foobos hat geschrieben:echo.zulu hat geschrieben:Bei einem Fax gibt´s ein Sendeprotokoll und nen Brief kann man per Einschreiben schicken.
Der Sendebericht sagt aber auch nichts über den Inhalt des Faxes aus, deshalb hat sowas in der Regel auch keinen Bestand vor Gericht.
Fax fällt im Zweifelsfalle also ebenso raus wie der Versand per E-Mail!
Das selbe kann man auch über einen Brief sagen. Man kann nicht beweisen was drin steht. Und auch sonst gab es zum Thema Brief schon sehr kuriose Ansichten von Richtern.
Von die Post ist unfehlbar ein Brief ist nach einem Tag da und verschwindet nie, bis zu dem Standpunkt das man sich tatsächlich selbst Einschreiben klemmen kann.
Aber darum geht es hier ja auch nicht. Das ganze dient nur dazu dem Händler zu zeigen das das Maß voll ist. Und das wenn er jetzt nicht reagiert Ärger bekommen wird.
Hatte ich gerade erst mit meiner Ex durch. Die hat sich einen gebrauchten PKW gekauft. In der ersten Woche ging schon die Fehlerlampe an. Sie war 4x beim Händler es wurde nie was gefunden.
Dann habe ich ihr das erwähnte Schriftlich mitgegeben zum Händler. Der hat den Inhalt anscheinend auch sofort begriffen denn plötzlich haben die alles gefunden und noch ein paar Dinge mehr, und auch alles repariert.
Es gab plötzlich auch einen kostenlosen Ersatzwagen.