#16 Re: neuer volkssport im form???
Verfasst: 27.08.2012 23:09:10
tja, das dürfte rechtlich etwas diffiziel werden. Genau genommen tritt ein Kaufvertrag zu stande, wenn ein Interessant versichert, den Artikel zu kaufen. Damit ist er rechtlich gesehen auch zeitgleich in Abnahmeverzug. Allerdings ist es als Verkäufer auch nicht so leicht, denn wenn nach angemessen erscheinender Frist ( das sollte ggf. im Angebot stehen ) keine Zahlung erfolgt ist, muß man als Verkäufer den Käufer erstmal in Zahlungsverzug setzen - mit Fristsetzung.
Ich hab den Scheiß mit nem Ebay-Verkauf anderer Art durch, da wollte der Käufer nach 35 Monaten ( !! ) sein Geld zurück. Das ganze hat sich dann nochmal 14 Monaten hingezogen bis Gerichtstermin war. Von daher ist es bei nicht unbedingt hochpreisigen Artikeln m.E. sinnvoll, auf Zahlung binnen gewisser Frist zubestehen und wenn dann nix passiert ist an andere Interessierte verkaufen. Weiß gerade garbicht, ob diesbezüglich was in den NUB verankert ist, ansonsten wäre das ne Sache vom Betreiber sich da kundig zu machen, in wiefern er z.b. darin für die Nutzung des Verkaufsportal eine direkte Abwicklung der Zahlung bei Kauf vorschreiben kann.
Ach ja : zu obiger Schilderung gilt natürlich, das ich kein Rechtsberater bin - das ist lediglich eine Schilderung aus eigener Erfahrtung, die im Einzelfall auf rechtlich anderen Füßen stehen kann, das kann letztlich nur ein Fachanwalt genau sagen.
Ich hab den Scheiß mit nem Ebay-Verkauf anderer Art durch, da wollte der Käufer nach 35 Monaten ( !! ) sein Geld zurück. Das ganze hat sich dann nochmal 14 Monaten hingezogen bis Gerichtstermin war. Von daher ist es bei nicht unbedingt hochpreisigen Artikeln m.E. sinnvoll, auf Zahlung binnen gewisser Frist zubestehen und wenn dann nix passiert ist an andere Interessierte verkaufen. Weiß gerade garbicht, ob diesbezüglich was in den NUB verankert ist, ansonsten wäre das ne Sache vom Betreiber sich da kundig zu machen, in wiefern er z.b. darin für die Nutzung des Verkaufsportal eine direkte Abwicklung der Zahlung bei Kauf vorschreiben kann.
Ach ja : zu obiger Schilderung gilt natürlich, das ich kein Rechtsberater bin - das ist lediglich eine Schilderung aus eigener Erfahrtung, die im Einzelfall auf rechtlich anderen Füßen stehen kann, das kann letztlich nur ein Fachanwalt genau sagen.