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#16 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 13:50:33
von helihopper
Ich bin kein Anwalt.
Aber so war die Auskunft, die ich vor einigen Jahren zu dem Thema bekommen habe.
Erscheint mir auch schlüssig.
Wo beginnt geschäftlicher Verkehr? Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Mir selbst ist das Thema zu heikel. Ich mache keine Brausewerbung und werde mich in keinster Weise angreifbar machen. Selbst, wenn die zu Unrecht abmahnen sollten. Der Ärger, bis die Sache aus der Welt ist, ist annähernd der Gleiche.
Harald
#17 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 14:16:59
von Juky
helihopper hat geschrieben:
Wo beginnt geschäftlicher Verkehr?
Es muß jedenfalls schon Richtung wirtschaftlicher Tätigkeit gehen, wozu so ein Privatvergnügen sicher nicht gehören kann.
Ob RB nicht dennoch Ärger macht und es einem den Ärger wert ist, steht auf einem anderen Blatt- aber zu einem "Nein"
gehört in solch einem Fall zumindest eine rechtliche Grundlage, die das Markenrecht eben nicht hergibt.
Die Haltung und den Versuch seitens RB die Marke in dieser Form abzugrenzen kann ich sehr gut nachvollziehen und um
so besser für die Firma, wenn es auf so einfachem Wege möglich ist

#18 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 20:16:12
von baumi77
Das Argument, Red Bull will nicht das in der Zeitung steht .... sollte RB aber relativ betrachten. Wenn z.B auf der Airpower was passiert stehen sie auf der Titelseite! Außerdem wo ist der Unterschied, wenn ein Red Bull Heli mit Lizenzvereinbarung des Händlers einen Schaden verursacht zu einem Heli ohne Lizenz?
#19 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 20:21:18
von helihopper
Juky hat geschrieben:
Es muß jedenfalls schon Richtung wirtschaftlicher Tätigkeit gehen, wozu so ein Privatvergnügen sicher nicht gehören kann.
Frage nicht beantwortet:
Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Egal.
Der Kleberabfüller ist eh keine Option. Wobei ich einige Sachen ganz gut finde. Hangar 7 und 8, Flugstaffeln.
Aber das ist kein Muss. Die F1 Teams sind bei mir eh abgeschrieben.
Harald
#20 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 21:24:44
von Groucho
Juky hat geschrieben:Denke ich nicht: Solange der öffentliche Auftritt nicht einem Geschäftsinteresse dient, greift das Markenrecht immer noch nicht-
es steht im $14 in jedem Absatz explizit "im geschäftlichen Verkehr"- heißt aber auch, daß man beim Verkauf seines Modells schon
aufpassen muß.
Edit: Ein Fotograf muß allerdings schon aufpassen, soweit er die Bilder zum Verkauf stellt.
Das ist zu kurz gedacht.
RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
Jegliche Verwendung, Reproduktion und Verbreitung der Logos ist somit ausschließlich nur mit Genehmigung von RB möglich und das steht so auch in vielen Quellen als lizenzvereinbarung, von denen man Marketingmaterialien herunterladen kann.
Das hat nichts mit gewerbsmäßig oder nicht zu tun.
Der private Verkauf des Helis ist übrigens kein gewerbsmäßiger Vorgang.
#21 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 22:19:21
von DerMitDenZweiLinkenHänden
RB hat die Marke geschützt und (vermutlich) auch das Design als Geschmacksmuster festgelegt.
IANAL, daher meine Frage: gründet sich diese Genehmigungspflicht auf die geschützte Marke oder das Geschmacksmuster?
Kurt
#22 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 22:32:55
von Kupfer
erich hat geschrieben:Wenn welteit abertausende Modellbauer mit Ihren Modell herumfliegen und fahren und dann noch gratis Werbung für ein Produkt machen - was besseres kann mir als Hersteller gar nicht passieren.
Redbull ist halt einfach nicht drauf angewiesen. Ein kleines neu gegründetes Unternehmen ist über -fast- jede Werbung froh, aber Redbull kennt ja jeder,
ich glaube die verfolgen eher das Ziel das Image noch aufzupolieren bzw. ein gutes zu behalten und nicht den Bekanntheitsgrad zu erhöhen
Ich mag die Brühe nicht wirklich und gesund ists auch nicht gerade, aber wie schon geschrieben:
tracer hat geschrieben:...das Engagement (natürlich ist das auch Werbung) in der Fliegerszene ist auch nicht zu verachten.
Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren

), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...
Lg. Jürgen
#23 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 03.07.2013 23:37:51
von bzfrank
Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren

), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...
Halte ich für ein Gerücht. Es wäre weniger aber vermutlich besser.
Fahr mal nach England auf einen Flugtag, z.b. Duxford. Da fehlt die Brause wirklich nicht.
Ich persönlich halte soviel Abstand von dem Laden und seinen Produkten wie es nur geht. Den einzigen Aufkleber den ich hatte, habe ich rituell verbrannt.

#24 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 00:10:59
von Crizz
Ich weiß gar nicht, was man über sowas derart ein Faß aufmachen muß.
- Jemand hat das recht an einer Marke.
- Der Markenrechtsinhaber entscheidet alleine über Genehmigungen zur Nutzung
- Ich frage freundlich an, es gibt ein "NEIN" als Antwort
Wo ist das Problem, bitte ???
Kann oder will man nicht akzeptieren, das jemand seine Recht schütze läßt und darüber frei verfügt ?
Ich bin beileibe nicht "Pro-RB" eingestellt, ich mag das Zeug absolut nicht, und vor allem zu dem total überzogenen Abzocker-Preis. Aber das ist meine persönliche Einstellung zum Produkt, unabhängig vom Label oder Design oder schutzfähigen Rechten.
Wenn der Rechteinhaber die Nutzung versagt, akzeptiere ich das - basta ! Dann überlege ich mir was anderes, was nicht in Widerspruch zu bestehenden Rechten steht, und fertig. Es gibt m.E. überhaupt keinen Grund, sowas im Web in irgeneiner Form breitzutreten, nur weil man nicht das erreicht hat, was man angestrebt hat. So ist das Leben : es gibt Siege, es gibt Niederlagen. Wenn ich mit Niederlagen nicht leben kann und ständig Siege erwarte, mache ich was falsch - und sollte gleich das kämpfen sein lassen, denn es kann nur unbefriedigene Ergebnisse auf Dauer mit sich ziehen.
Sorry für meine etwas direkte Art, aber manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln ob der augenscheinlichen Mind-Brain-Dissoziaton unter eklatanter Ignoranz bestehender Gesetze. ( "Will-Nicht-Syndrom" )
#25 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 07:57:56
von Juky
helihopper hat geschrieben:
Frage nicht beantwortet:
Eigener geschäftlicher Verkehr, oder im Rahmen eines geschäftlichen Verkehrs Dritter (sprich auf einer öffentlichen Veranstaltung)?
Natürlich nur der geschäftliche Verkehr, an dem Du teilnimmst- das sollte eigentlich einleuchten.
unter eklatanter Ignoranz bestehender Gesetze.
Das ist der Punkt: Laut Titel geht es um "Markenrechtsverletzung" und die kann man bei privater Nutzung nicht verletzen, Punkt.
Ob man Urheberrechte etc. verletzt ist ja ein ganz anderes Thema und vllt. kann auf dieser Grundlage bspw. die Nutzung untersagt werden.
Das "Nein" sollte man letztlich schon hinnehmen, weil sich der Ärger nicht lohnt und es whrs. nicht ganz einfach ist die rechtliche Lage
über das Markenrecht hinaus rechtssicher zu beantworten.
Nur ganz so einfach wie RB es sich ggü. Privatleuten da macht, ist es nicht- und es ist nicht alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist

#26 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 08:19:38
von Pingu
Juky hat geschrieben:Das ist der Punkt: Laut Titel geht es um "Markenrechtsverletzung" und die kann man bei privater Nutzung nicht verletzen, Punkt.
Das würde bedeuten, dass der TE durchaus seinen Heli im RB-Design gestalten darf, und die Auskunft von RB zwar ein "Wir wollen das ganz und gar nicht" klar zum Ausdruck bringt, dies dennoch einer rechtlichen Bindungswirkung entbehrt und als Wunsch verbleibt. Wenn also kleine Kinder im Kindergarten eine Nivea-Dose abmalen, dann scheint das ebenso wenig der Zustimmung von Nivea zu bedürfen, als wenn der TE in seinem Hobbykeller einen farbigen Bullen auf seinen rot-blauen Heli ohne Erlaubnis von RB malt. Richtig?
#27 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 08:52:43
von Kupfer
bzfrank hat geschrieben:Ohne RedBull kein X-Alps, kein Stratos, kein X-Fighters(ist ja auch mehr fliegen als fahren

), kein Air-Race und evtl. auch keine Airpower...
Halte ich für ein Gerücht. Es wäre weniger aber vermutlich besser.
Abgesehen von der Airpower wo ich auch "evtl." geschrieben habe, ist RedBull mWn. der alleinige Veranstalter und ohne Gastgeber keine Party

Also was soll da ein "Gerücht" sein...?
#28 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 09:55:07
von Juky
Pingu hat geschrieben:dies dennoch einer rechtlichen Bindungswirkung entbehrt und als Wunsch verbleibt. (...)Richtig?
Nicht ganz bzw. nicht unbedingt- wie gesagt: Dies gilt bezüglich Markenrecht- bin kein Anwalt und würde mich nicht
aus dem Fenster lehnen, was andere Anspruchsgrundlagen angeht!
Aber Titel und Frage im Startbeitrag war "wo beginnt die Markenrechtsverletzung überhaupt".
Ein Polizist kann bei Geschwindigkeitsübertretung das Bußgeld auch nicht mit 'Falsch parken' begründen- heißt aber
nicht, daß Du deshalb ohne Zahlung davon kommst

#29 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 15:29:21
von bzfrank
Kupfer hat geschrieben:
Abgesehen von der Airpower wo ich auch "evtl." geschrieben habe, ist RedBull mWn. der alleinige Veranstalter und ohne Gastgeber keine Party

Also was soll da ein "Gerücht" sein...?
Das Gerücht ist das es ohne RB gar keine solchen Veranstaltungen mehr gäbe. Airshows fanden früher auch ohne RB statt (und tun dies in anderen Ländern auch).
#30 Re: Markenrechtsverletzung RB
Verfasst: 04.07.2013 16:03:34
von Zock
Crizz hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, was man über sowas derart ein Faß aufmachen muß.
- Jemand hat das recht an einer Marke.
- Der Markenrechtsinhaber entscheidet alleine über Genehmigungen zur Nutzung
- Ich frage freundlich an, es gibt ein "NEIN" als Antwort
Wo ist das Problem, bitte ???
Seh ich auch so. Die wollen das einfach nicht und das muss man akzeptieren und sich zufrieden geben.
Außerdem war deren Antwort auch nicht unhöflich, sondern sachlich und bestimmt.
Ich kann schon nachvollziehen, dass die anfragende Person eventuell persönlich beleidigt ist.
Aber diese Absage war niemals persönlich, sondern auf Grund von Firmeninteressen.