Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

helihopper

#16 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von helihopper »

mic1209 hat geschrieben:Wie tief muss man sinken, um so zu handeln?? :shock:
Leider keine Seltenheit.
Wo immer Menschen der Meinung sind, dass sie Ansprüche stellen könnten machen die das dann auch.
Wenn nix mehr da ist, dann wird eben angezweifelt, dass alles mit rechten Dingen und im Sinne des Erblassers gemacht wurde.

Darüber, dass eine Betreuung von nem bestellten Betreuer schon vor Jahren zu Ansprüchen des Sozialamtes geführt hätte, ja darüber schweigt man als Forderungssteller geflissentlich.

Traurig, aber war.

Etwas ähnliches wollte jemand aus der Familie gegen die freiwilligen Betreuer meiner Tante durchziehen. Jahrelang nicht bei Tante gemeldet. Als sie dann verstorben war nicht mal bei der Beerdigung. Wenig später der pflegenden Schwägerin (bei der Haushaltsauflösung) gesagt: Und wann bekomme ich meinen Erbteil?
Ich war dabei und hab der Dame dann mal den Kopf gewaschen. Da stand fast der Schaum vor meinem Mund ;)

Jedenfalls hat sie dann gekuscht und es war Ruhe ;)


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Harald
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Timmey
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#17 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Timmey »

Nette Geschichte BIGJIM
Gruß Tim
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tor_32049
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#18 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von tor_32049 »

Moment mal: Als ich wegen einem Hundebiss in den Unterarm 6 Wochen aus dem Verkehr gezogen war, hab ich auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden geklagt (Hätte ich normalerweise nie gemacht, ist aber eine andere Geschichte). Dieser Haushaltsführungsschaden muss dokumentiert werden und kann dann, je nach Richter, in klingende Münze umgerechnet werden. Pflege und Vormundschaft von Angehörigen muss meiner Meinung nach mindestens genauso hoch bewertet, bzw. Honoriert werden. Ich hatte allerdings auch eine Rechtschutzversicherung, die ich jedem nur ans Herz legen kann. Recht bekommt hier nur, wer es auch durchsetzen kann.
Gruß Thorsten

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indi
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#19 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von indi »

Erbstreitigkeiten sind in der Rechtsschutz in der Regel ausgeommen - warum wohl ...

ciao
Wolfi
Liebe Grüße aus München
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Rundflieger
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#20 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Rundflieger »

helihopper hat geschrieben:... dass alles mit rechten Dingen und im Sinne des Erblassers gemacht wurde.
Wenn das so wäre, wäre ja alles in Ordnung. Diese sog. "Vorempfänge" entsprechen ja dem Willen des Erblassers. Sonst hätte mein Vater ja zu Zeiten (vor 5 bis 10 Jahren), wo er noch gesund war, diese Beträge mir nicht durchgereicht.

Es ist niemand anders als der Gesetzgeber, der dem Erblasser seinen Willen verwehrt !

Der Gesetzgeber schreibt vor, wenn es um Pflichtteile geht (in meinem Fall 50/50), müssen beide Teile gleich bedacht werden. Also kann sich einer von beiden Teil bequem ausklinken - abwarten und nichts tun, am Ende bekommt er trotzdem den gleichen Erbteil.

Das alleine liese sich noch verkraften, aber die andere Seite kann nun alles anzweifeln und ich bin auskunftspflichtig und muss meine Auskünfte an eidesstatt erklären. Das hätte man mir bei der Antragung der Betreuung auf dem Vormundschaftgericht sagen müssen. Doch dann würde wohl jeder normale Mensch die Finger davon lassen. Deshalb verschweigt man die Dinge lieber. Diese ganz grosse Ernüchterung kommt dann nach dem Tode des Angehörigen noch obendrauf. Als ob die Dinge nicht schon schwer genug wären.

Morgen habe ich des ersten Termin beim Rechtsanwalt. Sehr zuversichtlich bin ich nicht ...

@indi:
> Erbstreitigkeiten sind in der Rechtsschutz in der Regel ausgeommen - warum wohl ...
Und genau so verhält es sich ...

mfg Gustav
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indi
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#21 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von indi »

Nur mal so am Rand:
Mein Halbbruder hat vor sehr langer Zeit meinen Eltern gedroht, dass er sie fertig machen und ins Grab bringen wird :evil:
Nach dem Tod meines Vaters hat er in der Gerichtsverhandlung treuherzig erklärt, dass er ja nur möchte, was ihm zusteht ...
Nach diesem Spruch war ich kurz vor einem Mordversuch, dann hätte er wohl genau das bekommen :roll:

Na ja - nach lockeren 6 Jahren vor Gericht, 3 Gutachten und mehreren Instanzen hat er dann zu 75 Prozent verloren :mrgreen:
Auch hier ging es um angezweifelte Schenkungen und Sicherung des Lebensunterhalts für meine Mutter.

Also nur Mut - soooo schlecht sind die Zivilgerichte gar nicht!
Du stehst auf der moralish besseren Seite und das wird auch vor Gericht honoriert!
Du wirst deine Zuwendungen und vor allem die Verwendung für deinen Vater erklären müssen, die Gegenseite muss dann aber deine Angaben widerlegen! Das wird ihr relativ schwer fallen!

viel Glück
Wolfi
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#22 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von mic1209 »

indi hat geschrieben:Nur mal so am Rand:

:shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Rundflieger
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#23 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Rundflieger »

indi hat geschrieben:Du stehst auf der moralish besseren Seite ...
Das stimmt schon - ich habe aber das Gefühl, dass die rechtliche Seite schwerer wiegt ...

Habe übrigens den Anwalt gewechselt, weil ich mich bei dem nicht so recht wohl gefühlt habe. Der neue wurde mir mehrfach empfohlen. Hier war die Stimmung viel entspannter und er ist der Ansicht, dass die Dinge nicht so heiss gegessen - wie sie gekocht werden. Mein erster Anwalt hat mich eher eingeschüchtert ...

Das ist wohl so wie bei einem Therapeuten:
Wenn man sich da nicht wohl und gut aufgehoben fühlt - dann: STOP !

Seltsam schon auch: der erste Anwalt erklärte mir schriftlich, dass ich in einem Punkt gar keine Chance hätte - der neue Anwalt hingegen sieht die Dinge völlig anders. Da kommt man sich schon bischen vor wie auf der Spielbank ...

Wie ein Richter dann entscheidet - wenn es denn zu einer Klage kommt - ist m.E. ziemlich offen. Weil es in meinem Fall tatsächlich zwei gegensätzliche Sichtweisen gibt. Nunja, der neue Anwalt will sich in meine Geschichte erst mal einarbeiten, in einer Woche habe ich einen neuen Termin.

Kann jedem nur raten, sich mit dem unangenehmen Thema "Betreuung und Erben" frühzeitig auseinanderzusetzen und sich richtig zu positionieren - will man nicht nach viel sehr schwerer Arbeit ein böses Erwachen erleben ...

mfg Gustav
helihopper

#24 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von helihopper »

Rundflieger hat geschrieben:Kann jedem nur raten, sich mit dem unangenehmen Thema "Betreuung und Erben" frühzeitig auseinanderzusetzen und sich richtig zu positionieren - will man nicht nach viel sehr schwerer Arbeit ein böses Erwachen erleben ...
Für solche Fälle empfielt sich ein klarer Pflege- und Erbvertrag in dem solche Leistungen von vorne herein mit einem Wert X zzgl. einer Wertsicherungsklausel wieder finden.
Je nach Einzelfall können andere Vermögensgegenstände (Grundbesitz) und Rechte (Niessbrauch) einbezogen werden.
Und zwar zu Zeiten geschlossen bei denen niemand auch nur ansatzweise behaupten kann, dass einer der Vertragspartner nicht mahr ganz fitt im Schädel war. Bester Zeuge in solchen Fällen ist ein Notar, der die Urkunde aufsetzt bzw. beurkundet. Wenn auch nicht ganz billig. Aber im Vergleich dazu was folgen kann sehr preisgünstig.

Glücklich diejenigen, die definitiv wissen wer da noch als erbberechtigt in Frage käme.



Cu

Harald
Rundflieger
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#25 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Rundflieger »

helihopper hat geschrieben:Für solche Fälle empfielt sich ein klarer Pflege- und Erbvertrag ...
Was machst Du bloss, wenn sich Dein Vater noch zu gesunden Zeiten strikt weigert, sich mit Themen des Siechtums und des eigenen Ablebens auseinander zu setzen ???

mfg Gustav
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indi
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#26 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von indi »

Ein Zivilverfahren hat mit einer Pokerrunde viel gemeinsam :-)

Aber wenn man einmal verliert, geht man halt in die nächste Runde - es gibt schließlich mehrere Instanzen.
Wenn man das blöd findet und vermeiden will, macht es eben die Gegenseite :wink:

Ich hätte für derartige Fälle einen guten RA, der sitzt aber in München ...

ciao
Wolfi
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#27 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Theslayer »

indi hat geschrieben: Ich hätte für derartige Fälle einen guten RA, der sitzt aber in München ...

ciao
Wolfi
Ich seh es auch schon kommen, ich meld mich in 25 jahren bei dir, dann werd ichs wohl brauchen :wink: :P

Daniel
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#28 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von indi »

Ich habe Zweifel, ob der in 25 Jahren noch aktiv ist ...
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#29 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von Rundflieger »

Theslayer hat geschrieben:ich meld mich in 25 jahren bei dir, dann werd ichs wohl brauchen
Also wie ich heute von meinem Anwalt erfahren habe, sind es die letzten 10 Jahre vor dem Ableben eines Erblassers, die "clean" sein müssen ...

mfg Gustav
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#30 Re: Ganz besondes wichtig zu wissen !!!

Beitrag von helihopper »

Rundflieger hat geschrieben:Was machst Du bloss, wenn sich Dein Vater noch zu gesunden Zeiten strikt weigert, sich mit Themen des Siechtums und des eigenen Ablebens auseinander zu setzen ???
Das Problem hat sich mir nicht gestellt. War alles geregelt.

Dein Beispiel könnte ja eventuell dafür sorgen, dass manche Leute mal mit ihren Eltern offen darüber sprechen.



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Harald
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