Hi,
bitte bedenkt, dass vor einem Jahreswechsel (insbesondere wenn die Steuer steigt) alle noch zum Notar wollen. Ergo gibt es da kaum noch Termine. Also sofort hin und Termin machen. Vorher sollte die Finanzierungszusage von der Bank SCHRIFTLICH vorliegen.
Nach Terminvereinbarung wird der Notar erstmal einen Kaufvertragsvorentwurf anfertigen. Einige Notare verweisen darauf, dass nach Verbraucherschutzgesetz der Entwurf ausreichend frühzeitig vor Beurkundung den Beteiligten zugegangen sein muß, damit man sich damit beschäftigen kann und im Termin nicht "überrascht" ist.
Im Beurkundungstermin liest der Notar den kompletten Vertrag nebst Anlagen laut vor und antwortet spontan auf Fragen der Beteiligten zum Vertrag. Idealerweise wird im direkten Anschluß nach Beurkundung mit dem Käufer auch gleich die Grundschuld bestellt (beurkundet). Dauert in der Regel kaum 10 Minuten.
Der Notar wird regelmäßig in der Urkunde angewiesen und bevollmächtigt, den Vertrag "durchzuführen". Dass heißt, er wird veranlassen, dass das Grundbuchamt zu Gunsten des Käufers einen Auflassungsvormerkung ins Grundbucht einträgt (damit ist das Grundbuch für weitere Verkäufe "gesperrt"), er meldet den Verkauf dem Finanzamt, welches den Grunderwerbssteuerbescheid ausfertigt. Per Gesetz haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbssteuer. Im Vertrag wird aber (fast) immer die Grunderwerbssteuer dem Käufer auferlegt. Ihm schickt das FA den Bescheid.
Nach Eingang der Steuer schickt das FA dem Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuer bezahlt). Des weiteren sorgt der Notar dafür, dass ggf. weitere Negativbescheinigungen "besorgt" werden (Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden, Löschungsbewilligungen nicht übernommener Lasten im Grundbuch usw).
Wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen für den Kaufpreis erfüllt sind, fordert der Notar beim Käufer den Kaufpreis an. Dieser schickt seinen Teil auf den Weg und/oder teilt seiner Bank mit, dass die das Kaufpreisdarlehn überweisen. Das kann auf ein Notaranderkonto geschehen (kostet aber Geld) oder aber direkt an den Verkäufer bzw. einen Teil an seine Bank, welche im Gegenzug die zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld löschen läßt.
Wenn das Geld geflossen ist, wird in der Regel tagesgleich der Übergang von Nutzen und Lasten vollzogen. Ab dem Zeitpunkt haftet der Käufer für alles und trägt die Risiken (des z.B. Untergangs der Sache), kann und darf sie aber auch nutzen bzw. die Erträge ziehen. Er ist aber noch nicht Eigentümer. Das wird er erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Dies kann je nach Grundbuchamt 4-6 Wochen dauern.
Wenn er eingetragen ist, wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht (kostet natürlich wieder extra).
Mehr ist es eigentlich nicht

Man muß nur für einige Sachen einen "work around" suchen, da eine Immobilie nicht wie eine bewegliche Sache mit dem Besitzwechsel in Eigentum übergeht bzw. übergehen kann.
Wenn noch weitere Fragen: immer raus damit.
Viele Grüße
Udo
Align T-Rex 450 Pro, Spirit FBL,
Align T-Rex 550 V1, DS610, Savöx 1290, Beastx, 600mX, YGE 100 V4
Blade MCPx BL,
Quadrocopter 50cm Ausleger, Naza controlled
250 RaceCopter, ZMR Clone, CC3D, FPV
Clouds Fly Schaumwaffel, Hype Focke Wulf 190, Hacker Nurflügler
Spektrum DX8
- Rundflieger

und Facebookverweigerer
