Vorsicht mit Billig Funken!!

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echo.zulu
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#31 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

helistarter hat geschrieben:Leider ist das aber zum Betrieb eines Modells nicht vorgeschrieben und auch nicht jeder weiss, das die private Haftpflichtversicherung bei verursachten Schäden durch Fluggeräte jeglicher Art in der Regel keine Erstattungen übernimmt. Es mag einzelne Ausnahmen geben; jedoch sind mir aktuell keine bekannt.

Im konkreten Fall gebe ich dir Recht; besser das Weite zu suchen, wenn Kandidaten zum Flugbetrieb auftauchen, die nicht versichert sind. Auf dem Vereinsplatz wäre das überhaupt keine Diskussion; ... keine Versicherung .. kein Flugbetrieb !! 8)
Hallo Walter.
Vielleicht habe ich Dich ja nur falsch verstanden, aber falls nicht, dann dies: Für den Betrieb eines Flugmodells mit Eigenantrieb egal welchen Gewichts ist per Gesetz zwingend eine Haftpflichtversicherung entsprechender Deckungssumme vorgeschrieben. Ein Betrieb ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist für mich unverständlich, dass die ganzen Supermärkte Flugmodelle auf den Markt werfen, ohne auf die erforderliche Versicherung hinzuweisen. Ganz gefährlich ist es dann auch noch, wenn Eltern den lieben Sprößlingen solch ein Modell schenken und diese dann einfach losziehen und fliegen. Dann kann zu der oben genannten OWI auch noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht kommen. Ich finde, dass gerade da die Dachverbände und die Industrie mal gefordert wären.
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echo.zulu
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#32 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

Hallo Harry.
Gerade mit der Haltung, dass Du niemanden vor den Kopf stoßen willst, wirst Du nie eine Änderung herbeiführen. Fakt ist, dass per Gesetz eine Versicherung vorgeschrieben ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, kann auf jeden Fall zur Verantwortung gezogen werden. Auch ohne, dass es zu einem Schaden gekommen ist. Kontrollieren dürfen das beispielsweise die Beamten vom Ordnungsamt oder auch die Polizei. Es braucht sich ja nur ein Mitbürger über die Rechtmäßigkeit eures Tuns zu erkundigen. Schon ist es passiert. Und glaube mir, solche Mitbürger gibt es überall.
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#33 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von Ls4 »

Hi Walter,

ich habe dich nicht zitiert, sondern das wiedergegeben was ich verstanden habe. Bei einem Zitat wäre dein genauer Wortlaut und vor allem dein Alias drangestanden :)
Aber im Prinzip sind wir ja auf einer Wellenlänge nachdem ich deinen letzten Post gelesen hab

MfG Tim
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Der wo mal einen roten Heli hatte ;)
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#34 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

Nochwas. Im Endeffekt schadet solches Verhalten der Allgemeinheit. Jeder beschwert sich heutzutage über die Gängelung durch die Behörden und fordert mehr Freiheiten. Wenn man aber seit langem Bestehende Grundsätze ignoriert, dann muss man sich über Verschärfungen nicht wundern. Ich meine, wenn alle sich ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit stärker bewusst wären, dann würde es viel einfacher sein.
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tracer
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#35 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von tracer »

echo.zulu hat geschrieben:Nochwas. Im Endeffekt schadet solches Verhalten der Allgemeinheit. Jeder beschwert sich heutzutage über die Gängelung durch die Behörden und fordert mehr Freiheiten. Wenn man aber seit langem Bestehende Grundsätze ignoriert, dann muss man sich über Verschärfungen nicht wundern. Ich meine, wenn alle sich ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit stärker bewusst wären, dann würde es viel einfacher sein.
Egbert, ich bin meistens Deiner Meinung, wir sehen viele Sachen ähnlich, aber:

Die Leute, die bei C oder Toys'R'Us kaufen, WISSEN nicht, dass es so ein Gesetz gibt.

Und der Verkäufer erzählt auch nicht davon (weil er es zu 90% selber nicht weiss).
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#36 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

tracer hat geschrieben:Die Leute, die bei C oder Toys'R'Us kaufen, WISSEN nicht, dass es so ein Gesetz gibt.
Und der Verkäufer erzählt auch nicht davon (weil er es zu 90% selber nicht weiss).
Hallo Micha.
Da sind wir doch einer Meinung. Deshalb meine ich ja, dass da die Dachverbände und die Industrie gefordert sind. So lange diese aber nur ans Geld verdienen oder an die Profilierung in der Öffentlichkeit denken, wird es immer schwieriger werden. Auch Foren wie dieses können aufklärend wirken. Es fehlt an Druck aus der Basis. Je mehr Leute über den Umstand informiert sind, um so eher wird es eine Besserung geben. Sonst lesen wir irgendwann in der "Wild-Zeitung" einen Bericht, dass Modellfliegen verboten wurde. So weit muss es doch nun wirklich nicht kommen.
Stanilo

#37 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von Stanilo »

Moin
[quote="echo.zulu"]Fakt ist, dass per Gesetz eine Versicherung vorgeschrieben ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, kann auf jeden Fall zur Verantwortung gezogen werden. Auch ohne, dass es zu einem Schaden gekommen ist. Kontrollieren dürfen das [/quote]
Verstehe ich das richtig:Modellflieger müssen per Gesetz ne Versicherung haben,sobald sie Fliegen?
I Harry
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#38 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

Stanilo hat geschrieben:Verstehe ich das richtig:Modellflieger müssen per Gesetz ne Versicherung haben,sobald sie Fliegen?
Genau so steht es im Luftfahrtgesetz. Genauso wie in der STVO steht, dass man für seinen PKW eine Haftpflichversicherung benötigt. Der Unterschied liegt darin, dass man für Modellflug eine so genannte Halterhaftpflichtversicherung benötigt, während man für jeden PKW pro Auto eine Versicherung benötigt.
Stanilo

#39 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von Stanilo »

Moin
Egbert:So hat man dann wenigstens ein Argument,wenn wieder der Spruch kommt,ne Versicherung brauch ich nicht
usw.
Harry
Günter
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#40 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von Günter »

Die Haftpflichtversicherung sollte ein muß sein,
aber was nützt eine Haftpflichtversicherung wenn der Sender nicht angemeldet ist, ( Frequenzzuteilung ),
ich weiss jetzt nicht ob nur die 35 mhz angemeldet werden müssen, oder auch die 27 bzw. 40 mhz.

ich glaube nicht das die Haftpflichtversicherung bei einem Schadenfall zahlt.
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#41 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

Moin Günter.
Die Fernsteuerung muss schon seit ein paar Jahren nicht mehr angemeldet werden. Aber selbst wenn es so wäre, dann würde die Versicherung auf jeden Fall zahlen müssen. Denn sie müsste einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Nichtanmeldung und dem Unfall erklären. Das würde ihr wahrscheinlich nicht gelingen. Trotzdem müsste man dann natürlich damit rechnen, privat in Regress genommen zu werden. Aber wie oben schon geschrieben ist das nur hypothetisch, weil ja der Sender nicht mehr angemeldet werden muss.
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#42 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von helistarter »

echo.zulu hat geschrieben:Hallo Walter. Vielleicht habe ich Dich ja nur falsch verstanden, aber falls nicht, dann dies: Für den Betrieb eines Flugmodells mit Eigenantrieb egal welchen Gewichts ist per Gesetz zwingend eine Haftpflichtversicherung entsprechender Deckungssumme vorgeschrieben. Ein Betrieb ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
... Recht hast du grundsätzlich; gesetzlich wird auf die notwendige zusätzliche Versicherungspflicht hingewiesen. Jedoch muss man leider unterscheiden zwischen den Sachbegriffen Spielzeug und motorgetriebenem Flugmodell. Für beides liegt laut der EG eine entsprechende technische Definition vor und leider werden die Gegenstände nicht gleich beim Betrieb behandelt. Bei Spielzeugen geht man davon aus, das keine weitere Gefahr davon ausgeht. Da versuchen sich auch einige pfiffige hinter zu verstecken und entgehen so ihrer Pflicht auf Verbraucherinformation; obwohl der Miniflieger aus Depron mit 10cm als Spielzeug gehandelt wird; der 2m Segler dagegen stellt sich als vollwertiges Flugmodell dar. Wer zieht hier die Grenze ?? Für mein Verständnis ist das eigentlich unhaltbar, aber trotzdem wahr.

Ich bin für mehr Aufklärung im Feld der Unwissenden .... :!: :!:
LG Walter Ch.

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#43 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von helistarter »

Ls4 hat geschrieben:Aber im Prinzip sind wir ja auf einer Wellenlänge nachdem ich deinen letzten Post gelesen hab
... yoop :lol:
LG Walter Ch.

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#44 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von echo.zulu »

Hallo Walter.
In der neuesten Fassung der Luftfahrtgesetze (LuftVZO, LuftVO, LuftVG) sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig. Dort ist nirgendwo definiert, ab welchem Gewicht, oder ab welcher Größe das gilt. So gesehen gibt es da keine Grauzone. Wenn nun einige Hersteller versuchen ihre Artikel als Spielzeug darzustellen, dann entspricht das m.E. eher deren Wunschdenken, aber nicht geltendem Recht. Die Gesetze kann man im übrigen auf den Seiten des Bundesjustizministeriums eingesehen und heruntergeladen werden. Des weiteren gelten die Bestimmungen, die regelmäßig in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht werden. Es ist da genau wie im Straßenverkehr. Wenn ein neues Verkehrsschild herausgebracht wird, so muss ich mich auch daran halten, auch wenn ich dieses Schild nie in der Fahrschule kennen gelernt habe.
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#45 Re: Vorsicht mit Billig Funken!!

Beitrag von helistarter »

Hi Egbert,

ich habe mal ein weing in den Gesetzen gestöbert und bin eigentlich nur wirklich in der aktuellen Fassung des LuftVG von 2008 fündig geworden. Hier wird im §1 der Begriff Luftfahrzeug definiert. Demnach gelten nach §1 Abs.2,9 als Luftfahrzeuge auch Flugmodelle. Im weiteren wird aber eine Einschränkung des Begriffes ausgeführt .... gelten nur als solche, wenn sie höher als 30m betrieben werden können. Da war sie wieder ... die Hintertüre für viele ... :?:

Desweiteren wird in den § 33-43 auf die gestzliche Versicherungspflicht und Haftung im Schadensfall des Luftfahrzeugbetreibers verwiesen. Bis dahin bin ich auch mit allen aus dem Forum d'accord. Eine Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge, wie ferngesteuerte Flugmodelle die über 30m Höhe betrieben werden können besteht also eindeutig. Das ist im Falle eines ferngesteuerten Modelles gleich welcher Größe wohl auf alle Flugmodelle zutreffend.

In der LuftVZO wird nur die notwendieg Zulassungspflicht für Flugmodelle über 25kg gereglet. Damit verbunden natürlich auch die Versicherungspflicht.

In der LuftVO steht nichts deutliches in Bezug auf Versicherungspflicht für Flugmodelle; jedoch der Querverweis der Versicherugspflicht für Luftfahrzeuge.
LG Walter Ch.

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