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#16 Re: Frage zur Rechtslage

Verfasst: 12.06.2008 12:08:45
von Rüdigermanfred
diese ganze aktion bestätigt mir gerade das ich weiterhin via nachname bestelle... dann bekomen dier ERST das geld wenn ch die Ware habe.. zwar zahle ich dann paar euronen mehr aber dafür kann ich sicher sein das ich alles bekomme... und die nachlieferungen klappen auch immer spitze ;-)

Gruß Rambo