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#31
Verfasst: 09.11.2007 09:53:22
von speedy
Allerdings bekommst Du diesen Preis nur ohne MwSt.,
Verstehe ich nicht, wieso er diese nicht mit ausgezahlt bekommen sollte. Er hat doch beim Kauf der Felgen auch Mehrwertsteuer gezahlt bzw. sind die Wiederbeschaffungskosten doch auch inkl. Mehrwertsteuer ? - somit stimmt doch der Satz "die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. "
MFG,
speedy
#32
Verfasst: 09.11.2007 09:57:06
von Crizz
Die Versicherungen gehen davon aus das die Mwst. nur dann auch abgeführt werden muß wenn sie für die Schadensregulierung auch anfällt, d.h. bei Neukauf. Ich meine da wär auch mal was am VGH Kassel gewesen , bin mir aber nicht sicher. Zu sowas kann ein Rechtsanwalt mehr sagen, und als Privatperson, die nicht vorabzugsberechtigt ist, würde ich auf jeden Fall versuchen, den Gesamtbetrag rauszuholen.
Wie gesagt, Anwalt fragen - sowas zahlt der RS, und wenn der Verursacher sich eh bockig stellt und man das dem ANwalt übergibt kann man das gleich mit besprechen.
#33
Verfasst: 12.11.2007 12:47:40
von justcar.de
morgen läuft die frist ab, heute war weder eine überweisung noch ein brief im briefkasten
#34
Verfasst: 12.11.2007 15:31:47
von DerMitDenZweiLinkenHänden
morgen läuft die frist ab, heute war weder eine überweisung noch ein brief im briefkasten
Welche Frist? Und wann hast du die gesetzt?
So viel ich als Nichtjurist mitbekommen habe, sind derartige Fristsetzungen (Stellungnahnme, Überweisung) kürzestenfalls mit 1 Woche anzusetzen, üblich mit 2 Wochen.
Oder?
Kurt
#35
Verfasst: 12.11.2007 16:18:18
von justcar.de
DerMitDenZweiLinkenHänden hat geschrieben:morgen läuft die frist ab, heute war weder eine überweisung noch ein brief im briefkasten
Welche Frist? Und wann hast du die gesetzt?
So viel ich als Nichtjurist mitbekommen habe, sind derartige Fristsetzungen (Stellungnahnme, Überweisung) kürzestenfalls mit 1 Woche anzusetzen, üblich mit 2 Wochen.
Oder?
Kurt
5 Tage. Wo bei der mist ja seit dem 25.10 läuft. Ich habe den ja auch nur angedroht dann einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Wird für die nur teurer
#36
Verfasst: 13.11.2007 13:40:57
von justcar.de
so auch heute nix auf dem konto nix in der post

habe es gestern schon dem anwalt gefaxt.
#37
Verfasst: 14.11.2007 16:55:24
von justcar.de
heute auch wieder nix...
gibts hier n rechtsanwalt der hubi fliegt den ich noch mal was fragen kann
#38
Verfasst: 14.11.2007 18:16:53
von Crizz
Was sagt denn dein Anwalt dazu ? Hat der nix im Petto ? Ist natürlich auch bisl eng mit deiner Frist gewesen, ich glaub normal mußt du 7 - 10 Werktage setzen und in dem Schreiben ausdrücklich die Firma "In Verzug setzen". Aber das sollte dein Anwalt wissen, wie man da am besten vorgeht. Wie gesagt, ich laß bei sowas meinen Anwalt ein Schreiben schicken, zahlt der Rechtschutz, und meist reicht das aus, um eine schnelle Regelung zu erreichen.
#39
Verfasst: 20.11.2007 19:32:27
von justcar.de
so heute gabs dann n fax an das autohaus von meinem anwalt mit frist bis zum 27.11 -> sonst klage
#40
Verfasst: 20.11.2007 19:33:13
von Crizz
Denke das ist der richtige Weg, alles andere hätte nix gebracht. Denke mal das Autohaus wird einlenken, ein Rechtsstreit wird teurer.
#41
Verfasst: 20.11.2007 19:35:21
von TREX65
toi,toi,toi Sven. Das kostet wieder Nerven........
#42
Verfasst: 20.11.2007 19:44:29
von peter.stegemann
Recht hin, Recht her, ich verstehe das Autohaus. Sie wollten den von ihnen verursachten Schaden zu 110% (immerhin kriegst du neue Felgen statt 4 Monate alter) ersetzen und du willst auf seine Kosten die alten Felgen abstossen. Der fragt sich sicher auch, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist...
#43
Verfasst: 20.11.2007 19:47:40
von Tueftler
Recht hin, Recht her, ich verstehe das Autohaus. Sie wollten den von ihnen verursachten Schaden zu 110% (immerhin kriegst du neue Felgen statt 4 Monate alter) ersetzen und du willst auf seine Kosten die alten Felgen abstossen. Der fragt sich sicher auch, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist...
Soll er sich mal fragen..... und die Kosten die für Zeit und Umstände zur Klärung der Aktion aufgetreten sind kann er auch noch gleich bezahlen wenn er schon dabei ist...... - auch schon mal so gedacht?
Dem Ursprungsposter ist hier ja nicht nur der materielle Schaden entstanden..... Wobei fordern würd das sicher bei solch einer Sache keiner/kaum einer.....
EDIT: Ich würds auch nich machen

#44
Verfasst: 20.11.2007 19:52:02
von Crizz
Es ist in Deutschland nicht erst seit gestern so, das bei neuwertigen Dingen ( bis 1 Jahr ) der Neupreis zu ersetzen ist. Und als Geschädigter steht mir das Wahlrecht zu, den Schaden instandsetzen zu lassen oder mir das Geld auszahlen zu lassen. Und was sich das Autohaus da anstellt ist mir nicht ganz klar, denn für so´n Kram sollten die versichert sein. Wahrscheinlich sind sie das aber nicht, und deshalb sollte versucht werden, mit solchen abstrusen Angeboten wie "Händler-EK der Felgen" irgendwas ausgehandelt zu werden.
Mich würde mal interessieren, ob der Chef des Autohauses genauso erfreut ist, wenn man seinen 3 Monate alten S-Klasse oder ML anrempelt und ihm anbietet, eine bekannte Werkstatt würde das schon beilackieren....
#45
Verfasst: 20.11.2007 20:16:03
von peter.stegemann
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
P.S: Aber nicht bei naechster Gelegenheit ueber die boesen Bonzen jammern, die nehmen sich auch nur ihr Recht...