Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

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toper
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#16 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von toper »

Ich kann die Tabelle mit den Lärmvorschriften nicht finden. Ich hab mir schon nen Wolf gegoogeld.
T-Rex 450S(E) CF mit Microbeast und IISI-Telemetrie: Gyro: Vor dem Beast:Spartan DS-760 vorher GY401, EmpfängerAR 6100, Regler: Jazz 40-6-18, Motor:8er Scorpion HK2221-8 und als Ersatz den Turnigy 500, Neopren Riemen, RJX-FBL-Kopf, Alu-Heck vom Pikke ,Hitec HS65 MG an der Taumelscheibe, Savox SH-1357 am Heck, Turnigy 3S 2200mAh 30C.

-Trex 500 mit IISI. Motor orginal, Regler orginal, Gy401, AR7000, 9257 am Heck

-Trex 600 ESP mit IISI-Telemetrie: HS 5985 an TS,Motor Scorpin 4025-1100kv auf 900kv gewickelt by torro, 9254 am Heck, Gy401,AR 7000, ICE 100 und Turnigy-BEC.
Blätter CY 600er, Akku Turnigy 4000mAh 8S, Alu-Heckbaltthalter.

-Trex450PRO mit IISI-Telemetrie
-Funke: DX7, vorher FF7 2,4Ghz, MX12 als Schülerfunke
-Lader: Jamara XPeak 230 BAL, XCharge 220 EQ, Hyperion 0610i Duo.
Status: Piros, Flips, Loopings, etwas Nasenschweben, Achten,Nasenlandungen, TicTocs, mäßige Funnels, inverted.
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toper
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#17 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von toper »

Dieses mal hat mir die Forumssuche weitergeholfen. Auf Seite 6 ist die Tabelle. Das ganze betrifft nur die Leute deren Flugmodell schwerer als Luft ist :D (siehe Seite 2 unter Anwenbarkeit). http://dmfv.de/de/dmfv/BMVGrundsaetzeAu ... 306doc.pdf
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ER Corvulus
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#18 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von ER Corvulus »

Dankö für den Link. Die Tabelle gilt halt nicht fürs "Wildfliegen" sondern für die genehmigung von Modellflugplätzen? habe ich zumindest so verstanden.

Grüsse wolfgang
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acanthurus
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#19 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von acanthurus »

Tach.

ihr müsst unbedingt unterscheiden zwischen luftrechtlichen und sonstgen EInschränkungen.

Das LUFTrecht sagt:
-Elektrisch und unter 5kg: keine EInschränkungen
-Mit Verbrenner und unter 5kg: 1.5km Abstand
-Über 5 kg (egal ob V oder Elektro: Aufstiegserlaubnis beim Luftamt
-Abstand 1.5km von Flugplatzgrenzen, das gilt sogar für Papierflieger ;)
-Flug im kontrollierten Luftraum erfordert eine Genehmigung (welche man z.B. kurzfristig und telefonisch vom "Turm" erhalten kann), ist aber nicht per se verboten.

Die Geschichte mit den 20m resultiert daraus, dass ein Luftfahrtzeug nur dann rechtlich ein solches ist, wenn es in der Lage ist, höher als 30m zu fliegen. (wohlgemerkt, nur TECHNISCH in der Lage ist. Das erfasst eigentlich NUR Drachen und Fesselballons mit kurzen Seillängen - selbst ein Papierflieger kann theoretisch 30m erreichen). Das beudetet aber NICHT, dass man sich bei freiwilligem Einhalten von 20m Flughöhe an die o.g. Regeln nicht halten muss!

Viele andere Sachen (Lärmpass etc.) sind z.T. lokale Vergabepraxis für Aufstiegsgenehmigungen, und werden je nach zuständigem Luftamt (Landesregierung, RP) unterschiedlich gehandhabt.

Neben diesen luftrechtlichen Sachen gibts dann noch andere wichtige Regularien... insbesondere das Bundesimmissionsschutzgesetz sei hier zu nennen, aber auch Einschränkungen für Landschaftsschutz, Naturschutz, kommunale Festlegungen usw.

Einen allgemeingültigen, nur vom Modell abhängigen Freibrief gib es NIE!

gruß

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Greatpit
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#20 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von Greatpit »

@All,
danke noch Mal für Eure Antworten, aber bei mir bleibt der Zweifel, ob die Bestimmungen nicht mal überarbeitet werden sollten!
Denn nehme ich z.B. einen Depronflieger, wie den F27 Striker, der nicht mal 1Kg auf die Waage bringt, aber dafür Lärm für 3 macht(130Kmh)
und fliege im Park ist das erlaubt während meine Heli mit Zimmermann-Dämpfer kaum zu hören ist, aber mit dem muss ich 1,5km
freie Fläche haben! Darum ja meine Fragen, es sind einfach Bestimmungen, die aus den Anfangszeiten vom Modellflug etc. stammen, wo ein
Auspuff für ein Flugmodell nur ein Rohr war! Heute widerspricht sich das Ganze, ob beim Lärm oder bei der Antriebsart!
Damals gab es ja nur Verbrenner und Helikopter so gut wie gar keine! Also hat man die Bestimungen die für Fläche gelten auch für Helikopter
verwendet, obwohl die ganz andere Eigenschaften mit sich bringen! Anfänger z.B. versuchen erstmal zu Schweben, da sind sie nicht mal 10M vom Heli weg,
es wird keine Start,Landebahn oder Einflugschneise benötigt
und so kann man nach und nach immer mehr Dinge aufzählen, die mit dem Flächenflug nicht zu vergleichen sind.
Also müßte man rein theoretisch sich mit dem Luftfahrtsbundesamt zusammensetzen und die Bestimmungen mal neu überdenken(überarbeiten)
Gruß
Peter
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toper
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#21 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von toper »

Greatpit hat geschrieben:@All,
danke noch Mal für Eure Antworten, aber bei mir bleibt der Zweifel, ob die Bestimmungen nicht mal überarbeitet werden sollten!
Denn nehme ich z.B. einen Depronflieger, wie den F27 Striker, der nicht mal 1Kg auf die Waage bringt, aber dafür Lärm für 3 macht(130Kmh)
und fliege im Park ist das erlaubt während meine Heli mit Zimmermann-Dämpfer kaum zu hören ist, aber mit dem muss ich 1,5km
freie Fläche haben! Darum ja meine Fragen, es sind einfach Bestimmungen, die aus den Anfangszeiten vom Modellflug etc. stammen, wo ein
Auspuff für ein Flugmodell nur ein Rohr war! Heute widerspricht sich das Ganze, ob beim Lärm oder bei der Antriebsart!
Damals gab es ja nur Verbrenner und Helikopter so gut wie gar keine! Also hat man die Bestimungen die für Fläche gelten auch für Helikopter
verwendet, obwohl die ganz andere Eigenschaften mit sich bringen! Anfänger z.B. versuchen erstmal zu Schweben, da sind sie nicht mal 10M vom Heli weg,
es wird keine Start,Landebahn oder Einflugschneise benötigt
und so kann man nach und nach immer mehr Dinge aufzählen, die mit dem Flächenflug nicht zu vergleichen sind.
Also müßte man rein theoretisch sich mit dem Luftfahrtsbundesamt zusammensetzen und die Bestimmungen mal neu überdenken(überarbeiten)
Gruß
Peter
Ich seh das genau so.
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-Trex 600 ESP mit IISI-Telemetrie: HS 5985 an TS,Motor Scorpin 4025-1100kv auf 900kv gewickelt by torro, 9254 am Heck, Gy401,AR 7000, ICE 100 und Turnigy-BEC.
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tracer
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#22 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von tracer »

Greatpit hat geschrieben:Also müßte man rein theoretisch sich mit dem Luftfahrtsbundesamt zusammensetzen und die Bestimmungen mal neu überdenken(überarbeiten)
Das würde im Endeffekt nur dazu führen, dass es für E die selben Auflagen gibt, wie für Verbrenner.

Besser würde es für die Verbrenner dadurch nicht.
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acanthurus
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#23 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von acanthurus »

Hi..

der STryker wird dann zwar nicht gegen das Luftrecht, aber ggf. gegen das BImSchG verstoßen. Insofern wird der halt nicht durch die LuftVG und ihre Verbrenner-Klausel gekippt, sondern durch seine Lärmemmission als solche. Insofern sind eigentlich "genug" Regeln da. Als das LuftVG entstand, gab es das BImSchG in dieser Form noch nicht... deshalb ist dort die Verbrennerklausel auch drin.
Man sollte nicht allzu sehr um gesetzesänderungen betteln, denn dieser Schuss geht sehr oft nach hinten los - erleichtert wird selten etwas, dafür gerne mal erschwert.
Was wir WIRKLICH brauchen ist eine vernünftige Abgrenzung zwischen Normalo-Modellflug und "richtiger" Luftfahrt. Es kann kaum sein dass ein X-Twin genauso wie ein A-380 ein Luftfahrzeug darstellt, welches im Prinzip unter dem gleichen "Master"-Gesetz behandelt werden.

Das LBA hat auch so gut wie keine Befugnisse, daran was zu ändern. Es ist ein AMT, und somit an der Durchsetzung BESTEHENDEN Rechtes interessiert. Die LuftVG ist nationales Recht und wid vom GESETZGEBER herausgegeben. Heutztage hat dabei aber auch die EU-Kommission ein wörtchen mitzureden, und an der Durchsetzung nicht nur das LBA, sondern auch die EASA und natürlich die örtlichen Regierungspräsidien.
Das was Tracer da schreibt, bitte ich als sehr ERNSTEN PUNKT zu erkennen! Wir können froh sein, dass es die "Gesetzeslücke Elektroantrieb" noch gibt. Bei einer umfassenden Neuregelung würde der "Verbrenner" sicherlich rausfallen und durch "Eigenantrieb" ersetzt werden. Und dann dürftet ihr auch eure TRexe und Logos weeeeeit vors Ortsschild tragen. Also lieber nicht so laut gackern, und den NOCH vorhandenen Freiraum entsprechend nutzen!
Und schon gar nicht auf ein Wohlwollen und praxisgerechte Regelungen des Gesetzgebers hoffen, das gabs noch NIE (wie jedem spätestens seit Einführen der Umweltplakette klar sein sollte)


gruß

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#24 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von tracer »

acanthurus hat geschrieben: Es kann kaum sein dass ein X-Twin genauso wie ein A-380 ein Luftfahrzeug darstellt, welches im Prinzip unter dem gleichen "Master"-Gesetz behandelt werden.
Welche Einschränkungen hast Du denn mit einem X-Twin, wo Änderungsbedarf wäre?
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#25 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von echo.zulu »

tracer hat geschrieben:as würde im Endeffekt nur dazu führen, dass es für E die selben Auflagen gibt, wie für Verbrenner.
Wir können froh sein, dass die Behörden da noch nicht so richtig durchsehen.

Mal nen anderes Beispiel aus den normalen Aufstiegsgenehmigungen. Da steht drin, dass für die Lärmmessungen das gleiche Verfahren angewendet werden muss, wie es auch schon für zulassungspflichtige Modelle von 25 bis 150kg Abflugmasse gültig ist. Wenn man sich nun diese Lärmmessvorschrift ansieht, stellt man fest, dass dort ausdrücklich auch Elektroflugmodelle zu messen sind. Ergo ist es für genehmigte Modellflugplätze auch vorgeschrieben einen Lärmpass für Elektroflugmodelle zu vergeben.

Es ist garantiert nur eine Frage der Zeit, bis das auch für die allgemeinen Vorschriften umgesetzt wird. Es wird bestimmt keine Erleichterung, sondern bestimmt nur eine Verschärfung von Bestimmungen geben. :evil:
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#26 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von Greatpit »

@All,
also hoffen wir alle, das auch in Zukunft der Satz gilt!
" Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter"
Und wir unser schönes Hobby weiter ausüben können, mit möglichst wenig Einschränkungen!
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#27 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von acanthurus »

@ Tracer:
Von einem "gestandenen Modellbauer" mit einem "richtigen" Modell kann man wie ich meine erwarten, dass er sich selbst mit LzftVG, Versicherungspflicht etc. auseinandersetzt.
Von irgendwelchen 8-jährigen, welche von der Tante nen X-Twin ausm SUpermarkt zu Weihnachten bekommen ist das etwas viel verlangt. Aber auch für diese besteht Versicherungspflicht und das EInhalten der LuftVG, LuftVO usw.
Ich aber meine, das sollte weiterhin als "Spielzeug" gelten, denn ein gut gekickter Fussball hat mehr Gefährdungspotential, verursacht bei "normalbetrieb" mehr Lärm.
Wo die Grenze liegen sollte? Gute Frage.

gruß

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#28 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von tracer »

acanthurus hat geschrieben:Von irgendwelchen 8-jährigen, welche von der Tante nen X-Twin ausm SUpermarkt zu Weihnachten bekommen ist das etwas viel verlangt. Aber auch für diese besteht Versicherungspflicht und das EInhalten der LuftVG, LuftVO usw.
Ah, das meinst Du, ok, das kann ich nachvollziehen.
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#29 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von relau »

Hallo Allerseits,

sind dann die Verabredungen zu Treffen mit Verbrenner Hubis auf der Wiese in kaum 500 m Entfernung von der nächsten Ortschaft und auf Fußballplätzen, wie bei "Kleinhelis in Hamburg..." geschehen, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? Welche Strafen drohen da, nur Platzverweis, einbehalten es Hubis? Was darf die Polzei?

Bis dann Gruß Rene
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#30 Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!

Beitrag von acanthurus »

Der Verstoß gegen die "üblichen Einschränkungen" (1.5km, 5kg/Verbrenner usw..) ist zunächst mal "nur" eine Ordnungswirdigkeit, die aber durchaus teuer werden kann.

Vor Ort darf die Polizei sicherlich nen Platzverweis aussprechen (was normalerweise auch die einzige Konsequenz sein wird, wenn die Jungs nicht grad Wiederholungstäter erwischen oder mit dem linken Fuß aufgestanden sind). "Beweismittel sichern" im Sinne von Helis vorläufig konfiszieren ist sicherlich auch drin... aber wer will schon in seinem schnuckeligen Polizeiauto so einen inkontinenten, versifften, stinkenden, ekligen Zerknalltreibling-Sabberheli durch die Gegend schaukeln?

ich kann jedem Modellflieger nur dringend nahelegen, Luftverkehrsordnung (LuftVO) und Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu studieren. Die sind leicht per Google zu finden und für euch VERBINDLICH. Ein "das hab ich nicht gewusst" nützt euch ggf. nichts.

Zunächst mal können "einfache" Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 10.000€ belegt werden, in extremeren Fällen sogar bis 50.000€.

Wer dabei fahrlässig den Lufverkehr gefährdet (z.B. fliegen in Flugplatznähe und Herbeiführen eines konkreten Vorfalls, z.B. wenn ein manntragender Pilot die Landung abbrechen muss) begeht eine Straftat und kann theoretisch für bis zu 2 Jahre in den Knast wandern.
Das gilt auch für das Verletzen (ignorieren) von Beschränkungsgebieten, selbst wenn keine Gefährdung vorliegt.



P.S. das hier ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, sondern nur meine Interpretation von §43 LuftVO und §58 LuftVG
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