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#16 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 05.11.2012 22:20:54
von mic1209
Justusl hat geschrieben:@mic1209
Das mit einer entsprechende Rubrik ist vielleicht keine sooo schlechte Idee. Das Thema betrifft nun mal alle Heliflieger und wenn ich mir angucke, für was es alles Rubriken gibt.... Wie in vielen anderen Seiten und Foren doch auch, so löst ein allgemeiner Hinweis in dieser Rubrik -dass es sich nicht im Rechtsberatung handelt, sondern alle Beteiligten "nur diskutieren" und keine Haftung übernommen wird- das Problem.
Natürlich stehe ich dafür gerade, was ich hier schreibe. Ich mache das Ganze hier ja nur, weil ich eben so viele und grundlegend falsche Aussagen gefunden habe. Da wird ein Thread gelesen, in dem sich eine juristische Aussage versteckt und diese wird dann für rechtlich wasserdicht gehalten. Mein Lieblingsbeispiel ist das Thema "Garantie/Gewährleistung" bei Gebrauchtkauf

Da wird in den Foren alles vertreten, von gibt es immer bis gibt es nie. Besser ist es dann, du hast eine kleine Rubrik, wo alle diskutieren können und eine Übersicht über den Diskussionstand ist. Ich glaube, dass der einzelne Helianfänger wesentlich besser geschützt wird, wenn er sieht, was alles so zu dem Thema geschrieben wird statt es nur als "Beiwerk" in einem Post zu lesen.
Ich denke, wir werden das Im Team mal besprechen.
Natürlich freuen wir uns über Dein Fachwissen, egal in welcher Rubrik.
Justusl hat geschrieben:Aber bitte! verstehe das jetzt hier nicht als Werbung in eigener Sache.
Daran hatte ich nun wirklich gedacht!
Ich weiß, dass Du das gerne machst und uns -den Usern- damit helfen möchtest.
#17 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 05.11.2012 23:44:49
von gecko03
um es kurz zu machen
Top, Daumen hoch

#18 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 05.11.2012 23:59:31
von tracer
Justusl hat geschrieben:Das mit einer entsprechende Rubrik ist vielleicht keine sooo schlechte Idee.
Sorry, kann ich leider nicht mitzeichnen.
Ein Thread, in dem Privatleute sich austauschen, und ihren Sachstand teilen, ist völlig OK.
Eine Rubrik, wo Dritte dann meinen könnten, effektive Rechtsberatung zu bekommen, kann und darf ich gar nicht stellen.
IANAL. TINLA.
Das ist nicht mein Geschäft, und das Risiko, was falsches als richtig zu postulieren gehe ich nicht ein. (Ich = der, der im Impressum steht.)
Traut sich das einer zu, kann er gerne auf blogspot eine Seite aufmachen, die wie verlinken. Mehr, bitte, hier nicht.
#19 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 08:47:59
von acanthurus
Danke fürs Zusammenschreiben. Was mir noch fehlt, das ist die DEFINITION eines Flugplatzes, denn da gibt es unterschiedliche Interpretationen.
z.b. ob eine als permanenter UL-Sonderlandeplatz genutzte Wiese ein Flugplatz ist (JA, das ist sie). Leider gehen die RPs da nicht unbedingt einheitliche Infos/Ansichten raus.
Falls nicht schon bekannt sollte man sich das Ganze auch mal in dem Artikel
Modellflug und Luftrecht auf RCN zu Gemüte führen.
Ich habe für meine Platzsituation diesen sehr gut gemachten Artikel hergenommen und mit den lokalen Platzgegebenheiten ausstaffiert - z.B. eine Auszug aus Google Earth mit den eingezeichneten 1,5km-Abstandskreisen von Wohngebieten und dem örtlichen Ultraleicht-Gelände, sowie einem Auszug aus der ICAO-Karte wg. Kontrollzonen und Flughöhen.
Aber wie ja schon von Justus klargemacht, das Luftrecht allein macht uns nicht rechtssicher.
gruß
andi
#20 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 08:53:22
von jbartels
Justusl hat geschrieben:
1) Grundsatz
Häufig lese ich, dass das Modellfliegen ohnehin nur mit Genehmigung erlaubt sei. Da wird dann von „Erlaubnisgenehmigung“ gesprochen etc...
Kurz gesagt: Das ist alles Müll! Vergesst es bitte.
Der Umkehrschluss aus § 16 LuftVO sagt aus, dass die Nutzung des Luftraums frei ist, damit auch der Modellflug….solange eine Zustimmung des (privaten) Grundstückseigentümers vorliegt (§ 25 LuftVG) und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Es gilt also: Alles ist erlaubt…solange es nicht ausdrücklich verboten ist.
Hallo,
was denn nun:
Justusl hat geschrieben:solange eine Zustimmung des (privaten) Grundstückseigentümers vorliegt (§ 25 LuftVG)
das bedeutet für mich ganz klar es es erst einmal verboten ist bis ich die "zustimmung" habe

(rechtssicher also schriftlich)
MfG Joachim

#21 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 09:20:04
von QuackdB
jbartels hat geschrieben:
Hallo,
was denn nun:
Justusl hat geschrieben:solange eine Zustimmung des (privaten) Grundstückseigentümers vorliegt (§ 25 LuftVG)
das bedeutet für mich ganz klar es es erst einmal verboten ist bis ich die "zustimmung" habe

(rechtssicher also schriftlich)
MfG Joachim

Die Frage die saich mir imemr Stellt ist wie es sich mit öffentlichen Straßen verhält. Ich fliege immer von einem aspahltierten "Feldweg", der aber eine Straßenbezeichnung hat. Ist also eine größere Straße mitten durch die Felder. Ganz sicher bin ich mir aber auch nicht, ob ich von dort fliegen darf. Bisher konnte mri aber auch niemand sicher sagen ob das ok ist oder nicht.

#22 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 09:46:56
von Bran
Alles ohne Gewähr, aber:
Die Ausübung von Freizeitaktivitäten ist auf öffentlichem Grund erlaubt (Stichwort: Spazieren, Radfahren, Fußball im Park etc.). Modellflug ist eine Freizeitbeschäftigung, also (so hab ich das verstanden) darf man von dort fliegen. Der Überflug von Privatbesitz ist erlaubt solange keine Gefahr... und so weiter (Außnahmen natürlich Naturschutzgebiete etc.)
#23 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 09:50:44
von acanthurus
Eine gute Richtlinie, wenn auch kein rechtssicheres Verfahren, ist es, nur solche Straßen mitzubenutzen welche nicht für den Allgemeinverkehr freigegeben sind - also nur für landwirtschaftlichen Verkehr o.Ä.
Da hat man allerdings wieder das Problem, dort legal hinzufahren.
Auf einer normal befahrbaren Straße zu fliegen halte ich für ne recht heiße Nummer; das würde ich nicht machen.
Was wirklich an Freizeitausübung/Sport auf den Straßen erlaubt ist und was nicht, da hat prinzipiell die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden (sofern es sich nicht um Landes- oder Bundesstraßen handelt, was eh ein NoGo wäre). Das ist lokal recht unterschiedlich in der praktischen handhabung. Ggf. also mal beim Rathaus anfragen.
Wichtig ist dabei die von dir auszuübenden Verkehrssicherungspflicht. Wenn du die Straße zeitweise blockierst, ohne dabei den Verkehr beobachten und entsprechend handeln zu können (sprich: deinen ausdrehenden Heli aus dem Weg zu tragen, bevor jemand in die Eisen steigen muss), dann kannste das vergessen.
gruß
andi
#24 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 10:02:39
von jbartels
Hallo,
hat er ja eindeutig aus den gesetzten übertragen.
hast du zustimmung vom eigentümer der strasse / weg ist ein punkt ausgeräumt, wenn es öffendlich strasse ist wird es in der zustimmung bestimmt auflagen zur sicherung des bereiches geben
(wobei ich nicht glaube das da einer die zustimmung für gibt)
MfG Joachim
@bran: im beitrag 1 hier steht ja klar das du zustimmung haben must.
#25 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 10:10:39
von the-fallen
Für nicht-öffentliche Strassen ("Feldwege") kann man sich bei der Gemeinde eine Einfahrts- und Parkgenehmigung holen. Denn diese "Feldwege" sind meistens NICHT Eigentum des Bauerns, dem die Felder links und rechts davon gehören.
Wenn du also z.B. beim Bauern auf seinem Feld fliegen möchtest (und er dir das erlaubt), dazu aber eben einen solchen "Feldweg" nutzen musst, kannst du die Erlaubnis einfach beantragen. Kostet eine kleine Verwaltungsgebür, aber die ist meist nicht teurer als drei mal Ordnungsamt-Strafe. So ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes -hat er erst einmal mitbekommen dass auf dem selben Feldweg öfters "Kunden stehen - kommt nämlich besonders zufällig oft dort vorbei

#26 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 10:18:57
von QuackdB
So wie immer bei diesen Themen, 4 Leute 5 Meinungen
In meinem konkreten Fall handelt es sich um eine "Straße" auf der jede Stunde mal 1 Auto/Traktor vorbei kommt. Die Straße geht ca. 1-2 km nur geradeaus, d. h. ich schau vor Start/Landung einmal in beide Richtung und wenns frei ist wird halt gestartet/gelandet. Beim Fliegen stehe ich sowie mein Auto auf dem Seitenstreifen so das ich niemandem im Weg stehe. Ob das ganze jetzt erlaubt ist weiß ich wie gesagt nicht, aber das Problem ist halt an diese Infos zu kommen. In Foren kommt dann imemr wieder mein einleitender Satz zum tragen

#27 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 10:54:59
von acanthurus
Dann scheint das ja zu passen.
ich starte/lande gelegentlich auf einer (gesperrten) Strasse, die auch von dem einen oder anderen Spaziergänger und diversen illegalen Abkürzern mit dem KFZ benutzt wird. Dort habe ich aber jederzeit die Möglichkeit einer (schadfreien) Außenlandung, falls sich mal ein paar Spaziergänger schwätzchenhaltend länger auf meinem Runway rumtreiben. Da gabs in den letzten 7 Jahren noch nie Probleme oder (begründete) Meckerei.
gruß
andi
#28 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 10:59:31
von QuackdB
Eben, ICH sehe das auch so, ist die Frage wie die Versicherung, denn das ist meine Sorge dabei, das ganze in einem Schadensfall sieht. Für mich ist das nach meinem Empfinden eine sichere Sache und nicht fahrlässig.
#29 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 12:43:32
von tracer
QuackdB hat geschrieben:Eben, ICH sehe das auch so, ist die Frage wie die Versicherung, denn das ist meine Sorge dabei, das ganze in einem Schadensfall sieht. Für mich ist das nach meinem Empfinden eine sichere Sache und nicht fahrlässig.
In einem ähnlichem Thread wurde in so einem Zusammenhang die "Kausalität" eingeworfen, sprich, so habe ich das als Laie verstanden, die Versicherung zahlt (natürlich, weil Haftpflicht, aber kann/wird Dich auch nicht in Regress nehmen können), weil der Unfall auch passiert wäre, wenn das Starten dort legal wäre.
#30 Re: Heli und die Behörden
Verfasst: 06.11.2012 12:54:57
von jbartels
QuackdB hat geschrieben:Eben, ICH sehe das auch so, ist die Frage wie die Versicherung, denn das ist meine Sorge dabei, das ganze in einem Schadensfall sieht. Für mich ist das nach meinem Empfinden eine sichere Sache und nicht fahrlässig.
Hallo,
bei der DMO steht klar in der versicherungsbediengungen das mann die zustimmung vom eigentümer braucht.
also strasse ohne genehmigung kein versicherungsschutz. und da ohne versicherungschutz auch kein fliegen erlaubt ist halt wieder zustimmung.
wobei auch wenn das nicht in bedingungen so genau steht wird sich die versicherung versuchen darauf zu berufen das du ja dort nicht fliegen durftest weil du keine beweisbare zustimmung hast und damit gegen geltendes recht verstossen hast
MfG Joachim
@tracer: so könnte mann versuchen zu argumentieren wenn mann die rechtschutzversicherung dazu überreden kann die kosten dafür zu übernehmen.
aber da kommt dann wieder das: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand"