Hallo Walter.helistarter hat geschrieben:Leider ist das aber zum Betrieb eines Modells nicht vorgeschrieben und auch nicht jeder weiss, das die private Haftpflichtversicherung bei verursachten Schäden durch Fluggeräte jeglicher Art in der Regel keine Erstattungen übernimmt. Es mag einzelne Ausnahmen geben; jedoch sind mir aktuell keine bekannt.
Im konkreten Fall gebe ich dir Recht; besser das Weite zu suchen, wenn Kandidaten zum Flugbetrieb auftauchen, die nicht versichert sind. Auf dem Vereinsplatz wäre das überhaupt keine Diskussion; ... keine Versicherung .. kein Flugbetrieb !!
Vielleicht habe ich Dich ja nur falsch verstanden, aber falls nicht, dann dies: Für den Betrieb eines Flugmodells mit Eigenantrieb egal welchen Gewichts ist per Gesetz zwingend eine Haftpflichtversicherung entsprechender Deckungssumme vorgeschrieben. Ein Betrieb ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist für mich unverständlich, dass die ganzen Supermärkte Flugmodelle auf den Markt werfen, ohne auf die erforderliche Versicherung hinzuweisen. Ganz gefährlich ist es dann auch noch, wenn Eltern den lieben Sprößlingen solch ein Modell schenken und diese dann einfach losziehen und fliegen. Dann kann zu der oben genannten OWI auch noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht kommen. Ich finde, dass gerade da die Dachverbände und die Industrie mal gefordert wären.