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#16 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 11:37:19
von tracer
A.Wolff hat geschrieben: von mehr als 30 Metern erreichen können strafbar macht.
Das mit den 30 Metern höre ich oft, habe ich aber noch nie schriftlich verifizieren können.
Hast Du bitte mal einen Link?

Starten darf man übrigens auch auf öffentlichen Plätzen, und das Überfliegen von z.B,. privaten Äckern ist nicht verboten.

Man sollte natürlich den gesunden Menschenverstand einschalten, einen 700er startet man halt nicht an Plätzen, wo nen mCPX unkritisch ist.
Auch wenn es leider Videos gibt, wo es trotzdem passiert :(

#17 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 11:43:57
von EagleClaw
tracer hat geschrieben:Starten darf man übrigens auch auf öffentlichen Plätzen
Hast dazu ne Quelle?
tracer hat geschrieben:und das Überfliegen von z.B,. privaten Äckern ist nicht verboten.
Du hast sogar Bergerecht in privatem Gelände. Nur für entstandene Flurschäden muss man halt haften.

#18 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 11:50:24
von A.Wolff
Luftverkehrsgesetz § 1 da steht das mit den 30 metern.

und das mit dem Starten auf öffentlichen Plätzen ist eigentlich nur mit Erlaubnis des Eigentümers möglich, sprich der Gemeinde/ Stadt

#19 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 11:51:18
von A.Wolff
hier mal ein link zum Luftverkehrsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

#20 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 11:56:40
von Bran
A.Wolff hat geschrieben:und das mit dem Starten auf öffentlichen Plätzen ist eigentlich nur mit Erlaubnis des Eigentümers möglich, sprich der Gemeinde/ Stadt
Ich meine die Argumentation war folgende:
- Auf öffentlichen Wegen (Straßen, Plätzen) darf allgemein jeder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen (im Sinne von Inlinern, Radfahren etc.)
- Modellflug zählt seit 2000-irgendwas als Freizeitbeschäftigung in eben diesem Sinne
-> jeder darf von einem öffentlichen (Feld-, Wander-, etc.)Weg aus starten

Alles natürlich noch in Übereinstimmung mit den sonst geltenden Luftfahrtgesetzen etc.

Nagelt mich aber bitte nicht drauf fest, habe hier im Büro auch grade keine Links parat. Wäre toll, wenn das jemand verifizieren könnte, so habs ich nämlich verstanden.

#21 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:01:01
von acanthurus
Bran hat geschrieben: Ich meine die Argumentation war folgende:
- Auf öffentlichen Wegen (Straßen, Plätzen) darf allgemein jeder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen (im Sinne von Inlinern, Radfahren etc.)
- Modellflug zählt seit 2000-irgendwas als Freizeitbeschäftigung in eben diesem Sinne
-> jeder darf von einem öffentlichen (Feld-, Wander-, etc.)Weg aus starten
Im Prinzip stimmt das so, jedoch ist die jeweilige Gemeindeordnung zu beachten, die im Besonderen regeln kann, was NICHT erlaubt ist.
(Ich meine mich düster zu erinnern dass z.B. in Hamburg die Parkfliegerei explizit ausgeschlossen wurde, aber WO hab ich das nur gelesen???)

gruß
andi

#22 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:01:57
von A.Wolff
Bran hat geschrieben:
A.Wolff hat geschrieben:und das mit dem Starten auf öffentlichen Plätzen ist eigentlich nur mit Erlaubnis des Eigentümers möglich, sprich der Gemeinde/ Stadt
Ich meine die Argumentation war folgende:
- Auf öffentlichen Wegen (Straßen, Plätzen) darf allgemein jeder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen (im Sinne von Inlinern, Radfahren etc.)
- Modellflug zählt seit 2000-irgendwas als Freizeitbeschäftigung in eben diesem Sinne
-> jeder darf von einem öffentlichen (Feld-, Wander-, etc.)Weg aus starten

Alles natürlich noch in Übereinstimmung mit den sonst geltenden Luftfahrtgesetzen etc.

Nagelt mich aber bitte nicht drauf fest, habe hier im Büro auch grade keine Links parat. Wäre toll, wenn das jemand verifizieren könnte, so habs ich nämlich verstanden.

Das mag sein aber als erstes greift hier das Luftfahrtgesetz

#23 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:06:51
von tracer
EagleClaw hat geschrieben:Hast dazu ne Quelle?
Im Nachbaruniversum gibt es nen Thread dazu (gab, closed)
http://www.rc-network.de/forum/showthre ... ungsschutz

Meine Lesart: Wo die Benutzung der Fläche nicht explizit verboten ist, kann Du nen PickNick machen, Drachen steigen lassen oder Flächen/Helis starten.

#24 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:08:24
von acanthurus
Flugmodelle "starten" nicht im lufrechtlichen Sinne, sie "steigen auf".
Man braucht also ggf. eine Aufstiegsgenehmigung, keine Starterlaubnis. LuftVG/LuftVO sehen aber (unter gewissen Bedingungen) den erlaubisfreien Aufstieg von Flugmodellen vor. Es gibt also keine generelle luftrechtliche Einschränkung, die den "Aufstieg" von Flugmodellen von öffentlichen Plätzen/Wegen explizit verbietet oder an eine luftrechtliche Erlaubnis knüpft. Es bleiben aber sämtliche anderen Vorsdchriften, Gesetze und Verordnungen (Ortsrecht, BImSchG etc.) zu beachten.

Vorsicht mit der 30m-Definition aus §1 _11 LuftVG. Das ist zwar eine einigermaßen SINNVOLLE Definition und wird nach meiner Erfahrung von vielen Regierungspräsidien für Flugmodelle auch angewandt, aber STRENG gesehen sind Flugmodelle schon unter §1 _ 9 OHNE Höhenlimits erfasst.
Es ist auf gar keinen Fall als Freibrief für das Rumdüsen unter 30m Höhe anzusehen!!!

*edit* der Tracer war fixer.

#25 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:10:38
von tracer
A.Wolff hat geschrieben:Luftverkehrsgesetz § 1 da steht das mit den 30 metern.
Für uns gilt aber sicher nicht Punkt 11, sonder wohl eher Punkt 9. Somit bewegen wir vollwertige Luftfahrzeuge.
Ergo greift die luftVG gesamtheitlich auch für uns.

#26 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:11:37
von echo.zulu
A.Wolff hat geschrieben:wie echo.zulu schon schrieb ist man verpflichtet eine Haftplichtversicherung für Modellflug zu haben da man sich sonst bei dem Betrieb von Flugmodellen die eine Aufstiegshöhe von mehr als 30 Metern erreichen können strafbar macht.
Das ist nur teilweise richtig. Im Gesetz steht das nirgendwo. Hier hat man sich die Arbeit ein wenig erleichtert um sich nicht auch noch um das ganze Spielzeug kümmern zu müssen.
Im Luftfahrtgesetz steht zwar in §1 (2) 11
"sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."
Da aber vorher unter 9. schon Flugmodelle genannt wurden, ist das eine Sache der Auslegung. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen.
tracer hat geschrieben:Starten darf man übrigens auch auf öffentlichen Plätzen, und das Überfliegen von z.B,. privaten Äckern ist nicht verboten.
Das stimmt so auch nicht. Denn wenn es sich bei dem öffentlichen Platz um eine Fläche handelt, auf der auch mit Personen zu rechnen ist oder er zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, würde das der Pflicht zur Gefahrenvermeidung widersprechen. Ich denke aber, dass das Starten von Wander- oder Feldwegen möglich sein sollte. Ist aber mit Kaft- oder Personenverkehr zu rechnen, so ist in meinen Augen eine zweite Person zur Absicherung unerlässlich.

#27 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:13:16
von frankyfly
IDU72 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass wir Wildfliegerpiloten uns vorher beim Eigentümer erkundigen, ob wir überhaupt fliegen dürfen.
das kommt darauf an wie man das betreibt Ich z.B. habe mehrere "feste" Stelen an denen ich fliege, vom Großteil habe ich die schriftliche Genemigung und vom Rest habe ich zumindest eine mündliche Genemigung. und auch mal in einer Karte nachgeschaut was mit dem Luftraum ist .

Wenn man Wildfliegen natürlich als "Ich fliege immer und überall wo ich gerade Lust habe" betreibt wird es Schwierig damit.

#28 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:17:53
von Sundog
IDU72 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass wir Wildfliegerpiloten uns vorher beim Eigentümer erkundigen, ob wir überhaupt fliegen dürfen.
ich hab mich auch für meine flugflächen entsprechend abgesichert.
der bauer hat uns schriftlich auf mehreren wiesen das fliegen erlaubt, somt ist dort kein problem zu erwarten, spaziergänger sind
dort weitläufig auch nicht zu sehen....

#29 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:29:17
von rex-freak
damals ist mir einer der Flugkollegen in München-Blumenau...beim Wildfliegen mit seinem T-Rex 500 aufs Autodach geknallt....versteuert.
Er bei DMO, ich bei DMFV.
Die DMO war damals ein wenig schwer zu erreichen, da es wohl ein Privatmann daheim regelt für die Versicherung.
Nach kurzer Zeit wurde aber alles geregelt! Also eigentlich doch recht unkompliziert.
Für mich gab es auch keine großen Nachfragen seitens der Versicherung...bis auf die natürlich übliche Schilderung des Sachverhaltes.

#30 Re: Modellflug - Versicherung. Zahlt sie wirklich?

Verfasst: 07.08.2012 12:36:47
von A.Wolff
Wie man hier aus den Beträgen erkennen kann ist das alles nicht so einfach zu überblicken, daher würde ich mich immer an die örtlichen Bestimmung und an die Gesetze halten dann sollte man immer auf sicheren Seite sein. Das mit dem ist ja ne Freizeitbeschäftigung usw. darauf würde ich nicht bestehen.