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#31

Verfasst: 11.04.2007 09:17:13
von helihopper
Benny90 hat geschrieben: Und ich habe gerade Ferien da verlernt man wieder das meiste.

:D

na dann noch schöne Ferien. Soll ja ein klasse Flugwetter bis zum Sonntag bleiben.


Cu

Harald

#32

Verfasst: 11.04.2007 09:21:47
von Friso
Und ich habe gerade Ferien da verlernt man wieder das meiste.
hoffen wir aber das die Ferien nicht zu lange sind, sonst wird das nachher noch zu schwierig fuer mich :)

Gruesse in die Ferien

#33

Verfasst: 11.04.2007 09:22:16
von Benny90
Das Problem ist dass ich erst morgen wieder fliegen kann, da der Postbote gerade leider kein Paket von rcc dabei hatte. Naja dann gehts vielleicht morgen wieder fliegen.
mfg Benny

#34

Verfasst: 11.04.2007 09:39:21
von ER Corvulus
Nochmal kurz zu dem Wildfliegen:

Jeder kann eigentlich überall fliegen "Der Luftraum ist frei".

ABER: paar Ausnahmen wie immer:

Modelle über 5Kg benötigen "Aufstiegsgenehmigung" = Modellflugplatz (Alle, auch reine Segler oder Ballone/Zeppeline über 5m³ Rauminhalt)

Modelle mit Verbrennermotor müssen 1,6 km von der nächsten "Ansiedlung" entfernt fliegen.

Im Umkreis von 1,6 km um JEDEN Flugplatz (auch Modellflugplatz!) ist prinzipiell eigentlich Flugverbot bzw bedarf der Genehmigung der Flugleitung - dürfte in München II eher schwierig, bei Harald eher einfach sein ;)

Gibt noch 'n paar Ausnahmen, die dann in irgendwelchen (sauteuren) Karten eingetragen sind.

Und eigentlich selbstverständlich - in Natur/Vogelschutzgebieten eher nicht fliegen (hier habe ich aber von der Rechtslage keine Ahnung).

Und - das fliegen überm Acker kann Dir eigentlich keiner verbieten, aber zum Starten (und planmässigem Landen ;) ) brauchst die Genehmigung des Eigentümers (auf einem öffentlichen Verkehrsweg/Parkplatz darfts immer, auf dem Feldweg müsstest eigentlich den Bauern fragen)

Aber viel wichtiger: Cheffe fragen, freundlich sein/bleiben, Müll mit nach Hause nehmen!

Grüsse Wolfgang

#35

Verfasst: 11.04.2007 10:33:11
von Plextor
ER Corvulus hat geschrieben: Aber viel wichtiger: Cheffe fragen, freundlich sein/bleiben, Müll mit nach Hause nehmen!

Grüsse Wolfgang
Eben , freundlich sein. Ich / Wir ziehen es vor immer bissel weg von Häuser zu fliegen , man muss sich auchmal in die Lage der Bewohner versetzen die vielleicht ihre Ruhe haben wollen. Flieg woanders oder halt bissel weiter weg dann passts.

#36

Verfasst: 11.04.2007 10:33:40
von Benny90
Leider sind bei mir nach jedem Rexcrash die Heckblätter unauffindbar. :D

#37

Verfasst: 11.04.2007 10:44:23
von SixP
Kleiner Tipp:

Du hast doch bestimmt ein multi-media-surround-super Handy mit allem drum und dran (Einfache gibt´s ja heute nicht mehr). Schalt doch nächstes Mal die Diktier-Gerät-Funktion ein. Dann haste wenigstens was in der Hand wenn er wieder droht. Wird evtl. nicht viel nützen aber um ihn einzuschüchtern wird´s reichen. Beste Lösung ist aber in Tat ein paar Meter weitergehen; in Ruhe fliegen (und konzentrieren) und er erkennt Deine guten Absichten. Wenn restmal der Baubeginn ist, ist´s eh wurscht...

#38

Verfasst: 11.04.2007 11:01:43
von victor
Hallo,

braucht man beim DMFV nicht ne Zusatzversicherung fuers Wildfliegen? Dachte die Standardversicherung gilt nur auf Vereinsgelaende...

Gruss,
Victor

#39

Verfasst: 11.04.2007 11:10:38
von helihopper
Japp braucht man. Ich sag mal Zusatz III sollte schon sein.
Oder man versichert sich als Wildflieger bei der DMO.

Ist günstiger und die Summen und Leistungen sind besser.

Vorteil beim DMFV ist vor Allem die fundierte Beratung bei rechtlichen Problemen.


Cu

Harald

#40

Verfasst: 11.04.2007 11:12:26
von Theslayer
Hab die Wildfliegerversicherung von der DMFV, bin also in die richtung rechtlich abgesichert.

Es führt neben dem Feld eine ganz normale Straße vorbei (keine große aber eine normale geteerte straße), von der ich auch immer starte....

Ich mach heut abend mal fotos
mfg Daniel

#41

Verfasst: 11.04.2007 11:14:30
von JMalberg
Halten wir mal die Fakten fest:
(Wie Corvulus schon schrieb)
Flugrecht:
- Haftpflichtversicherung mußt du haben
- ab 5Kg Masse brauchst du eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Luftamt
- Verbrenner müssen 1,5km Abstand zu Wohnsiedlungen (>3 Wohnhäuser)
- alle Flugzeuge müssen 1,5km Abstand zur Umbauung von Flugplätzen halten (Modellflugplätze fallen nicht darunter, ausser sie sind als Notlandeplätze eingetragen ;) )
- zusätzlich gibt es bestimmte Flugzonen der bemannten Luftfahrt, in denen du auch nicht fliegen darfst (meist aber eben in der Nähe von Flugplätzen)
- jeglicher Eingriff in das Fliegen von (ALLEN) Flugzeugen ist erheblich und strafrechtlich relevant. Es wird mit Geldstrafen bis zu 50.000,-€ bestraft.

Zivilrecht:
- egal welches Eigentum betrittst, brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers
- das gilt auch für öffentliches Eigentum (Sportplatz, Feldweg,...) dort ist aber eine Erlaubnis vorausgesetzt und kann dir nur entzogen werden
- Androhung körperlicher Gewalt kann geahndet werden (bei Zeugen)
- bei der Verwendung von Schußwaffen :shock: (auch nur die Androhung) wird der Bedroher seines Lebens nicht mehr froh!
- Vorbestrafte haben es auf dem heutigen Arbeitsmarkt ÄUSSERST schwer ;)


Also du stehst da eigentlich ganz sauber da, allerdings so als Jugendlicher mit 16 Jahren haste ja kaum eine Chance dich wirklich argumentativ durchzusetzen. Es hilft dir ja nicht im Recht zu sein, wenn dir dieser Kerl den Heli runter holt oder dir eins aufs Maul gibt. Du bekommst, wenn du es ihm nachweist zwar Recht und er wird (weil Straftaten!) bestraft, aber du hast trotzdem den Schaden.
Geh einfach ein paar Meter weiter und nimm immer einen "Ansager" mit. Der hält dir den "Rücken frei" ;)

#42

Verfasst: 11.04.2007 13:23:46
von peter.stegemann
JMalberg hat geschrieben:Halten wir mal die Fakten fest:
Zivilrecht:
- egal welches Eigentum betrittst, brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers
Stimmt nicht ganz, z.B. das Naturschutzgesetz von Baden-Wuerttemberg gibt jedem Buerger das Recht, die freie Landschaft zu betreten und zu nutzen (natuerlich auch wieder mit Details & Ausnahmen):

Details hier:

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§ 51 Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.

(3) Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

(5) Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
----

Aber Vorsicht, da ist Raum fuer Interpretationen und in jedem Bundesland ist die Formulierung anders.

#43

Verfasst: 11.04.2007 15:17:26
von Aeroworker
reicht doch zusatz II zum Wildfliegen!, oder haben die das geändert???

#44

Verfasst: 11.04.2007 15:17:31
von Basti 205
Als Modellbauer zieht man immer den kürzeren.
Es gibt halt echt dumme Leute denen warscheinlich die grölend umherziehenden Jugendbanden lieber sind als ab und an mal eine etwas größere Hummel hinterm Haus.
Wir hatten das auch schon durch.
Als uns die Polizei ohne jede grundlage verbieten wollte gerade hier zu fliegen sagte ein Freund nur " na schön dann habe ich endlich wieder zeit Autos zu klauen". Da schaute der Polizist etwas verdutzt.

#45

Verfasst: 11.04.2007 15:21:13
von Aeroworker
puhhh.... gerade geschaut..... ich bin mit zusatz II an der untersten Grenze der Deckungssumme..... werde ich mal erhöhen. wo ich nun ne Kreissäge in der Luft bewege. Aber wildfliegen DARF man auch mit
zusatz II.