Zu den bisher genannten Versicherungsbedingungen gibt es noch eine Alternative (siehe untenstehende Auszüge:
Link:
http://www.mfsd.de/mitgliedschaft/mitgl ... _index.htm
1) MFSD- Mitgliedschaft– Grundbeitrag
In den nachstehenden Mitgliedsbeiträgen ist eingeschlossen:
MFSD- Jahres-Mitgliedschaft*) , Halterhaftpflichtversicherung (gemäß Versicherungsbedingungen) mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR für alle Flugmodelle (inklusiv Turbinen- und Düsenantrieb) und für Lenkdrachen bis zu einer Startmasse von 50 kg, sowie Raketenmodelle mit Treibsätzen bis maximal 20 Gramm. Geltungsbereich weltweit, ohne USA. Für Mitgliedsvereine mit mindestens 7 Mitgliedern ist die Vereins- und Geländehalterhaftpflicht eingeschlossen. Die MFSD- Mitgliedschaft verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht bis zum 31.Oktober schriftlich gekündigt wird. Für die weiteren Jahre gelten die Beitragssätze der dann gültigen Beitragsordnung
a) Erwachsene, ab 21 Jahre: 44,00 EUR
b) Jugendliche, ab 14 Jahre: 27,00 EUR
c) Jugendliche, bis 14 Jahre: 18,00 EUR
*) Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Im Eintrittsjahr gilt der Jahresbeitrag für das Rumpfjahr. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
2) Modellflug-Halter-Haftpflichtversicherung
a) Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flugmodellen bis zu einem Höchstgewicht von 50 kg, optional mit Zusatzprämie bis 150 kg. Mitversichert sind Raketenflugmodelle mit einer Treibmasse bis zu 20 g, optional mit Zusatzprämie auch mit einer Treibmasse über 20 g bis zu 50 g.
b) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Bedienung der zum Flugmodell gehörenden Fernsteuerungsanlage durch alle berechtigten Personen.
c) Die Versicherung gilt auf allen auf allen Geländen. Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz nur, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Hoffe es hilft den ein oder anderen weiter.
Liebe Grüße
Martin