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#31 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 15:37:06
von tracer
Mir geht es ja gar nicht um 30 Kg, sondern um ein paar 100 Gramm, um trotz doppelter rx Versorgung mit FePos fliegen zu können.
Aber bei euch scheint das ja echt stressfrei zu laufen.
#32 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 15:50:12
von Yaku79
Sind ja auch schweizer

Weißt ja...
Wer hats erfunden

#33 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 16:25:25
von echo.zulu
Was soll so ein Blödsinn? Mal ehrlich.
Einerseits machen gerade die Bayern einem das Leben schwer, weil das fliegen mit einer FPV-Anlage plötzlich kommerziell sein soll und deshalb für jeden Start eine separate Aufstiegsgenehmigung erteilt werden muss und man zusätzlich noch eine spezielle Versicherung benötigt. Andererseits wird plötzlich geltendes Recht neu interpretiert. Ich bin gespannt was dabei herauskommt. Ich kann jedem nur empfehlen eine eindeutige Klärung auch seitens der Versicherung abzuwarten.
#34 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 16:28:26
von ColaFreak
Wieso? Das war doch schon immer so in Bayern, da wird nix neues interpretiert.
#35 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 16:30:51
von ColaFreak
Hier zb hat das einer schon 2005 beantragt und bekommen:
http://webcache.googleusercontent.com/s ... .google.de
#36 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 16:39:37
von echo.zulu
Nun ja. Die LuftVO ist m.W. ein Bundesgesetz. Die Landesbehörden sind dann eigentlich nur für die Durchführung zuständig. In den NfL, die Andi ja oben verlinkt hat, sind genau die Bedingungen für den genehmigungspflichtigen Modellflug aufgeführt. Die Bedingungen auf den Seiten der DMO sind fehlerhaft und insgesamt gesehen nicht ernst zu nehmen. Mit dem angebrachten Zusatz können sie sich außerdem im Fall des Falles schön herausreden. Also das sollte man eher gar nicht beachten.
#37 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 25.05.2011 16:55:06
von acanthurus
Wer sich die NFL mal wirklich anschaut, der wird dort lesen, dass sie für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis bis 25kg anzuwenden ist.
Dort steht NICHTS von "platzgebunden" etc.
Außerdem ist die NFL eine Bundesweit geltende (und auch bindende) Anweisung zur Durchführung der bundesweit geltenden LuftVO. Zwar haben die Luftämter noch diverse Kompetenzen, was Sondervergaben angeht, aber der Absatz "Anwendbarkeit" der NFL ist im klaren Widerspruch zu einer Praxis, die eine Aufstiegserlaubnis personengebunden und ortsunabhängig vergibt.
Insofern lehnt sich das RP Südbayern WEIT aus dem Fenster - leider, aber irgendwo auch nicht verwunderlich.
Es gibt ein generelles Anrecht auf die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung - sofern die Rahmenbedingungen dafür (Lärm, Sicherheit etc.) erfüllt sind. WIE sollte dieses Anrecht auf die 25-kg-Grenze personengebunden und ortsunabhängig angewendet werden? Würde es nach wie vor generell bestehen, so wäre die Existenz einer 5kg-Grenze eigentlich völlig sinnlos (außer vom gebührenaspekt für die Landesfinanzen natürlich).
#38 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 10:27:58
von Aeroworker
Antwort vom zuständigen Menschen in S-H(in Auszügen):
in Schleswig-Holstein wird nur eine Allgemeinerlaubnis befristet für maximal zwei Jahre erteilt, wenn es sich hier um eine Drohne bis 5 kg Gesamtmasse handelt.
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen schwerer als 5 kg wird in Schleswig-Holstein nach den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO verfahren.
#39 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 10:29:51
von tracer
Schade

#40 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 10:44:04
von TREX65
Wo zu wolltest das denn haben Micha??
#41 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 10:49:08
von tracer
TREX65 hat geschrieben:Wo zu wolltest das denn haben Micha??
Ich würde dem Joker gerne LiFePo verpassen.
Da werden 5Kg echt eng.
#42 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 10:52:27
von TREX65
Da wirst wohl an die 6Kg kratzen

ist ja doof.....
#43 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:15:16
von echo.zulu
Wenn ihr euch mal die Mühe macht und die Webseite vom Luftamt Bayern lest, so ist an die Genehmigung für Privatpersonen ebenso das normale Verfahren wie für Vereine anzuwenden. Das bedeutet, dass auf jeden Fall auch ein Sachverständigengutachten für die Eignung als Modellfluggelände erstellt werden muss. Damit erübrigt sich eigentlich die Frage nach dem irgendwo Wildfliegen mit mehr als 5kg. Sollte hingegen das Luftamt Bayern von den eigenen Grundsätzen abweichen, so wäre das in der Tat eine kleine Sensation.
#44 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:24:42
von ColaFreak
Tut es

. Denn schließlich haben mehrere die wir kennen diese Aufstiegsgenehmigung.
#45 Re: Personalisierte Aufstiegsgenehmigung
Verfasst: 26.05.2011 11:26:25
von Aeroworker
echo.zulu hat geschrieben:Wenn ihr euch mal die Mühe macht und die Webseite vom Luftamt Bayern lest, so ist an die Genehmigung für Privatpersonen ebenso das normale Verfahren wie für Vereine anzuwenden. Das bedeutet, dass auf jeden Fall auch ein Sachverständigengutachten für die Eignung als Modellfluggelände erstellt werden muss. Damit erübrigt sich eigentlich die Frage nach dem irgendwo Wildfliegen mit mehr als 5kg. Sollte hingegen das Luftamt Bayern von den eigenen Grundsätzen abweichen, so wäre das in der Tat eine kleine Sensation.
Das hat mir der herr Oexler definitv anders gesagt! Ich habe explizit danch gefragt wie das auf NICHTvereinsflächen ist! Seine Aussage: Diese Genehmigung ist NICHT an Orte gebunden und wenn die anderen Bestimmungen erfüllt sind z.B. die erlaubnis des Grundbesitzers vorhanden, nicht im Landschaftsschutzgebiet, etc dann darf ich bis 25kg fliegen. Diese Genehmigung gilt aber ausschliesslich für elektrisch betriebene Fluggeräte, für Verbrenner gibt es soetwas nicht.