Seite 3 von 4
#31
Verfasst: 12.08.2007 19:53:25
von JMalberg
Ätsch Harald hat es verraten!
Nee, ist schon klar, dass der Beitrag von "diesem Spezialisten" so alt ist, aber Unsinn bleibt Unsinn und gehört korrigiert.
Mir ging es auch darum, klar zustellen dass die Schutzgebiete bundesweit von uns nicht anzurühren sind.
#32
Verfasst: 12.08.2007 21:20:32
von Groucho
JMalberg hat geschrieben:
Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Juristisch befindet sich fremdes Eigentum ohne sein Zutun auf seinem Grund und er muss es aushändigen, wobei er ggf. einen Schadenersatz fordern kann. Eine Erlaubnis zum Betreten wird nicht impliziert.
Oliver
#33
Verfasst: 12.08.2007 21:26:50
von Groucho
HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat!
Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr, sprich die Ausnahmen für Luftfahrzeuge unter 5000g sind weggefallen.
Alle Helicopter sind versicherungspflichtig.
Oliver
#34
Verfasst: 12.08.2007 21:33:04
von helihopper
Groucho hat geschrieben:
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Falsche Argumentationskette.
Es geht darum den Grundstückseigentümer vor brennenden LiPos ausgelaufenen Schadstoffen etc. zu bewahren. Da muss und darf man sofort handeln (Vermeidung einer Schadensmehrung / Verböserung)

.
Cu
Harald
#35
Verfasst: 12.08.2007 21:35:52
von Groucho
helihopper hat geschrieben:Groucho hat geschrieben:
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Falsche Argumentationskette.
Es geht darum den Grundstückseigentümer vor brennenden LiPos ausgelaufenen Schadstoffen etc. zu bewahren. Da muss und darf man sofort handeln (Vermeidung einer Schadensmehrung / Verböserung)

.
Ich fürchte, wenn Du ihm damit kommst, wird er erst mal die Jungs im grünen Wagen holen und die werden dir erstmal blöde Fragen stellen, warum du mit Schadstoffen beladen über fremden Grundstücken unterwegs bist
Von einem Einsatz der roten Jungs mit dem Chemiemobil ganz zu schweigen
Oliver
#36
Verfasst: 12.08.2007 21:37:27
von helihopper

Es geht darum das Eindringen zu rechtfertigen. Und dass Sprit, oder LiPos schadstoffbelastet sind steht wohl ausser Frage.
Cu
Harald
#37
Verfasst: 12.08.2007 21:49:23
von Groucho
helihopper hat geschrieben:
Es geht darum das Eindringen zu rechtfertigen. Und dass Sprit, oder LiPos schadstoffbelastet sind steht wohl ausser Frage.
Ja, und wenn er entsprechend bös drauf ist, gibt es neben der Anzeige wegen Landfriedensbruch auch eine wegen Umweltverschmutzung und Sachbeschädigung.
Wenn mein Fussball die Fensterscheibe vom Nachbarn zerdeppert und das Aquarium vom Goldfisch gleich mit, darf ich trotzdem nicht heldenhaft durch das Loch steigen, um die Mieze daran zu hindern, eine Fischmahlzeit zu geniessen.
Ohne Erlaubnis, kein Betreten. Wenn akute Gefahr herrscht und kein Eigentümer in Sicht, müsste ich streng genommen die Behörden einschalten.
Oliver
#38
Verfasst: 12.08.2007 21:55:50
von Crizz
ähm..... es gibt da ne Ausnahme. Die nennt sich "Gefahr in Verzug". Aber davon sprechen wir hier nicht, das sind Situationen in denen Leib und Leben Dritter im Vordergrund steht.
#39
Verfasst: 12.08.2007 22:48:08
von thrillhouse
Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Stop Halt Moment.
Eine Wiese die nicht befriedet sprich eingezäunt ist darf ich betreten. Das ist kein Hausfriedensbruch oder was auch immer.
#40
Verfasst: 12.08.2007 23:26:09
von Blade
Im BGB gibt es spezielle Bienenparagraphen. Nach § 962 darf ein Imker, der seinen Bienenschwarm verfolgt, jedes Grundstück betreten.
Dies hat seinen Sinn darin, das weiterer Schaden vermieden werden soll.
§ 962 BGB
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Es wäre also vorteilhaft, wenn wir unsere Helis gelb-schwarz lackieren.
Und ernsthaft:
Es ist natürlich nicht 1:1 übertragbar. Aber dies und andere §§ die mit Schadensbegrenzung zu tun haben, sollte schon klarmachen, das man als Pilot eines abgestürzten Helis in einer ähnlichen Lage sein könnte.
Auslaufender Treibstoff oder Lithium können Gelände verseuchen. Selbst wenn der Heli auf einem Feld runterkam und der zugehörige Hof nur 500m weit weg ist. Bis man die "Erlaubnis" geholt hätte, wäre es oft zu spät.
Allerdings betritt man das Gelände dann auch auf eigene Gefahr und darf sich nicht über liebestolle Stiere oder Ziegen wundern. Gänse und Schwäne können auch echt unangenehm werden!
Und siehe oben:
Wer beim drüber steigen z.b. nen Zaun beschädigt, oder sonstwelche Schäden entstanden sind, so steht man natürlich dafür grade.
#41
Verfasst: 12.08.2007 23:53:40
von peter.stegemann
Groucho hat geschrieben:HeaDd hat geschrieben:flugmodelle, oder "slowflyer" (wie sie in den agbs beschrieben werden) bis 1000g benötigen KEINE zusatzversicherung! darunter zählen auch hubschrauber bis 1000g!
ich habe persönlich mit herrn eckert gesprochen, der mir das ganze ausführlich erklärt hat!

Dann ist Herr Eckert wohl nicht mehr auf dem Laufenden.
Weniger schaeumen und mehr lesen! Das es bei der Aussage ausschliesslich um die DMFV-Versicherung ging, wuerde schon vor 9 Monaten in den Antworten erklaert!
#42
Verfasst: 13.08.2007 02:17:09
von BluetriX
Blade hat geschrieben:
Es wäre also vorteilhaft, wenn wir unsere Helis gelb-schwarz lackieren.
Ich sag nur:
Honey Bee King V2
Damit hast du deine Biene ^^
Gruß BluetriX
#43
Verfasst: 13.08.2007 11:01:48
von JMalberg
Groucho hat geschrieben:JMalberg hat geschrieben:Betreten von Eigentum um die Überreste vom Heli einzusammeln kann dir niemand verbieten. Die Reste sind ja auch dein Eigentum.
Das Gerücht hält sich hartnäckig ist aber falsch. Das Betreten fremden Eigentums ohne Genehmigung ist Landfriedensbruch ohne wenn und aber.
Wenn mein Fussball im Nachbargarten liegt, darf ich auch nicht ungefragt rüber.
Es ist nicht Schuld des Besitzers, wenn Trümmer auf seinem Grund liegen.
Juristisch befindet sich fremdes Eigentum ohne sein Zutun auf seinem Grund und er muss es aushändigen, wobei er ggf. einen Schadenersatz fordern kann. Eine Erlaubnis zum Betreten wird nicht impliziert.
Oliver
Ich denke jetzt aber auch das das die falsche Argumentation ist, denn ein Fußball ist noch lange kein Luftfahrzeug auch wenn er fliegt. Unsere Helis allerdings ausdrücklich laut LuftG.
Aus diesem LuftG ist dementsprechend auch abzuleiten dass das abgestürtzte Luftfahrzeug
geborgen werden MUSS. (Irgendwo steht das auch in der LuftVO drin, nur find ichs mal wieder nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... 20963.html).
Doch noch was gefunden, nur leider ohne Quellennachweis:
http://rclineforum.de/forum/thread.php?postid=1042893
#44
Verfasst: 13.08.2007 12:48:34
von peter.stegemann
Besser
diese Seite und nur den letzten Post lesen...
#45
Verfasst: 13.08.2007 21:17:00
von Groucho
peter.stegemann hat geschrieben:
Besser
diese Seite und nur den letzten Post lesen...
Wie bereits erwähnt: Ohne meine Erlaubnis - kein Betreten, auch wenn ich ein Recht auf Bergung/Wiedererlangen meinesEigentums habe.
Oliver