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#16 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 27.02.2010 22:21:23
von mic1209
face hat geschrieben:Wie lange wäre angemessen? 2 Wochen?
Ja, das ist angemessen.
#17 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 27.02.2010 22:26:06
von echo.zulu
Ganau das. Schriftlich eine Frist setzen. Anrufen bringt da gar nichts. Auch E-Mail ist nicht sinnvoll, das geht nur per Post oder Fax.
#18 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 27.02.2010 22:39:08
von Paulus
Frist setzen, mit Ablehnungsandrohung, und Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen.
#19 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 27.02.2010 23:42:42
von face
Was ist eine Ablehnungsandrohung? Kann ich denn einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, die Widerrufsfrist ist ja schon länger rum?
#20 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 08:04:22
von echo.zulu
face hat geschrieben:Was ist eine Ablehnungsandrohung?
Keine Ahnung was das sein soll.
face hat geschrieben:Kann ich denn einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, die Widerrufsfrist ist ja schon länger rum?
Das gilt für normale Käufe nach dem Fernabsatzgesetz. Hier könntest Du einen verdeckten Mangel geltend machen. Aber so ohne weiteres ist der Kauf nicht rückgängig zu machen. Du musst dem Lieferanten schon Gelegenheit geben den Mangel zu beheben. Aber Dich mit der Inventur zu vertrösten ist sicherlich nicht korrekt. Wie oben schon geschrieben: Setze eine annehmbare Frist (2 Wochen sind denke ich ok) und drohe schon den Rücktritt vom Kauf an. Das Ganze dann per Post oder Fax zum Lieferanten. Dann hast Du hinterher etwas in der Hand. Eine Mail zählt da genauso wenig wie ein Telefonanruf, da Du keine Beweismittel hast.
#21 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 10:11:33
von face
Ah ok gut... egal obs dann wirklich zum Rücktritt kommt ich hoffe ja darauf das die Worte einfach Wirkung zeigen und die sich mal drum kümmern. Danke....
#22 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 11:28:13
von Danis-Dino
hi
hab ja auch hier ne hitec aber die optic 6
das die drehschieber an der seite "rausfallen" ist normal die sind nur im rahmen "reingeschoben"
am besten druck machen und mit anwalt drohen
by the way: probleme im shop etc kann man ja immer haben aber kunde ist könig also setze eine frist , wenn die frist nicht eingehalten wird, müssen sie dir eine neue zuschicken . oder drohe mit anwaltt (auch wenn du noch keinen engagiert hast

)
#23 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 15:46:48
von Paulus
face hat geschrieben:Was ist eine Ablehnungsandrohung? Kann ich denn einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, die Widerrufsfrist ist ja schon länger rum?
Eine Ablehnungsandrohung sprichst du dem Händler aus um ihm das Recht auf weitere Nachbesserung abzuerkennen. Ohne diese kannst du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und ohne die beiden Dinge kannst du auch nicht auf Schadensersatz klagen (wenn gewünscht).
Es gibt keine gesetzlichen Fristen wie lange du auf eine Reparatur oder ähnlich warten musst. Es heißt nur "zeitnah". In der Regel geht man aber von 4 Wochen aus, die sind bei dir ja nun schon überschritten. Wichtig ist das du dem Händler erst mal eine Frist setzt (5 Werktage dürften reichen) und zwar auch schriftlich. Und dann eben die beiden Dinge als Folge der Fristverletzung nennst. Wenn der Händer eine E-mail Adresse zur Kommunikation angegeben hat reicht es per Mail. Der Händer ist dafür verantwortlich das er die Mails bekommt. Kann sich also später nicht vor Gericht raus reden das er angeblich die Mail nie erhalten hat, da gab es Urteile drüber.
#24 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 15:55:54
von face
Aha, das ist interessant... dachte ich müsste das unbedingt per Post schicken, aber so ists ja einfacher. Jetzt muss ich mir nur noch eine Formulierung dafür ausdenken. Hat da einer was zur Hand? Im Inet nichts gefunden und keine Rechtsschutzversicherung...
Aber erstmal: großes Danke an euch, super Hilfe für mich!
#25 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:12:50
von Paulus
Die Mailadresse muss aber explizit unter den Kontaktdaten angegeben sein. Also im Impressum um ganz sicher zu gehen.
Alternativ würde ich noch anrufen und denen das ganze nochmal mitteilen.
Das ganze ist Formlos, also brauchst du da keine besonderen Formulierungen, darum gibt es auch eher selten einen Vordruck dafür.
Kaufdatum rein, Datum rein wann die den Sender zurück bekommen haben, Datum wann Ende der Frist ist, und Datum der Mail rein.
Nummer der Rechnung, und Kundennummer rein. Wenn du eine RMA Nummer bekommen hast dann auch die rein.
#26 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:15:00
von face
Jap steht drin...
#27 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:17:11
von foobos
Paulus hat geschrieben:Kann sich also später nicht vor Gericht raus reden das er angeblich die Mail nie erhalten hat, da gab es Urteile drüber.
Hast du da zufällig ein Urteil zur Hand? Würd mich mal interessieren wie das genau begründet wurde... kann ich mir jetzt so ehrlich gesagt nicht vorstellen, das wär ja genauso wie wenn der Empfänger eines Briefes dafür verantwortlich ist dass die Post diesen auch Ordnungsgemäß zustellt?
#28 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:24:58
von Paulus
foobos hat geschrieben:Paulus hat geschrieben:Kann sich also später nicht vor Gericht raus reden das er angeblich die Mail nie erhalten hat, da gab es Urteile drüber.
Hast du da zufällig ein Urteil zur Hand? Würd mich mal interessieren wie das genau begründet wurde... kann ich mir jetzt so ehrlich gesagt nicht vorstellen, das wär ja genauso wie wenn der Empfänger eines Briefes dafür verantwortlich ist dass die Post diesen auch Ordnungsgemäß zustellt?
Müsste ich erst suchen, es war so begründet das wenn eine Firma eine Mailadresse als Kontakt angibt auch dafür sorgen muss das alles an kommt. Ich glaube bei Heise war das mal drin. Suche am besten selbst auch, denn so einfach ist es nicht da man bei den Suchworten die mir einfallen hauptsächlich Urteile über Spam findet.
#29 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:48:52
von foobos
Paulus hat geschrieben:es war so begründet das wenn eine Firma eine Mailadresse als Kontakt angibt auch dafür sorgen muss das alles an kommt.
Nur gibt es eine Impressumspflicht mit der der Händler verpflichtet ist eine E-Mail Adresse anzugeben, insofern hat er gar keine andere Wahl. Habe gerade mal meine Webarchive durchforstet, jedoch nichts gefunden das deine Aussage bestätigt, lediglich zum Thema Abmahnverfahren hat das LG Hamburg ein Urteil gesprochen (welches Ich jedoch auch nicht nachvollziehen kann).
Man sollte jedoch auch immer beachten, das Gerichte die Gesetze unterschiedlich auslegen können, und somit auch anders lautende Urteile getroffen werden können. Ich würde also immer auf Nummer Sicher gehen, und das ganze per Post zuschicken.
Falls du doch noch was findest, würds mich aber trotzdem Interessieren!
#30 Re: Dauer Reklamation Aurora 9
Verfasst: 28.02.2010 16:51:38
von echo.zulu
Das Problem bei einer Mail ist immer wieder, dass man nicht beweisen kann, was darin gestanden hat. Bei einem Fax gibt´s ein Sendeprotokoll und nen Brief kann man per Einschreiben schicken. Besser wird es eigentlich erst, wenn es gesetzliche Grundlagen über die fälschungssichere Signatur von E-Mails gibt. Das steckt aber noch in der Entwurfsphase. Heutzutage gilt halt ein Blatt Papier immer noch mehr als ein paar Bytes. Ich würde das ganze per Fax abwickeln. Wenn es eine Reparaturnummer von MPX gibt, kann man das Fax zusätzlich auch zu denen schicken. Ansprechpartner ist aber immer der Händler, der das Gerät verkauft hat. Der kann auch nicht so ohne weiteres die Verantwortung auf den Hersteller abwälzen. Was aber vielfach gern gemacht wird. Da ist dann immer die Frage, ob solche AGBs gelten.
Ich würde Dir außerdem empfehlen, Deine Eltern mit hinzuzuziehen. Nichts gegen Dein Alter, aber da wirst Du schnell in die Richtung "Jugendlicher kann schnell mal abwiegelt werden" gedrängt. Ein Elternteil kann da meist energischer auftreten.