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#16 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 10:49:09
von torro
TREX65 hat geschrieben:Es müssen 1.5km Abstand zum nächsten Flugplatz gewahrt werden.
auch modellflugplätze?
chris.jan hat geschrieben:Und wo ruft man an, wenn man mal im kontrollierten Luftraum fliegen will?
kannste knicken, als einzelperson keine chance, eigene erfahrung.
selbst unser platz ist in der kontrollzone, tower anrufen, anmelden. die nummer steht in der satzung...
TREX65 hat geschrieben:Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung.
wie schaut´s dann mit dem feldweg aus?ist der nicht öffentlich?

top thema!!!
ab ins wiki!

#17 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 10:53:39
von helihopper
Yaku79 hat geschrieben:Aber Wo kein Kläger da auch kein Richter

Das wird sich der Mensch, der im Rheinland im kontrollierten Luftraum geflogen ist vielleicht auch gedacht haben.

Bis der Heli ihn angesprungen ist und er neben nem kaputten Heli, diversen Verletzungen nun auch noch ne Anzeige wegen Verstoß gegen LVO an der Backe hat.

Manche kapieren es einfach nicht ;) Dann aber laut jammern, wenn der Heli mal beschlagnahmt wird :D


Cu

Harald

#18 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 10:53:57
von tracer
torro hat geschrieben:auch modellflugplätze?
Nein.
Auch wenn viele Vereine das gerne anders sehen, ein Modellflugplatz unterliegt keinen Schutz durch die LuftVO.

#19 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 10:59:51
von Thallius
torro hat geschrieben:
wie schaut´s dann mit dem feldweg aus?ist der nicht öffentlich?

top thema!!!
ab ins wiki!
Öffentlich bedeutet ja nicht das es keinem gehört. Ausserdem gehören Feldwege meistens sogar Privatpersonen. Nicht umsonst sind die meisten mit diesen netten Schildern "Befahren auf eigene Gefahr" beschildert.

Gruß

Claus

#20 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:09:14
von TREX65
0@Claus, danke noch mal!!! Finde das Thema sehr wichtig, gibt auch bei mir noch Wissenslücken!!

#21 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:15:32
von Thallius
TREX65 hat geschrieben:0@Claus, danke noch mal!!! Finde das Thema sehr wichtig, gibt auch bei mir noch Wissenslücken!!
Hi Micha,

ich habe auch noch genug Lücken. Deshalb habe ich ja mal das aufgeschrieben was wirklich Fakt ist und auf das man sich verlassen kann. Davor,Dahinter und Dazwischen gibts halt leider noch viele Fragen die auch ich bisher nicht rechtsverbindlich beantwortet bekommen habe.

GRuß

Claus

#22 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:24:50
von Alex K.
Hi,

super Thread! Vor allem die Links zu den öffentlichen ICAO-Karten kannte ich noch nicht, da hat sich ja ziemlich viel getan in den letzten Jahren... als ich vor 15 Jahren noch aktiver Selelflieger war und mich mit dieser Thematik beschäftigen musste, war das einzige Kommunikationsmittel das Telefon...

Ich kümmer mich mal um nen Artikel im Wiki ;) Micha, darf ich Deinen Text auszugsweise kopieren?

Gruß, Alex

#23 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:27:12
von TREX65
Alex K. hat geschrieben:Micha, darf ich Deinen Text auszugsweise kopieren?
ist nicht meiner sondern von Thallius. Mir liegt die Erlaubnis der Veröffentlichung aber vor und ich denke :drunken: er hat nichts dagegen. Frag in bitte selber!!

#24 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:27:21
von chris.jan
Am schlimmsten ist eigentlich, daß man von einem harmlosen Hobbyflieger zum einen erwartet, daß er sich in dieses Gefüge um den kontrollierten Luftraum einfügen soll, ihm aber gleichzeitig keine Chance auf Aufstiegsgenehmigung gibt.
Das ist ein eindeutiger Zwang zum Verein - und das stört mich am meisten.

#25 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:29:23
von TREX65
chris.jan hat geschrieben:Das ist ein eindeutiger Zwang zum Verein - und das stört mich am meisten.
Es gibt auch gute Vereine!! :wink:

#26 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:31:04
von Thallius
Alex K. hat geschrieben:Hi,

super Thread! Vor allem die Links zu den öffentlichen ICAO-Karten kannte ich noch nicht, da hat sich ja ziemlich viel getan in den letzten Jahren... als ich vor 15 Jahren noch aktiver Selelflieger war und mich mit dieser Thematik beschäftigen musste, war das einzige Kommunikationsmittel das Telefon...

Ich kümmer mich mal um nen Artikel im Wiki ;) Micha, darf ich Deinen Text auszugsweise kopieren?

Gruß, Alex
Hi Alex,

ich habe so ein wenig Bauchschmerzen mit dem Wiki, da ich mich mit der rechtlichen Seite da nicht auskenne. Nehmen wir an in dem Text ist ein Fehler und auf Grund dessen macht sich jemand strafbar. In wie weit kann er mich als Autor dann dafür zur Rechenschaft ziehen ?

Gruß

Claus

#27 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:34:06
von tracer
Thallius hat geschrieben:In wie weit kann er mich als Autor dann dafür zur Rechenschaft ziehen ?
Mit einem Haftungsausschluss sollte es kein Problem sein.

Ob jemand den Thread in einem Forum findet, oder im Wiki, ist inhaltlich doch egal?

Leider gibt es gerade ein technisches Problem mit dem Wiki, ich bin aber dran.

#28 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:35:55
von TREX65
@Claus vielleicht kann der DMFV helfen für die Rechtslage??? Einfach das Geschriebenen zu denen schicken und gucken was die sagen.....

#29 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:37:30
von Alex K.
Oh mann, ich hätte gar keine PN's schreiben brauchen, geht ja viel schneller hier im Thread ;)

Wie würde ein solcher Haftungsausschluß aussehen? Reicht da "Alle Angaben sind ohne Gewähr", oder sollte man noch mehr hinzufügen?

Gruß, Alex

#30 Re: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen oder wo darf ich, wo nicht

Verfasst: 02.10.2009 11:42:41
von speedy
chris.jan hat geschrieben:Und wo ruft man an, wenn man mal im kontrollierten Luftraum fliegen will? Besonders wichtig für Leute die in der Nähe der Flughäfen wohnen. Die Telefonnummer der Tower stehen ja nicht wirklich im Telefonbuch.
Ruf bei der Flughafenzentrale an oder schick dort eine e-Mail hin - die wissen, wohin sie dich weiterverbinden müssen oder die e-Mail weiterleiten müssen.

frankyfly hat geschrieben:im Zweifelsfall immer erstmal DFS die sagen einem dann wies weiter geht.
Die im Tower sind auch von der DFS.

Thallius hat geschrieben:Mit diesem Problem habe ich mich auch die letzten 3 Wochen beschäftigt. Leider sieht es wohl so aus, daß Du keine Chance hast innerhalb einer CTR eine Einzel-Freigabe zu bekommen. Wenn Du auf einem Gelände fliegen willst, da0 innerhalöb einer CTR liegt, dann must Du dieses Gelände zulassen.

Sprich: Du must Pächter oder Eigentümer des Geländes sein oder einen entsprechenden Vertrag mit diesem schließen. Du must ein Geländegutachten erstellen lassen und das dann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Da hat so ziemlich jeder Bezirk seine eigene) einreichen und eine ensprechende Genehmigung beantragen. Das ganze kostet nicht gerade wenig Geld. Am presiwertesten ist es wohl noch wenn man Mitglied beim DMFV ist, denn die geben einem einen Gutachter an die Hand, der das Gutachten für ca 200 Euro erstellt und haben einen kostenlosen Rechtsbeistand, der die Fomralitäten erledigt. Allerdings verlangt der DMFV dafür die Gründung eines e.V. der aus mindestens 7 Mitgliedern besteht, die Mitglied im DMFV sind.

Sorry, aber das stimmt so nicht.

Du mußt beim Tower/DFS anfragen ... die wollen eine Genehmigung vom Eigentümer haben und eventuell auch eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Und wenn die DFS selber auch nichts dagegen hat, dann schicken die dir was schriftliches, daß du es darfst - eventuell mit ein paar Auflagen drin (wie hoch man fliegen darf etc.)

Das Ganze kostet dich keinen Cent.

Der erste Satz in meinem Schrieb lautet so: "Hiermit erteilen wir Ihnen die Flugkontrollfreigabe für den Aufstieg von Elektroflugmodellen mit einem Gewicht von nicht mehr als 5kg auf ...." Und dann kommen noch paar Auflagen.

Wir sind da mitten in der 0 Meter Zone - allerdings in einem Wohngebiet - aber auch wenn es keins wäre, gäbe es die Möglichkeit der Freigabe, wie mir der Herr vom Tower geschrieben hat, wenn ich ihm einen definierten Platz nenne. Selbst innerhalb jener 1,5km gibt es theoretisch Möglichkeiten eine Freigabe zu bekommen.


MFG
speedy