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#31 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 15.04.2010 21:12:50
von Sniping-Jack
Ich hab nix anderes erwartet. :D

#32 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 15.04.2010 22:24:08
von Groucho
echo.zulu hat geschrieben:Beispielsweise gab es mal irgendwo ne Hughes 500 in Ferrari-Design und ne EC-135 in West-McLaren Outfit zu sehen. Wenn es diese Heli im Original so gibt, so ist es keine Markenrechtsverletzung. Wird aber nur ein Design von einem anderen Gegenstand, hier ein Formel 1 Auto, auf den Heli übertragen, dann wohl schon.
Muß da schon wieder Einspruch erheben. Wenn es einen Heli im Original gibt, der das Emblem einer geschützten Marke trägt, so hat er das vom Rechteinhaber lizensiert.
Die Tatsache, daß es ein Original dazu gibt, rechtfertigt keinesfalls, eine Kopie des Originals mitsamt der geschützten Marke egal in welchem Maßstab anzufertigen.
Im Falle Opel wird eine Kopie eines Autos der Marke Opel erzeugt und weil ein Blitz dazu gehört, darf er drauf.
Im Falle Helicopter wird eine Kopie einer Bo105 erzeugt und, jetzt wird es interessant, zusätzlich noch eine Kopie der geschützten Marke Red Bull. Rechtlich handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Imitate.
Anders ausgedrückt: Du darfst ein Eurocopter-Logo auf die Bo105 kleben, aber kein RedBull, weil die Marke RedBull und der Träger der Marke nichts mit einander zu tun haben und der Eindruck entstehen könnte, das Logo oder Modell käme von RB selbst- was eine klare Verwechslungsgefahr impliziert und somit nicht durch das BGH-Urteil abgedeckt ist.
Gerade im (Semi-)Scale-Bereich wird es übrigens ganz schwierig nachzuweisen, daß es sich um eine 1:1 Kopie eines existierenden Hubschraubers handelt. Da genügt dann schon der Zweiblattrotor statt Vierblatt um die Argumentation zu ruinieren.

Oliver

#33 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 16.04.2010 09:55:30
von Sniping-Jack
Bitte richtig Quoten, das habe NICHT ich geschrieben!
Bitte editiere das, Oliver. Danke. :)

#34 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 18.04.2010 11:17:56
von Groucho
Sniping-Jack hat geschrieben:Bitte richtig Quoten, das habe NICHT ich geschrieben!
Bitte editiere das, Oliver. Danke. :)
Habe es korrigier, Danke für den Hinweis.

Als letzte Anmerkung zum Thema: Wenn es hart auf hart kommt, wird vor Gericht die Frage gestellt werden, ob man den Heli so gebaut hat, weil man eine Bo105 haben wollte oder weil das RedBull-Design so gut gefällt.
Sind beides Fangfragen, bei denen man nur verlieren kann. Im ersten Fall hätte es kein RB-Design gebraucht, im zweiten hätte man es lizensieren müssen, wie alle, die das Design mögen. Ergo: In beiden Fällen ist die Kopie nicht erlaubt.

Oliver

#35 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 18.04.2010 11:58:24
von BIGJIM
..als Witz zu lesen..
.
Ich liebe dieses Getränk, und dass wäre auch mein Traumsponsor für RHF.

Aber leider komme ich an die nicht ran
.
Die Bäckerinnung hat es bei der Kirche geschafft..
.
So wird von allen im " Vater unser... " der Satz gesprochen..
.
..unser täglich Brot gib uns heute :roll: :D :) :wink:
.


.

#36 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 02.07.2010 11:32:55
von erich
Mitlerweile dürfte es isch ja herumgeprochen haben, daß man bei Red Bull auf diese Thema sensibilisiert ist.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: "Es gibst so viele Modelle wo nicht Red Bull draufsteht - warum kauft man die nicht einfach !"
Dann stellt sich das Problem nicht.
Man müßte die Frage mal anders rum formulieren: " Red Bull sollte froh sein so viele Gratiswerbträger, die keinen Cent kosten zu haben !"
Meint
ERich

#37 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 02.07.2010 12:38:52
von 7th Column
Was die Swastika betrifft hab ich neulich durch Zufall das hier gefunden:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Ich sehe daher nicht wirklich ein Problem wenn man auf eine ME, die eindeutige als solche zu identifizieren ist ein Hakenkreuz lackiert. Allein schon "ähnlichen Zwecken dient" ist doch einfach nur ein Werkzeug um sich da einen Spielraum offen zu halten, um die Intention hinter der Verwendung bewerten zu können. Auf nem EasyStar hat das dann meines erachtens allerdings nichts mehr mit Zeitgeschehen oder Geschichte zu tun. Aber so lange der EasyStar mit dem Hakenkreuz nicht über einer Gewerkschaftsdemo kreist, denke ich auch das man dir abnehmen würde das du irgendwelchen Grunden keinen Rumpf von der ME genommen hast, aber unbedingt die Lackierung von damals haben wolltest. Und selbst wenn nicht, ohne eine dem Staat irgendwie widerstrebende Intention dahinter wird wohl hoffentlich nach Absatz 4 verfahren. Was wäre denn auch eine geringe Schuld, wenn nicht soetwas?!


Was das RedBull Logo design betrifft:
Groucho hat geschrieben:Anders ausgedrückt: Du darfst ein Eurocopter-Logo auf die Bo105 kleben, aber kein RedBull, weil die Marke RedBull und der Träger der Marke nichts mit einander zu tun haben und der Eindruck entstehen könnte, das Logo oder Modell käme von RB selbst- was eine klare Verwechslungsgefahr impliziert und somit nicht durch das BGH-Urteil abgedeckt ist.
Also wenn ich Karosse für ein Auto kaufe, sehe ich keinen Preisunterschied zwischen der dem originalen Auto nachempfundenen und einer von der DTM mit massig Werbung drauf. Dafür müssten nach deiner Argumentation ja auch Lizenzgebühren gezahlt werden, weil die Werbung mit der Nachbildung des KFZs nichts zu tun hat. Mal angenommen RedBull verteilt Promoaufkleber und ich kleb den auf meinen Kleiderschrank, könnte man ja auch denken der wäre von RedBull und es bestünde Verwechslungsgefahr. Ich glaube für mich erschlossen zu haben das Verwechslungsgefahr nicht an den Kleiderschrank oder die RedBull BO anknüpft sondern an den Vertrieb eines ähnlichen Produkts das vom Konsumenten mit dem/denen von RedBull verwechselt werden könnte. Da RedBull weder Kleiderschränke noch BO 105 verkauft seh ich das absolut nicht gegeben. Was noch bliebe wäre vielleicht das du dadurch den Markennamen schädigen könntest, allerdings dürft da die Argumentation schwer fallen wenn die das Ding in x-facher Vergrößerung umher fliegen lassen.

Also irgendwie hinkt die Begründung mit der Verwechslungsgefahr. Und so lange niemand hier zuverlässig das Gegenteil beweisen kann, geh ich davon aus das kein Richter in der BRD einen unbescholten Modellbauer, der einen Helikopter aus einer Kunstflugstaffel für sich privat nachgebaut hat, in irgend einer Form belangen wird.

#38 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 02.07.2010 14:47:47
von erich
Da sieht man erst, welche Sorgen wir haben..............

#39 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 02.07.2010 15:43:10
von helihopper
erich hat geschrieben:wir
??

Du :D

Mir ist das Banane. Ich fotoknipse auch den einen oder anderen sehr realitätsnahen WW II -Flieger.
Vor der Veröffentlichung der Fotos siebe ich alles aus, was "staatsfeindlich und verherrlichend" sein könnte.


Mir is wurscht. Hauptsache die Pilozei braucht um zu nem Unfall mit Personenschaden zu kommen nur 35 Minuten.
Alles im grünen Bereich in D. Noch geht es uns besser, als vielen anderen Menschen auf der Welt. Die Frage ist nur, wie lange noch :D



Cu

Harald

#40 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 03.07.2010 13:03:58
von Groucho
7th Column hat geschrieben: Ich sehe daher nicht wirklich ein Problem wenn man auf eine ME, die eindeutige als solche zu identifizieren ist ein Hakenkreuz lackiert. Allein schon "ähnlichen Zwecken dient" ist doch einfach nur ein Werkzeug um sich da einen Spielraum offen zu halten, um die Intention hinter der Verwendung bewerten zu können. Auf nem EasyStar hat das dann meines erachtens allerdings nichts mehr mit Zeitgeschehen oder Geschichte zu tun. Aber so lange der EasyStar mit dem Hakenkreuz nicht über einer Gewerkschaftsdemo kreist, denke ich auch das man dir abnehmen würde das du irgendwelchen Grunden keinen Rumpf von der ME genommen hast, aber unbedingt die Lackierung von damals haben wolltest. Und selbst wenn nicht, ohne eine dem Staat irgendwie widerstrebende Intention dahinter wird wohl hoffentlich nach Absatz 4 verfahren. Was wäre denn auch eine geringe Schuld, wenn nicht soetwas?!
Und nun versuche mal Dir das von einem Anwalt oder vor Gericht abnehmen zu lassen. Man wird dir so vielleicht abnehmen, daß dir die Lackierung mit Hakenkreuz gefällt, um dich dann aber im selben Atemzug wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik abzustrafen
Also wenn ich Karosse für ein Auto kaufe, sehe ich keinen Preisunterschied zwischen der dem originalen Auto nachempfundenen und einer von der DTM mit massig Werbung drauf. Dafür müssten nach deiner Argumentation ja auch Lizenzgebühren gezahlt werden, weil die Werbung mit der Nachbildung des KFZs nichts zu tun hat.
Das ist Werbung. Der DTM-Rennstall lässt sich dafür bezahlen, Aufkleber von Castrol oder wem auch immer auf sein Auto zu bazen. Das hat nichts mit Lizenzgebühren zu tun.
Die freuen sich sogar den Bauch ab, wenn jemand ihre Werbung kostenlos herumträgt.
Das Beispiel hinkt daher in die falsche Richtung
Mal angenommen RedBull verteilt Promoaufkleber und ich kleb den auf meinen Kleiderschrank, könnte man ja auch denken der wäre von RedBull und es bestünde Verwechslungsgefahr.
Dann ist die Intention von RedBull, daß der Aufkleber millionenfach vervielfältigt an Millionen von Kleiderschränken, etc. hängt. Man kann die Erlaubnis zur freien Verwendung voraussetzen, das impliziert die Verteilung.
Das RedBull-Design für Autos und Hubschrauber wird nicht frei verteilt, sondern mittels Lizenz wird die einmalige Reproduktion erteilt und zwar gebunden an eine Person/Institution.
Also irgendwie hinkt die Begründung mit der Verwechslungsgefahr. Und so lange niemand hier zuverlässig das Gegenteil beweisen kann, geh ich davon aus das kein Richter in der BRD einen unbescholten Modellbauer, der einen Helikopter aus einer Kunstflugstaffel für sich privat nachgebaut hat, in irgend einer Form belangen wird.
Du wirst nicht zuerst vor Gericht landen, denn zunächst werden dir die RB-Anwälte gebührenbewerte Unterlassungserklärungen auf den Hals jagen und dich abmahnen. Erst, wenn du nicht zahlst, landet das Ganze vor Gericht.

Nochmal zur Verdeutlichung: Es gibt einen Hubschrauber, der das RedBull-Design lizensiert hat. Dafür fließt Geld an RedBull, da das Design und die Marke geschützt sind. Jede Kopie der Marke kann daher entweder nur durch Lizensierung erstellt werden, oder kommt direkt von RB (wie der Aufkleber). Daher die Möglichkeit der Verwechslungsgefahr.
Es steht dir übrigens frei, den Aufkleber auf den Heli zu pappen. Siehe oben.

#41 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 19.02.2012 12:39:13
von Groucho
Aus aktuellem Anlass die Zusammenfassung, weil es immer mehr werden:

Der Einzige, der einen RB-Heli im Hangar stehen haben darf, ist Red Bull selbst. Alle anderen zahlen Lizenzgebühr, andernfalls handelt es sich um eine klare Verletzung des Markenrechts.
die Zurschaustellung oder öffentliche Vorführung solcher Modelle ist rechtlich nicht zulässig und kann mit einer kostenbewehrten Unterlassungsforderung und Abmahnung durch eine beliebige Anwaltskanzlei geahndet werden, üblicherweise mit der Aufforderung zur Zerstörung des Modells. RB hat diesbezüglich einige klare Statements abgegeben. Unter "Zurschaustellung" kann bereits die Veröffentlichung von Photos in einem Forum verstanden werden.
Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.

Wer sich dennoch einen RB-Heli in den Hangar stellt, handelt eigenverantwortlich. Und auch wenn bislang nur wenige Abmahnungen bekannt sind, die pure Masse an kopierten Maschinen könnte es für Anwälte mittlerweile recht lukrativ machen, einen Schwung Besitzer abzumahnen und das Geld einzusacken. Einer Kanzlei bringt das pro Abmahnung zwischen 1000,- und 2000,- Euro für 10 Minuten Aufwand.
Also sollte man sich da nicht zu sicher fühlen.

Oliver

#42 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 19.02.2012 13:05:41
von tracer
Groucho hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass die Zusammenfassung, weil es immer mehr werden:
Danke für den Hinweis.

Wir klären im Team, welche Konsequenzen sich dadurch fürs Forum ergeben.

#43 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 20.02.2012 07:33:27
von bzfrank
Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
Doch muss sie. Nur der Markeninhaber, repsektive seine rechtliche Vertretung dürfen abmahnen. Die abmahnende Anwaltskanzlei muss als Berechtiger handeln.

http://anwalt-im-netz.de/wettbewerbsrec ... q.html#wer

Gruß

Frank

#44 Re: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 20.02.2012 13:37:50
von Groucho
bzfrank hat geschrieben:
Eine Anwalts-Kanzlei muß nicht zwingend mit RB in Beziehung stehen, um aktiv zu werden.
Doch muss sie. Nur der Markeninhaber, repsektive seine rechtliche Vertretung dürfen abmahnen. Die abmahnende Anwaltskanzlei muss als Berechtiger handeln.
Du hast Recht, war falsch formuliert. Gemeint war folgendes Szenario: Anwalt Liebling stellt auf RHF fest, daß es jede Menge RB-Clone gibt, die man abmahnen kann. Er tritt an RB heran, mit denen er bislang noch nicht in Kontakt war, und bittet darum, die rechtliche Vertretung in dieser Sache übernehmen zu dürfen, unentgeltlich. RB sagt ja, denn es kostet sie nichts, dafür bekommen sie gratis ihre Markenrechte durchgesetzt..
Anwalt Liebling kassiert die Abmahngebühren. Das nennt man Win-Win.

Oliver

#45 AW: Markenrechtverletzung bei Modellen?

Verfasst: 20.02.2012 15:46:51
von Faultier
Grund genug das Zeugs nicht zu saufen (sorry)
Prost ...:mrgreen:

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