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#16 Re: VORSICHT EBAY-FAKE ANGEBOT!!!!!!!!!

Verfasst: 11.11.2008 08:16:47
von acanthurus
Wenn da jemand unbedingt ne gute Tat tun will... viele Landespolizeibehörden haben eine (online-)Meldestelle für Internetkriminalität.

-> Bundesland ermitteln (ggf. den Gerichtsstandort von Ebay, wenn sich nichts anderes findet)
-> Polizei benachrichtigen

#17 Re: VORSICHT EBAY-FAKE ANGEBOT!!!!!!!!! NEUES ;)

Verfasst: 11.11.2008 17:49:04
von Alex G.
An alle dies Interessiert wies damit weiter geht ;)...

http://www.rc-heli.de/board/showthread. ... 34&page=11

Ab Seite 11 Mitte wirds interessant...

#18 Re: VORSICHT EBAY-FAKE ANGEBOT!!!!!!!!! NEUES ;)

Verfasst: 11.11.2008 17:50:32
von mic1209
Habs auch gerade gelesen, lustige Geschichte :D :D

#19 Re: VORSICHT EBAY-FAKE ANGEBOT!!!!!!!!!

Verfasst: 11.11.2008 18:10:43
von East-Field
Alex G. hat geschrieben:
ER Corvulus hat geschrieben:
Alex G. hat geschrieben:Dann bekommst du genau so "Ärger", weil wir in Deutschland ein "Trennungsprinzip" haben was besagt das jeder Teil des Rechtsgeschäfts seperat betrachtet werden muss... Also machs lieber nich ;)
also das heisst, erst verklagt er Dich weil Du nicht zahlst - und dann Du Ihn, weil er nicht liefert. Mit einem kleinen Stück Glück hat er dann das Geld aber schon ausgegeben :drunken:

Grüsse wolfgang


Richtig... Das is Deutschland ;)
Na na na, wer ist denn da so pessimistisch gegenüber der deuschen Rechtordnung eingestellt :wink:
Ist zugegeben nicht ganz einfach, aber ein (hier wohl etwas längerer) Blick ins Gesetz schafft durchaus Klarheit und so ein bisschen Rechtsschutz kann uns unsere Staat durchaus bieten... :lol:

Gruß

#20 Re: VORSICHT EBAY-FAKE ANGEBOT!!!!!!!!!

Verfasst: 11.11.2008 18:21:06
von Alex G.
East-Field hat geschrieben:
Alex G. hat geschrieben:
ER Corvulus hat geschrieben:
Alex G. hat geschrieben:Dann bekommst du genau so "Ärger", weil wir in Deutschland ein "Trennungsprinzip" haben was besagt das jeder Teil des Rechtsgeschäfts seperat betrachtet werden muss... Also machs lieber nich ;)
also das heisst, erst verklagt er Dich weil Du nicht zahlst - und dann Du Ihn, weil er nicht liefert. Mit einem kleinen Stück Glück hat er dann das Geld aber schon ausgegeben :drunken:

Grüsse wolfgang


Richtig... Das is Deutschland ;)
Na na na, wer ist denn da so pessimistisch gegenüber der deuschen Rechtordnung eingestellt :wink:
Ist zugegeben nicht ganz einfach, aber ein (hier wohl etwas längerer) Blick ins Gesetz schafft durchaus Klarheit und so ein bisschen Rechtsschutz kann uns unsere Staat durchaus bieten... :lol:

Gruß
Na wenn du so viel besser bist dann klähr uns doch auf. Aber dann mit § bitte :lol: (das einzige was ich übersehen habe war die Zug um Zug-Geschichte).
Is mir eigentlich auch egal...