Grunderwerbsteuer - wann fällig?

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Alex K.
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#16 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Alex K. »

Heling hat geschrieben:Es sind ja noch drei Wochen bis Weihnachten, das sollte hoffentlich reichen.
Drei Wochen? :shock:

Mist! *renn* :roll: :bigsmurf:

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Redzone
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#17 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Redzone »

Hi,

bitte bedenkt, dass vor einem Jahreswechsel (insbesondere wenn die Steuer steigt) alle noch zum Notar wollen. Ergo gibt es da kaum noch Termine. Also sofort hin und Termin machen. Vorher sollte die Finanzierungszusage von der Bank SCHRIFTLICH vorliegen.

Nach Terminvereinbarung wird der Notar erstmal einen Kaufvertragsvorentwurf anfertigen. Einige Notare verweisen darauf, dass nach Verbraucherschutzgesetz der Entwurf ausreichend frühzeitig vor Beurkundung den Beteiligten zugegangen sein muß, damit man sich damit beschäftigen kann und im Termin nicht "überrascht" ist.

Im Beurkundungstermin liest der Notar den kompletten Vertrag nebst Anlagen laut vor und antwortet spontan auf Fragen der Beteiligten zum Vertrag. Idealerweise wird im direkten Anschluß nach Beurkundung mit dem Käufer auch gleich die Grundschuld bestellt (beurkundet). Dauert in der Regel kaum 10 Minuten.

Der Notar wird regelmäßig in der Urkunde angewiesen und bevollmächtigt, den Vertrag "durchzuführen". Dass heißt, er wird veranlassen, dass das Grundbuchamt zu Gunsten des Käufers einen Auflassungsvormerkung ins Grundbucht einträgt (damit ist das Grundbuch für weitere Verkäufe "gesperrt"), er meldet den Verkauf dem Finanzamt, welches den Grunderwerbssteuerbescheid ausfertigt. Per Gesetz haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbssteuer. Im Vertrag wird aber (fast) immer die Grunderwerbssteuer dem Käufer auferlegt. Ihm schickt das FA den Bescheid.

Nach Eingang der Steuer schickt das FA dem Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuer bezahlt). Des weiteren sorgt der Notar dafür, dass ggf. weitere Negativbescheinigungen "besorgt" werden (Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden, Löschungsbewilligungen nicht übernommener Lasten im Grundbuch usw).

Wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen für den Kaufpreis erfüllt sind, fordert der Notar beim Käufer den Kaufpreis an. Dieser schickt seinen Teil auf den Weg und/oder teilt seiner Bank mit, dass die das Kaufpreisdarlehn überweisen. Das kann auf ein Notaranderkonto geschehen (kostet aber Geld) oder aber direkt an den Verkäufer bzw. einen Teil an seine Bank, welche im Gegenzug die zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld löschen läßt.

Wenn das Geld geflossen ist, wird in der Regel tagesgleich der Übergang von Nutzen und Lasten vollzogen. Ab dem Zeitpunkt haftet der Käufer für alles und trägt die Risiken (des z.B. Untergangs der Sache), kann und darf sie aber auch nutzen bzw. die Erträge ziehen. Er ist aber noch nicht Eigentümer. Das wird er erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Dies kann je nach Grundbuchamt 4-6 Wochen dauern.

Wenn er eingetragen ist, wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht (kostet natürlich wieder extra).

Mehr ist es eigentlich nicht :-) Man muß nur für einige Sachen einen "work around" suchen, da eine Immobilie nicht wie eine bewegliche Sache mit dem Besitzwechsel in Eigentum übergeht bzw. übergehen kann.

Wenn noch weitere Fragen: immer raus damit.

Viele Grüße

Udo
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Alex K.
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#18 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Alex K. »

Hi,

super erklärt! Du scheinst öfters damit zu tun zu haben ;)

Was mir beim Kauf des Grundstücks aufgefallen ist, dass die 1,5% die immer pauschal als Nebenkosten angegeben werden, vorne und hinten nicht reichen... ich muss mal zusammen rechnen was da bei uns noch alles angefallen ist...

Gruß, Alex

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Redzone
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#19 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Redzone »

Hi,

jep - hab da mal öfters mit zu tuen :)

Das mit den 1,5% gilt in der Regel für Notar und Gerichtskosten, wenn alles "easy" ist. Was extra kommt sind oft Finanzierungsnebenkosten ( z.B. Grundschuldbestellung, Wertgutachterkosten) und ggf. Maklerkosten. Ebenfalls kostet ein Notaranderkonto Geld (das Anderkonto braucht man aber eigentlich nie) oder wenn der Notar mehr Aufwand hat ( z.B. Insolvenz des Verkäufers).

Wenn ein Makler mit an Board ist, gehe ich mit dem dicken Daumen von ca. 10% Erwerbsnebenkosten aus. Ohne Makler, je nach Bundesland, entsprechend weniger.

Viele Grüße

Udo
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#20 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von mic1209 »

Redzone hat geschrieben:jep - hab da mal öfters mit zu tuen :)

Wäre fast nicht aufgefallen. :roll: :lol: :lol:
Gruß
Michael

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#21 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

Redzone hat geschrieben:bitte bedenkt, dass vor einem Jahreswechsel (insbesondere wenn die Steuer steigt) alle noch zum Notar wollen.
Da sehe ich momentan auch das größte Problem. In den nächsten Tagen sollte ich da mehr wissen, ob es noch dieses Jahr was wird.
Alex K. hat geschrieben:super erklärt! Du scheinst öfters damit zu tun zu haben ;)
Dem schließe ich mich an! :thumbright: :)
Viele Grüße
Tilo

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#22 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Alex K. »

Redzone hat geschrieben:Das mit den 1,5% gilt in der Regel für Notar und Gerichtskosten, wenn alles "easy" ist. Was extra kommt sind oft Finanzierungsnebenkosten ( z.B. Grundschuldbestellung, Wertgutachterkosten) und ggf. Maklerkosten.
Nee, Makler hatten wir nicht. Grundschuldbestellung hatten wir, ja. Wenn ich mich recht entsinne waren es mindestens 4 Rechnungen. Ich muss da aber erst mal nachgucken... ich fands jedenfalls nicht so toll, dass Dir jedes sagt (auch die Bank) man soll mit 1,5% rechnen, und nachher ist's deutlich mehr... ich hab von vorneherein noch 0,7% Grundbucheintragung dazu gerechnet, das hat aber auch nicht gereicht wenn ich mich recht entsinne... ich muss da aber nachgucken bevor ich jetzt was falsches schreibe... :roll:

Zum Notar fällt mir noch ein, ich hab noch nie im Leben jemanden schneller lesen hören :D

Gruß, Alex

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