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#16
Verfasst: 16.03.2008 13:08:55
von Siggo
Klar, das ist doch fast logisch. Kann aber nicht versprechen wann ich es fertig machen kann. Bin im Moment etwas beschäftigt.
Danke an das rc-Heli-Fan Team
#17
Verfasst: 16.03.2008 13:19:55
von tracer
Das stimmt per Definition nicht so ganz. ... du hast das Nutzungsrecht, Copyright und was immer du willst ... Urheberrecht liegt per Definition bei mir, weil ich es ja gebaut habe. ... nur mal zur Richtigstellung der verschiedenen Worte - mehr nicht.
Nur mal zur Richtigstellung der Tatsachen:
Das war
mein erstes Brainstorming:
Das war die Version, die Tim dann umgesetzt hat:
Und dafür liegt das Urheberrecht bei mir.
Wenn Du der Meinung bist, das dafür:
das Urheberrecht bei Dir liegt, weil Du eine andere Farbe und etwas andere Konturen gekommen hast, dann kann ich
a) Das nicht nachvollziehen, und
b) muss ich dann leider wieder auf die alte Version umsteigen.
Du wirst sicher nachvollziehen können, dass es für mich persönlich nicht tragbar ist, am Logo meines eigenen Forums nicht das Urheberecht zu haben.
#18
Verfasst: 16.03.2008 13:25:40
von Siggo
Ich hoffe ich habe hier keinen Krieg angezettelt und ihr sprecht dann nicht mehr miteinander.

HeliJonas hat dann mal gesagt: Bitte nicht gleich steinigen...
#19
Verfasst: 16.03.2008 13:31:42
von Crizz
Zur Steinigung rechts ab, zur Kreuzigung links.....
Ich hab da noch schöne Steine : spitze Steine, runde Steine, eckige Steine ...
BTT : Tracer, aufgrund der unverwechselbaren Ähnlichkeit liegt das Urheberrecht sicher bei dir, Speedy könnte in dem Fall "nur" ein Geschmacksmusterschutz geltend machen ( Verwendung der kantigen Form ). Sowas ist ein recht verwirrendes Gebiet mit vielen Haken und Ösen, fein wäre es von Speeedy wenn er dir formlos einfach " die rechte am erstellten Logo " abtritt - damit ist jedem geholfen.
Und da ihr euch ja nicht streitet ist es auch irrelevant das man dann im vorliegenden Fall von einer stillschweigenden Abtretung aufgrund der bereits stattgefundenen wissentlichen Nutzung.... *blablabla*etc.*pp.*...

#20
Verfasst: 16.03.2008 13:33:13
von glaus
In meinem Verständnis hat das Urheberrecht immer der, der das Werk tatsächlich erstellt hat. Das ist auch nicht übertragbar. Was aber übertragbar ist, ist das volle Nutzungsrecht (Und das hat Speedy ja übertragen...)
So wie ich das sehe hat tracer das urheberrecht an der bleistiftzeichnung, tim das Urheberrecht an dem blinkenden Logo, und Speedy das Urheberrecht am aktuellen, blauen Logo.
Nachdem aber alle das volle nutzungsrecht an tracer abgetreten haben (so wie ichs verstanden hab), hat nur der was zu melden was die Verwendung angeht

#21
Verfasst: 16.03.2008 13:37:56
von tracer
So wie ich das sehe hat tracer das urheberrecht an der bleistiftzeichnung, tim das Urheberrecht an dem blinkenden Logo, und Speedy das Urheberrecht am aktuellen, blauen Logo.
Sowie ich das sehe, ist das Logo als solches schon in der Form,die ich zusammen mit Tim entwickelt habe,vorhanden und erkennbar.
Wenn jemand jetzt kommt, und unser Logo grün färbt, ist er IMHO nicht automatisch Urheber.
Schau mal hier das Logo an:
http://www.rctrade.de/
Woran denkst Du dann?
Ist das dann ein "eigenständiges Werk", oder eine Urheberrechtsverletzung?
#22
Verfasst: 16.03.2008 13:39:47
von tracer
fein wäre es von Speeedy wenn er dir formlos einfach " die rechte am erstellten Logo " abtritt - damit ist jedem geholfen.
Das Problem ist, das Urheberrecht ist im Gegensatz zum Nutzungsrecht nicht übertragbar.
#23
Verfasst: 16.03.2008 13:40:50
von Siggo
Nur so nebenbei, toller Spruch glaus: weing Ahnung, aber davon recht viel

#24
Verfasst: 16.03.2008 13:43:20
von Crizz
Sofern da keine Genehmigung für die Verwendung eingeholt wurde würde ich sagen : missbräuchliche Nutzung. Gibt Anwälte die da mit ner Abmahnung schnell dabei sind....
#25
Verfasst: 16.03.2008 13:45:27
von tracer
Gibt Anwälte die da mit ner Abmahnung schnell dabei sind....
Ist nicht mein Stil.
#26
Verfasst: 16.03.2008 13:50:15
von glaus
Die Schöpfungshöhe ist immer zu einem gewissen Teil Ansichtssache.
Laut Gesetz ist der Urheber der Schöpfer des Werkes. In dieser Definition steckt Schöpfungshöhe nicht mit drin.
Niemand hat natürlich das Recht ein Logo einfach nachzumachen und abzuändern, außer er hat die Genehmigung dazu. Aber Speedy hatte ja anscheinend die genehmigung dazu. (bei rctrade hab ich keine ahnung ob das erlaubt wirde)
Aber Urheber ist Speedy, auch wenns vielleicht nicht seine Idee war. Die vollen Nutzungsrechte hast aber du, tracer. (die hat Speedy dir ja übertragen)
Nachdem du ja die vollen Nutzungsrechte hast, ist es ja letztendlich egal...
edit: und einmalübertragene Rechte kann man nicht einfach wieder zurückfordern...
#27
Verfasst: 16.03.2008 13:53:10
von tracer
bei rctrade hab ich keine ahnung ob das erlaubt wirde)
Ich auch nicht
Ich hatte einmal eine Anfrage, weiss aber nicht mehr von wem, ob man das Banner "abkupfern" dürfte.
War auf jeden Fall an eine Gegenleistung in Form einer Bannerwerbung geknüpft, und die ist def. nicht erfolgt.
#28
Verfasst: 16.03.2008 13:54:01
von tracer
edit: und einmalübertragene Rechte kann man nicht einfach wieder zurückfordern...
Dann ist es mir letztendlich wurscht, wer sich mit dem Wort "Urheber" schmücken darf
