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#31 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:01:51
von frankyfly
eben deswegen. Weil sich viele so aufführen sollte man wissen das es welche gibt, die es auch sind (und sich entsprechend Ausweisen können sollten)

#32 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:13:07
von Sundog
daher hab ich auch von dem jäger gesprochen ;)

ja stimmt, der Revierförster hat ähnliche rechte, darf diese auch ausüben, aber nur bis die ordnungsmacht in blau vor ort ist.
will er diese nicht holen, ist man ihm keine auskunft schuldig!

#33 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:16:34
von Sundog
tracer hat geschrieben:Trotzdem glauben viele, nur weil sie ein Zwergenkostüm anhaben und ne Flinte tragen, dass sie Teil der Exekutive wären.
ein revieförster wird sich IMMER ausweisen, wenn man danach fragt, das tut der jäger nicht, da er der meinung ist er muss es nicht.
der jäger schiebt meist eine welle vor sich her da es ihm ausschliesslich um den schutz seiner bezahlten jagdpacht geht und das lässt
er die jenigen die er in "seinem jagdrevier" nicht haben will auch zu meist sehr deutlich spüren.
der revierföster ist wenn man so will der pachtaufseher und im eigentlichen sinn auch mehr förster als jäger ;)

für den förster ist das ein beruf und er wird, wie franky schon schrieb, von staat bezahlt. der jäger zahlt geld dafür das er die tiere in
seinem jagdrevier in erster linie schiessen muss (in zweiter linie schiessen darf), das nennt sich dort bestandschutz.
es ist auch oft so das der förster seinen forst selber pachtet...

hier gibt es mal was dazu: http://suite101.de/article/gruene-maenn ... ald-a56517

#34 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:31:45
von Sniping-Jack
Öffentlicher Grund - Ja, aber vermutlich auch auch im Geltungsbereich der StVO - Hier mal ein Hinweis auf §31 StVO und die Erinnerung "wir treiben Modellsport" :wink:
Da hast du selbstveständlich recht. Habs aber aus 2 Gründen weggelassen:
Zum einen, weil es selbstverständlich sein sollte und zum Anderen, weil es
sowieso unsere Pflicht ist. Siehe dazu

§ 1 LuftVO

Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten,
dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind
und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


Die LuftVO schließt die StVO sozusagen "unsichtbar" mit ein, da
wir sowieso durch unseren Betrieb den Verkehr nicht behindern
dürfen. :)

#35 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:42:15
von echo.zulu
Ich möchte auch noch eine Ergänzung anbringen. Die wichtigen Dinge hat Sniping Jack ja schon auf den Punkt gebracht. Allerdings fehlt in der Liste noch, dass man unbedingt schauen muss in welchem Luftraum man sich bewegt. Grundsätzlich bedarf man in einem Abstand von weniger als 1,5km zu Flugplätzen (dazu zählen z.B. auch Hubschauberlandeplätze von Kliniken) grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung. Auch in größerem Abstand zu Flughäfen kann eine Aufstiegsgenehmigung zwingend notwendig sein, wenn sich dort eine Kontrollzone bis zum Boden erstreckt. Ob am beabsichtigend Aufstiegsplatz so ein Luftraum vom Typ "D" ist kann man auf der Seite der Deutschen Flugsicherung sehen. Auf der Karte oben rechts ICAO-Karte anklicken und nach einer rosa unterlegten Fläche suchen. Sollte der Aufstiegplatz innerhalb dieser Fläche sein, so benötigt man in jedem Fall eine Aufstiegsgenehmigung und muss den Flugbetrieb mit dem zuständigen Tower koordinieren.

#36 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:49:24
von Sniping-Jack
Hast du den Link von mir angeklickt? Steht alles da drin. ;) :)

Nachtrag: Bei deinem Link sehe ich erstmal keine Karte.
Vermutlich wurde der Teil im Link wieder zurückgesetzt,
der für das Gebiet gilt, das du evtl. eingegeben hast.

Gibbs da auch eine Variante, direkter und unverbindlicher
suchen zu können?

#37 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:55:26
von Crizz
Noch´n Unterschied : Jäger sind Privatleute, die eine Jagd zur Jagdausübung besitzen oder angepachtet haben. Der Forst hingegen obliegt dem Staat, Förster sind Angestellte im ö.D. und Weisungsbefugt, der Jäger hingegen hat da soviel zu sagen wie jeder andere, der ein Nutzungrecht irgendeiner Art an dem gleichen Stück Land hat.

#38 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 11:58:25
von tracer
Sniping-Jack hat geschrieben:Nachtrag: Bei deinem Link sehe ich erstmal keine Karte.
Vermutlich wurde der Teil im Link wieder zurückgesetzt,
der für das Gebiet gilt, das du evtl. eingegeben hast.
Geht hier einwandfrei.

Übrigens ein hilfreicher Link, als ich hier eingezogen bin, habe ich mich auch schlau gemacht, ich wohne ganz am Rand eines Kunstfluggebiets. Aber knapp draussen. Meistens fliegen die eh nur über der Elbe, also 3-400 Meter weg.
Obwohl, 1x war einer über "meinem" Feld, und die Strassenseite ist definitv ausserhalb seiner Zone. Aber, ich fand es halt schön zu zugucken :)

#39 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 12:04:46
von Sniping-Jack
Ja, weil's von Googel kam. Dieser Datenkrake ist bei mir standardmäßig gesperrt. ;)
Habs temporär freigeschalten, dann gehts. :)

#40 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 12:54:22
von echo.zulu
Sniping-Jack hat geschrieben:Hast du den Link von mir angeklickt? Steht alles da drin. ;) :)
Ja habe ich und kenne ich auch. Nur hast Du halt eine Check-Liste gepostet und da stand diese Bedingung nicht extra drin. Mir ist das aber wichtig, weshalb ich da noch einmal darauf hinweisen wollte. Bei mir geht der Link. Vergoogelt war der bei mir auch nicht. Das ist wohl eine Sonderfunktion des Forums.

#41 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 13:47:10
von Sniping-Jack
Checkliste: ja, hast recht, hätte da mit reingehört. :)

#42 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 13:58:49
von acanthurus
Nur noch kurz ergänzend/korrigierend:

es ist nicht das Luftfahrtbundesamt (LBA), welches über Aufstiegsgenehmigungen entscheidet, sondern das zuständige örtliche Luftamt beim Regierungspräsidium. Die Vergabepraktiken variieren sehr stark zwischen den einzelnen Luftämtern und Bundesländern.

Was das Überfliegen von Grundstücken angeht gilt hier manchmal in der Praxis die 30m-Regel - d.h. der Eigentümer kann u.U. das Überfliegen untersagen, wenn es niedriger als 30m über der höchsten Erhebung des Grundstücks (ggf. Turmspitze) erfolgt. Die de-facto Betrachtung des öffentlichem Luftraums beginnt öfter mal bei 30m (z.B. in der gängigen Annahme dass ein FLiegerchen genau dann ein Luftfahrzeug ist, wenn es bauartbedingt höher als 30m fliegen könnte).

Auch ein Bergungsrecht gibt es (Betreten zwecks Bergung des LFZ kann nicht untersagt werden).

#43 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 13:59:23
von satsepp
Wie ist denn das eigentlich so mit Bannerschlepp und einer Aufschrift... braucht es dazu eine Genehmigung oder darf das jeder und überall?

Ich würde den Jäger lieber mal zum Grillen einladen und in ruhe mit ihm darüber sprechen, aber der erste Kontakt ist da ja sehr ausschlaggebend. Steht das ganze erst mal auf Konfrontation so ist das dann gelaufen.
Und ich denke dass die Jäger letztlich am längeren Hebel sitzen, die berufen sich dann meistens darauf dass Wild sehr panisch auf Flugzeuge aller Art reagieren, kenne da selber Jäger. Aber alles läßt isch regeln wenn mann von Anfang an vernünftig miteinander umgeht.
Ich würde auch die umliegenden Bauern vom Platz gerne zum Grillen etc. einladen, aber einige vom Verein wollen das nicht. Einen guten Kontakt zu pflegen schadet in keinem Fall, und die paar Euros tun ja keinem weh.

Sepp

#44 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 14:14:29
von acanthurus
Für Bannerschlepp brauchst du bei nicht aufstiegsgenehmigungspflichtigen Modellen keine Genehmigung, musst aber natürlich das Bannergewicht beim Abfluggewicht berücksichtigen.
Im Gegensatz zu anderen Gegenständen darfst du Banner sogar (an geeigneten Stellen) abwerfen (§7 abs 1 LuftVO).
In dem Moment, wo du aber z.B. bezahlte Werbung mit einem Banner machst greift bei einigen Versicherern der Versicherungsschutz nicht mehr, das sollte man vorher klären bevor man für stark zucker- und coffeinhaltige, flügelverleihende Ekelbrühe Bannerreklame fliegt ;)

"Meinen" Jäger würde ich NIE zum Grillen dazubitten. Der ist Anfang siebzig, zäh und schmeckt garantiert nicht.

#45 Re: Der Helipilot und der Jäger...

Verfasst: 29.05.2012 14:26:44
von delta-hotel
satsepp hat geschrieben:Wie ist denn das eigentlich so mit Bannerschlepp und einer Aufschrift... braucht es dazu eine Genehmigung oder darf das jeder und überall?
Sepp
Bannerschlepp ist imho genehmigungspflichtig.

Aber bringt die Paragraphenreiterei uns hier weiter?
Aus meiner Sicht: Wenn man irgendwo relativ sorgenfrei starten will, dann bleibt nur der Modellflugverein oder der Luftraum G. Wo sich dieser befindet? Man bediene sich einer aktuellen ICAO Karte.
Dort ist erstmal der VFR Flug geregelt. Im Bereich der manntragenden Kisten darf ich natürlich deswegen auch nicht überall starten und landen, logisch, die Dinger wiegen im Regelfalle auch über 5 kg.

Ich persönlich finde es auch recht irritierend, denn mir stellen sich auch noch Fragen:

Wenn ich eine Aussenstartgenehmigung denn habe, wie schwer darf mein Modell sein? Ne 172er Cessna kann man sicher auch noch fernsteuern. Werd ich damit der VFR gerecht? Wie sieht es mit der Flugvorbereitung aus?
Wetter, Flugvorbereitung, NOTAM/AIP? Muss ich dann als Modell Heli Flieger auch die NOTAM sichten? Vielleicht noch den QNH in Erfahrung bringen, obwohl ich nicht mal einen Höhenmesser habe?

Aber, Beispiel Frankfurt am Main: Die Kontrollzone erstreckt sich bis zum Grund über ein recht grosses Feld. Und trotzdem "eiern" dort immer wieder mal Modell Heli Piloten im Luftraum D rum. Scheint aber geduldet zu werden, oder?

Viele Grüße