben:Hallo!
§ 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes):
(1) ...
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Also kannst Du auch "den erforderlichen Geldbetrag" verlangen, auf Ersatzfelgen brauchst Du Dich nicht einzulassen. Der "erforderliche Geldbetrag" ist der Betrag, der beim Kauf aufzuwenden ist, also der übliche Verkaufspreis, nicht aber der Händlereinkaufspreis. Allerdings bekommst Du diesen Preis nur ohne MwSt., da nach § 249 Abs. 2, Satz 2 die Umsatzsteuer nur dann vom Schädiger zu zahlen ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also bezahlt wurde.
Ein Abzug "neu für alt" ist grundsätzlich möglich, aber wohl nicht bei Felgen, die erst 4 Monate alt sind.
Ich hoffe, das hilft!
Grüße
Magic-Herb
Das ist das was ich gesucht habe klasse.. Also habe ich dann doch Recht.
Gibts es hierfür noch eine Quelle?
Der "erforderliche Geldbetrag" ist der Betrag, der beim Kauf aufzuwenden ist, also der übliche Verkaufspreis, nicht aber der Händlereinkaufspreis.