Zugegeben Jürgen,
der von Dir eingefügte Link hat Gewicht. Die Frage ist, ob dort auch nur interpretiert wurde oder fundiert recherchiert
Sehen wir es einmal pragmatisch:
1.)
Generell ist das deutsche Rechtssystem so aufgebaut, daß überall dort, wo eine Versicherungspflicht besteht, ein "in den Verkehr bringen" und ein "in Betrieb nehmen" ohne den Nachweis einer bestehenden Versicherung ert gar nicht möglich ist. Beispiele hierfür sind die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder eines Luftfahrzeuges beim Bundesluftfahrtamt. Bei Flugmodellen gibt es noch nichteinmal einen Hinweis!
2.)
Überall dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird in Deutschland von den Behörden kontrolliert, verfolgt und ggf. geahndet. Führerscheinpflicht, Anschnallpflicht, Steuerpflicht, Maulkorbpflicht..., um nur einige Beispiele zu nennen. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Betreiben eines Flugmodelles ohne bestehende Versicherung geahndet wurde - warum wohl nicht? Wer überhaupt schon einmal auf bestehenden Versicherungsschutz kontrolliert wurde, bitte melden !!!
3.)
Über eines sind wir uns einig: Zwischen einem 300g Slowflyer und einem 4kg Verbrennerheli wird gesetzlich nicht unterschieden. Beides sind Flugmodelle, welche im öffentlichen Luftraum verkehren. Eure Interpretation als richtig unterstellt, würde das Szenario wie folgt aussehen: Der Vater betritt mit seinem Sohn den Modellbauladen und fragt nach einem einfachen Styromodell für ca. 20,- Eur. Daraufhin der Verkäufer: "Haben wir, aber bitte bedenken Sie, daß Sie für den Betrieb dieses Modelles eine jähliche Versicherungsprämie in Höhe von ca. 70,- Eur zu entrichten haben." Vater und Sohn verlassen kopfschüttelnd den Laden. Eure Interpretation als richtig unterstellt, wäre die Modellbaubranche ernsthaft gefährdet.
4.)
Entscheidend ist im Zweifelsfalle nicht das was im Gesetz steht, sondern das was der Richter sagt. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß nicht der Gesetzestext, sondern dessen Auslegung und praktische Anwendung von Bedeutung ist. Und nur darum geht es hier für uns Modellflieger. Wie müssen wir uns verhalten und mit welchen Konsequenzen haben wir im Zweifelsfalle zu rechnen ?
5.)
Möchte ich nocheinmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich eine entsprechende Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen abgeschlossen habe und dies jedem Modellflieger auch wärmstens empfehle.
6.)
Habe ich mich heute Morgen mit der Abteilung "Luftpool" einer namhaften deutschen Versicherung in Verbindung gesetzt. Zur Erklärung: Das Luffahrtrisiko wird generell nicht von einem Versicherer alleine getragen. Die Versicherungen haben sich zu einem "Luftpool" zusammengeschlossen. Stürzt eine 747 ab, so trifft das nicht einen Versicherer alleine, sondern alle am "Luftpool" beteiligten Versicherungen tragen den Schaden gemeinsam.
In der Abteilung "Luftpool" der von mir kontaktierten Versicherungsgesellschaft war von einer generellen Versicherungspflicht für Flugmodelle nichts bekannt. Gesetze werden dort aber auch nicht gemacht. Gem. Mitteilung des Bundesluftfahrtamtes (Auskunft der Abteilung "Luftpool") wird zumindest bis zum 01.01.2007 das Thema "Versicherungspflicht für Flugmodelle" keines sein, da wohl dort auch die Problematik der Flugmodellgewichte (siehe Pkt.3.) erkannt wurde. Bis dorthin sollen neue, ergänzende Bestimmungen erlassen werden.
7.)
Werde ich mich an dieser Stelle aus der Diskussion ausklinken, da sie absehbar zu nichts führt. Schade finde ich, daß für die Allgemeinheit das unangenehme Gefühl der Ungewissheit zurückbleibt.
Letztendlich wird wahrscheinlich das Wort des Herrn RA. Sonnenschein für alle Gesetz sein
Die Frage bleibt, woher dieser seine Info`s bezieht.