Fliegen-Gesetze-Lärm?

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frankyfly
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#16

Beitrag von frankyfly »

Das hat nichts mit Autbahn oder nicht zu tun, aussschlaggebend für die Benutzung der Autobahn ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. und nicht die maximal fahrbahre Geschwindigkeit.

ein alter VW Buly schafft bauartbedingt mehr als 60km/h und darf somit auf die Autobahn. auch wenn er an manchen Steigungen vollgepackt gerdemal mit 50 hochkrabbelt.

Was ich aber viel erstaunlicher finde: Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man max 50Km/h fahren!
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-andi-
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#17

Beitrag von -andi- »

Sers!

Harry Ich hatte auch mal mit so einem Zeitgenossen zu tun.

Solche Menschen gibt es leider immer wieder :-( Die sin nur glücklich wenn sie sich aufregen können. Werden auch von der Exikutive nimma ernst genommen.

Sollte er es tatsächlich schaffen deinen FunJet mit einer Waffe vom Himmel zu holen ist ihm allerdings mein Respekt sicher! Das Ding is klein und, bei 4 min Flugzeit, sicher sau schnell. Den mit einer Flinte zu treffen... Da muss er auf ca. 50m an den Jet ran. Und sollte sich gleich zu den Weltmeisterschaften im Tontaubenschießen anmelden! (obwohl - wen er eine Waffe im Wohngebiet abfeuert wird das wohl nix)

Ich würde den Jet trotzdem fliegen.

cu
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mic1209
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#18

Beitrag von mic1209 »

Was ich aber viel erstaunlicher finde: Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man max 50Km/h fahren!

Ja, und da sollten die Hersteller endlich mal nerviges gepiepse einbauen, welches ab ca. 58 Km/h unaufhörlich nervt.
Dann würden die Leute das Ding wenigstens nicht anmachen, nur weil am Straßenrand jemand ne Zigarette raucht. Und vergessen würden sie die auch nicht ... :evil:
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
helihopper

#19

Beitrag von helihopper »

frankyfly hat geschrieben: Was ich aber viel erstaunlicher finde: Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man max 50Km/h fahren!

Na fast :D

Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingesetzt werden. Nach § 3 StVO ist die Höchstgeschwindigkeit bei Nebel auf Tempo 50 reglementiert.
Wenn jemand nun der Meinung ist, er muss die Nebelschlussleuchte einschalten, dann darf man ihm unterstellen, dass seine Sichtweite nur 50 Meter beträgt und er ist daher an die Höchstgeschwindigkeit von 50 KMH gebunden.

Wichtiger finde ich, dass die Nebelschlussleuchte erst ab Sichtweiten von unter 50 Metern eingeschaltet werden dürfen. Mir gehen diese Blendspezialisten, die bereits bei ein wenig Gischt auf der Strasse die Nebeldinger einschalten gehörig auf den Zeiger :D

@Harry

die Frage ist, ob es sich lohnt aufzuregen.

An Deiner Stelle würde ich da weiter fliegen und mich peinlichst an die Ruhezeiten halten. Zur Sicherheit die entsprechenden Gesetzesstellen zum Flugbetrieb und den versicherungsnachweis in Kopie bei Dir führen.
Wenn die Damen und Herren Ordnungshüter auftauchen denen die Kopien mitgeben und fettich. Nebenbei erwähnen, dass der Typ mit dem Abschuss gedroht hat.



Cu

Harald
Stanilo

#20

Beitrag von Stanilo »

Hallo
die Frage ist, ob es sich lohnt aufzuregen.
So kann ich nur Müde drüber Lächeln.

Werde dann/nur mit dem Fun Jet auf die Ruhezeiten achten(glaube 13-15
Uhr-und ab 22 bis 6Uhr ).
Versicherung haben wir eh,und mit der Polizei kann man meistens auch
in Ruhe Reden.
Wollte nur Wissen,was wir dürfen,und nicht.
Hätte ich kein Recht/Erlaubnis oder sonstwas,würde ich Natürlich ganz anders da ran gehen,aber wenn man sich keiner Schuld/Gesetzeswiedrikeit bewusst ist,solange Fliege ich mit Spaß weiter.
Ding is klein und, bei 4 min Flugzeit, sicher sau schnell.
Weiß nicht,hab mich dran gewöhnt,nach Gucken anderer Leute sagen wir mal,genügt es(ss23-4s 30c 2100er Kokam-32000 an 4,7*4,7 Latte.

Dat Bekommt man nicht mit der Schrotflinte getroffen.
Gruß Harry
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tracer
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#21

Beitrag von tracer »

Die Geschwindigkeit muss den Sichtverhältnissen angepasst sein.
Das geht doch.

Klar, der normale Darwinismus kommt da auch zum Tragen.

Am WE, als ich nach Warburg gefahren bin, kam folgendes im Radio:

Ein junger Fahrer ist mit seinem PKW als Geisterfahrer auf der BAB gewesen, und stand dann, warum auch immer, auf der linken Spur, ohne Licht.

Dann raste ein Audi in diesen Wagen, war zu schnell zum Ausweichen oder Bremsen, beide Fahrer tot.

Zum Glück gab es keine unschuldigen Beifahrer, also keine ernsten Verluste.
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#22

Beitrag von tracer »

Was ich aber viel erstaunlicher finde: Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man max 50Km/h fahren!
Und das ist auch gut so.

Geht mir genauso auf den Sack, wie die Proleten, die mit Nebelscheinwerfern in der Innenstadt fahren.
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Crizz
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#23

Beitrag von Crizz »

Solange der Betrieb von Nebelscheinwerfern ohne witterungsbedingte Gründe nur 5.- Euro Bußgeld als OWi kostet wird es immer welche geben.

Zum eigentlichen Thema : Die Ruhezeiten erfährt man beim zuständigen Ordnungsamt, wenn mir einer droht mit ner Flinte oder sonstigem Schießgerät meine Fluggeräte abzuballern bekommt er ne Anzeige wegen Tätlichkeit und Verdacht auf illegalem Waffenbesitz. Spätestens bei sowas wird das Ordnungsamt bzw. der Landrat wach und prüft das Bedürfnis und die ausgestellten Befugnisse ( Waffenbesitzkarte etc. ), bei sowas liegt öffentliches Interesse vor und da freut sich der Staatsanwalt.

Von selbsternannten Hausmeistern / - Hilfspolizisten halte ich soviel wie von Regenwolken : haben sie sich verzogen kann es noch ein schöner Tag werden ;)
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speedy
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#24

Beitrag von speedy »

Jau, das habe ich ja auch gerade durch - also von wegen Lärm und fliegen dürfen beim Stammtisch und so.

Der Fußballplatz ist ja mitten in Kemnat - also da nebenan sind auch Wohnhäuser ... das Luftfahrtamt hatte keine Probleme damit, solange es unter 5kg bleibt und keine Verbrenner sind.

Einzig und allein gab es die Auflage vom Verein, daß wir nur auf dem forderen der beiden Plätze fliegen, weil am hinteren ein Herr mit einem Wohnhaus angrenzt, der auch gerne mal mit Anzeigen um sich wirft. ... aber rein offiziell/gesetzlich gibt es da keine Probleme.


MFG,
speedy
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#25

Beitrag von Rüdigermanfred »

so ein dreck... mein text wurde nicht hochgeladen gerade... egal... schreibe es eben nochmal...

du wirst da weiterfliegen!!! weil... Lärm: um lärm zu ermitteln wird der durchschnitt des lärms in 12 stunden ermittelt! der wert darf 72 dezibel nicht überschreiten... da mir das mit elektromotörchen unerreichbar scheint darfste machen was du willst... wenn er das nächste mal kommt uns auf dein luftmoped schiesst zeig ihn sofort an und verlange schadensersatz... d.h. nicht nur für das modell und elektronik... auch für die ganzen einstellarbeiten die du machen lassen hast ;-P falls jemand wissen will woher ich weiss wie lärm gemessen wird... wir haben auf dem flügplatz meinerzhagen ein paar gegner die meinen wir sind zu laut...

ergebniss war nacvh der messung:
Flugplatz 24 db
Strasse neben uns 61 db

beide ergebnisse wurden auch in 12 STUNDEN ermessen!
Mein Hangar:
- Honey Bee CP2 (standartausführung)
- Belt CP (21oo er 11,1V Lipo, Gy 401, R156F Empfänger)
- PiccoZ (mit abschiessfunktion) als Baupausen spassmacher wenn mal meine fluggeräte gegroundet sind ;-)
- Raven 2 (Standard motor und aeronaut luftschraube) ER FLIEGT! :-D nur das landen noch bissl üben
- Fast alles (bis auf PiccoZ) wird über meine FX 18 V2 gesteuert!
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tracer
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#26

Beitrag von tracer »

flügplatz
Und was baut ihr da an?

(BTW, Pflügen wird mit "p" geschrieben, aber heute scheint ja "Tag der Legastheniker" zu sein.Ich kann mich an keinen Tag erinnern, an dem ich mich so für die Rechtschreibung im Forum geschämt habe, wie heute. Das betrifft 3-5 Threads. Musste ich nur hier mal loswerden.)
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#27

Beitrag von Rüdigermanfred »

Rüdigermanfred hat geschrieben:
ergebniss war nach der messung:
Flugplatz 24 db
Strasse neben uns 61 db
da müsste es deutlich werden oder? sry für die rechtschreibung aber bin gerade aufm FLUGPLATZ :-P und ja... hier wird zwischendurch geflogen... egal ob mit modell oder echt :-D

EDIT: auch das wort flügplatz gibt es nicht... dann hätte es heissen müssen Pflügplatz! (nimm die deutsche sprache nicht so ernst tracer... weisste doch... deutsche sprache schwere sprache)

noch ein edit: sry habe überlesen das du Pflügen scvhon korrigiert hast
Zuletzt geändert von Rüdigermanfred am 07.05.2008 15:58:21, insgesamt 1-mal geändert.
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#28

Beitrag von frankyfly »

*rofl* jetzt weiß ich auch was der (Bio) Bauer da auf dem Acker vor hat, das gibt ein Pflügplatz :idea; der karrt da seit Gestern einen Haufen Mist hin und Pflügt ihn unter. (stinkt zum glück nicht sehr)

(Ich bemühe mich immer ordentlich zu schreiben, dennoch passiert mir auch oft was das man eigentlich keinem zeigen darf! :oops:)
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#29

Beitrag von tracer »

Ich bemühe mich immer ordentlich zu schreiben, dennoch passiert mir auch oft was das man eigentlich keinem zeigen darf!
Ich auch, aber iegendwie kommt es mir vor, als sei heute extrem der Wurm drin.
Im "Kinderschänder"-Thread ist jedes zweite Post voller Rechtschreibfehler, nicht Typos.
Stanilo

#30

Beitrag von Stanilo »

Hallo
Ich bemühe mich immer ordentlich zu schreiben, dennoch passiert mir auch oft was das man eigentlich keinem zeigen darf!
Ich auch,kanns nur nicht besser,schäme mich deswegen aber nicht!!

Harry
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