Seite 3 von 7

#31 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 21:45:58
von Plextor
tracer hat geschrieben:
Plextor hat geschrieben:wo steht das ? Kann ich das auch nachlesen ?
Ingo, in der Halle braucht ihr keine Haftpflicht.

Das ist DEINE Entscheidung.
das mag sein , dennoch sollte die Versicherung des Piloten das bestätigen denke ich.

#32 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 21:47:55
von tracer
Plextor hat geschrieben:das mag sein , dennoch sollte die Versicherung des Piloten das bestätigen denke ich.
Was soll sie bestätigen? Dass er beim Modellflug versichert ist?

DMO oder DMFV. Auf anderen Kokolores würde ich mich nicht einlassen.

#33 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 21:59:00
von echo.zulu
Ihr vermischt da glaube ich ein paar Begrifflichkeiten:
Innerhalb von Hallen besteht keine Versicherungspflicht, weil dort das Luftfahrtgesetz nicht greift. Nichts desto Trotz kann es ja auch in einer Halle zu einem Schaden kommen. Dort wäre dann auch ein Versicherungsschutz zu empfehlen. Ingo ist zwar nicht gesetzlich gezwungen, dass die Teilnehmer eine Versicherung haben müssen, aber sinnvoll wäre diese auf jeden Fall. Wäre ich Veranstalter, dann würde ich mir von jedem Teilnehmer unterschreiben lassen, dass dieser für evtl. entstandene Schäden aufkommt.

#34 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 22:01:26
von Lutz
Hallo Egbert,
echo.zulu hat geschrieben:dann würde ich mir von jedem Teilnehmer unterschreiben lassen, dass dieser für evtl. entstandene Schäden aufkommt.
wer kann das schon aus seinem Privatvermögen leisten?

#35 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 22:16:35
von Sundog
speedy hat geschrieben:
Sundog hat geschrieben:Ist der Auszug Beispiel genug???
Nö.

Jörg hat davon gesprochen, daß ne Haftpflicht ihr Geld nicht Wert ist - dafür möchte ich Beispiele.

Ich weiß recht wohl, daß es private Haftpflichtversicherungen gibt, bei denen Flugmodelle mit Motor explizit ausgeschlossen sind.

Bei der Gerling steht aber auch genauso drin, daß diese inbegriffen sind:
http://www.hdi-gerling.de/docs/privatku ... v_sing.pdf

Man schaue bei der "exklusiven". Ich hab auch grad nochmal in der Police nachgeschaut - da steht auch "mit Motor" drin ... kurz: "ferngesteuerte Flugzeuge mit Motor unter 5kg". Da mir die Beteuerungen der Mitarbeiter nicht genug waren, daß Helis doch auch Flugzeuge sind, habe ich mir das auch noch mit reinschreiben lassen. Das ging ohne Probleme. Und als ich dann Anfang des Jahres einen Fehler in diesem Text bemängelt habe, weil dort was von Flugmodellen stand, aber in der Police Flugzeugmodelle oder so wurde mir auch ohne Probleme eine berichtige Version zugeschickt, wo dann auch wirklich der Wortlaut aus der Police drin steht und daß Helis diesen gleichgestellt sind.


MFG
speedy
Gerling ist auch die DMO-Versicherung, daher ist das die einzige Ausnahme, da die über den DMO eine Modellflugversicherung anbieten,
dennoch wirst Du damit auf keinem Modellflugplatz was werden, da dort zu 98% auf eine DMO oder DMFV Karte bestanden wird ;)

#36 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 22:41:09
von HIND
Sundog hat geschrieben: da dort zu 98% auf eine DMO oder DMFV Karte bestanden wird ;)
Woher hast Du Deine Erfahrungen?

Meine Erfahrungen sagen, mit der DMFV Karte im Ärmel ist man besser dran. Als DMO Versicherter wie ich, wird einem das Schwert auf die Brust gestellt. Entweder DMFV oder nix ist mit fliegen. So meine Erfahrungen auf den von mir besuchten Modellflugplätzen. Mal kurz fliegen geht, aber bei Regelmäßigkeit und Mitgliedschaft, bitte DMFV versichert sein. DMO ist unerwünscht.

Warum eigendlich?

#37 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 22:57:25
von TREX65
HIND hat geschrieben:Warum eigendlich?
Weil die total be..........pt sind!!
Wir treffen uns ja auch regelmäßig alle 14 Tage zum Hallenfliegen, wir haben 3 die Flugaufsicht machen, es muss bezahlt werden als aktiver Pilot und wir lassen uns von JEDEM die Versichertenkarte zeigen, keine dabei wird nicht geflogen feddisch. Jeder MUSS sich in ein Flugbuch zusätzlich eintragen mit Namen, Frequenz auch die 2g4er, wo er versichert ist und die Versicherungsnummer.
Ohne dem geht es leider nicht mehr a, zu viele b, aus Sicherheitsgründen beim Schadensfall. Wird etwas an der Halle beschädigt, kommt der Veranstalter dafür auf und aufgrund des Flugbuches ist nach zu vollziehen wer den Schaden verursacht hat. Der muss dann den Schaden bezahlen, wie er das dann mit seiner Versicherung regelt ist uns als Veranstalter schnuppe.

Ingo, legt euch ein Flugbuch zu wo jeder sich eintragen MUSS!! Mit Adresse und Versicherungsnummer!!!!

#38 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 23:17:02
von HIND
TREX65 hat geschrieben:
HIND hat geschrieben:
Ingo, legt euch ein Flugbuch zu wo jeder sich eintragen MUSS!! Mit Adresse und Versicherungsnummer!!!!
Ist bei uns Standard, das mit der Versicherungsnummer. Ein Flugbuch brauch man nicht.

P.S. die Frequenztafel wird mittlerweile fast auch überflüssig. Fliegen ja fast alle auf 2G4.

#39 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 23:20:32
von TREX65
HIND hat geschrieben:Ein Flugbuch brauch man nicht.
Lass einen Schaden entstehen und du wirst dich wundern wie schnell nach dem Buch gefragt wird!! Und wenn es nur um eine Glühbirne von einem blöden Adventskranz geht.... :roll:
HIND hat geschrieben:P.S. die Frequenztafel wird mittlerweile fast auch überflüssig. Fliegen ja fast alle auf 2G4.
Paar Angler sind bei uns auch noch.... :twisted: :lol: :wink:

#40 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 23:41:07
von Crizz
Versicherungsnummer etc. sind bei uns nur erforderlich für Gastpiloten, der Rest ist über den Verein im Rahmen der Mitgliedschaft beim DMFV versichert. Ohne Eintrag ins Flugbuch kein Fliegen, wird jemand erwischt zahlt er ein Bußgeld in die Vereinskasse, denn wenn was passiert kann uns das die Aufstiegserlaubnis für den Platz kosten. Und wir haben lange an der 150 kg-Zulassung gekämpft....

#41 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 23.10.2009 23:51:56
von ER Corvulus
*Senf*
beim Hallenfliegen unterliegst du nicht der Luftfahrtverordnung.
In der Halle bist als "Hausherr" völlig frei - kannst auch sagen vor einschalten des Helis 2 Kg Zwiebeln schälen sonst nicht fliegen.
zB auch einen Versicherungsnachweis für eine gültige Modellflug-haftpflicht nach Luftfahrtverordnung.
Mindest-Deckungssumme glaube ich 7,5Mio€.
Falls Privat-Haftpflicht, muss diese Police den uneingeschränkten Betrieb von Flugmodellen (nicht von Modellflugzeugen!) explizit mit einschliessen.

So einen Versicherungsnachweis muss eh jeder jeder haben, der in freier Luft Fliegt - sonst droht Bussgeld.

Grüsse Wolfgang

#42 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 00:24:08
von Paulus
Mal was anderes, was brauche ich vom DMFV nun alles genau?
Weil da steht:
Der Beitrag für Einzelmitglieder und Mitglieder in DMFV-Vereinen - inclusive Versicherungsanteil für den Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen europaweit - beträgt:
für Erwachsene € 42,-
Gilt die also nur auf ausgeschriebenen Flugplätzen. Nicht aber beim Wildfliegen?

Also muss dann noch eine Zusatzversicherung her, aber welche?
Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

Bitte wählen Sie:

ZUSATZVERSICHERUNG

nach Form II / € 14,36 p.a.

Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form III / € 17,44 p.a.

Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder

nach Form IV / € 24,62 p.a.

Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden

#43 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 00:25:32
von ER Corvulus
IV

#44 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 00:55:20
von Paulus
Und warum?

#45 Re: private Haftpflichtversicherung , wo darf ich Fliegen ?

Verfasst: 24.10.2009 02:02:39
von speedy
Plextor hat geschrieben:wo steht das ? Kann ich das auch nachlesen ?
Das hab ich auf der Seite der HDI-Gerling gefunden. Dort die private Haftpflicht Infos aufrufen und dort dann die FAQ oder wie das hieß. In der Police hat ich grad nicht nochmal Lust aufzustehen, um nochmal auch da nachzugucken. :oops:
tracer hat geschrieben:DMO oder DMFV. Auf anderen Kokolores würde ich mich nicht einlassen.
So so - auf die würdest du dich einlassen, aber auf die Versicherung, die dahinter steht, nicht ?
Sundog hat geschrieben:dennoch wirst Du damit auf keinem Modellflugplatz was werden, da dort zu 98% auf eine DMO oder DMFV Karte bestanden wird
Solange ich einen Versicherungsnachweis mithabe mit der Versicherungsnummer drauf etc. haben die mich gefälligst fliegen zu lassen. ... aber stören tut mich das auch nicht, weil ich kein Vereinsflieger bin. Ich hab dann üblicherweise auch meine Police mit bzw. eine Kopie, wo man alles nachlesen kann.

Und das wär ja auch absolut dämlich ... ohne die Gerling würden beide Verbände keine Versicherung anbieten können - und bei der Gerling ist glaub sogar die Versicherungssumme auch noch höher als bei den Verbänden -> 10 Mio. - und beim DMFV nur max. 4 Mio. ... demnach würden beim DMFV ja nichtmal die Mindestdeckungssummen laut ER Corvulus/Wolfgang abgedeckt sein.
TREX65 hat geschrieben:Ingo, legt euch ein Flugbuch zu wo jeder sich eintragen MUSS!! Mit Adresse und Versicherungsnummer!!!!
Wir machen das noch anders. Wir haben eine Einzelvereinbarung für jeden der fliegen will mit allen Daten die man benötigt - also nicht nur Versicherung und Versicherungsnummer, sondern auch noch die Adresse der Versicherung etc. - also daß man auf dem Zettel alles findet, falls es ein Problem gibt, und nicht erst lange suchen muß. Und dann haben wir noch so nen Flugtagebuchzettel, wo sich jeder mit Frequenz, Model und Namen eintragen muß, wenn er an dem Tag fliegen will - auch die 2G4 Flieger, denn die können mit ihren Helis ja auch trotzdem nen Schaden verursachen - es gibt ja nicht nur Kanaldoppelbelegung als Crash-Grund. Die Einzelvereinbarung unterschreibt man einmal am Anfang. Den Flugtagebuchzettel unterschreibt man auch und oben steht drauf, daß der Pilot bestätigt, daß er noch versichert ist.
ER Corvulus hat geschrieben:Falls Privat-Haftpflicht, muss diese Police den uneingeschränkten Betrieb von Flugmodellen (nicht von Modellflugzeugen!) explizit mit einschliessen.
Bei der Gerling steht Modellflugzeuge drin und ich hab mir Modellhelis noch dazu eintragen lassen - also daß die gleichgestellt sind. Somit habe ich auch alle Flugmodelle drin, die ich fliege bzw. fliegen können wollte. Was gäbe es sonst noch ? Zeppelin - aber sowas flieg ich nicht. Ein Quadrocopter ist per Definition ein Heli.


MFG
speedy