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#16 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:20:54
von Manuel-P
mic1209 hat geschrieben:Habe hier jetzt mal nur die erste Seite gelesen, aber ist schon interessant, was die Jäger
zu der Sache sagen. :D

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=74145
Ja hab schon alle 8 durch :D ist aber nicht wirklich was Eindeutiges dabei. Aber zum Totlachen was sich die Jäger so einbilden von wegen Heli runter ballern und so :D

#17 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:21:55
von Manuel-P
Fränky hat geschrieben:Hallo Manuel,

vielleicht versuchst Du es mal da:

http://dmfv.aero/verband/uber-uns/

Evtl. bist Du da ja auch versichert

Gruß
Fränky
Ja bei denen bin ich. Wär auch mal ein Versuch wert!

#18 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:24:00
von Harrysam
Hi,

Hier mal ein Auszug aus unsrere Aufstiegsgememigung. Das kann Die weiter helfen.

Gruß
harrysam

#19 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:30:24
von Manuel-P
Harrysam hat geschrieben:Hi,

Hier mal ein Auszug aus unsrere Aufstiegsgememigung. Das kann Die weiter helfen.

Gruß
harrysam
Auf gut deutsch ich kann dann fliegen wie und wann ich will oder?

#20 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:32:09
von Harrysam
So ist es. Die Jäger können nichts dagegen unternehmen.
Und Du hast eine Genemigung vom Pächter was volkomment ausreichend ist.

Gruß
harrysam

#21 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:36:25
von Manuel-P
Na dann hoffe ich mal dass es so ist nicht dass ich dann noch nen ernsthaftes Problem bekomme :D

#22 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:42:03
von Harrysam
Bekommst Du nicht. Die Aufstiegsgenemigung ist vom Luftfartamt Bayern.
Und die kennen sich aus.

Wenn die Dame drohen sollte (wie ich baller auf Dein Hubi, zeige die Dame an und Du bist die los)
Gruß
harrysam

#23 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 21:54:41
von helihopper
Sehe ich auch so.

Habe das Thema vor Jahren mal mit dem DMFV durchgekaut, weil wir auch mal ein Problem mit einem Waidmann hatten.


Und klebe Dir mal ne Keycam auf die Kappe und filme Deine Flüge.
Wenn die Tante dann auftaucht, hast Du zufälligerweise auch noch einen Mitschnitt des Gesprächs.


Harald

#24 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 23:46:54
von tracer
mic1209 hat geschrieben:Habe hier jetzt mal nur die erste Seite gelesen, aber ist schon interessant, was die Jäger
zu der Sache sagen. :D

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=74145
War interessant, leider schon dicht gemacht worden :-(

Hätte mich glatt auch angemeldet, und den Leuten, die Jagd"SPORT" ausüben gerne was geschrieben.

Nen Tier aus nem Ansitzt mit nen ZF erschiessen, ist keine Kunst, das kann jeder Rekrut nach 3 Monaten besser.

Ich kenne heute weniger als 5 Leute, die man noch mit Scanner/Jammer runterholen könnte.

Aber, es waren ja auch durchaus vernünftige Kommentare dabei. Es ginge also, wenn man nur reden würde, statt auf Stur zu schalten.

Zum Glück lesen Tiere keine Foren. Am meisten Lärm macht hier definitiv der Trecker vom Bauer, dann kommen irgendwann die Flächen und Helis, die hier ab und an starten.

Stört unsere Tagesgäste (2-5 Meter vorm Küchenfenster!) in keinster Weise. Herr und Frau/Frau/Frau Fasan, Entenpärchen, unzählige Spatzen, Rotkehlchen, Tauben, Elstern, Amseln, Krähen, Hoppelhasen und wilde Hauskatzen.

Die ca. 3-500 Graugänse 2x im Jahr sind anscheinend auch taub und blind, weil die kommen trotzdem.

Nur die Bambis trauen sich kaum raus, weil 2-3 im Jahre ne Horde Menschen in grün mit Flugleiterweste ne Treibjagt machen ...

#25 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 28.05.2012 23:50:10
von detlef
Hi,

schon geil diese Jäger, kenne die Burschen ja auch bestens wie hier Jäger zu lesen. Ums kurz zu machen: Halte Dich an die Gesetze, gib Ihnen keine Grundlage dich anzuschwärzen (bsp. befahren von Wirtschaftswegen), benutze deinen gesunden Menschenverstand bei der Platzwahl (50m vorm Hochsitz auf der Schonung muss nicht sein) und versuche, Kompromisse einzugehen. Ganz früh morgens und nach 20 Uhr würde ich nicht mehr fliegen. Öfters mal den Platz wechseln und auch keine Treffen mit 10 anderen Fliegern veranstalten. Wenn das alles nichts hilft und Sprüche wie "Heil abschiessen" kommen, würde ich sofort die Polizei anrufen und denen sagen, dass dir ein Jäger mit dem Gebrauch der Waffe gedroht hat - sollst mal sehen wie schnell die da sind. Und für alles andere soll sie die Polizei anrufen und dich in Ruhe lassen.

Gruss
Detlef

#26 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 09:27:29
von acanthurus
Den Heli mutwillig vom Himmel holen = gefährlicher Eignriff in den Luftverkehr, bis 3 Jahre Haft.
Dazu die Schusswaffe einsetzen = verstoß gegens Waffengesetz, auch da wird normalerweise nicht mit Strafmaß gegeizt

Thema Jagdpächter hab ich auch schon durch (einschl. "ich schieß euch ab"). Leider wollte er diesen Satz dann nicht in Anwesenheit von neutralen Zeugen wiederholen, sonst hätte ich ihn sofort angezeigt.

Wir haben uns dann informiert (auch beim Eigentümer) und bei der nächsten Schimpfattacke einfach das Handy gezückt und den Mann gebeten, er sollte doch ggf. zur Klärung der Situation die Polizei zur Hilfe rufen. Den Gesetztestext hatte ich im Gepäck.

Wenn der übliche Vorwurf kommt, man würde das Wild verschrecken und dadurch gefährden, dann liegt die Beweislast zunächst mal beim Jäger.
irgendwelche "letzte Woche wurde ein Reh überfahren" geschichten müssen dabei konkret zum Flugbetrieb nauchzvollziehen sein.
Und die Gegenfrage, was gefährlicher für das Wild sei, ein Modellhubschrauber über den Köpfen oder das betriebsbereite "Business End" einer Flinte, die sollte man sich besser sparen,d enn sonst muss man sich noch den mehrstündigen Sermon über "wir Jäger schützen und regulieren den Wildbestand zum Vorteil des Wildes" anhören, und das ist (aus sicht des Wild-Individuums) mehr als pervers.

gruß
andi

#27 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 10:05:42
von Sniping-Jack
Ich möchte noch weitere Irrtümer aufklären: Wieso denkt (fast) jeder - also nicht nur der Jäger (wo man die Motivation ja noch leicht verstehen kann),
sondern sogar der Modellpilot(!), dass er mit seiner Verbrennerkiste illegal ausserhalb Vereinsgelände unterwegs wäre? Das ist falsch, falsch, FALSCH! :P

Vorweg: Bitte seht davon ab, vereinsbezogene Aufstiegsgenehmigungen oder sonstige Interna zu posten, da dies eben nur für deisen einen Verein gilt.
Das mag in vielen anderen Vereinen dann ähnlich oder gar identisch sein, aber es sagt NICHTS aus über jene, die nicht im Verein organisiert sind. Für
die zählen allein die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).

Fakt ist folgendes: Auch Verbrenner dürfen wild fliegen, sie müssen jedoch mindestens 1,5km von Wohngebieten entfernt sein. In dem Fall sind auch
vereinzelte Wohnhäuser als Wohngebiet zu bezeichnen, denn da wohnt halt jemand, der durch den V gestört werden würde. Ansonsten natürlich das, was
auch für den E-Flieger gilt.

Zur Modellen über 5Kilo: Auch das kann ausserhalb von Plätzen geflogen werden, sofern man sich vom zuständigen LBA (Luftfahrt Bundesamt) eine sog.
"Einzelaufstiegsgenemigung" für das oder die betroffenen Modelle besorgt. Das geht in aller Regel ziemlich unkompliziert und schnell. Einfach mal anrufen.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Grundstückseigentümer: Die dürfen das ÜBEFLIEGEN mit Modellen NICHT verbieten! Ein Grundstückseigentümer
hat KEINE "Lufthoheit" über seinem Grund - egal, wie sehr er das dem Laien gegenüber und am Stammtisch auch beteuern mag.
DENN: Wenn das Starten und Landen auf einem frei zugänglichen (also nicht durch gültiges Verbotsschild gekennzeichneten) Weg stattfindet (was bei Helis
ja normalerweise kein Porblem ist), geschieht dies auf öffentlichem Grund. Der Flug selbst hingegen findet im LUFTRAUM statt und der wird vom
jeweiligen LBA überwacht, der jeweilige Grundstückseigentüber hat da herzlich wenig zu sagen. Wäre dem so, bräuchten wir auch keine Versicherung.
Logisch. Du, und jeder, dem du es erlaubst, darf in deinem Hinterhof Autorfahren - auch OHNE Führerschein. Aber wie gesagt: die Erlaubnis, den Luftraum
zu benutzen, geht von einer übergeordneten Behörde (LBA) aus, deswegen auch die Versicherung.

ABER: Grundstückseigentümer dürfen das BETRETEN ihres Grundes verbieten. DOCH: sie dürfen NICHT die Bergung des Modells verweigern, falls dieses
unplanmäßig auf ihrem Grund niedergegangen sein sollte. Entweder wird dem Modelleigner gestattet, es zu bergen (Erlaubnis auf Anfrage gewährt),
oder sie müssen es selber tun. Nur verweigern und quasi einbehalten, das geht NICHT. Was dann allerdings wieder geht: Für den entstandenen Schaden
Schadensersatz verlangen.

Mit einem Heli frage ich deswegen auch nicht unbedingt immer, wo ich fliegen darf. Ich benutze ja nur den öffentlichen Grund sowie den Luftraum. Beides
ist mir ohne weitere Erlaubniseinholung gestattet, sofern alle anderen gesetzlichen Einschränkungen beachtet wurden:
- gültiger Versicherungsschutz
- Aufstiegsgenemigung vorhanden (entweder weil unter 5 Kilo moder weil Einzelaufstiegsgenemigung vorhanden)
- Abstand zu Wohngebieten mindestens 1,5km (bitte verschätzt euch da nicht, 1,5km ist schon ein Stückchen!)
- Zufahrtsweg ist öffentlich und nicht gesperrt
- keine ausgewiesene Schutzzone (Landschaft, Vogelschutz, all sowas)
- zuverlässiges und betriebssicheres Modell

Kurzum: Modellpiloten sind keine Aussätzigen, auch wenn manche das gerne hätten. Wir haben, neben vielen Pflichten auch das RECHT, unser Hobby auszuüben
und das beileibe nicht nur auf eventuell vorhandenen Plätzen. Auf irgendwelche Menschen, die ein...wie sag ich's....verschobenes Verständnis von "Natur" haben,
müssen wir nichts geben. Man kann Rücksicht nehmen, so wie das oben schon vorgeschlagen wurde. Aber man muss sich nicht einschüchtern oder gar vertreiben
lassen. Da aber immer mal was schiefgehen kann und weil von einem Modell mit Störungen eine beträchliche Gefahr ausgeht, tun wir gut daran, uns mit jenen, in
deren Nähe wir unser Hobby betreiben, gut zustellen.

Fazit: Wer seine Pflichen und Rechte kennt, dessen Auftreten wird dann auch entsprechend ruhig und souverän sein. Das ist die beste Voraussetzung für einen
guten Dialog. Keine Garantie, klar, aber eine gute Voraussetzung.

Achja: http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html
Sollte JEDER gelesen haben und immer wieder hervorkramen, wenn es um rechtliche Belange geht, wann, wie und wo wir fliegen dürfen. Das erspart das spekulieren. ;)

#28 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 10:39:50
von Sundog
tja, die meisten jäger denken, sie sind vertreter der öffentlichen odnungsmacht, nur wei sie auch grün tragen. ok, das
ist ja bald hinfällig, wenn die ordnungsmacht nur noch blau trägt, dann gibt es endlich ein unterscheidungsmerkmal zu
der herren in blau.....

und zum rest hat sniping-jack es genau auf den punkt gebracht!

#29 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 10:52:17
von frankyfly
Sniping-Jack hat geschrieben:Wenn das Starten und Landen auf einem frei zugänglichen (also nicht durch gültiges Verbotsschild gekennzeichneten) Weg stattfindet (was bei Helis
ja normalerweise kein Porblem ist), geschieht dies auf öffentlichem Grund.
Öffentlicher Grund - Ja, aber vermutlich auch auch im Geltungsbereich der StVO - Hier mal ein Hinweis auf §31 StVO und die Erinnerung "wir treiben Modellsport" :wink:
die meisten jäger denken, sie sind vertreter der öffentlichen odnungsmacht, nur wei sie auch grün tragen.
der Jäger nicht, aber der Revierförster. Der ist statlicher Beamter und hat Rechte die sich zwar von Bundeslkand zu Bundesland unterscheiden, aber oft denen eines Polizisten recht nahe kommen!

#30 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 10:55:08
von tracer
frankyfly hat geschrieben:der Jäger nicht, aber der Revierförster. Der ist statlicher Beamter und hat Rechte die sich zwar von Bundeslkand zu Bundesland unterscheiden, aber oft denen eines Polizisten recht nahe kommen!
Trotzdem glauben viele, nur weil sie ein Zwergenkostüm anhaben und ne Flinte tragen, dass sie Teil der Exekutive wären.